Bozen/Vinschgau - Alle „natürlichen Mineralwässer“, die abgefüllt oder für therapeutische Zwecke genutzt werden, sind im Verzeichnis der Südtiroler Mineral- und Thermalwässer sowie der Quell- und Grundwasservorkommen mit besonderen chemischen Merkmalen enthalten, wie im Landesgesetz 2005 zur Nutzung öffentlicher Gewässer vorgeschrieben. Außerdem enthält das Verzeichnis eine Reihe von Quellen und Grundwasser mit besonderer Mineralisation. Die Landesregierung hat kürzlich das überprüfte Verzeichnis gutgeheißen.
Die Anerkennung als „natürliches Mineralwasser“ erfolgt mit Dekret des Gesundheitsministeriums. Auch für die Berechtigung zum Abfüllen oder für das Anwenden der Wässer für therapeutisches Zwecke braucht es ein solches Dekret.
Die Kriterien für die Auswahl der „Quell- und Grundwasservorkommen mit besonderen chemischen Merkmalen“ legt hingegen die Landesumweltagentur fest.
Derzeit enthält das Verzeichnis 36 Wässer, unter anderem in den Gemeinden Martell, Naturns, Partschins und Schlanders. Zwei, der bisher eingetragenen Wässer in den Gemeinden Kastelruth und Partschins sind versiegt.
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