Anpassungen vereinfachen Verwaltungsverfahren und vereinheitlichen Einreichtermine
BOZEN (LPA). Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 17. Dezember die Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten und Investitionen im kulturellen und künstlerischen Bereich durch die Landesabteilung Deutsche Kultur geändert. Eingeführt werden damit mehrere Verfahrensvereinfachungen bei der Einreichung der Anträge und der Gewährung von Förderungen. "Südtirols Kunst- und Kulturlandschaft ist eine sehr vielfältige. Damit weiterhin in jedem Ort in Südtirol Kunst und Kultur gelebt werden kann, unterstützt das Land mit finanziellen Beiträgen", betont Landesrat Achammer. Im Jahr 2023 wurden dafür knapp 25 Millionen Euro an 535 Kulturorganisationen unterschiedlicher Größe und Organisationsformen (darunter auch Verbände und Körperschaften mit Landesbeteiligung) sowie 135 Privatpersonen gewährt.
Zu den wichtigsten Änderungen des Beschlusses zählt die Regelung der Einreichtermine für Anträge auf Förderungen. Die Einreichtermine werden an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst. Dies heißt, dass um ordentliche Beiträge im Zeitraum vom 15. Oktober bis 31. März angesucht werden kann, Anträge um Beiträge für Projekte, Investitionen und Künstlerbeihilfen sind innerhalb 31. Oktober des Bezugsjahres fällig. Anträge um ergänzende Beiträge können bis zum 25. September des Bezugsjahres eingereicht werden. Die geänderten Richtlinien gelten ab dem Bezugsjahr 2025.
Das Land unterstützt die kulturelle Tätigkeit von Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen und Komitees. Die Organisationen ohne Gewinnabsicht müssen laut Satzung ausschließlich oder überwiegend kulturelle Tätigkeiten ausüben, die öffentlich zugänglich sind, seit mindestens zwei Jahren in Südtirol tätig sein und über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen. Gefördert werden zudem künstlerische Projekte, Studienaufenthalte von Kunstschaffenden sowie Investitionen für Flächen, die für kulturelle oder künstlerische Vorhaben genutzt werden, für den Ankauf und die Restaurierung vonKunstwerken, Musikinstrumenten und Trachten sowie für den Ankauf, Instandhaltung und Restaurierung von Orgeln.
Ordentliche Maßnahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit können im Rahmen des Interreg-Programms Italien-Schweiz bis zum 10. Juni 2025 eingereicht werden
BOZEN (LPA). Das Programm Interreg Italien-Schweiz, das von der Europäischen Union mitfinanziert wird, soll die Entwicklung und Kohäsion im Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz fördern und unterstützen. Am 10. März fällt der Startschuss für das zweite Fenster des ersten Aufrufs.
Auf italienischer Seite stehen öffentliche Mittel in der Höhe von rund 26 Millionen Euro und auf Schweizer Seite rund 20 Millionen Franken bereit (davon 50 Prozent öffentliche Mittel, 50 Prozent Eigenfinanzierung).
Wie beim vorherigen Fenster werden Vorhaben gefördert, die auf die Entwicklung von Innovationskapazitäten und fortschrittlichen Technologien ausgerichtet sind, die Risikoprävention und Klimawandel, Verringerung der Umweltverschmutzung oder den Schutz der Artenvielfalt zum Ziel haben. Weitere Förderziele sind die Bereiche nachhaltige Mobilität, die Integration und Stärkung der intermodalen und nachhaltigen Verkehrsnetze, die soziale Eingliederung, der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie die territoriale Betreuung von pflegebedürftigen Personen. Zudem können Projekte mit Kulturmaßnahmen und für einen nachhaltigen Tourismus sowie für die administrative und institutionelle Zusammenarbeit in den Grenzregionen eingereicht werden.
Es werden Projekte finanziert, die von einer Partnerschaft eingereicht werden, die aus mindestens einem italienischen und einem schweizerischen Begünstigten besteht. Die Laufzeit der Projekte liegt zwischen 24 und 36 Monaten. Die Maßnahmen erhalten, je nach gewähltem Kooperationsthema, einen variablen öffentlichen Höchstbeitrag Europas und Italiens (zwischen 875.000 und 1.750.000 Euro) zusätzlich zum Schweizer Beitrag.
Vier Regionen in Italien und drei Schweizer Kantone liegen im Interreg-Gebiet entlang der 750 Kilometer langen Grenze zwischen Lombardei, Piemont, Aosta-Tal, Südtirol und den Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden.
Informationen: www.interreg-italiasvizzera.eu
red
Euregio hat an rund 100 Projekten gearbeitet – Mehrwert für Sicherheit in den Bergen, Forschung, Verwaltung, Jugend, Kultur – Präsident Kompatscher: "Verkehrsproblematik bleibt Dauer-Brenner"
BOZEN (LPA). Der Euregio-Wetterbericht, der Start für neue Interreg-Projekte, viele Jugend-, Kultur- und Forschungsprojekte, aber auch der politische Dauereinsatz am Brennerkorridor: Dies sind nur einige Themen, mit denen sich die Euregio Tirol-Südtirol-Trentino im unter Südtiroler Präsidentschaft stehenden Jahr 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat die Euregio an rund 100 Projekten und Initiativen gearbeitet und 33 Vorhaben unter Ehrenschutz gestellt. Informiert hat sie darüber mit über 200 News auf ihrer Internetseite, mit rund 100 Presseaussendungen über die Presseämter der Länder Tirol, Südtirol und Trentino sowie mit knapp 1000 Beiträgen auf ihren Facebook- und Instagram-Kanälen.
Der Euregio-Präsident, Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher zieht eine positive Bilanz: "Das Arbeitsprogramm wird jedes Jahr umfangreicher und trägt zum Euregio-Ziel bei: Die Grenzen zwischen den drei Ländern überwinden und gemeinsam einen Mehrwert für die Euregio-Bevölkerung schaffen."
Deutlich wird dies mit dem im Juni vorgestellten Euregio-Wetterbericht: Dank grenzüberwindender Zusammenarbeit der Wetterdienste ermöglicht der gemeinsame Wetterbericht präzisere, ortsspezifische Vorhersagen in allen drei Ländern. Auch die EU-geförderten Projekte Cairos (Lawinenwarnung) und Digiway (Wandern) sollen die Sicherheit in den Bergen erhöhen, während Fit4Co die Verwaltungen zusammenbringt.
Für direkten Kontakt zur Zivilgesellschaft sorgten die vier Kulturdonnerstage in Bozen, die Euregio-Soirée auf der Trostburg oder die sechs Euregio-Dienstage in Trient. Ein Rai-Dokumentarfilm machte die Euregio in ganz Italien bekannt. Über 1900 Interessierte haben die um die Bereiche Religion und Gletscherausgebaute Dauerausstellung in Innsbruck besucht. Sie ist auch in den Weihnachtsferien zu den Öffnungszeiten zugänglich. Höhepunkte waren auch die Vergabe der Forschungsawards, die Mobilitätstage oder Jugend-Angebote wie der SprintChampion in Bozen, das SportCamp in Neustift in Tirol und das Jugendblasorchester.
Als "Dauer-Brenner" bezeichnet Euregio-Präsident Kompatscher die Verkehrsproblematik am Brennerkorridor: "Als Antwort auf die vielen Interessen und technischen Hürden schlagen wir moderne digitale Systeme vor, um die Verkehrsachse effizienter wirtschaftlich nutzen sowie die Gesundheit der Bevölkerung und Umwelt schützen zu können. Die Euregio ist ein dauerhafter Garant für den Dialog und fordert die beteiligten Staaten bei jeder Gelegenheit auf, Lösungen am Verhandlungstisch zu suchen."
g
Die Online-Einschreibungen in den Kindergarten starten am 8. Jänner 2025. Ab 10. Jänner sind Einschreibungen in die Grundschule möglich; am 15. Jänner beginnen jene an der Oberstufe.
BOZEN (LPA). Kinder und Jugendliche, die im kommenden Herbst 2025 erstmals einen Kindergarten oder eine neue Schule besuchen, können die Eltern bereits im Jänner einschreiben. Die Einschreibungen für das Bildungsjahr 2025/2026 erfolgen an den deutschen, ladinischen und italienischen Kindergärten und Schulen zeitgleich und ausschließlich online.
Neu ist 2025/2026 die erstmalige Umsetzung eines verpflichtenden Kindergartenjahres. Demnach müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, verpflichtend in den Kindergarten eingeschrieben werden; alternativ können die Eltern eine Eigenerklärung abgeben. Die Online-Einschreibungen in den Kindergarten beginnen am 8. Jänner 2025 und sind bis zum 16. Jänner 2025 möglich. In dieser Zeit kann von den Eltern auch die Eigenerklärung von der Plattform "IOLE" heruntergeladen und in der Wohnsitzgemeinde in Papierform oder via Mail abgegeben werden. Informationen dazu finden sich auf dem myCivis-Portal unter „Online-Einschreibung in Kindergärten der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol“.
Vom 10. Jänner bis zum 24. Jänner 2025 können Kinder in die Grundschule eingeschrieben werden. Die Einschreibung in die 1. Klasse der Grundschule darf nur an einer einzigen Schule erfolgen. In die 1. Klasse der Grundschule sind alle Kinder einzuschreiben, die bis zum 31. August 2025 das sechste Lebensjahr vollenden. Auch jene Kinder, die bis zum 30. April 2026 sechs Jahre alt werden, können eingeschrieben werden.
Der Übergang in die 1. Klasse Mittelschule erfolgt von Amts wegen. Die Einschreibung in die Oberstufe, ob Ober-, Fach- oder Berufsschule (inklusive der gleichgestellten und anerkannten Privatschulen), ist dann ab 15. Jänner und bis zum 17. Februar möglich.
Informationen zu den Schuleinschreibungen gibt es unter: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Online-Einschreibung in Schulen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol
red/mac
Neue Richtlinien verbessern Kulturgüterschutz und erhöhen Förderungen – Erstmals Förderbeiträge auch für nicht denkmalgeschützte Kleindenkmäler vorgesehen
BOZEN (LPA). Kulturgüter sind Zeugen der eigenen Geschichte und Traditionen. Dazu zählen auch Bau- und Kunstdenkmäler, Archive und Sammlungen sowie archäologische Güter. Um diese künftig besser zu erhalten und zu schützen, wurden die entsprechenden Förderrichtlinien überarbeitet und erweitert. "Dies ist ein bedeutender Schritt, denn wenn wir Kulturgüter nicht schützen, sind wir auf dem Weg zu einer kulturlosen Gesellschaft", sagte Landesrat Philipp Achammerbei der Vorstellung dieser Richtlinien am 19. Dezember. Es sei wesentlich das Bewusstsein für Kulturgüter zu schaffen, sie zu schützen, zu nutzen und weiterzudenken: "Denkmalpflege ist immer eine Gratwanderung, weil meist Privateigentum einen öffentlichen Zweck erfüllt. Darum wollen wir die Sensibilität für diesen Bereich weiter stärken und Denkmalpflege nachvollziehbar machen", hielt Landesrat Achammer fest.
Vorgesehen sind höhere Beiträge für unter Denkmalschutz gestellte Bau- und Kunstdenkmäler, Beiträge für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler (wie beispielsweise Gedenksteine, Bildstöcke, Gipfel- oder Wetterkreuze, Backöfen, historische Grabsteine) und Strohdächer sowie Beiträge für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen. Erweitert wurden die Förderungen auch auf die Digitalisierung von Schrift- und Bildgut, von Druckwerken, Grafiken und Handschriften für Archive und Sammlungen. "Hinter dem amtlichen Titel dieser Richtlinien verbirgt sich ein riesiger Mehrwert für die Gesellschaft und für unsere Zukunft. Denn Schutz historischer Baukultur ist mehr als Erhalt von Mauern", hob auch der Geschäftsführer des Heimatpflegeverbandes Südtirol Florian Trojer hervor. Der Heimatpflegeverband ist Mitglied des Denkmalbeirats und hat in diesem Rahmen an der Erarbeitung der Richtlinien mitgewirkt. Besonders lobenswert sei die Förderung von Kleindenkmälern, dies sei ein großer "Gewinn für unsere kleinstrukturierte Kulturlandschaft", unterstrich Trojer.
"Nicht jeder Gegenstand kann unter Denkmalschutz gestellt werden, weil hierfür eine gezielt begründete Auswahl getroffen wird. Es gibt aber vieles, das zwar nicht denkmalschutzwürdig, aber zweifellos erhaltenswert ist. Förderungen können dabei helfen, einen Eingriff verträglicher zu machen", führte Landeskonservatorin Karin Dalla Torre aus. So werden beispielsweise Beiträge für handwerklich hergestellte Fenster als Maßanfertigung nach historischem Vorbild vergeben, auch für Kupfer- und Zinkdächer sowie historische Blecheindeckungen gibt es Beiträge. Die Beiträge wurden außerdem in mehreren Bereichen erhöht: Bisher wurden 40 Prozent der anerkannten Kosten im Bereich der Bau- und Kunstdenkmäler gefördert, nun sind es in der Regel 50 Prozent, die in begründeten Fällen auch auf 80 Prozent angehoben werden können. Digitalisierungen werden mit 60 Prozent der zugelassenen Ausgaben bezuschusst. Stark erhöht wurden zudem die Beiträge für archäologische Grabungen: Bis zu 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben werden von Landesseite bezuschusst. In jedem Fall darf jedoch der Beitrag den Höchstbetrag von 2,2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Neu sind auch mehrere Fristen: Bis 31. März kann um Beiträge für Archive und Sammlungen angesucht werden. Bis 30. September kann um Beiträge für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen (bisher 30. August) und für Beiträge für Bau- und Kunstdenkmäler angesucht werden. In begründeten Fällen können Beiträge auch ergänzt werden. Im Bereich der archäologischen Voruntersuchungen und Grabungen können die Anträge auf Förderung nun bereits vor Beginn der Arbeiten, nicht erst nach deren Durchführung, gestellt werden. Dazu kommen Förderungen für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler und Stohdächer, die bisher zum Teil durch die Landschaftspflege gefördert wurden.
ck
Rechtzeitig vor Beginn der Weihnachtsferien öffnet die Erlebnistherme Naturns am Freitag, 20.12., ab 14.00 Uhr wieder ihre Tore. Die Besucher erwartet das bekannt familienfreundliche Angebot mit einem neuen Babybecken als Höhepunkt.
„Die Sanierung und Erweiterung unserer Erlebnistherme konnte pünktlich abgeschlossen werden. In nur 3,5 Monaten Bauzeit wurden der Eingangsbereich, die Umkleiden sowie die Sanitärräume komplett erneuert“, freut sich die zuständige Gemeindereferentin Astrid Pichler. „Das Hallenbad wurde ebenfalls saniert – ein besonderer Höhepunkt ist dabei das neue Babybecken, welches nun auch für unsere kleinsten Gäste ein passendes Angebot darstellt und den familienfreundlichen Charakter der Therme Naturns unterstreicht“, hebt Präsident Andreas Pircher hervor. Dieses konnte unter anderem durch ein Sponsoring mit der Raffeisenkasse Untervinschgau realisiert werden. Auch das Eintrittssystem wurde verbessert, wodurch es in Zukunft 1,5- und 3-Stundenkarten geben wird.
Ein Schwerpunkt ist natürlich die Nutzung des Naturnser Thermalwassers. Aufgrund seiner natürlichen Temperatur wird dieses für Kaltanwendungen, wie zum Beispiel im Kältebecken nach einem Saunaaufenthalt verwendet. „In zwei Whirlpools im Hallenbad kann im Thermalwasser aber auch bei 36 Grad entspannt werden. Einatmen lässt sich das Thermalwasser bei einem Indoor-Wasserfall und unter zerstäubenden Palmenblättern“, zeigt der Präsident der Tourismusgenossenschaft Naturns Christoph Tappeiner auf. Neben der Therme wird das Naturnser Thermalwasser auch in zehn Partnerbetrieben angeboten.
Der Gastronomiebetrieb erfuhr durch den Umbau eine Aufwertung und wurde mit einer großen Sonnenterrasse erweitert. Im neuen Restaurant „Iris“ werden in Zukunft leichte asiatische Gerichte aufgetischt – spezialisiert ist das Team auf frisches Sushi, was für das kulinarische Gesamtangebot in Naturns eine interessante Ergänzung bedeutet. Natürlich werden auch die „schwimmbadüblichen“ Gerichte und Getränke offeriert.
Insgesamt wurden gut 2,5 Millionen Euro investiert. Davon erhielt die Gemeinde rund 700.000 Euro an Landesbeiträgen, 300.000 Euro trug die Tourismusgenossenschaft sowie 200.000 Euro die Inhouse-Gesellschaft Naturns Kultur & Freizeit bei.
Die Gemeindeverwaltung hebt hervor, dass es zum Gelingen solch eines ambitionierten Projektes sehr vieler Menschen mit sehr viel Engagement bedurfte. „Allen, die ihren Beitrag geleistet haben, sprechen wir ein aufrichtiges Dankeschön aus – vor allem den beteiligten Firmen und Planern, aber ebenso unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, unterstreicht Bürgermeister Zeno Christanell.
An diesem Freitag, 20.12., öffnet die umgebaute Erlebnistherme ab 14.00 Uhr ihre Tore. Die offizielle Einweihungsfeier wird dann später stattfinden, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Alle wichtigen Infos zu den Öffnungszeiten und Preisen sind unter www.erlebnistherme.it erhältlich.
Übersicht über Fahrverbote, Ein- und Zweispurigkeiten für optimale Planung von Fahrten ab 1. Jänner 2025
Nur gut informierte Verkehrsteilnehmende sind auch sicher und komfortabel unterwegs. Aus diesem Grund hat die ASFINAG zusammen mit Partnern, Ministerium und Behörden einen Fahrkalender entwickelt, um allen eine optimale Planung für die Fahrten über die Brennerautobahn zu ermöglichen. Dieser Fahrkalender ist ab sofort auf https://www.asfinag.at/luegbruecke als Download erhältlich. Im Rahmen einer umfassenden Informations-Kampagne erhalten Firmen, Partner und Organisationen in Tirol, Österreich und auch auf europäischer Ebene (vor allem in Deutschland und Italien) diesen Kalender als Direkt-Mailing. Ebenfalls neu ab Jahreswechsel auf der Website der Luegbrücke: Echtzeitinformationen zu Reisezeiten, Prognosedaten, Stautendenzen und Live-Kamerabilder. Mit diesen beiden wesentlichen Services bietet die ASFINAG umfangreiche Informationen für die Zeit der Einspurigkeit auf der Luegbrücke ab 1. Jänner 2025.
„Mit diesem Fahrkalender bieten wir ein vorausschauendes Planungsinstrument, damit sich alle Verkehrsteilnehmer:innen aber auch die Transportwirtschaft gut auf die notwendigen Maßnahmen auf der Luegbrücke einstellen können. Diesen Kalender haben wir gemeinsam und in Abstimmung mit allen Partnern entwickelt. Die zusätzlichen Lkw-Fahrverbotstage sind entsprechend eines verkehrstechnischen Gutachtens erforderlich. Darüber hinaus gibt es als zentrale Infostelle eine eigene Website, auf der wir über die aktuelle Verkehrslage, Staus und Reisezeit in Echtzeit informieren. Diese Informationen stellen wir dreisprachig, in deutsch, englisch und italienisch zur Verfügung, um auch dem europaweiten Verkehr frühzeitig Planungssicherheit bieten zu können“, so ASFINAG-Geschäftsführer Stefan Siegele.
180 Tagen an Zweispurigkeiten für 2025 planmäßig vorgesehen
Herzstück des Maßnahmenpakets ist eine zeitweise zweispurige Verkehrsführung an Tagen mit starkem Verkehrsaufkommen. Sowohl in Richtung Süden als auch in Richtung Norden wurden 180 Tage festgelegt, an denen der Verkehr mit zwei Spuren über die Luegbrücke geführt werden kann.
Weil es aber an manchen Tagen trotz der Zweispurigkeit immer noch zu deutlichen Überlastungen auf der Brennerautobahn kommen kann, sind in Richtung Süden im Vergleich zu den letzten Jahren 14 zusätzliche Lkw-Fahrverbotstage für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen vorgesehen. Zusammen mit den bisher bereits bestehenden Fahrverbotstagen in Tirol gibt es daher nun in Fahrtrichtung Süden 36 Tage, in Fahrtrichtung Norden 21 Fahrverbotstage. Die konkreten Geltungszeiträume der Fahrverbote können auch den Detailinformationen auf der Homepage entnommen werden. Die entsprechend dem Gutachten erforderlichen Fahrverbote müssen noch formal von der Behörde verordnet werden.
Weiterer Fahrplan für Umstellung auf Einspurigkeit ab 1. Jänner 2025
Die Vorbereitungen für das gesamte Maßnahmenpaket laufen seit Monaten bereits auf Hochtouren. Am 1. Jänner wird mit einer klassischen Baustellen-Verkehrsführung die notwendige Einspurigkeit hergestellt. Sukzessive erfolgen dann in den Wochen danach die weiteren Arbeiten wie die Errichtung der Betonleitwände und der dynamischen sowie statischen Beschilderungen.
Nach aktueller Einschätzung werden die ersten zweispurigen Verkehrsführungen ab Ende Jänner aktiviert, sofern es die Wettersituation zulässt. Denn bei Schneefall am Brenner ist keine Zweispurigkeit möglich, da die äußeren Fahrspuren der Brücke nicht mit schweren Winterdienst-LKW befahren werden dürfen. Die finale Fertigstellung der automatisierten Kontroll- und Verkehrsführungsanlagen ist dann bis zum Start des Reiseverkehrs im Frühjahr geplant. „Trotz aller Maßnahmen sind Verzögerungen nicht auszuschließen. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass es in den ersten Wochen des neuen Jahres unter Umständen zu Staus kommen wird“, so Siegele.
Zwei Spuren auf Luegbrücke, wenn es der Verkehr notwendig macht
Der Regelbetrieb auf der Luegbrücke wird ab 1. Jänner 2025 einspurig sein, um die Brücke zu entlasten. An Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen (etwa an Reisetagen) kann die ASFINAG in Abstimmung mit den Statikern eine zweispurige Verkehrsführung gewährleisten, um lange Staus und ein Verkehrschaos zu vermeiden. Das ist jedoch nur durch eine innovative Verkehrsführung möglich, bei der alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der zentrierten, linken Fahrspur über die Brücke fahren. Pkw nützen dann beide Fahrspuren. An 180 Tagen kann dieses System aktiviert werden – und zwar bedarfsgerecht in Richtung Süden, in Richtung Norden oder in beiden Richtungen, sofern es der Verkehr notwendig macht.
Landesregierung erlässt auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher neue Regeln für die Freizeitaktivität in Fließgewässern - Änderungen betreffen Gewässerstrecken, Jahreszeiten und Tageszeiten
BOZEN (LPA). "Damit die Freizeitaktivität in den Fließgewässern wieder starten kann, ist eine neue Regelung notwendig gewesen. Bei dieser Gelegenheit hat die Landesregierung heute auf meinen Vorschlag hin den Beschluss an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Änderungen betreffen die Gewässerstrecken, die Jahreszeiten und die Tageszeiten", erläutert Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher nach der Sitzung der Landesregierung am 17. Dezember. Die Grundlage der Regelung der Freizeitaktivitäten in den Fließgewässern war bisher im Fischereigesetz vom Jahr 1978 verankert gewesen. Im Jahr 2023 war das Landesgesetz "Schutz der aquatischen Ökosysteme und nachhaltige Fischerei“ erlassen worden. Darin war eine Übergangsfrist bis Jahresende 2023 vorgesehen gewesen.
Neu eingeführt wird nun ein Schwellenwert für einen Mindestwasserpegel. "Wird dieser Schwellenwert unterschritten, darf die Freizeitaktivität in den Fließgewässern zum Schutz der aquatischen Ökosysteme nicht mehr ausgeübt werden", führt Landesforstdirektor Günther Unterthiner aus. Um den Schutz sensibler Gewässerabschnitte zu gewährleisten, wurden neue räumliche und zeitliche Regelungen eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Besucherstrom im Zusammenhang mit Sport- und Freizeitaktivitäten in weniger sensible Bereiche zu lenken und Zeitfenster zu schaffen, in denen die Lebensgemeinschaften weitgehend ungestört bleiben.
Für freigegebene Wasserabschnitte gilt für Kanufahrten und Kajakfahrten sowie Rafting und Canyoning: Eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang dürfen diese Fahrten beziehungsweise Tätigkeiten ausgeübt werden. In Biotopen, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftselementen sind diese Sport- und Freizeitaktivitäten ausschließlich für die Durchfahrt gestattet, Ein- oder Ausstieg sind untersagt. Im Hinblick auf die Jahreszeiten hängt es davon ab, wo sich ein Fließgewässer befindet, ob im Ahrntal oder im Unterland.
Sport- und Freizeitveranstaltungen in und an Fließgewässern müssen mindestens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem für Fischerei zuständigen Landesamt für Wildtiermanagement gemeldet werden.
Für alle Sport- und Freizeittätigkeiten in Fließgewässern und an ihren Ufern gilt der Grundsatz der Risikoakzeptanz, sie erfolgen also auf eigene Gefahr.
ma
Auf insgesamt fünf Millionen Euro beläuft sich nun der Aufruf 2025 für die Beitragsvergabe an Klein- und Kleinstunternehmen für Investitionen
BOZEN (LPA). Am vergangenen 8. Oktober (LPA hat berichtet) hatte die Landesregierung den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2025 für die Gewährung von Beiträgen an kleine Unternehmen für betriebliche Investitionen genehmigt. Ziel der Maßnahme war es, den Kleinunternehmen im Handwerks-, Handels- und Dienstleistungssektor eine bessere Investitionsplanung zu ermöglichen.
Auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Wirtschaftslandesrat Marco Galateo hat die Landesregierung am 17. Dezember beschlossen, die für die Ausschreibung 2025 vorgesehene Dotierung von drei Millionen Euro aufzustocken - und zwar um zusätzliche zwei Millionen Euro. „Mit dieser weiteren Aufstockung um zwei Millionen Euro halten wir an unserem Engagement fest, den Klein- und Mittelunternehmen die notwendigen Beiträge für betriebliche Investitionen zu gewährleisten und damit die lokale Wirtschaft weiter zu unterstützen“, betont Galateo. Insgesamt beläuft sich die Ausschreibung 2025 also auf fünf Millionen Euro.
Förderfähig sind kleine und kleinste Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), die im Bereich Handwerk, Handel und Dienstleistungen tätig sind. Die Geldmittel ermöglichen es den Begünstigten beispielsweise, Geld in die Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebs oder in die Umstellung des Produktionsprozesses zu investieren.
Beitragsanträge an die Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung können noch bis 28. Februar 2025 ausschließlich online eingereicht werden.
tl/mpi
Monitoring des Südtiroler Sanitätsbetriebs und der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz im Auftrag des Landes - Rückstände auf allen 32 beprobten Spielplätzen sehr gering bis gar nicht vorhanden
BOZEN (LPA). Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz führen im Auftrag des Landes ein systematisches Monitoring von Pestizidrückständen auf Kinderspielplätzen durch. Auf 32 Spielplätzen im ganzen Land werden dafür viermal im Jahr Grasprobenentnommen. Die bisherigen Ergebnisse für 2024 zeigen: Die Pestizidrückstände, die während der Zeit der Vegetationsperiode vorgefunden wurden, sind auf allen Spielplätzen sehr gering.
Bereits in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 hatte der Südtiroler Sanitätsbetrieb in Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ein Monitoring über Spritzmittelrückstände auf Kinderspielplätzen in der Obstbauregion durchgeführt und in einem wissenschaftlichen Fachartikel veröffentlicht. Im heurigen Jahr wurden wiederum insgesamt 32 Spielplätze zwischen Salurn im Süden und Mals im Vinschgau beziehungsweise Brixen im Eisacktal beprobt. Die Lage der Spielplätze wurde so gewählt, dass die Obstbauregion weitestgehend abgedeckt wird. Die Beprobung erfolgt insgesamt viermal im Jahr: im März, im Juni, im Oktober und im Dezember. Damit wird auch eine Aussage über die Verteilung der Exposition im Jahresverlauf möglich.
Die Ergebnisse der ersten drei Beprobungen 2024 zeigen, dass sich während der Vegetationsperiode auf den Spielplätzen Rückstände von primär im Obstbau eingesetzten Wirkstoffen nachweisen lassen. Ähnlich wie in der vorangegangenen Studie sind die Rückstände sehr gering.
Die Art und die Konzentration der gefundenen Wirkstoffrückstände ändert sich im Jahresverlauf. So werden die im März gefundenen Wirkstoffe Cyprodinil, Dithianon und Pyrimethalin primär zur Bekämpfung des Apfelschorfs eingesetzt. Die Produkte Etofenprox werden während der Vorblüte zur Bekämpfung verschiedener Apfelblattsauger eingesetzt. Pyriproxyfen wird zur Bekämpfung von Schildläusen im Zeitraum nach dem Austrieb der Bäume eingesetzt.
Bei der im Juni durchgeführten zweiten Beprobung wurden primär Fungizide gefunden. Auch hier spielen Wirkstoffe gegen den Apfelschorf sowie gegen Alternaria die Hauptrolle. Dazu zählen Fluazinam, Captan und Dodine. Nachgewiesen wurde auch Cyflufenamid, das zur Bekämpfung des Apfelmehltaus eingesetzt wird. Ametoctradin, Spiroxamin und Cyflufenamid werden im Weinbau gegen den Falschen beziehungsweise Echten Mehltau angewandt.
Bei der Beprobung im Juni wurden in einzelnen Gemeinden die beiden Insektizide Cypermethrin und Permethrin nachgewiesen. Zwar ist Cypermethrin auch in der Landwirtschaft (Weinbau) zugelassen, wird aber in Südtirol nicht eingesetzt. Beide Wirkstoffe sind Mittel gegen die Verbreitung der Tigermücke. Nach Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden hat in der entsprechenden Gemeinde an den der Beprobung vorhergehenden Tagen eine solche Behandlung stattgefunden.
Bei der im Oktober durchgeführten Beprobung wurden bei keiner Probe Rückstände von Pestiziden festgestellt.
Die durchschnittlich gefundenen Konzentrationen der Wirkstoffe liegen in einem sehr niedrigen bis niedrigen Bereich: erste Beprobung bei 0,036 ppm (parts per million steht für den millionsten Teil), zweite Beprobung bei 0,025 ppm. Die durchschnittliche Konzentration (zweite Beprobung Cypermethrin und Permethrin 0,719 ppm) ist durch die kurz vor der Probennahme erfolgten Behandlung gegen die Tigermücke erklärbar. Nach einer Abnahme von Anzahl und Konzentration der Rückstände in den Jahren 2018 bis 2021 sind die Werte von 2024 ähnlich wie jene im Jahr 2021.
In Summe bestätigen die Ergebnisse die Schlussfolgerungen der vorhergehender Untersuchungen. Sie zeigen, dass die von der Landwirtschaft gesetzten Maßnahmen die Abdrift wirksam reduzieren, aber nicht vollständig verhindern.
Als Fazit lässt sich feststellen, dass sich auf zahlreichen Spielplätzen zwar Wirkstoffe von Pestiziden nachweisen lassen, auch wenn nur in sehr geringen Konzentrationen. Die Wirkstoffe stammen aus der Landwirtschaft und vereinzelt aus der Bekämpfung der Tigermücke. Im Sinne einer stetigen Verbesserung muss weiter an der Optimierung der Ausbringungstechnik und der Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gearbeitet und die Kommunikation bei Einsätzen zur Insektenbekämpfung (Beispiel Tigermücke) überdacht und besser organisiert werden.
Weiterführende Informationen: www.frontiersin.org/journals/environmental-science/articles/10.3389/fenvs.2022.1062333/full
red/mac
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