Schlanders/Glurns - Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen stand auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses des Südtiroler Wirtschaftsringes im Vinschgau.
„Aktuelle Zahlen der Agentur für öffentliche Aufträge (AOV) belegen, dass im Jahr 2014 zwar rund 68 Prozent der Zuschläge von öffentlichen Aufträgen an Südtiroler Unternehmen gegangen sind, es aber große Unterschiede in den einzelnen Bereichen – Dienstleistungen, Lieferungen und Arbeiten – und auch bei den Zuschlagsklassen gibt“, leitete SWR-Bezirkspräsident Johann Wallnöfer in die Thematik ein. Auffallend sei jedoch eine weitere Zahl: Rund 6.790 Südtiroler Unternehmen sind im Portal eingetragen und können sich somit an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. „Bei knapp 58.000 Südtiroler Unternehmen sind dies nur 11 Prozent. Dies zeigt, dass sich der Großteil der Südtiroler Unternehmen, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, von vornherein nicht an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen“, so Wallnöfer. Den Grund ortet er in den zu hohen bürokratischen Auflagen, die besonders für Kleinst- und Kleinbetriebe nicht zu stemmen sind.
Besonders im Unterschwellenbereich gelte es alle Möglichkeiten auszuloten, um die Vergabe so zu gestalten, dass alle Betriebe reelle Zugangschancen haben, lautete die einhellige Meinung der Bezirksvertreter der Südtiroler Wirtschaftsverbände. Das neue Vergabegesetz könnte hier die richtigen Impulse geben, indem die Qualität stärker bewertet, die bürokratischen Auflagen auf ein Minimum reduziert und den heimischen Produkten Vorrang bei der Ausschreibung gewährt wird.
Genauso wichtig sei jedoch Sensibilisierungsarbeit: Die Vergabestellen müssten dahingehend sensibilisiert werden, dass Ausschreibungen so gestaltet werden, dass alle heimischen Betriebe reelle Zugangschancen haben, die vielen Kleinst- und Kleinunternehmer dahingehend, dass sie sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. „Öffentliche Ausschreibungen sind wichtig für den unternehmerischen Erfolg. Genauso wichtig ist es aber auch, dass Aufträge an heimische Unternehmen vergeben werden. Dadurch können Arbeitsplätze geschaffen und Wertschöpfung und Steueraufkommen generiert werden. Das neue Vergabegesetz bildet einen ersten Grundstein, wobei aber Absprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf allen Ebenen notwendig sind“, so Wallnöfer abschließend.
Weitere Themen auf der Tagesordnung waren die Arbeitsschutzbestimmungen, die Diskussion rund um ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie und die Bestimmungen im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung.
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