Bozen/Rom - Vor drei Monaten hatte der Südtiroler Landtag das neue Gesetz über die Buchhaltung und Finanzierung von Gemeinden und Bezirksgemeinschaften genehmigt. Mit dieser neuen Regelung soll den europäischen und staatlichen Vorgaben Rechnung getragen werden und die Vergleichbarkeit der Haushalte verbessert werden.
Nun hat der Ministerrat in Rom die Verfassungsmäßigkeit einer Reihe von Artikeln dieses Gesetzes aufgeworfen. Das neue Landesgesetz über die Gemeindenfinanzierung stehe im Widerspruch zu den gesamtstaatlichen Bestimmungen über die Harmonisierung der Haushaltsführung, beanstandet die Regierung, zudem verletzte sie staatliche Zuständigkeiten.
Die Landesregierung hingegen vertritt den Standpunkt, im Rahmen ihrer autonomen Zuständigkeiten gesetzgeberisch tätig geworden zu sein. „Wir haben versucht, eine weniger schwerfällige und bürokratische Regelung zu treffen, als sie der staatliche Gesetzgeber vorsieht“, so Landeshauptmann Kompatscher. Daher wird sie dem Verfahren beitreten und ihre Bemerkungen und Argumente vor dem Verfassungsgericht vorbringen. (LPA/r)
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