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Ab Jahresbeginn 2023 kann das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst finanzieren. Die Landesregierung hat die entsprechende Zusatzvereinbarung genehmigt.

Ab dem 1. Jänner 2023 finanziert das Land die Zusammenarbeit der Gemeindenim Bereich des Ortspolizeidienstes. Nachdem die Landesregierung in der vergangenen Woche als ersten Schritt die Mustervereinbarung (LPA hat berichtet) für diese Zusammenarbeit genehmigt hatte, hat sie heute (20. Dezember) dem Entwurf für die Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022 zugestimmt, die eine Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst möglich macht. Diese Zusatzvereinbarung tritt nach der Unterzeichnung durch Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Präsidenten des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, in Kraft, so dass die Gemeinden ihre Finanzierungsgesuche bald einreichen können. Gesuchstermine sind jeweils der 30. April und der 31. Oktober.

Die jährliche Finanzierung für den Ortspolizeidienst ergibt sich im Sinne der heute von der Landesregierung genehmigten Zusatzvereinbarung aus der gesamten Einwohnerzahl der teilnehmenden Gemeinden, wobei pro 4000 Einwohnenden 25.000 Euro zustehen. Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 5000 Personen werden pauschal als Gemeinden mit 5000 Einwohnenden betrachtet.

Mustervereinbarung für alle neuen Vereinbarungen 

Die Vereinbarung gibt die Voraussetzungen für eine Finanzierung vor und legt fest, dass auch Bezirksgemeinschaften den Ortspolizeidienst organisieren und entsprechende Finanzierungen erhalten können. Nicht zulässig ist, dass Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften mit mehreren Gemeinden separate Vereinbarungen eingehen. Vorgesehen sind außerdem Personalmindeststandards für die Zulassung zur Finanzierung. Vereinbarungen, die vor Jahresende 2022 abgeschlossen wurden, können vorerst in der bestehenden Form weitergeführt werden und können finanziert werden, wenn sie alle Voraussetzungen der Zusatzvereinbarung erfüllen. Allen neuen Vereinbarungen muss die neue Mustervereinbarung zugrunde liegen. Vorgegeben wird auch eine Mindestlaufzeit der Kooperationsvereinbarungen von zehn Jahren. Zudem muss der der gemeinsam geführte Ortspolizeidienst alle Tätigkeitsbereiche des Polizeidienstes umfassen.

"Damit alle Gemeinden ihr breites und komplexes Aufgabenspektrum gut bewältigen sowie Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Dienstleistungen garantieren können, ist die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg sinnvoll und notwendig. In den vergangenen Jahren hat das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen – vom Meldeamt, den Sekretariatsdiensten und der Personalverwaltung über die öffentlichen Arbeiten und die Lizenzvergabe bis hin zu Buchhaltung und dem Gemeindesekretärsdienst – mit mehreren Millionen Euro unterstützt", berichtet Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher: "Wir verwenden dafür Finanzmittel der Region: Im Jahr sind das rund sieben Millionen Euro, die das Trentino vor allem für die Zusammenlegung von Gemeinden einsetzt. Ab 2023 besteht nun für Gemeinden, die den wichtigen Dienst der Ortspolizei gemeindegrenzüberschreitend organisieren, die Möglichkeit, eine entsprechende Finanzierung im Rahmen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit zu erhalten."

jw

Für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gibt es in Südtirol in den nächsten fünf Jahren 5 Millionen Euro vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit. Drei Projekte werden finanziert.

Das Land Südtirol wird eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) unterzeichnen, mit der die Finanzierung von drei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität im Land gewährleistet wird. Dem hat die Landesregierung heute (20. Dezember) auf Antrag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato zugestimmt. "Unsere Techniker haben mit großem Einsatz an der Entwicklung dieser Projekte mitgearbeitet. Ziel ist es, konkrete Impulse zum Schutz der Luftqualität und der Umwelt zu geben", betont Landesrat Vettorato.

Drei Projekte, 5 Millionen Euro Fördermittel

Es handelt sich um drei von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vorgeschlagene Projekte: das Projekt BrennerLEC-AfterLIFE, ein Beratungsprojekt für Betreiber von Holzheizungen und ein Projekt zur Gewährleistung von Beiträgen für den Ersatz veralteter Holzheizungen(zusätzlich zu den von der GSE anerkannten Beiträgen). Für alle drei Projekte will das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in den nächsten fünf Jahren einen Gesamtbetrag von 5 Millionen Euro bereitstellen.

Die Finanzierungsvereinbarung sieht eine 100-prozentige Deckung der Ausgaben über einen Zeitraum von fünf Jahren (2023-2027) in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro vor. Die staatlichen Zahlungen erfolgen in einer ersten Tranche von 20 Prozent als Vorschuss auf die Ausgaben aller drei finanzierten Projekte und anschließend in zwei weiteren Tranchen der für jedes Projekt angefallenen Kosten, die sich nach dem erzielten Fortschritt (50 Prozent und 100 Prozent) richten.

Stickstoffdioxid- (NO2), Benzo(a)pyren- und Feinstaub (PM)-Emissionen verringern

Bekanntlich stellt das MASE den Regionen und Autonomen Provinzen mehrjährige Mittel zur Verfügung, um Initiativen zu finanzieren, die darauf abzielen, die problematischsten Luftschadstoffe in ihrem Gebiet zu verringern. In Südtirol sind es die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Benzo(a)pyren und Feinstaub (PM), die mit Hilfe der finanzierten Projekte reduziert werden sollen.

tl/mpi

Auch Wege in unwegsamem oder exponiertem Gelände sind Wanderwege. Das ist eine der Neuerungen in der Vereinbarung zu den Wanderwegen, welche die Landesregierung heute (20. Dezember) vorgenommen hat. 

Wanderwege sind wichtige Infrastrukturen im ländlichen, auch alpinen Bereich, allgemein zugänglich, beschildert und markiert. Hier können sich Menschen sicher und leicht fortbewegen. Dieser bisherigen Definition wird in der neuen, heute (20. Dezember) von der Landesregierung  genehmigten Vereinbarung ein Satz hinzugefügt: "Wanderwege können auch in unwegsamem und teilweise exponiertem Gelände angelegt sein." Klettersteige sind klar aus der Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege ausgeschlossen - die Zu- und Abstiege zu den Klettersteigen sind hingegen neu dazugekommen. 

Die Definition ist deshalb wichtig, weil die Wanderwege in der Regel Wegehaltern zugewiesen sind, die mit der ordentlichen Instandhaltung beauftragt sind. Neu in der Vereinbarung festgeschrieben ist, dass die kontinuierliche Überwachung nicht unter "ordentliche Instandhaltung" fällt. Ebenso wird präzisiert, dass befahrbare Straßen, die Teil des Wegenetzes sind, nicht vom Wegehalter instand gehalten werden müssen, dasselbe gilt für die Winterinstandhaltung der Wanderwege. Mit der Abänderung der Vereinbarung wird auch der Beitragssatz für die Instandhaltung der nicht befahrbaren Wanderwege durch die Wegehalter von 20 auf 30 Euro pro Kilometer angehoben. Für die außerordentliche Instandhaltung der Wanderwege ist weiterhin das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat verantwortlich. 

Landesrat Schuler: "Klarheit vor allem wegen Haftung wichtig"

"Da es immer wieder Streitfragen vor allem in Sachen Haftung auf Wanderwegen gibt, ist es gut, dass die Zuständigkeiten genau festgeschrieben sind. Wanderwege werden im Sommer und im Winter stark benutzt. Eine regelmäßige und fachkundige Instandhaltung ist uns wichtig und wir können seit vielen Jahren auf gute Partner zählen", sagt der zuständige Landesrat Arnold Schuler. 

Neu in der Vereinbarung zwischen Landesregierung, Südtiroler Alpenverein und CAI, Landesverband der Tourismusorganisationen, Südtiroler Bauernbund und dem Beitritt von Gemeindenverband und Hoteliers- und Gastwirteverband ist, dass auch die Berg- und Skiführer unterstützend in der Vereinbarung geführt werden. 

uli

Dienstag, 20 Dezember 2022 09:06

Christkindlmarkt im Schloss Naudersberg

Durch die erfolgreiche Kooperation des Tourismusverbandes Tiroler Oberland mit den ortsansässigen Bäuerinnen, der Rettung Nauders und den Schlossherren Laurent - konnte der 4. Christkindlmarkt wieder erfolgreich veranstaltet werden.
Am 4. Adventsonntag, dem 18.12.2022 erstrahlte das Schloss Naudersberg wieder in weihnachtlichem Glanz und konnte sich über zahleiche Besucher freuen. Beim 4. Nauderer Christkindlmarkt stellten regionale Aussteller aus der 3-Länder Region ihre Vielfalt an Produkten vor. Liebevolle Bastelarbeiten und regionale Produkte sorgten für leuchtende Augen und ließen die Vorfreude auf das wohl schönste Fest im Jahr steigen. Für das leibliche Wohl sorgte die Rettung Nauders und die Bäuerinnen Nauders.
Der Christkindlmarkt wurde musikalisch vom Bläserquartett der Musikkapelle Nauders und dem neuen Chor tonART aus Nauders umrahmt. Weitere Highlights waren die Schlossbesichtigung mit der Schlossfamilie Laurent und die Kutschenfahrten mit der Familie Warger.
Wir bedanken uns recht herzlich bei allen mitwirkenden Austellern und Vereinen, vor allem bei den ortsansässigen Bäuerinnen, der Rettung Nauders und den Schlossherren Laurent, so der Geschäftsführer Manuel Baldauf vom Tourismusverband, der als auch Veranstalter fungierte.
Im Bild von links nach rechts: GF TVB Manuel Baldauf, Hutter Patrick Rettung Nauders, Waldegger Brigit Bäurinnen Nauders, Laurent Martin Schlossherr, Larissa Pult Eventverantwortliche vom TVB Tiroler Oberland - Erlebnisraum Nauders

Die Landesregierung hat den Dreijahresplan 2020-2024 für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen in den Ufergemeinden im Gebiet des Kraftwerks Graun im Vinschgau gutgeheißen. 

Über eine Million Euro hat das Kraftwerk Graun an Zusatzzinsen geleistet, welche für Umwelt-Verbesserungen in den betroffenen Ufergemeinden zur Verfügung stehen. Seit 1. Jänner 2017 wird das Kraftwerk von Alperia Greenpower geführt. Bei der Sitzung am Dienstag, 13. Dezember, hat die Landesregierung das von Umweltlandesrat Giuliano Vettorato, der Ufergemeinde Graun und den Betreibern des Kraftwerks ausgearbeiteten Vorschlag für den Einsatz der Umweltgelder gutgeheißen. "Mit den Umweltgeldern können das Land und die Ufergemeinden wichtige Maßnahmen zum Schutz der Wasserläufe und der Umwelt vorsehen, einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leisten und die Energieeffizienz positiv beeinflussen", sagt Landesrat Vettorato. Südtirol und das Trentino seien zudem die einzigen Lokalkörperschaften, die von den Betreibern von Kraftwerken Umweltgelder einheben würden, um die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt der Ufergemeinden in Grenzen zu halten. 

Geld fürs Land und die Ufergemeinden 

Insgesamt stehen 1.070.141 Euro zur Verfügung, die Vorschläge für Maßnahmen übersteigen dieses Budget, daher wird eine Teilfinanzierung bis zu dieser Summe garantiert. Über 100.000 Euro davon kann der Kraftwerksbetreiber verfügen. Dieser hat vorgeschlagen, sie für Milderungsmaßnahmen in Bezug auf das Kraftwerk in Graun einzusetzen. 

Das Land kann über 323.380 Euro  verfügen: Die Experten haben acht Umweltmaßnahmen ausgearbeitet, welche aber Gesamtkosten von 573.380 Euro verursachen. 180.000 Euro sollen in Arbeiten an der Kanalisation von Langtaufers investiert werden, weitere 130.000 Euro für Lawinenschutzbauten im Langtauferer Tal. 

Der größte Anteil der Ausgaben wird der Ufergemeinde Graun zur Verfügung stehen, nämlich 646.760 Euro. Dieses Geld soll für die Umsetzung eines Hauptsammlers für Langtaufers mit Trinkwasserleitung und Ortskanalisierung eingesetzt werden. 80.000 Euro sind über das Budget hinaus für Landschaftspflegemaßnahmen im Vorschlag festgehalten.

tl/uli

Bei einer Aussprache zwischen einer Delegation der regionalen Kommunikationsbeiräte und Unterstaatssekretär Barachini kommt auch die mangelhafte Bildqualität der lokalen TV-Sendungen der Rai zur Sprache.

In Rom empfing am Donnerstag dieser Woche der für das Informations- und Verlagswesen zuständige Unterstaatssekretär Alberto Barachini (FI/UDC) die Präsidenten von sechs Landesbeiräten für das Kommunikationswesen, darunter Roland Turk als Vertreter des Beirates der Autonomen Provinz Bozen.

Barachini unterstrich die Notwendigkeit, sich vom Gießkannenprinzip in der Medienförderung zu verabschieden, um ganz gezielt solche Medien mit öffentlichen Geldern zu unterstützen, die Qualitätsjournalismus bieten. Dazu gehöre die vermehrte Beschäftigung ausgebildeter Journalistinnen und Journalisten, die sowohl genügend selbstrecherchierte Berichte veröffentlichen als auch zur Entlarvung von Falschmeldungen, sogenannten Fake News, beitragen.

Der Staat legt bei der Förderung lokaler Medien wie Zeitungen, Onlinenachrichtenportalen, kommerziellen Radios und Fernsehunternehmen bereits jetzt strengere Maßstäbe an als zum Beispiel das Land Südtirol, das einer größeren Anzahl von Medien finanziell unter die Arme greift als der Staat.

Schreiben zur Bildqualität der lokalen Rai-Medien

Am Rande des Treffens überreichte Turk dem Unterstaatssekretär ein Schreiben, mit welchem er im Namen des Südtiroler Beirates für das Kommunikationswesen, dem Turk als Präsident vorsteht, die dringend notwendige Anpassung der Bildqualität von Rai Südtirol, Rai Alto Adige und Rai Ladinia an moderne Standards der Hochauflösung artikuliert.

Alberto Barachini war mit der Rai bereits vor seiner Berufung zum Unterstaatssekretär befasst: Bis Oktober dieses Jahres war der gelernte Fernsehjournalist Präsident der Parlamentarischen Überwachungskommission der Rai.


(LBKW)

26 Studientitel werden demnächst anerkannt. Dies wurde in der 27. Tagung der bilateralen Expertenkommission Italien-Österreich beschlossen. Landesrat Achammer bewertet dies als einen "großen Erfolg".

Österreich und Italien haben in dieser Woche in Wien wieder über die gegenseitige Anerkennung von Studientiteln verhandelt. Am Dienstag, 13. Dezember 2022, fand im Außenministerium die 27. Sitzung der bilateralen Expertenkommission Italien-Österreich für die Anerkennung von akademischenTiteln in Anwendung von Artikel 10 des Abkommens zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich von 1952 statt. Erfolgreich verhandelt wurde über die Anerkennung und die Gleichwertigkeit von zusätzlichen sechs Bachelor-, zehn Masterstudien und zehn Lehramtsstudiengänge vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich. Die ausverhandelte Anerkennung dürfte in Kürze mit einem Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik rechtskräftig werden.

26 weitere Studientitel anerkannt

Landesrat Philipp Achammer bewertet das Verhandlungsergebnis als großen Erfolg: "Die Anerkennung von 26 weiteren Studientiteln ist ein großartiges Verhandlungsergebnis, das den Südtiroler Studierenden in Österreich zugutekommt." Landesrat Achammer, der sich bei beiden Verhandlungsdelegationen für die gute und erfolgreiche Arbeit bedankt, ergänzt: "Die rechtliche Grundlage garantiert ein sehr schlankes Anerkennungsverfahren für die Absolventinnen und Absolventen. Besonders die Anerkennung weiterer Lehramtsstudien naturwissenschaftlicher Fächer ist erfreulich, zumal zahlreiche Südtiroler Studierende diese Ausbildungen abschließen und in der Schule dringend gebraucht werden. Auch anerkannt wird zukünftig beispielsweise die neue Form des Integrierten Studiums der Rechtswissenschaften in Innsbruck."

70. Jahre Kulturabkommen zwischen Italien und Österreich

Die Sitzung wurde in Anwesenheit der Delegierten der jeweiligen Außenministerien eröffnet, wobei Vertreter der jeweiligen Ministerien für Wissenschaft und Forschung, des Bildungsministeriums, der für die Ausbildung- und Studientitelanerkennung zuständigen europäischen Netzwerke, der Enic-Naric-Zentren, der Universität Innsbruck und Vertreterinnen des Landes Südtirol am Tisch saßen. Für Südtirol waren die für Anerkennungsfragen zuständige Expertin, Cristina Pellini, und die Direktorin der Abteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, anwesend. Beide Delegationen unterstrichen bei den Verhandlungen den Willen zur größtmöglichen Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen. Sie erinnerten an den 70. Jahrestag des Kulturabkommens zwischen Italien und Österreich im Rahmen der gemeinsamen Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Hochschulraum und daran, dass das Abkommen, das die gegenseitige automatische Anerkennung von akademischen Titeln vorsieht, zu den ältesten Instrumenten in Europa gehöre, die eine uneingeschränkte akademische Mobilität zwischen den Ländern gewährleistete.

Der Notenwechsel ist das bilaterale Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung der akademischen Grade und Titel. Die Vorarbeit leisten die bilateralen Fachleutekommissionen, die abwechselnd in Wien und in Rom zusammenkommen. Das nächste Treffen soll 2024 in Rom stattfinden.

red/jw

Ab 2023 greift schrittweise ein neues Ticketingsystem für die öffentliche Mobilität, das heute im südtirolmobil-Testlab der STA vorgestellt wurde. Ziel seien mehr Infos für Fahrgäste, sagt Alfreider.

Seit mittlerweile 11 Jahren tut das Ticketingsystem der öffentlichen Mobilität seinen Dienst und ist inzwischen am Ende der Lebenszeit angelangt. Ab Jänner 2023 wird schrittweise ein neues System ausgerollt, das den Anforderungen an eine innovative öffentliche Mobilität gerecht werden soll. Der Weg dahin wurde heute (Freitag, 16. Dezember) im südtirolmobil-Testlab der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG, in dem alle neuen Ticketing- und Fahrgastinformationssysteme auf Herz und Nieren getestet werden, vorgestellt.

Langfristige Zielsetzungen in der öffentlichen Mobilität

Die Einführung eines neuen südtirolmobil-Ticketingsystems sei Teil größerer Bemühungen, die derzeit am Laufen sind. "Wir sind gerade dabei, die öffentliche Mobilität neu aufzustellen und in Richtung Zukunft zu führen. Wir sind uns bewusst, dass diese Übergangsphase für Fahrgäste und Mobilitätspartner herausfordernde Zeiten sind", sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. "Ab 2023 werden in Südtirol mehr als 300 neue Busse zum Einsatz kommen, die entsprechend ausgerüstet werden müssen. Wir sind aber davon überzeugt, dass mit dem neuen Ticketingsystem langfristig der richtige Weg beschritten wird, um den Fahrgästen eine umfassende Fahrgastinformation sowie zusätzliche Möglichkeiten beim Fahrscheinerwerb bereitzustellen". Dem Land Südtirol stünden künftig Instrumente zur Verfügung, um die laufenden Verträge mit den Konzessionären besser begleiten und grundsätzlich langfristig planen zu können.

Warum ein neues Ticketingsystem?

"Unmittelbar sichtbar wird das neue System in Gestalt neuer Entwertungsgeräte, doch geht die Entwicklung weit darüber hinaus. Die größte Herausforderung besteht darin, das Altsystem bei laufendem Betrieb durch ein neues System zu ersetzen. Sobald die Umstellung abgeschlossen ist, stehen den Fahrgästen Echtzeitdaten und Informationen über die Anschlusssicherung – also den reibungslosen Übergang zwischen einem oder mehreren Verkehrsmitteln – zur Verfügung. Außerdem können dann Fahrten einfach per Bankomat, Kreditkarte oder Handy an Bord gekauft werden", erklärt Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA, die das Ausrollen des neuen Ticketingsystems vorantreibt.

Schritt für Schritt zum neuen Ticketingsystem

Die ersten Systemänderungen werden im neuen Jahr wirksam. "Die wichtigste Nachricht vorweg: Für unsere größte Kundengruppe, die Südtirol-Pass-Inhaber, bleibt auch im neuen Jahr nahezu alles beim Alten. Einzig das Aufladen an Bord der Busse wird einige Monate lang nicht möglich sein, was aber weiterhin in den südtirolmobil-Infopoints, den Verkaufsstellen und bei den heimischen Banken online, am Geldautomaten oder am Schalter erledigt werden kann", sagt Patrick Dejaco, zuständiger Bereichsleiter in der STA. "Noch einfacher ist es natürlich, wenn unsere Südtirol-Pass-Kunden auf die Postpaid-Zahlfunktion umsteigen und die Rechnung bequem per Bankeinzug bezahlen". Nicht mehr gültig seien hingegen auf den Bussen mit neuer Ausrüstung die Wertkarten.

Information für Fahrgäste, Konzessionäre und Busfahrer

Die Entwicklungen des neuen südtirolmobil-Ticketingsystems verfolgt auch die Verbraucherzentrale Südtirol aufmerksam. "Gerade im Bereich der öffentlichen Mobilität ist das Recht der Fahrgäste auf umfassende, genaue und pünktliche Informationen über das gesamte Angebot grundlegend", sagt Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. "Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die bevorstehende komplexe Migrationsphase ab Jänner nächsten Jahres mit einem breiten Informationsangebot begleitet wird."

In Kürze starten die Schulungsmaßnahmen für Busfahrer und das Kontrollpersonal. "Wir sind im täglichen Geschäft die ersten Ansprechpartner für Fahrgäste. Deshalb haben wir bereits in der Entwicklungsphase unsere Anregungen deponiert und unsere Busfahrer sowie das Kontrollpersonal werden in den nächsten Tagen und Wochen von der STA geschult", sagt Michael Dalpiaz, Busfahrer des Konzessionärs Silbernagl.  

Ab heute: Erwerb von Fahrscheinen

Einen ersten Ausblick auf künftige neue Möglichkeiten gab Landesrat Alfreider: "Ab heute, dem 16. Dezember, ist es für alle möglich, Fahrscheine – etwa Einzelfahrscheine, Tagesfahrscheine, Fahrscheine für die Rittner Bahnen und die Standseilbahn Mendel – online auf der südtirolmobil-App zu erwerben." Wie das funktioniert, wird auf der Webseite www.suedtirolmobil.info unter anderem per Video ausführlich erklärt. Für Südtirol-Pass-Kunden ist es bereits seit diesem Frühjahr möglich, die Fahrt online in der App zu entwerten.

red/san

Von den fünf eingereichten Tagesordnungen des Team K wurden zwei vom Landtag angenommen: Der Antrag von Maria Elisabeth Rieder zur fristgerechten Einstufung bei Anträgen für das Pflegegeld und jener von Dr. Franz Ploner zum Psychologen-Bonus.

Mit dem Antrag von Maria Elisabeth Rieder verpflichtet sich nun die Landesregierung dazu, die im September 2022 mit eigenem Beschluss (Nr. 694) eingeführten Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Pflegeeinstufung,  im Juni 2023 zu evaluieren. „Sollten diese gesetzten Schritte bis dahin keine Verkürzung der Zeiten für die Pflegeeinstufung bewirken, müssen wir diese neu überarbeiten, damit die Wartezeiten von derzeit sieben Monaten deutlich verkürzt werden“, so Maria Elisabeth Rieder in ihrer Stellungnahme. „Ursprünglich sah mein Antrag vor, bei einer Überschreitung des Bearbeitungszeitraumes von 60 Tagen die Pflegeeinstufung von Amts wegen vorzunehmen, dies wurde jedoch im Vorfeld von der Mehrheit abgelehnt. Deshalb erwarte ich mir im Juni 2023 eine Überprüfung der gesetzten Maßnahmen, damit nicht wieder kostbare Zeit vergeht, in der die Betroffenen und ihre Angehörigen auf eine Pflegeeinstufung warten müssen“, ergänzt Maria Elisabeth Rieder.

Der Beschluss der Landesregierung (Nr. 694 vom 27.09.2022) über die „Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes“ beinhaltet die Verlegung der Erhebungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs in die Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung der Bezirke sowie die Auszahlung des Pflegegeldes von fünf Jahren auf unbegrenzte Zeit und den Einsatz von Verwaltungsangestellten bei der Bearbeitung der Gesuche.

2022 wurde auf staatlicher Ebene der Psychologen-Bonus (“bonus psicologico”) zur Verarbeitung von psychologischen Belastungen infolge des über nahezu drei Jahre anhaltenden gesundheitlichen wie gesellschaftlichen Ausnahmezustands auf Grund der Covid-19 Pandemie eingeführt. Dieser Bonus beträgt zwischen 200 und 600 Euro pro Kopf je nach ISEE-Wert. Da der Bedarf dieser Unterstützung in ganz Italien sehr hoch ist, sind die staatlichen Mittel in absehbarer Zeit ausgeschöpft. “In meinem Antrag sollte eine Erhebung der Anspruchsberechtigten ermittelt werden und hierfür im Landeshaushalt für drei Jahre zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um bei Erschöpfung der staatlichen Zuweisungen den Bonus zu garantieren”, so Dr. Franz Ploner. “Leider wurde nur der erste Teil des Antrags zur Erhebung vom Landtag angenommen, ich bin aber trotzdem sehr froh darüber, denn so bekommen wir eine genaue Übersicht, viele unserer Mitbürger*innen tatsächlich Anspruch auf diesen für die gesamte Gesellschaft wichtigen Bonus hätten. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Finanzierung gewährleistet wird.”

Im Zuge der Haushaltsdebatte genehmigte der Landtag einen Tagesordnungsantrag der Freiheitlichen zum leistbaren Wohnen. Demnach will die Landesregierung künftig prüfen, einen bestimmten Teil der vom Staat übertragenen Militärliegenschaften dem geförderten und sozialen Wohnbau vorzubehalten. 

 

„Südtirols bebaubare Fläche ist bekanntlich äußerst gering und die Grundstückspreise dementsprechend hoch. Eine Politik, die ernsthaft an der Schaffung von leistbarerem Wohnraum arbeiten will, muss konsequenterweise genau dort die Hebel ansetzen“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair.  

„Durch die seit 2007 gültige und seither laufend überarbeitete Rahmenübereinkunft mit dem italienischen Heer, wonach das Land ungenutzte Militärareale zurückerhält und im Gegenzug Wohnungen für Berufssoldaten baut und Instandhaltungsarbeiten an den weiterbestehenden Kasernen durchführt, werden laufend wertvolle Flächen frei, die grundsätzlich öffentliches Gut sind und daher auch im Interesse der Bürger verwendet werden müssen“, so die freiheitliche Abgeordnete.  

„Unser heute angenommener Tagesordnungsantrag schafft dahingehend Perspektiven: Die Landesregierung hat nun den Auftrag zu prüfen, künftig einen fix festgelegten Teil der freiwerdenden Areale für den geförderten, sozialen oder öffentlichen Wohnbau vorzubehalten“, so Mair. 

„Die in Form von Direktbeiträgen ausbezahlten Förderungen wirken oft als Preistreiber und verpuffen. Unserer Auffassung nach wäre es angebracht, dass sich die öffentliche Hand das Oberflächenrecht für die freiwerdenden Flächen zurückbehält und die Grundstücke den Wohnungssuchenden unentgeltlich und mit einer späteren Kaufoption zuweist. Auch wenn dieser Vorschlag heute noch keine Mehrheit fand, wird es dazu weitere Anläufe im Landtag geben“, so Mair.


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