Ich wurde gefragt: Was ist der Kern des Skandals? Meine Antwort besteht aus 6 Buchstaben und einer Leerstelle: Der Ton.
Ich füge hinzu, dass es sich vielleicht gar nicht um einen Skandal handelt, oder aber um eine Art „skandalösen Formenkreis“, ähnlich wie die rheumatischen Beschwerden. Also es ist eine ganze Reihe von Teilskandalen, die ineinandergreifen und die sich aufeinander aufbauen. So ist das Skandalmanagement in der SVP und in der Landesregierung mindestens die gleiche Katastrophe wie die Abhörungen, die Interventionsversuche, die Spenden etc. Und die diversen Parallelschlachten (Politik: Pro LH oder contra LH; Medien: Pro Athesia oder contra Athesia; Wirtschaft: Pro Hager oder contra Hager, bzw. pro Gatterer oder contra Gatterer) verwirren die Situation zusätzlich.
Aber der Kern ist weder die SAD, noch sind es die Parteispenden. Der Kern liegt im Ton, der in Südtirols Machtzirkeln die Musik macht – und der nun als O-Ton nachgehört werden kann. Tausendfach wurde dies auch getan. Und die Südtiroler:innen packte das nackte Grauen.
Nicht, dass man nicht gewusst hätte, dass der Ton in den Chefetagen manchmal rau ist. Aber es nachzuhören, in allen Tonlagen, das ist von un-erhörter Bedeutsamkeit. Nicht umsonst wurden in den letzten Tagen weniger die Buchausgaben herumgereicht, sondern vielmehr die Smartphones mit den QR-Codes der Telefonate.
Es ist eine brutale Enttäuschung, die man nun in den Gesprächen im Zug, in der Bar, auf der Parkbank mithören kann. Ich denke, der Kern des Skandals liegt genau darin. Denn einen Landesrat, den Senator, den Mehrheitspolitiker, den stellt man sich anders vor. Man hatte ihn vormals zum Maturaball, zur Ausstellungseröffnung, zum Jubiläum als Ehrengast eingeladen. Er kam in Anzug und Krawatte. Dahinter, so stellte man sich vor, sei er sicher noch ein besserer Mensch als im Fernsehen. Diese Erwartung kommt nicht von ungefähr. Die Politik sollte die Besten auswählen für die Verwaltung des Allgemeinwohls. Ich selbst hatte als junge Frau immer die Vorstellung, dass ich, wenn ich „berühmte“ Menschen kennenlernte, noch interessantere, spannendere, wertvollere Menschen kennenlernen würde, als das Image bereitstellte.
Der Südtiroler Abhörskandal hat mit dieser Erwartung gründlich aufgeräumt. Der Mensch, der da hinter dem Mehrheitspolitiker zutage tritt, ist erbärmlich. Das geht weit über den normalen Streit, die politische Debatte, die normalen Zwistigkeiten hinaus. Solange dies mit den politischen Gegnern oder Konkurrentinnen ausgetragen wird, ist es noch der „gioco delle parti“ – wenn aber daraus der blutige Machtkampf innerhalb der eigenen Reihen wird, dann ist das nicht mit anzusehen. Es ist schlicht nicht auszuhalten.
Das ist auch der Eindruck vieler Südtiroler:innen, die „reingehört“ haben.
Wie sollen diese Menschen, die sich nun bekriegen, gemeinsam das Land verwalten? Wie soll das funktionieren? Sie sägen sich gegenseitig ab, sie versenken das gemeinsame Schiff, sie versuchen es zu verlassen, indem sie gleichzeitig nicht von ihrem Platz weichen wollen. Es ist ein unglaubliches, nie geahntes Paradoxon, das Südtirol gerade erlebt. In meinen Augen auch eine Degeneration von gestörten Persönlichkeiten (allem voran: männlichem Narzissmus) und kaputten Beziehungen.
Armes Südtirol.
Brigitte Foppa
Fraktionssprecherin der Grünen Fraktion
Capogruppo del Gruppo Verde in Cons. Provinciale
Mit ihrem gestrigen (29. März) Beschluss hat die Landesregierung die Voraussetzungen für die Gründung von Nahrungsmittelbezirken geschaffen.
Landwirtschaftliche Akteure können sich zu Nahrungsmittelbezirken zusammenschließen und erhalten somit Zugang zu den staatlichen Förderungenfür die Vermarktung von regionalen Produkten. Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (29. März) auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler die Voraussetzungen für die Unterzeichnung von solchen Bezirksvereinbarungen festgelegt.
Ziel der Nahrungsmittelbezirke ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe auf lokaler Ebene voranzubringen und die Vermarktung der regionalen Produkte zu fördern.
Dieses wirtschaftspolitische Instrument der Bezirksvereinbarung ermöglicht es, die Kreisläufe besser zu organisieren und Initiativen zu bündeln. Landesrat Schuler befürwortet solche Zusammenschlüsse, mit der "die territoriale Entwicklung und der soziale Zusammenhalt gefördert wird. Dies soll die Lebensmittelsicherheit gewährleisten sowie die Umweltbelastung und Lebensmittelverschwendung verringern".
Unterstützt werden vom Staat Investitionen von Nahrungsmittelbezirken im Bereich der Primärproduktion sowie der Verarbeitung und der Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. "Die Projekte der anderen Jahre haben einen relativ großen Umfang aufgewiesen und können somit eine Chance für die Direktvermarktung bieten", merkte der Landesrat an.
Nachdem sich die Nahrungsmittelbezirke auf Landesebene bei der zuständigen Abteilung identifiziert haben, können sie sich folglich für die vom Ministerium für Landwirtschaft auf staatlicher Ebene jährlich vorgesehenen Unterstützungen bewerben.
np
Die Landesregierung hat heute (29. März) die Geldmittel für den geförderten Wohnbau den Förderarten zugewiesen. Im Jahr 2022 werden insgesamt 341 Wobi-Wohnungen neu zugewiesen.
Das Land Südtirol unterstützt alljährlich Südtirols Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung ihres Eigenheimes. "Die Wohnbauförderung ist seit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatutes vor 50 Jahren ein Kernbereich unserer Autonomie. Über die Jahre haben dadurch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Unterstützung bekommen, um ihr Eigenheim zu verwirklichen. Daran wollen wir auch im Jahr 2022 festhalten, gleichzeitig gilt es auch die Bereiche des öffentlichen und sozialen Wohnens neu zu gestalten, um damit, gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, Wohnen in Südtirol leistbarer zu machen", betont Landesrätin Waltraud Deeg. Am morgigen Mittwoch (30. März) werde sich der zuständige Gesetzgebungsausschuss im Landtag mit dem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigen, der für Landesrätin Deeg ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist: "Fest steht, dass wir künftig mehr öffentlichen Wohnraum brauchen, um den gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen und gutes, leistbares Wohnen zu ermöglichen." Um möglichst schnell in die Umsetzungsphase übergehen zu können, hoffe sie nun auf einen raschen Abschluss des gesetzgeberischen Weges. Parallel dazu werde an Maßnahmen im Bereich des geförderten Wohnbaus weitergearbeitet.
Im Februar 2022 hatte die Landesregierung dafür die Geldmittel für 2022 im mehrjährigen https://news.provinz.bz.it/de/news/wohnbau-landesregierung-genehmigt-mehrjahriges-einsatzprogramm]" style="box-sizing: border-box; color: rgb(52, 93, 142); text-decoration: underline; background-color: transparent;" data-email-address="https://news.provinz.bz.it/de/news/wohnbau-landesregierung-genehmigt-mehrjahriges-einsatzprogramm">Einsatzprogramm für den geförderten Wohnbau gutgeheißen, nun folgt die Aufteilung auf die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Sprachgruppen. Von den zugewiesenen 40 Millionen wurden nun 34 Millionen für die Einsatzarten Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen vorgemerkt. Davon kommen rund 95 Prozent EU-Bürgerinnen und Bürgern zugute, fünf Prozent sind für Nicht-EU-Bürger reserviert. Über 22,5 Millionen Euro sind für den Kauf und den Neubau von Erstwohnungen reserviert, über 16 Millionen sind als Beiträge für Sanierungen und für die konventionierte Wiedergewinnung vorgesehen. Die restlichen Geldmittel kommen u.a. der Unterstützung von sozialen Härtefällen zugute oder als Beitrag für die Baulandbeschaffung.
In einem zweiten Beschluss wurden die im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Wohnungen des Institutes für den sozialen Wohnbau (Wobi)zugewiesen. Insgesamt werden 342 Wohnungen neu vergeben, 87 Prozent (oder 297 Wohnungen) werden Mieterinnen und Mietern aus EU-Staaten zugewiesen, 12 Prozent (45 Wohnungen) erhalten Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten.
ck
Die Landesregierung hat beschlossen, sich auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen, um die am Landesgesetz Raum und Landschaft vorgenommenen Änderungen zu verteidigen.
Mit dem Landesgesetz Nr. 1 von 2022, das Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 beinhaltet, wurde unter anderen das Landesgesetz "Raum und Landschaft" (Nr. 9/2018) in einigen Punkten geändert. Eine dieser Änderungen betrifft die Sanktionierung bei Bauvergehen. Vorgesehen wurde ein differenzierter Strafkanon, während auf gesamtstaatlicher Ebene die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als Maßstab gilt. Bezüglich dieser Neuformulierung des Artikels 94 hat das Ministerratspräsidiumdie Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen.
Die Landesregierung hat heute (29. März) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen und die eigene Gesetzesbestimmung zu verteidigen. Zur Verteidigung wird die Landesanwaltschaft vor allem zwei Argumente ins Feld führen: Zum einen sieht die europäische Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit in der Sanktionierung vor, und auch in Deutschland, Österreich und Frankreich gilt im Unterschied zu Italien eine Kann-Bestimmung. Daher möchte auch Südtirol eine differenziere Vorgehensweise vorsehen. Zum anderen will das Land darauf verweisen, dass es in diesem Bereich in Südtirol auf der Grundlage des Autonomiestatuts seit 20 Jahren Bestimmungen gebe, die sich von jenen des Staates unterscheiden. Dass eine Unterscheidung gerechtfertigt sei, zeigten auch die Zahlen: So betrug beispielsweise die Anzahl der Bauvergehen 2018 in der Region Trentino-Südtirol rund vier Prozent gegenüber einem italienischen Mittelwert von 20 Prozent und einem Höchstwert von 68 Prozent in Kampanien.
In diesem Zusammenhang verwies Landeshauptmann Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung erneut auf die zentralistischen Bestrebungen des Staates und auf die Aushöhlung der Autonomie durch Urteile des Verfassungsgerichts.
jw
Die Chancen der Digitalisierung für Südtirol bestmöglich nutzen: Dieses Ziel vor Augen, hat die Landesregierung heute (29. März) die Strategie "Südtirol Digital 2022-2026" genehmigt.
Für die digitale Entwicklung in Südtirol und das verantwortungsbewusste Nutzen der Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hat die Landesabteilung Informatik ein umfassendes Strategiepapier vorgelegt. Die Landesregierung hat das Dokument "Südtirol Digital 2022-2026" heute (29. März) genehmigt.
Einfachere und sichere digitale Dienste für Bürger und Betriebe
"Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Arbeitenden über die Digitalisierung Vorteile bieten, eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft fördern und die Entwicklung hin zu einer offenen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft vorantreiben", fasst Landeshauptmann Arno Kompatscher die wichtigsten Ziele zusammen. Erreichen wolle das Land diese Ziele durch mehr Bildungsangebote zum Entwickeln digitaler Kompetenzen in Schulen, in Unternehmen und in der Verwaltung sowie durch einfach zugängliche und sicherere Dienste. Nicht zuletzt werden nach Angaben des Landeshauptmanns die Vernetzung und der Austausch der Daten eine wichtige Rolle spielen. Die Strategie orientiere sich zudem an den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, sagte Kompatscher.
Im heute genehmigten Strategiepapier "Südtirol Digital 2022-2026" sind sechs strategische Ziele enthalten, die die Landesregierung umsetzen will. Auf einem eigens dafür eingerichteten und für alle zugänglichen Webportal sollen die Ziele genauer erläutert und Arbeitsfortschritte in den einzelnen Bereichen von "Südtirol Digital 2022-2026" sichtbar gemacht werden.
Das erste strategische Ziel betrifft die IKT-Infrastruktur: Im ganzen Land soll die Netzinfrastruktur vervollständigt werden und ein einheitliches "Data Center Südtirol" soll entstehen. Zudem sollen die Cybersicherheitsdienste ausgebaut und die Portale öffentlicher Behörden überwacht werden. Um das Wissensökosystem, also das Erheben, die Qualifizierung, die Kartierung und den Austausch von Daten als Unterstützung für Entscheidungen geht es im zweiten strategischen Ziel.
Nutzerfreundlichkeit, einheitliche Zugänge und digitale Kompetenzen im Visier
Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist im dritten strategischen Ziel enthalten. "Dabei sollen digitale Dienste verschiedener Bereiche wie Schule, Tourismus, Mobilität oder Gesundheit vereinheitlicht werden und damit für die Nutzer vereinfacht, auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und leichter und sicherer zugänglich werden", erklärt Kompatscher. Außerdem sollen die Arbeitsplätze für intelligentes, digitales Arbeiten besser mit IT ausgerüstet werden.
Die Dienstleistungen für Bürger und Unternehmer sind Thema des vierten strategischen Ziels. Ein Punkt ist dabei der Ausbau des Portals MyCivis, auch als App für mobile Geräte, als einziger Zugangspunkt zu allen Dienstleistungen der Verwaltungen. "Zudem sollen neue digitale Dienstleistungen für Bürger und Betriebe eingeführt werden", sagte Kompatscher.
Um die Verbesserung der digitalen Kompetenzen geht es im fünften strategischen Ziel. Für Schule, Unternehmen und öffentliche Verwaltung, aber auch für sozial schwache Gruppen sollen digitale Kompetenzen verstärkt vermittelt werden.
Neue Technologien nutzen und Innovation schaffen
Die Zukunft im Blick hat das strategische Ziel Nr. 6, und zwar das Schaffen eines Ökosystems der Innovation. Dabei geht es darum, moderne Technologien zu erproben und einzusetzen, wie etwa intelligente Sensorik (IoT), Robotik, künstliche Intelligenz (AI) und andere in Bezug auf Sprachverarbeitung oder etwa maschinelles Lernen in Industrie, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr, Mobilität, Bauwesen oder Gesundheit. Erleichtert werden soll auch der Technologie- und Know-how-Transfer aus der Forschung in die Welt der privaten und öffentlichen Unternehmen. Weitere Zusammenarbeit mit Verwaltungen, Universitäten und Forschungszentren werden ebenfalls ins Auge gefasst.
"Zur Ausarbeitung der digitalen Agenda Südtirol 2022-2026 wurden zahlreiche Dokumente des Landes der vergangenen Jahre zur Telekommunikation und Digitalisierung der Dienstleistungen, Nachhaltigkeit, Forschung, Innovation analysiert", berichtet der Direktor der Landesabteilung Informationstechnik und Verantwortlicher für den "digitalen Wandel" Josef Hofer. In mehr als 40 Interviews mit Führungskräften von 14 Behörden wurden Ideen gesammelt, der aktuelle Kontext der Digitalisierung in Südtirol erkundet und die Erwartungen für die kommenden Jahre beschrieben. Dafür werden eine ganze Reihe von Projekten im Bereich digitale Transformation umgesetzt, die vorwiegend über EU-Fonds wie Next Generation UE (NGUE), Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Wiederaufbauplan PNRR finanziert werden, sagt Hofer.
san
Die Landesregierung hat heute (29. März) Änderungen in den Gesundheitsleistungen beschlossen, die mit Ende des Notstandes rückgängig gemacht oder abgeändert beibehalten werden.
Während der Coronapandemie wurden Ärzte dazu ermächtigt, Promemoria und Verschreibungen an ihre Patienten auch in digitaler Form zukommen zu lassen. Dies wird auch nach Ende des Notstandes weitergeführt. Patientinnen und Patienten können somit ihrem Arzt die Erlaubnis geben, die Rezepte über SMS, digitale Messengerdienste (beispielsweise Whatsapp), via E-Mail oder über eine PEC-Adresse zu erhalten. Die Patienten können sich dann die Medikamente durch Vorweisen der elektronischen Rezeptnummer und ihrer Gesundheitskarte aushändigen lassen.
Verwaltungsstrafen wieder eingeführt
Eine weitere Änderung betrifft die Verwaltungsstrafen bei Nicht-Absage oder verspäteter Absage von Terminen. Diese wurden während der Coronapandemie ausgesetzt, um die Patienten in dieser schwierigen Zeit zu entlasten. Ab 1. April 2022 werden die Strafen wieder angewendet: Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Termine mindestens zwei Werktage (Samstag und Sonntag ausgenommen) vor der Visite absagen, ansonsten wird eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro fällig. Ein Termin an einem Montag muss daher bis spätestens am Mittwoch der Vorwoche abgesagt werden.
Selbstbescheinigung für Ticketbefreiungen
Des Weiteren wurden während des Notstandes die Selbstbescheinigungen für Ticketbefreiungen automatisch verlängert. Dies betraf unter anderem die kurzfristigen und langfristigen Befreiungen, wie Ticketbefreiungen für einkommensschwache Familien, Senioren mit begrenztem Einkommen, Arbeitslose oder Personen, die eine Sozialunterstützung erhalten. Mit 31. März 2022 endet die automatische Verlängerung der Ticketbefreiungen. Dies bedeutet, dass bestimmte Kategorien nun wieder jährlich darum ansuchen müssen. Mehr Informationen zu den Ticketbefreiungen sind auf der Webseite des Sanitätsbetriebs zu finden.
Prothetische Behelfe: Verschreibungen weiterhin vom Arzt für Allgemeinmedizin
Eine Änderung, die während des Notstandes eingeführt wurde und für die Zukunft übernommen wird, betrifft hingegen die Verschreibungen von prothetischen Behelfen (wie Rollstühle, Hörprothesen, orthopädische Mieder oder Schuhe). Für die Dauer des Notstandes konnten diese auch vom Arzt für Allgemeinmedizin verschrieben werden und dies wird auch nach Ende des Notstandes weitergeführt. Vor der Pandemie konnte dies nur ein Facharzt vornehmen. Durch die neue Regelung werden die Wartezeiten verkürzt und Betroffene kommen schneller zu einer Verschreibung. Gleiches gilt auch für die Überprüfung der prothetischen Behelfe (ausgenommen Sehbehelfe), die nun auch über die Zeit des Notstands hinaus telefonisch oder über E-Mail vom Arzt für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann. Die Patienten müssen dadurch nicht mehr persönlich zum Arzt und können somit die Überprüfung unkomplizierter und schneller abwickeln.
so
Landeshauptmann Kompatscher ist zeitweilig für die Sachbereiche des Ressorts für "Gesundheit, Breitband und Genossenschaften" zuständig. Das Dekret wurde heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Seit dem heutigen Dienstag (29. März) ist Landeshauptmann Arno Kompatscher neben seinen bisherigen Sachbereichen auch für jene des Ressorts für "Gesundheit, Breitband und Genossenschaften" verantwortlich, für die bisher Landesrat Thomas Widmann zuständig war. Das entsprechende Dekret mit der neuen Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern der Landesregierung wurde heute im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.
Dem Ressort für "Gesundheit, Breitband und Genossenschaften" sind die Abteilung Gesundheit, das Amt für Infrastrukturen der Telekommunikation, das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens, die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und die Rundfunk- und Fernseh-Anstalt Südtirol zugeordnet.
Dekret des Landeshauptmanns im Anhang.
gst
Die ständigen SVP Skandale schaden dem Ansehen des Landtags und dem Land Südtirol enorm. Statt ein paar plakative Maßnahmen gegen einzelne zu setzen, im Zeichen eines "weiter so" und im Bestreben, das eigenen Machtsystem zu bewahren - koste es was es wolle - wäre jetzt vom Landeshauptmann Führungsstärke gefragt. Sich in die Opferrolle zu begeben, bedeutet am Ende, dass auch das Amt des Landeshauptmanns als Führungsfigur des Landes für die Zukunft beschädigt wird.
Es geht uns nur um eines: Südtirol braucht eine handlungsfähige Regierung, angesichts der brennenden Probleme der Menschen, von den extremen Preiserhöhungen bei Strom und Benzin, zu Flüchtlingen und Pandemie.
Es ist keine Zeit für Spielchen, für Landesräte ohne Zuständigkeiten oder gar für eine Aufstockung der Landesregierung auf der Suche nach neuen Gleichgewichten in der SVP oder ähnliches. Es braucht eine lückenlose Aufklärung aller Vorkommnisse, die für Landesregierung und Politik relevant sind: von den Vorgängen rund um die abgeblasene Ausschreibung des ÖPNV und die SAD, bis zu den Parteispenden. Diese Vorgänge sind mit der Definition "handlungsfähige Regierung" ganz offensichtlich nicht kompatibel, denn die beiden Regierungsparteien SVP und LEGA und ihre Landtagsfraktionen sind in ihrem Inneren so zerstritten, dass sie es nicht mehr schaffen, an einem Strang zu ziehen.
Die Lösung kann also nur eine einzige sein: Neuwahlen, sofort.
Gezeichnet: die Fraktionen des Südtiroler Landtags:
Team K
Grüne
Südtiroler Freiheit
Die Freiheitlichen
Movimento 5 stelle
Enzian
Perspektiven für Südtirol
Fratelli d'Italia
Partito Democratico
Nach Ende des Covid-19-Notstands gelten vom 1. bis 30. April weniger einschränkende Corona-Maßnahmen. Mit Verordnung Nr. 10 hat Landeshauptmann die staatliche Regelung heute (28. März) übernommen.
Maskenpflicht sowie 3G- und 2G-Bescheinung: Trotz Ende des staatlichen Covid-19-Notstands am 31. März gelten ab 1. April weiterhin einige Corona-Regeln. Welche das sind, hat die italienische Regierung im Gesetzesdekret vom 24. März 2022 festgehalten und Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Montag (28. März) mit Verordnung Nr. 10 übernommen. Das Ziel: So weit wie möglich in den Normalitätsmodus zurückkehren, die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie aber weiterhin in Schranken halten.
Vom 1. bis 30. April gelten somit folgende gelockerte Corona-Regeln.
Allgemeine Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen gilt bei weiterhin Maskenpflicht. Eine Ausnahme bildet die eigene Wohnung und wenn man sich nicht mit Personen anderer Haushalte dauerhaft in den Räumen aufhält. Die Die Maskenpflicht gilt auch nicht für Kinder unter sechs Jahren, bei Krankheiten, die mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind, bei sportlicher Tätigkeit und während des Tanzens in Tanzlokalen.
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maske ist weiterhin in folgenden Situationen zu tragen: in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Seilbahnen, Gondeln und Sesselliften mit geschlossener Windkuppel. Diese Pflicht gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bei Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und Unterhaltungslokalen sowie bei sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen.
Was gilt in der Schule?
Im Bildungs-, Schul- und Ausbildungssystem gelten die staatlichen Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 24. März 2022. In der Schule gilt für alle ab sechs Jahren weiterhin die allgemeine Maskenpflicht. Schul- und Lehrausflüge sowie die Teilnahme an Veranstaltungen sind wieder möglich. Fernunterricht ist nur mehr für positiv getestete Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Bei mehr als vier positiven Fällen in einer Klasse müssen die Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler zehn Tage lang eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt für alle Schulstufen.
3G am Arbeitsplatz
Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Arbeitsbereich gilt weiterhin die 3G-Pflicht, sprich der Nachweis, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Erwerbstätige über 50 Jahren können mit einer 3G- Bescheinigung an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, unbeschadet der vorgesehenen Impfpflicht und der entsprechenden Strafen.
3G-Bescheinigung
Die 3G-Bescheinigung ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer vorzuweisen, bei öffentlichen Wettbewerben, bei Ausbildungskursen, bei persönlichen Gesprächen mit Inhaftierten in Strafvollzugsanstalten sowie beim Besuch von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien. Die 3G-Bestimmung gilt auch in Kantinen (Mensen) und bei Cateringdiensten sowie in den Innenräumen der Gastronomie (Tisch und Theke), mit Ausnahme der Innenräume in Hotels, in denen sich nur dort übernachtende Gästen aufhalten.
2G-Bescheinigung
Eine 2G-Bescheinigung (geimpft oder genesen) ist hingegen in folgenden Situationen vorzuweisen: in Schwimmbädern, Schwimmzentren und Turnhallen, bei Mannschafts- und Kontaktsport, in Wellnessanlagen (auch innerhalb von Beherbergungsbetrieben), in Umkleideräumen und Duschen (ausgenommen Begleitpersonen von Kindern und Menschen mit Behinderung), bei Tagungen und Kongressen, in Innenräumen von Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren (mit Ausnahme von Kinderbildungszentren, einschließlich der Sommerzentren), bei Festen im Anschluss an zivile und religiöse Feiern, wenn diese in Innenräumen stattfinden, in Spiel-, Bingo- und Wettsälen, bei Tanzveranstaltungen, beim Besuch von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen in geschlossenen Räumen.
Isolation und Quarantäne
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, darf sich nicht von der eigenen Wohnung beziehungsweise vom eigenen Aufenthaltsort entfernen, bis die Genesung festgestellt wurde. Je nach Impfstatus endet die Isolationszeit nach sieben oder zehn Tagen, sofern ein negatives Testergebnis vorhanden ist. Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, unterliegen der Vorschrift zur Selbstüberwachung.
Die Verordnung Nr. 10/2022 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.
gst
Die Handlungsspielräume für eine umfangreichere Eigenständigkeit in der Preisgestaltung bei Strom sind vorhanden: Der Südtiroler Energieverband SEV und die Handelskammer Bozen haben ein Gutachten über die Zuständigkeiten des Landes im Bereich Energie in Auftrag gegeben, das heute im Landtag vorgestellt wurde.
Das Land Südtirol kann eine autonome Regulierungsbehörde für den Energiesektor einrichten. Zudem gibt es Handlungsspielräume, die eine Reglementierung des lokalen Strommarkts mit Eingriffen in die Preisgestaltung erlauben würden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens, das der Südtiroler Energieverband SEV und die Handelskammer Bozen bei den Rechtsexperten Prof. Peter Hilpold (Universität Innsbruck) und Prof. Paolo Riva (Universität Padua) in Auftrag gegeben haben. Die Expertise wurde heute im Landtag bei einer Anhörung zum Thema „Südtirols Stromversorgung“ vorgestellt.
Gegenstand des Gutachtens waren zwei Fragestellungen von großer Bedeutung. Erlauben die autonomierechtlichen Zuständigkeiten des Landes im Energiesektor die Einrichtung einer eigenen Regulierungsbehörde? Und ist eine eigenständige Regelung des Strommarktes in Südtirol grundsätzlich möglich? Beide Fragen beantworteten die Juristen nach einer Prüfung der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung in Südtirol, in Italien und auf EU-Ebene mit einem eindeutigen „Ja“. „Wir haben das in unseren Positionspapieren immer festgestellt und wurden jetzt bestätigt. Wir können mehr Autonomie wagen“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner.
„Das Rechtsgutachten der beiden Universitätsprofessoren spricht eine klare Sprache: Die Schaffung einer autonomen Regulierungsbehörde im Energiesektor in der Autonomen Provinz Bozen ist rechtlich möglich. Südtirol darf sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen“, ist Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen, überzeugt.
Bei der Regulierung des Energiesektors übernimmt der Staat derzeit Zuständigkeiten, die eigentlich dem Land zustehen würden. Daher – so die Position der Juristen – müsse das Land eine eigene Regulierungsbehörde aufbauen. Diese autonome Marktregelung schließe zudem wichtige Handlungsspielräume in der Preis- und Vertragsgestaltung mit ein. So unterscheidet sich der in Südtirol erzeugte Energiemix aufgrund des hohen Anteils der Wasserkraft wesentlich vom italienischen Angebot. „Wir produzieren ohne den Einsatz von teurem fossilen Importgas und könnten unseren Strom daher deutlich billiger anbieten“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Und: Es sei jetzt die Aufgabe des Landes, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“.
SEV - Südtiroler Energieverband
Giuseppe di Vittoriostr. 16
I-39100 Bozen / Bolzano
Tel. 0471 060800
www.sev.bz.it
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