Aus dem Gerichtssaal - Es gibt verschiedene Modelle, nach denen die öffentliche Hand ihr wirtschaftliches Handeln ausrichten kann. Da ist einmal die freie Marktwirtschaft, welche sich im Westen allgemein durchgesetzt hat. Daneben gibt es die Planwirtschaft, die im früheren Ostblock als sog. „sozialistisches Modell“ das Wirtschaftsleben bestimmte. Beide Modelle sind nicht frei von Mängeln. Die Marktwirtschaft gewährleistet zwar eine hohe optimale Güterversorgung und ein für Neuerungen offenes Denken. Nachteile bestehen in zerstörerischem Wettbewerb, Ballung wirtschaftlicher Macht, unsozialen Auswirkungen von Marktprozessen und Umweltschäden durch überzogenes Profitdenken. Die Planwirtschaft erwies sich als ineffizient und zu schwerfällig, um die Bedürfnisse der Bürger zu befriedigen. Diese Überlegungen dürften die Gemeindeverwalter von Schlanders veranlasst haben, in wirtschaftlichen Dingen eine Mischform zu finden. Tragende Säulen dieses innovativen Modells sind die absolute Planlosigkeit und die sorglose Verwendung von Steuergeldern. Anwendung fand dieser eigenwillige Weg neuerdings im Umgang mit dem Schwimmbad. Im Jahre 2008 hatte die Gemeinde Schlanders das Freibad mit dazugehörigem Barbetrieb und Garküche für die Dauer von 6 Jahren an Kolleritsch Doris verpachtet. Der jährliche Pachtschilling betrug Euro 3.000,00. Im Vertrag war ein Optionsrecht zu Gunsten der Frau Kolleritsch für weitere 6 Jahre, also bis zum Jahre 2019 vorgesehen, von dem sie auch Gebrauch machte. Zum besseren Verständnis: Option kommt von „optieren“, d.h. es wurde ihr zur Wahl gestellt, ob sie das Pachtverhältnis für weitere 6 Saisonen beibehalten wollte. Trotz dieser klaren Formulierung des Vertrages teilte die Gemeinde im Mai dieses Jahres mit, dass sie das Freibad in Eigenregie führen wollte, was dann auch unter der Stabführung der Leiterin von Schlanders Marketing, Frau Karin Meister, geschah. Das vorläufige Ergebnis dieser „Aktion“ wurde bei der Gemeinderatssitzung vom 20. November vorgestellt: Mit ungefähr 100.000 Euro Defizit ist die Gemeinde im wahrsten Sinne des Wortes „baden“ gegangen! Und dies alles aus keinerlei zwingenden und wirtschaftlich jedenfalls nicht nachvollziehbaren Gründen, denn seit wann gehört die Führung eines Schwimmbades zum Kerngeschäft einer Gemeinde? Glaubte man im Ernst, als öffentliche Körperschaft mit einem Privaten in Konkurrenz treten zu können, der mit einem Stammpersonal von 5 – 6 Leuten auskam, während die Gemeinde an die 25 Bedienstete verschleißen musste? Das ganze Unternehmen war von Anfang an ein Himmelfahrtskommando, das mit einem Fiasko enden musste und bei dem man den Verlust bewusst und mutwillig in Kauf nahm! Die politische Verantwortung für dieses Debakel hat die Gemeindeverwaltung zu tragen. Die rechtlichen Folgen der Fehlentscheidung werden allerdings nicht ausbleiben. Der Fall „Ausbootung der Pächterin“ behängt nämlich schon vor dem Schiedsgericht. Und dieses Gremium wird nicht darum herumkommen, auch den Art. 17 des Pachtvertrages zu berücksichtigen, welcher der Gemeinde zwar das Recht zubilligt, jederzeit auch einseitig vom Vertrag zurückzutreten, allerdings muss sie dann die Pächterin schadlos halten und ihr den entgangen Gewinn ersetzen. Da könnte sich für die Gemeinde dann das nächste Loch auftun, wenn sie nämlich zu den eigenen Verlusten auch noch die Gewinne der Pächterin dazurechnen muss, und das für die kommenden 6 Jahre! Abschließend lässt sich sagen, dass das Modell der Gemeinde Schlanders wohl nicht als Misch- sondern eher als Misswirtschaft zu bezeichnen ist!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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