Wenn Kinder und Jugendliche der Schulpflicht nicht nachkommen, werden künftig nicht nur die Schulen, sondern auch die Gemeinden aktiv. Die Landesregierung übernimmt damit eine staatliche Regelung.
Die Landesregierung hat heute (4. Juni) einer Änderung der Regelung zur Aufsicht über den Schulbesuch zugestimmt. Nötig wurde der Beschluss, um damit der gesamtstaatlichen rechtlichen Basis auf dem Sachgebiet der Schulpflicht, der Verletzung der Schulpflicht und der Aufsicht über den Schulbesuch nachzukommen.
"Diese Bestimmungen sehen vor, dass die zentrale Funktion in der Aufsicht über die Wahrung der Schul- und Bildungspflicht zunehmend an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister übergeht", führte Landesrat Philipp Achammer aus. Die erste Meldung der Verletzung der Schulpflicht wird weiterhin über die Schule erfolgen, und zwar an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister. Bisher war es so, dass sich die Schulführungskräfte an die Jugendstaatsanwaltschaft wenden mussten.
Mit der Änderung wird eingeführt, dass bereits nach der Einschreibungsphase einen Datenabgleich zwischen Wohnsitzgemeinde und Schulen stattfindet. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein Kind oder Jugendlicher in kein Schule eingeschrieben worden ist, müssen die Bürgermeister die Erziehungsverantwortlichen des betroffenen Schülers oder der betroffenen Schülerin schriftlich dazu auffordern, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei ungerechtfertigten Absenzen innerhalb des Schuljahres erfolgt eine erste Mahnung an die Erziehungsverantwortlichen durch die Schulführungskraft, in einem zweiten Schritt folgt eine Mahnung vonseiten der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Als dritter Schritt erfolgt die Meldung an die Jugendgerichtsbarkeit. "Es ist ein individuelles Recht jeden Kindes, Zugang zur Bildung zu haben. Dieses Recht muss gewahrt bleiben", hob Landesrat Achammer hervor.
Die Änderungen hatten die drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider in einem gemeinsamen Beschluss vorgebracht.
ck
Die jüngsten Niederschläge stellen eine gute Voraussetzung für eine niedrige Waldbrandgefahr bei der Herz-Jesu-Feier am Wochenende dar. Trotzdem mahnt die Abteilung Forstdienst zur Vorsicht.
Angesichts der reichlichen Niederschläge in den jüngsten Wochen herrscht derzeit im gesamten Land niedrige Waldbrandgefahr. Der Landesrat für Forstdienst Luis Walcher ruft trotzdem zu großer Vorsicht beim Entzünden von Feuern in Waldnähe auf: "Besondere Vorsicht ist am kommenden Sonntag, 9. Juni, anlässlich der Herz-Jesu-Feuer geboten. Vor allem auf Borkenkäferflächen - also dürre, stehende Bäume - kann bereits Funkenflug einen Waldbrand auslösen."
Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern vom Waldrand Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Wer also am Herz-Jesu-Sonntag im Wald und in einem geringeren Abstand als 20 Meter davon ein Feuer zu entzünden beabsichtigt, braucht eine Genehmigung vom gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat; der Vordruck für das Ansuchen findet sich unter Formulare | Forstdienst und Förster | Landesverwaltung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol.
Bei Sichtung eines Waldbrandes ist umgehend die Feuerwehr zu alarmieren, und zwar unter der Notrufnummer 112. "Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten vermieden wird, welches einen Waldbrand verursachen könnte", sagt Landesrat Walcher.
Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald und das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden sich auf den Landeswebseiten des Forstdienstes sowie der Agentur für Bevölkerungsschutz.
red
Landesobfrau Patrizia Zoller-Frischauf und Landesgeschäftsführer Christoph Schultes haben die SVP-Generation 60+ zum Festakt des Landestreffens am letzten Samstag nach Stans geladen. Der Vorsitzende der Generation 60+ Otto von Dellemann und die Stellvertreterin Christine von Stefenelli nahmen daran teil.
Die Landesobfrau des Tiroler Seniorenbundes Patrizia Zoller-Frischauf konnte am Samstag in Stans beim Landestreffen des Tiroler Seniorenbundes über 750 Mitglieder und viele Ehrengäste begrüßen.
Zoller-Frischauf ging auf aktuelle Themen im Bereich Seniorenpolitik ein und wünscht sich im Sinne der Gemeinschaft eine Festigung des Generationenvertrages. „Soziale Verbindungen sind wichtiger denn je“, so die Landesobfrau. Die Herausforderungen unserer Zeit erfordern eine enge Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen Jung und Alt: denn „die Einsamkeit finden wir nicht nur bei den älteren Menschen, sondern auch bei der Jugend“, gibt sie besorgt zu bedenken.
Auch der Landesvorsitzende der Generation 60+ Otto von Dellemann sieht eine große Aufgabe der Politik: die Festigung der Gesellschaft. „Ältere Menschen tragen in vielfacher Hinsicht zur Gemeinschaft bei, sei es durch ihre Erfahrung, ihre ehrenamtliche Arbeit etc. Wichtig sei immer das Miteinander anstatt des Nebeneinanders in der Gesellschaft“, erklärt von Dellemann.
„Die Freundschaft und Verbindung zwischen Nord- und Südtirol wird durch jedes Treffen intensiviert“, freut sich SVP-Landesvorsitzender der Generation 60+ Otto von Dellemann. Der gegenseitige Gedankenaustausch zwischen den Nordtiroler und Südtiroler Senioren stärke die Verbundenheit und man könne Tiroler Wurzeln intensiver erleben und leben.
Verjährung der von der Finanzwache gegenüber dem amtierenden Landeshauptmann bezüglich Ausgaben im Wahlkampf 2018 vorgebrachten Vorhaltungen. Landtagspräsidium empfiehlt eine Präzisierung des Landeswahlgesetzes zum Passus, in dem es um jene Wahlkampfausgaben geht, die mehrere Kandidierende betreffen und deshalb keinem Kandidierenden explizit angerechnet werden – derzeit gibt es dazu lediglich eine quantitative, keine qualitative Aussage
Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio" beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit der Europawahlen auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen.
Bei seiner Sitzung am heutigen Dienstagvormittag (4. Juni) hat sich das Präsidium des Landtages u.a. mit der dem amtierenden Landeshauptmann vorgeworfenen Überschreitung der zulässigen Ausgaben im Landtagswahlkampf 2018 befasst: Die Finanzwache Bozen – Polizeieinheit für Wirtschaft und Finanzen hatte dem Landtag im Jänner 2024 nach entsprechenden Ermittlungen mitgeteilt, dass der Kandidat im Wahlkampf 2018 getätigte Ausgaben nicht erklärt sowie den zulässigen Höchstbetrag von 30.000 Euro ohne MwSt. (laut Landesgesetz Nr. 14/2017 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmanne und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“) um 102.890,00 Euro überschritten habe. Dafür wäre laut Landesgesetz die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages, der die Ausgabenhöchstgrenze überschreitet, vorgesehen.
Anschließend wurden sowohl die Mitteilung der Finanzwache als auch die Gegenäußerungen des Landeshauptmannes an die Prüfstelle weitergeleitet, diese ist für die Kontrolle der Korrektheit der eingereichten Abrechnungen der Ausgaben für Wahlwerbung zuständig. In ihrer Anfang Mai an den Landtagspräsidenten übermittelten Stellungnahme warf die Prüfstelle die Frage der Verjährung der Verwaltungsstrafe auf, die es zunächst zu klären gelte. Eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Landtages ergab, dass die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist im Jänner 2024 abgelaufen ist.
Aufgrund dessen hat das Landtagspräsidium heute beschlossen (vier Ja-Stimmen, eine Enthaltung), die Verjährung der von der Finanzwache vorgehaltenen Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze bzw. Nicht-Erklärung der entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2018 und der etwaigen damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafe zur Kenntnis zu nehmen.
Nun empfiehlt das Präsidium jedoch eine Präzisierung des LG Nr. 14/2017 bezüglich der Betroffenheit mehrerer Kandidaten, wenn es um die Zurechnung von Wahlkampfausgaben geht – es handelt sich dabei um einen Aspekt, auf den die Prüfstelle in ihrer Stellungnahme hingewiesen hat: Dem Landesgesetz zufolge, werden jene Kosten, welche von der Partei/Liste getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, keinem einzelnen Kandidaten zugerechnet. „Diese Regelung“, so heißt es in der Stellungnahme der Prüfstelle, „ist sehr generell gehalten und gibt keinerlei Hinweis darauf, welche Kriterien werbetechnisch erfüllt sein müssen, damit man von der ‚Betroffenheit‘ mehrerer Kandidaten sprechen kann. Müssen zum Beispiel alle Kandidaten in derselben Art vorkommen (Bild/Text), welche Größenverhältnisse der Abbildung der einzelnen Kandidaten (Bildgröße, Schriftgröße), Farbigkeit, Hintergründe … müssen eingehalten werden?“ Das LG enthalte also lediglich quantitativ Aussagen zur „Betroffenheit mehrerer Kandidaten“, jedoch keine qualitativen Angaben.
tres
Für den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht eine Zeit der Veränderung bevor
Nach den Landtagswahlen im vergangenen Oktober steht auch für den Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Neubesetzung an – mit entsprechenden Neuerungen und Herausforderungen. In diesem Sinne war die interne Sitzung am vergangenen 24. Mai auch die erste Sitzung von Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer als Vorsitzende des Ausschusses und gleichzeitig die letzte Sitzung des amtierenden Monitoringausschusses in der 2019 begonnen Legislaturperiode. In ihrer Antrittsrede bedankte sich die Gleichstellungsrätin für die in den vergangenen fünf Jahren geleistete wertvolle Arbeit und betonte erneut, wie wichtig es ist, sich den künftigen Herausforderungen zu stellen, die auf die neuen Mitglieder und Selbstvertreter:innen warten.
„Ich bedanke mich bei allen, die in diesen Jahren im Südtiroler Monitoringausschuss mit viel Einsatz und Engagement mitgearbeitet haben. Insbesondere danke ich den Mitgliedern, den unterstützenden Selbstvertreter:innen sowie deren Stellvertreter:innen: Marion Hartmann, Heidi Ulm, Dorothea Passler, Renate Heissl, Heidrun Demo, Antonio Endrizzi, Luca Ferretti, Eva Rabanser, Silvia Rabanser, Thomas Karlegger, Benedikt Gasser und Camilla Larcher“, erklärte die neue Vorsitzende Hofer. „Sie haben verschiedenste Problematiken bewältigt – so wie auch der neue Monitoringausschuss viele Herausforderungen angehen werden wird.“
Im Mittelpunkt der internen Sitzung standen verschiedene Themen, darunter das Jahresthema „Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen im politischen und sozialen Geschehen“. Dazu ist am Dienstag,19. November, die jährliche öffentliche Sitzung geplant.
Ein weiteres zentrales Thema war das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Mitglieder und Selbstvertreter:innen des Monitoringausschusses, die vom Südtiroler Landtag ernannt werden. Die Bewerbungen für die Neubesetzung können vom 12. Juni bis zum 12. Juli 2024 innerhalb 12 Uhr eingereicht werden – entweder per E-Mail an die Adresse info@gleichstellungsraetin-bz.org oder direkt im Büro der Gleichstellungsrätin in der Cavourstraße 23/c, 39100 Bozen. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind ab 12. Juni auf der Homepage der Gleichstellungsrätin unter www.gleichstellungsraetin-bz.org abrufbar. Der Südtiroler Landtag ernennt dann aus den Vorschlägen für die Legislaturperiode 2023-2028 jene Personen, die für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Südtirol zuständig sein werden.
In der internen Sitzung beleuchteten die Mitglieder und Selbstvertreter:innen weiters aus der jeweiligen Perspektive Anliegen und Problemstellungen in Bezug auf die soziale Teilhabe am Alltagsleben.
Beschlossen wurde in der Sitzung zudem die Beteiligung des Monitoringausschusses an der landesweiten Aktion „Pride Month“: Während des gesamten Monats Juni soll auf die Rechte aller sexuellen Orientierungen aufmerksam gemacht und gleichzeitig gegen jegliche Form von Diskriminierung protestiert werden. Der Monitoringausschuss beteiligt sich an dieser Initiative auf den eigenen sozialen Netzwerken mit Beiträgen im Zeichen der Regenbogenfahne, dem Symbol des Pride Month. Der Monitoringausschuss ist von der Wichtigkeit dieser Aktion überzeugt, denn für den Monitoringausschuss ist es von entscheidender Bedeutung, alle Formen der Vielfalt zu fördern und alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen.
Die Sitzung bot auch die Gelegenheit für einen Austausch zum derzeit hochaktuellen Thema der Transportdienste für Menschen mit Behinderungen. Dabei war sich der Monitoringausschuss einig, dass in dieser kritischen Phase unbedingt eine Übergangslösung gefunden werden muss, damit für die Schüler:innen mit Behinderungen nicht nur der Zugang zu den vorgesehenen Schülertransportdiensten, sondern auch die Teilhabe am Unterricht gewährleistet wird. „Nur wenn das Recht auf Mobilität gewährleistet wird, ist Inklusion überhaupt möglich“, unterstrich Gleichstellungsrätin Hofer. Der Monitoringausschuss fordert alle Beteiligten auf, gemeinsam eine Lösung zu finden, damit das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Mobilität in Südtirol gewährleistet wird.
Die bei der internen Sitzung vom 24. Mai behandelten Themen lassen erahnen, dass der neue Monitoringausschuss vor einer Zukunft steht, die von Herausforderungen, aber auch von Chancen geprägt sein wird. Diese liegen in einem erneuerten Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und einer aktiven Beteiligung an Initiativen zur Inklusion und Vielfalt in der Südtiroler Gesellschaft.
MA/GSR
Der Landesbeirat für Verbraucherschutz hat sich in seiner ersten Sitzung in dieser Legislaturperiode mit den Tätigkeiten der Verbraucherzentrale Südtirols befasst.
Über 10.000 Beratungsfälle, mehr als 48.000 Kontakte, knapp 1,5 Millionen Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher rückerstritten: Diese Kennzahlen derVerbraucherzentrale Südtirol hat Geschäftsführerin Gunde Bauhofer bei der konstituierenden Sitzung des Landesbeirates für Verbraucherschutz vorgestellt. Das beratende Gremium der Landesregierung wurde Mitte April neu bestellt (LPA hat berichtet). Landeshauptmann Arno Kompatscher, in seiner Funktion als Vorsitzender des Landesbeirates, lobte das Engagement zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und zeigte großes Interesse an der Tätigkeit der Verbraucherzentrale.
Geschäftsführerin Bauhofer informiert in der Sitzung über anstehende und laufende Projekte und Tätigkeiten: So arbeite man derzeit unter anderem an Erhebungen zur Postzustellung im Ausland oder auch zur sogenannten Pinktax (sprich: wenn Frauen für dieselbe Leistung/Ware mehr bezahlen als Männer). Das Projekt "Europäischer Verbraucherschutz macht Schule" werde rege in Anspruch genommen. Im Projekt "Grünes Licht! Facciamo luce!" werde über das Ende des geschützten Strommarktes und über den Wechsel des Stromanbieters informiert.
Als großes Problem bezeichnete Bauhofer die Fake-Onlinetrader, mit denen mehrere Südtiroler sehr große Geldsummen verloren hätten. Man habe zu diesem Thema bereits Sensibilisierungsarbeit geleistet, auch in Zusammenarbeit mit der Postpolizei, und wolle dies weiterführen, berichtete Bauhofer. "Nicht zuletzt dieses Beispiel zeigt, dass es den Konsumentenschutz dringend braucht. Es freut mich darum sehr, wenn es gemeinsam gelingt, den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin in verschiedenen Situationen konkret weiterzuhelfen", hob der Landeshauptmann bei der Sitzung hervor.
ck
Der Staat stellt ab 3. Juni Zuschüsse für den Kauf von E-Fahrzeugen (Ecobonus) bereit, die man nur über die Autohändler beantragen kann. Damit kombinierbar sind die Zuschüsse des Landes.
Der italienische Staat stellt ab Montag, 3. Juni, um 10 Uhr, für Privatpersonen und Betriebe wieder Förderungen für den Ankauf umweltfreundlicher E-Fahrzeugen bereit ("Ecobonus“). Die Anträge können ausschließlich über die Autohändler beantragt werden.
Die Höhe der Förderung des Staats für Elektrofahrzeuge richtet sich nach dem Einkommen des Käufers laut EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) bzw. ob beim Neukauf ein altes Fahrzeug verschrottet wird. Maximal werden 13.750 Euro für den Ankauf eines E-Fahrzeuges bereitgestellt. Für den Kauf von Plug-In-Hybriden gewährt der Staat maximal 10.000 Euro und für den Kauf von Verbrennern/Hybridfahrzeugen werden maximal 3.000 Euro bezuschusst.
Elektromotorräder und -scooter werden mit maximal 30 Prozent des Verkaufspreises bezuschusst (maximal 3.000 Euro), wobei sich bei einer Verschrottung (Euro 0 bis Euro 3) dieser Betrag auf 4.000 Euro erhöht.
Informationen zu den staatlichen Förderungen "Ecobonus": https://ecobonus.mise.gov.it/
Auch das Land Südtirol gewährt für Elektrofahrzeuge Zuschüsse, und zwar für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Vereine. Diese sind für den Kauf, die Langzeitmiete oder das Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen in den Kategorien Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder vorgesehen.
Die Förderungen des Landes sind mit anderen öffentlichen Förderungen (auch mit dem "Ecobonus") kumulierbar.
Informationen zu den Landesförderungen für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Vereine: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043605
Informationen zu den Landesförderungen für Unternehmen: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043166
red/san
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