Auch Wege in unwegsamem oder exponiertem Gelände sind Wanderwege. Das ist eine der Neuerungen in der Vereinbarung zu den Wanderwegen, welche die Landesregierung heute (20. Dezember) vorgenommen hat.
Wanderwege sind wichtige Infrastrukturen im ländlichen, auch alpinen Bereich, allgemein zugänglich, beschildert und markiert. Hier können sich Menschen sicher und leicht fortbewegen. Dieser bisherigen Definition wird in der neuen, heute (20. Dezember) von der Landesregierung genehmigten Vereinbarung ein Satz hinzugefügt: "Wanderwege können auch in unwegsamem und teilweise exponiertem Gelände angelegt sein." Klettersteige sind klar aus der Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege ausgeschlossen - die Zu- und Abstiege zu den Klettersteigen sind hingegen neu dazugekommen.
Die Definition ist deshalb wichtig, weil die Wanderwege in der Regel Wegehaltern zugewiesen sind, die mit der ordentlichen Instandhaltung beauftragt sind. Neu in der Vereinbarung festgeschrieben ist, dass die kontinuierliche Überwachung nicht unter "ordentliche Instandhaltung" fällt. Ebenso wird präzisiert, dass befahrbare Straßen, die Teil des Wegenetzes sind, nicht vom Wegehalter instand gehalten werden müssen, dasselbe gilt für die Winterinstandhaltung der Wanderwege. Mit der Abänderung der Vereinbarung wird auch der Beitragssatz für die Instandhaltung der nicht befahrbaren Wanderwege durch die Wegehalter von 20 auf 30 Euro pro Kilometer angehoben. Für die außerordentliche Instandhaltung der Wanderwege ist weiterhin das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat verantwortlich.
Landesrat Schuler: "Klarheit vor allem wegen Haftung wichtig"
"Da es immer wieder Streitfragen vor allem in Sachen Haftung auf Wanderwegen gibt, ist es gut, dass die Zuständigkeiten genau festgeschrieben sind. Wanderwege werden im Sommer und im Winter stark benutzt. Eine regelmäßige und fachkundige Instandhaltung ist uns wichtig und wir können seit vielen Jahren auf gute Partner zählen", sagt der zuständige Landesrat Arnold Schuler.
Neu in der Vereinbarung zwischen Landesregierung, Südtiroler Alpenverein und CAI, Landesverband der Tourismusorganisationen, Südtiroler Bauernbund und dem Beitritt von Gemeindenverband und Hoteliers- und Gastwirteverband ist, dass auch die Berg- und Skiführer unterstützend in der Vereinbarung geführt werden.
uli