Schlanders - Ob es denn stimme, dass vom Bund der Steuerzahler eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht worden sein, wollte Gemeinderat Kurt Schönthaler bei der Gemeinderatssitzung am 29. Dezember 2015 von BM Dieter Pinggera wissen. Das stimme, sagte Pinggera und auf eine weitere Nachfrage von Gemeindereferentin Monika Weilander Habicher wischte Pinggera mit einem „Das ist nicht so wichtig“ die Sache vom Tisch. Tatsache ist, dass der Bund der Steuerzahler Südtirol, der im März 2015 gegründet worden ist, bei der Staatsanwalt beim Rechnungshof zwei Eingaben gemacht hat. Die erste betrifft den Konzessionsvertrag um den marmorbruch am Göflaner Wantl. Diese Eingabe ist bereits Mitte Oktober erfolgt. Und die zweite betrifft das Schwimmbad.
Der Bund der Steuerzahler Südtirol, dem der Eppaner Unternehmensberater Robert Janek vorsitzt, bezieht sich bei der ersten Eingabe auf eine Klausel im Konzessionsvertrag, welche den Konzssionär für die Laufzeit des Vertrages verpflichtet, „dass 95 % der vom Göflaner Marmorbruch abtransportierten Marmorblöcke in der eigenen Betriebsstätte (...) weiterverarbeitet“ werden. Der Bund der Steuerzahler schreibt in seiner Eingabe: „Trotz dieser klar formulierten Vertragsklauseln hat sich die Göflaner Marmorwerke G.m.b.H., welche an Stelle des ursprünglichen Konzessionärs in den Vertrag eingetreten ist, bis heute nicht oder nur in unzureichendem Maße an die Verpflichtung zur Verarbeitung vor Ort gehalten.“
Und weiter: „Durch die nicht- bzw. nur unzureichende Umsetzung der Beschäftigungsklausel erleiden die Gemeinde Schlanders und deren nähere Umgebung alljährlich einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil in Form von Wertschöpfungs- bzw. Kaufkraftverlust von jährlich mindestens 1 Million Euro.“ Und: „Nachdem das unterbliebene Einschreiten der Gemeinde und deren Untätigkeit bei der Geltendmachung von für sie vorteilhaften Vertragsklauseln (Vollbeschäftigung!) sich negativ auf das gesamte Wirtschaftsleben der Gemeinde auswirkt, wird die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof in Bozen ersucht, dagegen im Rahmen ihrer Zuständigkeit einzuschreiten und die genauere Quantifizierung des Schadens eventuell durch ein Gutachten errechnen zu lassen.“
Und in der zweiten Eingabe ersucht der Bund der Steuerzahler den Rechnungshof „Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei der Gemeinde Schlanders einzuleiten und diese zur Verantwortung zu ziehen“. Weil, so der Bund der Steuerzahler sinngemäß, durch die Kündigung des Pachtvertrages beim Schwimmbad und durch das Führen desselben im Jahr 2014 der Gemeinde und also dem Steuerzahler ein Verlust von mehr als 126.000 Euro an Schaden entstanden sei. „Dies deckt sich jedoch nicht mit der Verpflichtung der öffentlichen Verwalter, mit Steuergeldern sorgsam umzugehen und macht sie für den Schaden verantwortlich, der den Gemeindefinanzen durch diese wirtschaftliche und rechtliche Fehlentscheidung erwachsen ist“, steht in der Eingabe unter anderem.
Ob das alles „nicht so wichtig“ ist, ob der Rechnungshof einschreiten wird, oder ob die Sache im Sande verlaufen wird, werden die nächsten Monate zeigen. (eb)
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