EFRE: Gemeinden und Bezirksgemeinschaften können bis zum 29. Jänner um Fördermittel ansuchen - Besonderes Augenmerk auf Fahrradschnell- und -alltagswege
BOZEN (LPA). Der Bau und die qualitative Verbesserung von Radwegen im städtischen, vorstädtischen und außerstädtischen Gebiet wird über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Südtirol gefördert. Noch bis zum 29. Januar 2025 (12 Uhr) ist es für Gemeinden und Bezirksgemeinschaften möglich, Projektanträge über das Projektverwaltungssystem coheMON einzureichen
Besonderer Fokus wird bei der Bewertung der Gesuche auf "Fahrradschnell- und Alltagswege" gelegt. 100 Prozent der förderbaren Kosten können bezuschusst werden. Dazu zählen, neben den reinen Baukosten, auch die anfallenden Spesen für Planung, Bauleitung, Projektmanagement, Sicherheitskoordination und Abnahme. Projekte, deren förderbare Gesamtkosten weniger als 400.000 Euro oder mehr als 4 Millionen Euro betragen, können nicht eingereicht werden. Auch Projekte für Radfahrstreifen, die aus reinen Bodenmarkierungen bestehen, können nicht eingereicht werden. Sehr wohl kann um einen Beitrag für jene Radfahrstreifen angesucht werden, die in ihrer Ausführung der Qualität eines Radwegs entsprechen.
Auskunft zu technischen Fragen erteilt die Maßnahmenverantwortliche Abteilung Mobilität - Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität.
Alle Informationen zum Aufruf sind auf der Webseite der Abteilung Europa im Abschnitt Finanzierungsmöglichkeiten - EFRE“ veröffentlicht.
pir