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Eine neue Zukunftsperspektive für Südtirols Tourismus hat LR Arnold Schuler gemeinsam mit Eurac Research und IDM Südtirol in den vergangenen Monaten erarbeitet und heute (28. April) vorgestellt.

Das Center for Advanced Studies von Eurac Research hat gemeinsam mit IDM Südtirol die wissenschaftliche Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Südtirol erarbeitet: das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+). Ziel war es, zu verstehen, wie viel und welchen Tourismus Südtirol haben und wofür das Land stehen will. Eng verbunden mit derRaumordnung des Landes und mit besonderem Augenmerk auf die lokale Bevölkerung, liefert das Konzept erstmals eine standardisierte und datenbasierte Grundlage, um die touristische Entwicklung in Südtirol messen, beobachten und steuern zu können. Wie Tourismuslandesrat Arnold Schuler heute (28. April) im Rahmen der Vorstellung im Palais Widmann in Bozen berichtete, "wurde das Konzept im Laufe der Ausarbeitung verschiedenen Interessensgruppen vorgestellt. Rückmeldungen – etwa von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und des HGV – sind in das Dokument laufend mit eingeflossen. Gleichzeitig wurden verschiedene Bereiche, etwa aus Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Bildungspolitik, in die Studie integriert."

Es geht im LTEK 2030+ um die Ist-Situation des Tourismus in Südtirol, um die Definition eines Soll-Szenarios und um tourismuspolitische Handlungsempfehlungen, die besonders für die Gemeinden eine wertvolle Hilfe für die Erarbeitung ihrer Gemeindeentwicklungspläne sein sollen. "Der Tourismus in Südtirol braucht zukunftsorientierte Destinations- und Betriebskonzepte, die die Wertschöpfung und Wertschätzung in den Mittelpunkt stellen. Wertschätzung nicht nur gegenüber den Gästen, sondern auch gegenüber der Bevölkerung", betonte Prof. Harald Pechlaner, wissenschaftlicher Leiter des Projekts. "Der Tourismus in Südtirol kann in Zukunft nur funktionieren, wenn er von der breiten Bevölkerung in den Gemeinden mitgetragen wird."

Neue Tourismus-Strategie: TourisMUT

Auftrag von IDM Südtirol war es, eine inhaltliche Strategie für Südtirol zu erarbeiten, abgeleitet von der Vision, Südtirol zum begehrtesten, nachhaltigen Lebensraum Europas zu entwickeln. Basierend auf den Erkenntnissen der Workshops, wurde die neue Südtiroler Tourismus-Strategie erarbeitet. Zu den Ergebnissen zählen zum einen ein Wertehaus, das es touristischen Unternehmen ermöglicht, gute, zukunftsorientierte und vor allem wertbasierte Entscheidungen zu treffen. Identitätsbewusstsein, Naturverbindlichkeit, Innovationsmut und Gemeinschaftsverantwortung, so lauten die Werte des neuen Südtiroler Tourismus. "Diese neue Tourismusstrategie läuft unter dem Leitmotiv 'TourisMUT': TourisMUT ist ein Appell an die Politik, die Touristiker und die gesamte Bevölkerung, mutige Entscheidungen zu treffen. Die Innovation spielt dabei eine treibende Rolle. Daher starten unsere Innovationsplattformen zu definierten Fokusfeldern bereits im Juni", so IDM-Präsident Hansi Pichler.

Normative Umsetzung folgt

Das LTEK 2030+ dient als wissenschaftliche Grundlage, der die normative Umsetzung seitens der Politik nun folgen wird. "Südtirol hat sich auf den Weg zu einer neuen Tourismuskultur gemacht, die ersten Schritte für diesen fortlaufenden Prozess wurden bereits definiert", betonte Schuler. Neue Kriterien zur Einstufung der Betriebe sind in Ausarbeitung. Eine nachhaltige Ausrichtung und die Verwendung von regionalen Produkten werden eine wichtige Rolle spielen. Eine Kontingentierung der Bettenzahl, anhand derer man die Entwicklung der Anzahl der Betten messen, beobachten und steuern kann, wird gesetzlich geregelt. Im Rahmen der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms soll folglich die genaue Bettenanzahl pro Betrieb, pro Gemeinde und auf Landesebene erhoben werden. "Den Gemeinden werden in der Startphase außerdem Betten zur Verfügung gestellt, die innerhalb der nächsten zehn Jahre auszugleichen und in erster Linie für die Erweiterung der kleinen Strukturen angedacht sind", so Landesrat Schuler.

Das LTEK 2030+ diene als Ausgangspunkt, wobei einige Aspekte laut Landesrat zurzeit noch zur Diskussion stehen: etwa die Festlegung der Grenzen in Bezug auf jene Kategorien, die von der Bettenkontingentierung ausgenommen sind – die Ortszentren sowie der Urlaub auf dem Bauernhof (UaB). Genaue Kriterien sind noch nicht definiert, Überlegungen gehen aber in Richtung einer Erhöhung vom Mindestviehbesatz im Grünland und einer Unter- und Obergrenze im Obst- und Weinbau.

Abschließend erklärte Landesrat Schuler, dass "das LTEK 2030+ als Grundlage dient, um einen Lebensraum zu schaffen, der mit gelebter Gastfreundschaftaufwartet und über intakte Natur- und Kulturräume verfügt."

np

Das Landesgesetz Nr. 3 dieses Jahres, das die Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer beinhaltet, wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht und tritt übermorgen in Kraft.

Das neue Landesgesetz "Leerstandsregelung und andere Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)" wird nach der Genehmigung durch den Landtag am 8. April und nach der Ausfertigung durch den Landeshauptmann morgen (28. April) im Amtsblatt der Region Nr. 17 veröffentlicht. Die so genannte GIS-Reform tritt am Tag nach Veröffentlichung, am Freitag, 29. April, in Kraft. 

Das neue Gesetz sieht für längerfristig leerstehende Wohnungen in Gemeinden mit Wohnungsnot eine höhere Besteuerung von bis zu 3,5 Prozent vor. Höher besteuert werden auch ungenützte Baugrundstücke und langjährige Baustellen. Parallel dazu wird die Bereitstellung von Wohnungen an die ansässige Bevölkerung steuerlich begünstigt.

"Seit 2015 kann das Land auf der Grundlage des Finanzabkommens mit dem Staat von 2014 die Besteuerung von Immobilien regeln", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Wir wollen diese Zuständigkeit verstärkt dazu nutzen, um Entwicklungen zu lenken. Die Gemeindeimmobiliensteuer ist eine der Schrauben, an denen wir drehen, um den Leerbestand an Wohnraum zu verringern, das Wohnen für die ansässige Bevölkerung möglichst leistbar zu machen und auch sparsam mit dem Baugrund umzugehen."

jw

Die SVP- Arbeitnehmervertreter im Südtiroler Landtag fordern seit Jahren eine Anpassung der Gehälter von Lohnabhängigen, Rentnern und Pensionisten. Bisher wurden diese Forderungen aber abgelehnt, weil scheinbar keine Finanzmittel vorhanden waren.

„Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo unbedingt gehandelt werden muss“, betont der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler, da wie man gerade sieht, 13 Millionen Euro plötzlich für die Unterstützung der Milchbauern ohne große Probleme zur Verfügung gestellt wurden und deshalb dürfte es kein Problem sein, die Forderungen der SVP- Arbeitnehmer auch schnellstens zu erfüllen.

Die Kosten für Energie, Treibstoff, Lebensmittel und Baustoffe kennen im Moment nur eine Richtung, und zwar die nach oben. Deshalb forderte Renzler in den vergangenen Wochen mehrmals, dass umgehend Maßnahmen gesetzt werden, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und somit auch die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Man darf nicht vergessen, dass ein Großteil der Steuern von den Arbeitnehmern gezahlt wird. Deshalb sind diese auch vorrangig zu behandeln.

„Wir müssen jetzt alles daran setzen, die Kaufkraft zu stärken. Und davon müssen dann alle profitieren, das heißt nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer, die Rentner, die Pensionisten und die Familien“, fasst der SVP- Arbeitnehmervertreter Helmuth Renzler zusammen.

Forderung nach neuen Kriterien bei der Wohnbauförderung

Um in den Genuss einer Förderung für den Neubau einer Erstwohnung zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, welche das Einkommen und das Vermögen betreffen. Das Gesamteinkommen der Familie muss innerhalb von vier Einkommensstufen liegen und die Mindestpunkteanzahl von 23 Punkten müssen erreicht werden.

„Hier fordern wir nun eine Aufstockung der finanziellen Mittel um 6 Millionen Euro, damit die Mindestpunkteanzahl bauinteressierter junger Familien bei der Wohnbauförderung von aktuell 23 auf 21 Punkte zurückgeht. Die Grenze von 23 Punkten ist insbesondere für alleinstehende Personen und junge Erwachsene unerreichbar. Diese Maßnahme betrifft die Mittelschicht, die wohl als einzig wahrer Nettozahler bezeichnet werden kann und im Gegenzug niewirklich spürbare Steuervorteile oder sonstige Entlastungen für ihre hohen gezahlten Steuern erhält. Dies wäre jetzt endlich eine Maßnahme in die richtige Richtung“, erklärt Renzler.

Rentner und Pensionisten nicht im Regen stehen lassen

Auch immer mehr Rentner und Pensionisten kommen aufgrund der Inflation und der ständig steigenden Kosten in finanzielle Schwierigkeiten.

„Den Rentnern und Pensionisten muss die Inflation unbedingt ausgeglichen werden. Hier würde die Lösung darin bestehen, dass der staatliche Inflationsausgleich durch Landesmittel auf die Landesinflation aufgestockt wird. Das wäre ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Senioren unseres Landes, welche immerhin 25% der Bevölkerung stellen“, bekräftigt der Abgeordnete Helmuth Renzler seine Forderung.

(SVP)

Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, kann nur noch den Kopf schütteln: „Bauern bekommen für die ersten 30 Milchkühe 300 Euro pro Tier ausbezahlt, während der Großteil der Südtiroler Familien trotz der anhaltenden Inflation durch die Finger schaut“. 

Wenn der Großteil jener, so Tschenett, nämlich Arbeitnehmer und Rentner, die für das Hauptsteueraufkommen verantwortlich sind – mit der Begründung es seien nicht genug finanzielle Mittel vorhanden – durch den Rost fallen und parallel rund 15 Millionen für die Subventionierung von Kühen gefunden werden – dann mache ihm die Prioritätensetzung Angst.  

„Ich bin eigentlich nicht derjenige, der die verschiedenen Südtiroler Wirtschaftssektoren gegeneinander ausspielt. Aber die Nachricht, dass Bauern für die ersten 30 Milchkühe 300 Euro pro Tier ausbezahlt bekommen, schlägt dem Fass den Boden aus. In erster Linie deshalb, weil entgegen unseren Forderungen, Arbeitnehmer und den Mittelstand bzgl. der anhaltenden Inflation zu entlasten, keiner unserer Vorschläge angenommen und wir nicht einmal eine Rückmeldung diesbezüglich erhalten haben. Nur jene Minderheit, die Bezieher des Beitrages für Wohnungsnebenkosten sind, erhalten eine Einmalzahlung von 500 Euro – eine krasse Minderheit der Bedürftigen. Hat die Landesregierung inzwischen komplett den Bezug zur Realität verloren, frage ich mich?!“, so der ASGB-Chef.

Tschenett könne es nicht nachvollziehen, warum die aktuelle Landesregierung derart offensichtlich die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und Rentner missachtet: „Stagnationen bei Kollektivvertragsverhandlungen, eine SVP-Arbeitnehmerschaft, die in der Landesregierung vertreten ist, aber immer nur bremst, wenn es um Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst geht – dies ist einer der Gründe, warum nichts weitergeht. Würde der öffentliche Dienst sich seiner Verantwortung – auch gegenüber der Privatwirtschaft – bewusst sein und die Belegschaft gerade in Krisenzeiten ordentlich entlohnen, wäre das Signal ein anderes. Aber der Umstand, dass jeder Bauernbetrieb, der flächendeckend seinen Grund bewirtschaftet, in den Genuss einer Soforthilfe von 300 Euro pro Kuh kommt, weil Energiepreise und Futtermittelkosten im Steigen begriffen sind, ist das ein Zeichen einer falschen Prioritätensetzung. Schließlich werden Teuerungen zum Großteil an den Verbraucher – und Arbeitnehmer und Rentner sind die Hauptverbraucher – weitergegeben. Ich ersuche die Südtiroler Arbeitnehmerschaft, gegen diese Maßnahme zu protestieren. Denn es kann nicht sein, dass wir Arbeitnehmer zu Bittstellern verkommen, für die nichts übrig ist, aber die mächtigste, aber kleinste Lobby, nämlich die Bauernlobby, weiterhin absahnt. So geht es nicht und das lassen wir uns nicht mehr gefallen!“

Unterstützung aus dem Landeshaushalt haben LH Kompatscher und LR Schuler beim heutigen (22. April) Treffen mit dem Südtiroler Bauernbund und den Vertretern der Milchwirtschaft zugesichert.

Die hohen Produktionskosten, der niedrige Milchpreis sowie die stark gestiegenen Futtermittel- und Energiekosten aufgrund der Ukrainekrise haben Südtirols Milchwirtschaft in eine schwierige Situation gebracht. Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler hat umgehend darauf reagiert und einen sogenannten Milchtischeinberufen, bei dem am heutigen Freitagvormittag (22. April) Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher gemeinsam mit Landesrat Schuler sowie den Vertretenden des Südtiroler Bauernbundes und der Milchwirtschaft die möglichen Lösungen diskutierten. Dies trägt auch einem entsprechenden Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zur Stützung der Milchviehbetriebe Rechnung. 

Ziel sei es, unterstreicht Schuler, "den Fortbestand der bäuerlichen Familienbetriebe langfristig sicherzustellen. Diese produzieren nämlich nicht nur hochwertige Lebensmittel, sondern leisten auch für den Erhalt der Biodiversität und die Landschaftspflege einen unverzichtbaren Beitrag." Maßnahmen, um die Berglandwirtschaft zu erhalten, seien deshalb dringendst notwendig. "Einerseits braucht es eine unmittelbare Unterstützung, um die gestiegenen Kosten abfedern zu können, auf der anderen Seite sind mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, um das Einkommen der Landwirte aus der Produktion zu verbessern," betont der Landwirtschaftslandesrat.

300 Euro für die ersten 30 Milchkühe pro Betrieb   

Landeshauptmann Arno Kompatscher konnte beim heutigen Treffen am Sitz der Landesregierung in Bozen, gemeinsam mit Landesrat Schuler, die erste Unterstützungsmaßnahme zum Erhalt der Berglandwirtschaft zusichern: "Bei einer Mindestzahl von drei Milchkühen werden noch im heurigen Jahr für die ersten 30 Milchkühe 300 Euro pro Tier ausbezahlt. Insgesamt werden ungefähr 15 Millionen an Soforthilfen aus dem Landeshaushalt sichergestellt", schätzt Landeshauptmann und Finanzlandesrat Kompatscher. Voraussetzung für die Betriebe ist die flächenbezogene Bewirtschaftung. Eine analoge Unterstützung werde es auch für die milchliefernden Ziegenbetriebe geben.

In Südtirol sind heute nur mehr acht Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig, wobei der durchschnittliche Bergbauernbetrieb sechs Hektar Fläche bewirtschaftet und 14 Kühe hält. Um dem veränderten Konsumverhalten und dem globalisierten Markt unter den gegebenen Voraussetzungen Stand zu halten, haben sich die bäuerlichen Familienbetriebe anpassen müssen und über die Milchhöfe genossenschaftlich organisiert. Da die landwirtschaftliche Produktion unter den neuen Vorzeichen vermehrt erschwert wurde, ist sich Landeshauptmann Kompatscher sicher, dass "die Unterstützungen zum Erhalt der Bergbauernhöfe nun unabdingbar sind."

Beim "Milchtisch" am heutigen Freitagvormittag wurde auch schon über Unterstützungen aus dem Landeshaushalt für das nächste Jahr gesprochen. Deren Höhe wird von der Marktsituation und von etwaigen Hilfsgeldern des Staates abhängen.

Termine für Anträge folgen in Kürze

Die Termine für die Anträge für das Jahr 2022 werden rechtzeitig bekannt geben. Die Ansuchen können bei der Abteilung Landwirtschaft eingereicht werden. Die Auszahlungen erfolgen im Spätherbst.

np

Ein umfassendes Angebot steht älteren und pflegebedürftigen Menschen in Südtirol offen: 2021 wurden 255 Millionen Euro Pflegegeld ausbezahlt, unterstützt wird auch über den Hauspflegedienst.

Das Jahr 2021 war – ähnlich wie 2020 – ein Jahr, das wiederum im Zeichen der Coronapandemie stand. Dies machen auch die heute (21. April) präsentierten Daten und Zahlen zu den Pflegeleistungen des Landes Südtirol deutlich. "Das soziale Netz war sehr gefordert, aber es hat gehalten und vieles geleistet", stellte Soziallandesrätin Waltraud Deeg bei der Vorstellung der Daten 2021 fest. Erfreulich sei, dass in einigen Bereichen, wie dem begleiteten und betreuten Wohnen, das Angebot ausgebaut wurde. Deeg nannte dabei beispielhaft das Pilotprojekt "Betreutes Wohnen+", welches derzeit in Prad am Stilfserjoch realisiert wird. Es gelte die Rahmenbedingungen zu setzen, um gut für die Zukunft gerüstet zu sein. Zu den Herausforderungen zählte die Landesrätin die Umsetzung einer wohnortnahen, berufsbegleitenden Ausbildung für Pflegeberufe, die Aufwertung der Pflegeberufe und die Absicherung der Pflegequalität. In allen drei Punkten sei man bereits unterwegs, so laufen derzeit beispielsweise die Verhandlungen für den Bereichsvertrag der Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime und der Sozialdienste, für die bereits 50 Millionen Euro bereit gestellt wurden.

Öffentliche Unterstützung bei rentenmäßiger Absicherung der Pflegezeiten nutzen

Der Blick auf die Daten bestätige, dass die Menschen in Südtirol länger fit bleiben und sich zum Teil auch im höheren Alter noch bei der Pflege von Familienangehörigen einbringen, betonte Amtsdirektorin Brigitte Waldner. "Die Familie ist ein wichtiger Partner bei der Pflege, bei der die Dienste der Hauspflege eine wichtige Unterstützungsleistung bieten", betonte die Direktorin des Amtes für Senioren und Sozialsprengel. Während die Hauspflege mit Diensten unterstütze, stellt das Pflegegeld einen entscheidenden finanziellen Beitrag für die Pflege zu Hause dar. Mit 255 Millionen Euro gab es im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg bei den Ausgaben, informierte ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto: "Vor allem Frauen in der ersten Pflegestufe werden zu Hause gepflegt, kostenmäßig hingegen ging der größte Anteil an die Seniorenwohnheime, die vor allem Pflegebedürftige der dritten und vierten Stufe betreuen und pflegen." Die Pflege zu Hause übernehmen vor allem Familienangehörige, oftmals unterstützt von familienexternen Pflegehilfen (badanti). Für die pflegenden Angehörigen gebe es die Möglichkeit, die Pflegezeiten rentenmäßig abzusichern. Die öffentliche Hand unterstütze dies mit Beiträgen: "Derzeit nutzen kaum 500 Personen diese Möglichkeit. Doch gerade hier müssen wir verstärkt informieren, damit vor allem die pflegenden Frauen und Töchter diese Gelegenheit nutzen und für ihre eigene Rente vorsorgen", appellierte Landesrätin Deeg. Informationen dazu gibt es auf den Landeswebseiten.

Pflegeleistungen 2021: Die Daten im Überblick

Im Bereich der Hauspflege wurden im Vorjahr über 287.812 Stunden bei 6180 betreuten Personen erbracht. Vor allem Seniorinnen und Senioren, aber auch chronisch kranke Menschen nutzten die diversen Dienste der Hauspflege. Es fällt auf, dass vor allem alleinlebende Personen oder Zwei-Personen-Haushalte zu den Betreuten zählen. Das Personal der Sozialdienste (und damit auch im Hauspflegedienst) ist überwiegend weiblich (83 Prozent), im Vorjahr gab es einen leichten Rückgang bei den Vollzeitäquivalenten (von 7141,2 im Jahr 2020 auf 7079,6 im Jahr 2021). Insgesamt steht den älteren Menschen in Südtirol eine große Vielzahl an unterschiedlichen Diensten und Leistungen zur Verfügung, diese reichen von der Unterstützung des selbstständigen Lebens im familiären Umfeld über teilstationäre Angebote der Tagespflege bis hin zu den stationären Diensten des begleiteten und betreuten Wohnens und der Seniorenwohnheime.

Beim Pflegegeld gibt es vier Stufen, die den unterschiedlichen Pflegebedarf berücksichtigen. Die Beiträge reichen dabei von 569 Euro bis zu 1800 Euro im Monat. Das Pflegegeld wird sowohl für die Pflege zu Hause, als auch für jene im Seniorenwohnheim ausbezahlt, wobei in diesem letzten Fall das Pflegegeld direkt an die Träger der Senioreneinrichtungen ausgezahlt wird. Der Pflegebedarf steigt mit zunehmendem Alter, dementsprechend steigt auch die Pflegestufe und der Beitrag des Landes. Insgesamt wurden 2021 255 Millionen Euro ausbezahlt (im Jahr 2020 waren es 242 Millionen Euro gewesen).

Auch Zivilinvaliden, blinde und gehörlose Menschen werden in Südtirol unterstützt. 4965 Personen haben Pensionen als Teil- und Vollinvaliden, als Teil- und Vollblinde oder als Gehörlose eine finanzielle Leistung des Landes erhalten. Insgesamt wurden dafür 31,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 1998 Leistungsbezieherinnen und -bezieher erhielten 13 Millionen Euro in Form des Begleitgeldes, 682 Menschen bezogen 889.000 Euro als Ergänzungszulage für Teil- und Vollblinde.

ck

Die Zahl der Beschäftigten im Beherbergungswesen richtet sich nach dem Gästeaufkommen. Der Personalbedarf ist heute höher als vor zehn Jahren. Das zeigt die Arbeitsmarktbeobachtung auf. 

Er hat bereits begonnen, der Frühlingstourismus in Südtirol. Die ersten Anzeichen sind vielversprechend. Derzeit arbeiten rund 26.500 Arbeitnehmende im Gastgewerbe, davon 17.000 in Beherbergungsbetrieben. Wie viele Arbeitsplätzewerden durch die Zunahme der Gästezahlen geschaffen? Und was geschieht auf dem Arbeitsmarkt, wenn Touristen ausbleiben oder die Saison verzögert beginnt? Antworten auf diese für Südtirol wichtigen Fragen sind in den soeben erschienenen Arbeitsmarkt-News Nummer 2 und 3 des laufenden Jahres nachzulesen, die von der Arbeitsmarktbeobachtung der Landesabteilung Arbeit ausgearbeitet worden sind. Es liegt auf der Hand: Vor allem in den Beherbergungsbetrieben - vom Campingplatz bis zum Hotel - richtet sich die Anzahl der Beschäftigten im Jahresverlauf nach dem Gästeaufkommen. Aber: Wie viele Gäste müssen kommen, damit neue Arbeitsplätze entstehen? Oder andersherum gefragt: Wie viele (zusätzliche) Arbeitskräfte werden benötigt, um alle Gäste entsprechend versorgen zu können?

Gastgewerbe zählt 26.500 Arbeitnehmende

"Ganz vereinfacht gesagt, erzeugt ein Plus von hundert Gästen zusätzliche 15 bis 25 Arbeitsplätze", fasst der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther, die Dynamik zusammen. Bemerkenswert sei, dass "die Beschäftigungszahlen in den Monaten vor der Hochsaison früher und stärker ansteigen; also bereits bevor die Gästezahlen den Höchststand erreichen". Genauso sinkt die Beschäftigung sehr abrupt, aber erst Wochen nach der Hochsaison. Vor allem die stark ausgebuchten Wochenenden vor und nach der Spitzensaison sorgen dafür, dass die Beschäftigung wesentlich länger als die eigentliche Saison dauert. Die Analyse der Arbeitsmarktbeobachtung der Landesabteilung Arbeit zeigt, dass in den Beherbergungsbetrieben das höhere Sommergästeaufkommen und die Verlängerung der Saison zu einem Beschäftigungszuwachs geführt haben. "Wir beobachten eine interessante Entwicklung: Es braucht pro hundert Gäste eine steigende Anzahl von zusätzlichen Arbeitskräften als noch vor einem Jahrzehnt. Der Zusatzbedarf ist also nicht linear, zumindest bisher", sagt Luther.

Gästeaufkommen unter Beobachtung

Von welchen Faktoren das Gästeaufkommen und damit die Entwicklung auf dem "touristischen" Arbeitsmarkt abhängt, zeigt die Analyse der Beschäftigung in den Sommermonaten des noch von der Pandemie geprägten Jahres 2021. Die Zugänglichkeit, das Sicherheitsgefühl und Öffnungen in Österreich und Spanien beeinflussen das Gästeaufkommen in Südtirol beträchtlich, einen nachrangigen Einfluss üben die Ereignisse in Frankreich, Kroatien und Griechenland aus. Der in ganz Europa gestiegene Inlandstourismus hat auch die Beschäftigung in Südtirol beeinflusst: Eine negative Beschäftigungsbilanz zeigt sich vor allem in Gemeinden, in denen der geringere Zustrom deutscher Gäste im Mai und Juni 2021 zu verzeichnen war. Die Gemeinden mit hohem Gästeaufkommen aus Italien hingegen verspürten die geringsten Auswirkungen.

Südtirols Arbeitsvermittlung stärken

"Die Analysen der Landesabteilung Arbeit zeigen, wie viele Faktoren sich auf unseren touristischen Arbeitsmarkt auswirken", sagt Landesrat Philipp Achammer. Damit zeichne sich ab, dass sich Südtirol nicht nur um Gäste, sondern verstärkt um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus bemühen müsse. "Mein Anliegen ist, zügig die Südtiroler Arbeitsvermittlung zu stärken, damit sie ein effizienter Partner der Betriebe wird und lokal bereits verfügbares Arbeitskräftepotential bestmöglich ausgeschöpft werden kann", fasst Landesrat Achammer die Stoßrichtung zusammen.

Weiterführende Informationen und Grafiken beinhalten die Arbeitsmarkt-News 2/2022 und 3/2022:

Arbeitsmarkt-News 3/2022: Tourismuszahlen und Beschäftigung in den Beherbergungsbetrieben

Arbeitsmarkt-News 2/2022: Schwierige Zeiten: die Beschäftigung im Auf und Ab des internationalen Tourismus 

red/jw

Personalnotstand muss mit mutigen Entscheidungen begegnet werden – Verpflichtender Bürgerdienst 

Angesichts der langen Wartezeiten rund um die Pflegeeinstufung verweist die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair auf den generellen Personalnotstand, der die unterschiedlichsten Bereiche der öffentlichen Verwaltung an die Belastungsgrenze bringt. Der Gesetzgeber wird nicht umhinkönnen, ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Bürger – unabhängig des Geschlechts – einzuführen. 

„Im Dezember 2021 genehmigte der Landtag einen freiheitlichen Antrag zur Einführung eines leistungsfähigen Zivildienstes als Zukunftschance für Südtirol. Ein solcher Dienst am Nächsten ist jedem jungen Menschen zuzumuten und ich bin davon überzeugt, dass unsere Jugend einen Zivildienst – als Dienst am Bürger – nicht als Last oder gar als Strafe, sondern als solidarischen und sinnstiftenden Beitrag für die Gemeinschaft betrachten würde. Voraussetzung dafür ist, dass sie eine angemessene finanzielle Abgeltung erhalten sowie für die Dauer des Bürgerdienstes sozial abgesichert sind“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete in einer Aussendung einleitend fest.

„Viele Familien, die auf das Geld zur Finanzierung der Pflege eines Angehörigen angewiesen sind, warten seit Monaten auf die Bearbeitung der Ansuchen um eine entsprechende Einstufung. Grund hierfür ist der Personalmangel, der sich unmittelbar auf die Bürger auswirkt. Dabei handelt es sich um die Spitze des Eisberges, denn in fast allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wird Personal händeringend gesucht. Deshalb braucht es mutige Schritte, wie die Einführung eines verpflichtenden Bürgerdienstes, um auch künftig wichtige Dienste gewährleisten zu können“, so Ulli Mair. 

„Dabei darf es aber nicht ausschließlich um soziale Dienste wie Pflege, Betreuung oder Rettung gehen: Der Bürgerdienst muss die gesamte öffentliche Verwaltung, Dienste in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie andere Körperschaften und Einrichtungen des Landes abdecken, damit möglichst viele Bereiche, insbesondere die Sparten mit Nachwuchsproblemen, einen Mehrwert davon haben“, so Mair. „Nicht zuletzt soll der Bürgerdienst das Interesse an den verschiedenen Berufsfeldern wecken und somit den Einstieg in das Berufsleben fördern“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete abschließend fest.

Donnerstag, 21 April 2022 12:20

Junge Menschen im Fokus

Kinder- und Jugendanwaltschaft - Höller zur Lockerung der Schutzmaßnahmen: „Für viele junge Menschen ist es mittlerweile schwer nachvollziehbar, dass für sie scheinbar andere Regeln gelten sollen als für Erwachsene.“ 

Ab Mai soll es wiederum zu erheblichen Lockerungen der Schutzmaßnahmen für die Gesellschaft kommen, insbesondere, was die Maskenpflicht anbelangt. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies aber nicht sicher. Fest steht, dass die psychischen Belastungen und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen stark zugenommen haben. Gleichzeitig werden ihnen nach wie vor die strengsten Maßnahmen zugemutet. Gerade deshalb hat sich die Kinder- und Jugendanwältin von Südtirol erneut an die nationale Kinder- und Jugendanwältin in Rom gewandt: Der Schwerpunkt muss weiterhin auf die Nachvollziehbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Einschränkungsmaßnahmen gesetzt werden. Das gilt insbesondere auch für die Kinder und Jugendlichen. Für viele junge Menschen ist es mittlerweile schwer nachvollziehbar, dass für sie scheinbar andere Regeln gelten sollen als für Erwachsene.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass junge Menschen - die in der Gesellschaft immer wieder als interesselos, rebellisch und unverantwortlich abgestempelt werden - sich sehr wohl an die Regeln halten, wenn sie wissen, dass sich etwas tun lässt und sie nachvollziehen können, warum es wichtig ist für eine überschaubare Zeit auf etwas zu verzichten. Dafür müssen wir den jungen Menschen aber auch auf Augenhöhe begegnen,“ so die Kinder- und Jugendanwältin Höller.

Dies gilt nicht nur für die verbleibenden Wochen des laufenden Schuljahres, sondern immer - insbesondere auch in Hinblick auf Herbst und mögliche Einschränkungen bei einer etwaigen neuen Infektionswelle: Eventuelle Maßnahmen müssen immer an die aktuelle pandemische Lage angepasst werden und für alle Bereiche gelten. Daher dürfen auch künftig eventuelle restriktive Maßnahmen nicht nur junge Menschen betreffen, sondern die gesamte Bevölkerung, wenn es das Infektionsgeschehen verlangt.

(Autor: KJA)

Im Jahr 2021 hat das Land Südtirol über 47 Millionen Euro als finanzielle Sozialhilfe zur Verfügung gestellt. Im Mai folgt die Auszahlung der außerordentlichen Zusatzleistung in Höhe von 500 Euro.

Im März hatte die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg die Auszahlung eines außerordentlichen Zusatzbeitrages für dieWohnungsnebenkosten gutgeheißen (LPA hat berichtet). Nachdem vor Kurzem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, erfolgt die Auszahlung des Beitrages durch die Sozialsprengel innerhalb Mai. "Mit diesem Beitrag sollen jene Haushalte und Familien unterstützt werden, die besonders hart von den erhöhten Energiepreisen betroffen sind", betont Landesrätin Deeg. Gleichzeitig wirke das Land Südtirol in Rom bei den zuständigen Stellen ein, um mittel- und langfristig den unverhältnismäßigen Preissteigerungen entgegenzuwirken.

"Grundsätzlich sollte es eigentlich als gegeben gelten, dass arbeitende Menschen mit ihrem Lohn auch ohne öffentliche Unterstützungsleistungen gut über die Runden kommen. Aufgrund des hohen Wohlstandes und des hohen Preisniveaus ist dem aber leider nicht so, weshalb auch in Südtirol unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind", stellt Deeg fest. Mit Familiengeld, Wohnbauförderung und Bildungsförderung sei das Land seit vielen Jahren aktiv und stelle alljährlich zahlreiche direkte und indirekte Leistungen zur Verfügung. So wurden im Jahr 2021 im Rahmen der finanziellen Sozialhilfe über acht Millionen Euro als Soziales Mindesteinkommen an 2529 Leistungsempfangende ausbezahlt, den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten haben 12.529 Bürgerinnen und Bürger über die Sozialsprengel erhalten. Insgesamt wurden dafür 39,17 Millionen Euro bereitgestellt.

Das Land Südtirol nehme zudem seine Verantwortung als Arbeitgeberin wahr, erinnert die Landesrätin: So wurden für die Jahre 2019 bis 21 insgesamt 300 Millionen Euro für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag zur Verfügung gestellt, weitere Mittel kommen für die jeweiligen Bereichsverträge hinzu. "Zuletzt haben wir weitere 50 Millionen Euro für die Vertragsverhandlungen für die Mitarbeitenden der Sozialdienste und der Seniorenwohnheime freigegeben. Die Verhandlungen dazu laufen derzeit", informiert Deeg.

ck


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