Zugdienst-Ausschreibung: Land legt Berufung ein

Die Landesregierung wird Berufung gegen den Rekurs des Verwaltungsgerichts Bozen im Bezug auf die Ausschreibung der Zugdienste einlegen, Landeshauptmann Kompatscher schilderte in der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung die Hintergründe dafür. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) Die Landesregierung wird Berufung gegen den Rekurs des Verwaltungsgerichts Bozen im Bezug auf die Ausschreibung der Zugdienste einlegen, Landeshauptmann Kompatscher schilderte in der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung die Hintergründe dafür. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Landesregierung will Berufung gegen den Rekurs beim Staatsrat einlegen – Generell wenige Rekurse gegen öffentliche Ausschreibungen in Südtirol

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich am 8. April mit der Annullierung der Ausschreibung der Zug-Dienste befasst. Das Verwaltungsgericht Bozen hatte Mitte März die Ausschreibung aufgrund eines Rekurses annulliert, die Landesregierung hat infolge 30 Tage Zeit über eine Anfechtung des Urteils zu entscheiden (LPA hat berichtet). Der Rekurs wurde von einem Mitbewerber eingereicht, selbes war auch bei der Ausschreibung der Brennerautobahn-Konzession der Fall. Dies ist nicht ungewöhnlich, handelt es sich dabei doch um spezialisierte Nischenbereiche, die von einer sehr begrenzten Anzahl an Wirtschaftsteilnehmern umkämpft sind, eine hohe Komplexität und einen erheblichen Vertragswert (im konkreten Fall der Zugdienste 1,6 Milliarden Euro über 15 Jahre Laufzeit) aufweisen.

Die hohe Komplexität öffentlicher Ausschreibungen biete juristische Angriffsflächen, sowohl technischer, als auch verwaltungsrechtlicher Natur und mit dem finanziellen Umfang dieser Projekte steige auch die Bereitschaft zu Rekursen, ist Landeshauptmann Arno Kompatscher überzeugt. Schließlich sei es das legitime Recht eines jeden Wirtschaftsteilnehmers, ein Vergabeverfahren anzufechten, dies gehöre zu einem fairen Wettbewerb dazu. Ein Rekurs bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass die Ausschreibung fehlerhaft war, sondern hieße nur, dass ein Wirtschaftsteilnehmer eine rechtliche Überprüfung für notwendig halte. In Bezug auf die Ausschreibung der Zugdienste hat die Landesregierung entschieden, gegen den Rekurs Berufung einzureichen. Dem zugrunde liegt eine ausführliche Analyse vonseiten der Anwaltschaft des Landes und des Mobilitätsressorts, wonach die vom Verwaltungsgericht angenommenen Rekursgründe (Nichteinhaltung der Veröffentlichungs- und Transparenzpflicht sowie unangemessene Frist für die Einreichung der Angebote) als nicht gerechtfertigt angesehen werden. "Es geht darum, dass für die nächsten Schritte Rechtssicherheit besteht. Darum haben wir heute entschieden den Staatsrat anzurufen", informierte Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung.

Landeshauptmann Kompatscher ging in diesem Zusammenhang kurz auf das Vergabewesen ein: "Die pauschale Kritik, die Landesverwaltung wäre nicht in der Lage ihre Arbeit vernünftig zu machen, ist nicht gerechtfertigt – dies zeigt ein Blick auf die Zahlen", hob der Landeshauptmann hervor. 2023 wurden von den insgesamt 72.030 veröffentlichten Verfahren im Gesamtwert von 2.129.934.794 Euro veröffentlicht (7074 für Arbeiten, 31.257 für Lieferungen, 33.699 für Dienstleistungen). Rekurs eingelegt wurde dabei in lediglich 14 Fällen. Auch für 2024 ergibt sich ein ähnliches Bild: insgesamt 96.3612 Verfahren (8655 für Arbeiten, 44.244 für Lieferungen, 43.462 für Dienstleistungen) wurden veröffentlicht, das Gesamtvolumen betrug 3.818.212.626 Euro. Dagegen liegen 20 Rekurse vor. Von den eingereichten Rekursen wurden 2023 zwei Drittel und 2024 die Hälfte zugunsten der Vergabestellen entschieden. Rund 92 Prozent der Arbeiten und 80 Prozent der Dienstleistungen bleiben in Südtirol, bei den Lieferaufträgen sind es 78 Prozent der Aufträge, wobei hier zu bedenken ist, dass es nicht für alle Aufträge geeignete Anbieter im Land gibt.

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