Anlässlich der beiden Gedenktage teilt Gleichstellungsrätin Hofer eine Pressemitteilung des Netzwerks Re.a.dy. „Nur durch einen gemeinsamen Einsatz und durch ein inklusives Rechtssystem können wir allen Menschen das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung garantieren“, so Hofer.
„Menschenrechte sind die Rechte eines jeden Menschen, ohne Ausnahme“, unterstreicht Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer, die als Mitglied des Netzwerks Re.a.dy mit Überzeugung die Pressemitteilung teilt, die an alle öffentlichen Institutionen, die dem Netzwerk angehören, weitergeleitet wird:
Am Internationalen Tag der Kinderrechte, der morgen (20. November) begangen wird, erinnern wir, die Mitglieder des Netzwerks Re.a.dy (Nationales Netzwerk der öffentlichen Verwaltungen zur Überwindung von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität), daran, dass Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention, die Italien 1991 ratifiziert hat, vorsieht, dass „die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um das Kind wirksam vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen...“
Um dieses Versprechen einzuhalten, fordern wir den Gesetzgeber auf, einzugreifen und auch Kindern, die aus einer nicht-heterosexuellen Beziehung hervorgegangen sind, die Anerkennung ihrer Familie wie jeder anderen Familie zu ermöglichen.
Wir möchten weiterhin auf die Ungleichbehandlung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elternteilen aufmerksam machen, die in unserem Land nicht die gleichen Rechte wie Kinder heterosexueller Eltern haben. Das Familienleben der LGBT+ Personen ist in der heute in unserem Land geltenden Rechtsordnung noch nicht vollständig geschützt, sodass es zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der EU-Staaten kommt und sodass tatsächlich an erster Stelle die Kinder diskriminiert werden, deren Recht darauf zwei Eltern zu haben, nicht anerkannt ist.
Wie bereits am 12. Mai 2023 bei der Demonstration „Städte für Rechte / Le Città per i Diritti“ in Turin betont, bei der Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltungen aus ganz Italien teilnahmen, ist ein Eingreifen des Gesetzgebers, das von der Verfassungsgerichtsbarkeit mehrfach gefordert wurde, nicht mehr aufschiebbar. Es muss den Gemeinden ermöglicht werden, den Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern durch die Anerkennung der doppelten Elternschaft im Melderegister vollen Schutz zu bieten. Auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister konzentrieren sich sowohl die Forderungen nach Intervention als Standesbeamte bei der meldeamtlichen Eintragung von Kindern gleichgeschlechtlicher Paaren als auch die Anordnungen der Regierungsbehörden, dies nicht zu tun. Diese Situation führt zu einer unerträglichen Unsicherheit, die zu ungerechten und schmerzhaften sozialen und menschlichen Spannungen führt.
Am 20. November ist auch der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer von Transphobie. Wie jedes Jahr engagieren sich viele Partner des Netzwerks für Sensibilisierungsmaßnahmen, um die häufigen Diskriminierungen und Gewalttaten gegen transgender und nicht-binäre Personen zu bekämpfen. Das Zusammentreffen der beiden Tage unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle Institutionen handeln, damit Jugendliche aufgrund ihrer Geschlechtsidentität nicht mehr in der Schule und in anderen Bereichen des sozialen Lebens gemobbt und gewalttätig angegriffen werden.
„Nur durch einen gemeinsamen Einsatz und durch ein inklusives Rechtssystem“, so Gleichstellungsrätin Hofer abschließend, „können wir allen Menschen das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung garantieren. Kein Kind, kein junger Mensch sollte die Möglichkeit entbehren müssen, sich in unserem Land sicher und willkommen zu fühlen.“
GSR