Aus dem Gerichtssaal - Die letzte Rubrik über Eva Klotz und die Trikolore brachte lebhafte Reaktionen, viele zustimmende aber auch emotional ablehnende. Und nachdem wir uns gerade mitten im Wahlkampf befinden und dieser eher unaufgeregt und ohne viel „Pfeffer“ dahindümpelt, wollen wir beim politischen Thema bleiben. Eigentlich können Eva Klotz und Genossen froh sein, dass das Kassationsgericht ihren Fahnenstreich rückverwiesen hat. So bleibt die Suppe am Kochen und kann propagandistisch nochmals aufgewärmt werden. Das Dümmste, was ihnen hätte passieren können, wäre die Bestätigung des Freispruchs gewesen, denn eine solche Entscheidung hätte den von ihnen so geschmähten italienischen Staat als Musterschüler in politischer Toleranz erscheinen lassen. Doch in diesem ganzen scheinpatriotischen Getöse wird etwas vergessen, was für unsere politische Rechte schon an Vaterlandsverrat grenzen mag: dass nämlich von vielen unbestreitbaren Unzulänglichkeiten abgesehen Italien in Punkto Minderheitenschutz sich nicht zu verstecken braucht. Dagegen ist gerade unsere Schutzmacht Österreich im Umgang mit den Kärtner Slowenen „im Verzuge“ und liegt seiner Minderheit gegenüber arg unter den Standards, die wir als selbstverständlich betrachten (z.B. zweisprachige Ortstafeln). Wäre es vielleicht an der Zeit, unser Gehabe von verwöhnten Bengeln abzulegen, die ständig nach „Mehr“ (s. Doppelstaatsbürgerschaft) schreien und das bereits Erreichte als Selbstverständlichkeit geringschätzen. Denn wenn wir unser Los nach den großen europäischen Verwerfungen mit jenem anderer Volksgruppen vergleichen (z.B. der Donauschwaben, der Sudeten- und der aus den Ostgebieten vertriebenen Millionen Deutschen) dann sind wir letztendlich „auf die Butterseite“ gefallen! Auch sind uns mörderische kriegerische Auseinandersetzungen wie jene auf dem Balkan zwischen Serben, Kroaten, Bosniern und Albanern, die noch für Jahrzehnte das Zusammenleben vergiften werden, Gott sei Dank erspart geblieben. Also hören wir endlich mit dem ständigen patriotischen „Hochlizitieren“ auf und versuchen wir das Erreichte bestmöglich und zum Wohle aller hier lebenden Volksgruppen zu gestalten!
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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