Aus dem Gerichtssaal - Eine gewisse Hartnäckigkeit, um nicht zu sagen Verbissenheit, kann man den Gemeindeverwaltern von Schlanders bei der Verfolgung ihres Ziels, im Ortskern eine zweite Apotheke zu eröffnen, nicht absprechen. Ein erster Versuch in diese Richtung war im Juli 2016 am Widerstand des Verwaltungsgerichts in Bozen gescheitert. Im November 2016 nahm die Gemeinde einen zweiten Anlauf. Der Beschluss des Ausschusses wurde wieder vom Betreiber der bestehenden Apotheke angefochten. Die Gründe der Beschwerde an das Verwaltungsgericht decken sich in der Substanz mit jenen des vorangegangenen Rekurses: das Dekret der Regierung Monti aus dem Jahre 2012 erlaubt zwar die Eröffnung einer zweiten Apotheke für 3.300 Einwohner pro Apotheke. Allerdings unter der Voraussetzung, dass damit die medizinische Versorgung von besonders abgelegenen und verkehrsmäßig schlecht erschlossenen Randgebieten einer Gemeinde verbessert wird. Auf die Schlanderser Verhältnisse übertragen würde dies bedeuten, dass, wie im Gutachten der Apothekerkammer vorgeschlagen, eine zweite Apotheke vielleicht in Kortsch oder in Bahnhofsnähe gerechtfertigt wäre, im Ortszentrum und in einer Entfernung von 200 Metern von der bestehenden würde dies für die medizinische Versorgung der Peripherie überhaupt nichts bringen und damit den Anforderungen des Monti-Dekrets nicht genügen. Bei diesem zweiten Versuch der Gemeindeväter ist man unwillkürlich an die Brechstangenmethoden erinnert, welche schon bei früheren Gelegenheiten (Schwimmbad, Marmorstraße) zu unnützen und verlustreichen Rechtsstreitigkeiten geführt haben. Die Bereitschaft für derartige Hau-Ruck-Aktionen würde wahrscheinlich nachlassen, wenn die öffentlichen Verwalter für deren Kosten aus der eigenen Brieftasche aufkommen müssten! Oder aber der Noggler Peppi macht irgendwann seine in der Faschingsrevue angekündigte Drohung wahr und mauert endlich alle Öffnungen im Rathaus so zu, dass von dort kein Geld für Advokaten mehr zum Fenster hinausgeworfen werden kann!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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