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Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, können ab sofort um einen Landesbeitrag für die laufenden Ausgaben ansuchen.

Private und öffentliche Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie die Sozialgenossenschaften vom Typ A und B, die in Südtirol im Sozialbereich tätig sind, werden vom Land Südtirol finanziell unterstützt. Sie können bis zum 28. Februar 2022, 12.00 Uhr (bei händischer Abgabe) ihre Beitragsansuchen für laufende Ausgaben einreichen.

Das Rundschreiben und die Vordrucke sind auf der Webseite des Landes im Bereich Soziales abrufbar. Die Ansuchen um den Beitrag für laufende Ausgaben sind bei folgenden Ämtern der Landesabteilung Soziales einzureichen, welche für die verschiedenen Bereiche zuständig sind:

Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion
Zuständig für Tätigkeiten im Bereich Minderjährige, Soziale Inklusion sowie Frauen in Schwierigkeiten und Familienberatungsstellen:
Bereich "Frauen in Schwierigkeiten": Alessia Brunetti (0471 418235, alessia.brunetti@provinz.bz.it),
Bereiche "Kinder- und Jugendschutz" und "Soziale Inklusion": Kathrin Lintner (0471 418239, kathrin.lintner@provinz.bz.it),
Bereich "Soziale Inklusion/öffentliche Körperschaften": Claudia Pratzer (0471 418241, claudia.pratzer@provinz.bz.it">claudia.pratzer@provinz.bz.it). 

Amt für Senioren und Sozialsprengel
Zuständig für den Bereich Senioren und die bereichsübergreifende Sozialhilfe:
Bereich "Laufende Ausgaben": Doris Lanznaster (0471 418258, doris.lanznaster@provinz.bz.it) und Valeria Ferrarese (0471 418254, valeria.ferrarese@provinz.bz.it).

Amt für Menschen mit Behinderungen
Zuständig für den Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen: Hubert Morandell, Tel. 0471 418278, hubert.morandell@provinz.bz.it).

red

"Eine Rede auf höchstem Niveau, mit mehreren Hinweisen auf die feste Positionierung Italiens in Europa, auf die wichtige Rolle der Autonomien, auf den Wert des sozialen Zusammenhalts, auf die notwendigen Bemühungen zur Gleichstellung der Geschlechter; kurzum auf den Weg den Italien beschreiten muss, um ein modernes und gerechtes Land zu werden. Präsident Mattarella hat den Weg den Italien in den nächsten Jahren beschreiten muss klar vorgegeben". 
Dies betont SVP-Senatorin Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe, in einer Aussendung. 
„Bereits in seiner ersten siebenjährigen Amtszeit hat Staatspräsident Sergio Mattarella den Sonderautonomien und den sprachlichen Minderheiten große Aufmerksamkeit geschenkt. Er hat seine Wertschätzung durch eine Reihe von bedeutsamen Handlungen mit hohem symbolischen Wert zum Ausdruck gebracht. Seine Wiederwahl kommt einer Garantie für Stabilität für Südtirol und ganz Italien gleich. Es wird weiterhin eine national und international hochgeachtete Persönlichkeit an der Spitze der Institutionen stehen.“ 

 

Die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato haben ein Rundschreiben zu neuen Sicherheitsprotokollen für Kindergärten und Schulen in Südtirol unterzeichnet.

In Erwartung des vom Ministerrat in Rom gestern (2. Februar) angekündigten Gesetzesdekrets zu neuen Anti-Corona-Regeln mit Erleichterungen für die Schulen und Kindergärten haben die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Giuliano Vettorato im Einvernehmen mit Gesundheitslandesrat Thomas Widmann heute (3. Februar) ein Rundschreiben unterzeichnet, das die mögliche Aussetzung des Schulbetriebs in Präsenz für Kindergärten und Schulen in Südtirol bei Covid-Fällen regelt. 

Mit diesem Rundschreiben werden alle Schulleiter aufgefordert, ab sofort die neuen staatlichen Vorgaben anzuwenden, die am Montag (7. Februar) in Kraft treten sollen. Die neuen Regeln sollen dabei rückwirkend auch für jene Situationen gelten, in denen in den vergangenen Tagen das Aussetzen des Präsenzunterrichts durch die Führungskräfte erfolgt ist und die Betroffenen noch keine Quarantäne- oder Isolationsbescheide des Sanitätsbetriebs erhalten haben. Falls bereits Quarantäne- oder Isolationsbescheide vorliegen, bleiben diese Bescheide aufrecht und werden nicht rückwirkend annulliert. Der Wiedereintritt der Kinder und Jugendlichen sowie des Personals mit entsprechenden Bescheiden ist somit erst nach Ablauf der Quarantänefrist möglich.

Kindergarten und Grundschule

In den Kindergärten werden die Aktivitäten bis zu vier positiven Corona-Fällen in Präsenz fortgesetzt. Ab dem fünften positiven Corona-Fall wird der Betrieb für fünf Tage ausgesetzt.

In den Grundschulen bleibt der Präsenzunterricht bei bis zu vier positiven Corona-Fällen aufrecht, unter der Voraussetzung, dass Lehrpersonen und Schulkinder, die über sechs Jahre alt sind, eine FFP2-Maske tragen, und zwar bis zum zehnten Tag nach dem letzten bestätigten positiven Covid-Fall. Sofern bei Schulkindern im Präsenzunterricht erste Symptome auftreten, müssen sie sich umgehend einem Test unterziehen (Antigen, Selbsttest oder PCR). Dieser ist - sofern die Symptome bis dahin weiter vorhanden sind - am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit positiv Getesteten zu wiederholen. 

Ab dem fünften Corona-Fall ändert sich für geimpfte oder genesene Schulkinder wenig: Sofern sie den Impfzyklus vor weniger als 120 Tage abgeschlossen haben oder vor weniger als 120 Tage genesen sind oder sofern sie die Booster-Impfung erhalten haben, bleiben sie weiter im Präsenzunterricht. Mit einem Unterschied: Sowohl die Kinder (ab sechs Jahren) wie die Lehrer müssen für zehn Tage FFP2-Masken tragen. Alle anderen Kinder dagegen wechseln für fünf Tage in den Fernunterricht.

Mittel- und Oberschule

In den Mittelschulen und Oberschulen gilt Folgendes: Bei einem Corona-Fall unter den Schülerinnen und Schüler, bleibt der Präsenzunterricht aufrecht - sowohl die zu Unterrichtenden als auch die Lehrpersonen müssen allerdings FFP2-Masken tragen. Ab zwei oder mehreren positiven Fällen unter den Schülerinnen und Schülern bleiben alle jene Jugendlichen in Präsenzunterricht, die vor weniger als 120 Tagen den Impfzyklus abgeschlossen haben oder genesen sind sowie jene, die die Auffrischungs-Impfung erhalten haben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler folgen dem Unterricht für fünf Tage von zu Hause aus.

 
 

LPA/san/gst

Donnerstag, 03 Februar 2022 14:45

Ein Booster für den Bio-Tourismus

Unter dem Motto „Bio – Fair – Südtirol“ fand am 26.02.2022 das Kick-Off-Ereignis zu mehr Bio im Hotel- und Gastgewerbe statt. Im „Gustelier“ des Hotel- und Gastwirteverbandes trafen sich VertreterInnen der Biolandwirtschaft, des Tourismus und der Gastronomie zum Austausch und Kennenlernen der neuen Initiative. Biologische Produkte sollen in den heimischen Gastbetrieben verstärkt zum Einsatz kommen, je nach Verfügbarkeit Produkte aus Südtirol oder aus Fairem Handel. 

Kern des Konzeptes ist eine dreistufige Auslobung, nach dem Best Practice Modell von Dänemark, das ein Bronze-Silber-Gold Modell mit 138 Hotel- und Gastgewerbebetrieben bereits im Jahr 2011 eingeführt hat und bis 2019 2.961 Betriebe dafür gewinnen konnte: Mit 30 % Bio bei Essen und Getränken erlangt der Gastbetrieb den Bronze-Status, mit 60% Silber und mit 90% gilt der Gold-Status. Das Südtiroler Konzept setzt noch zwei Parameter drauf und verpflichtet die Betriebe, bei ausgewählten und verfügbaren Produkten biologische Produkte aus Südtirol (bei Äpfeln, Apfelsaft, Frischmilch, Joghurt, Butter, Wein) und biologische Produkte aus Fairem Handel (bei Kaffee, Rohrzucker, Kakao und Derivaten, Tee, Bananen) zu verwenden. Das Konzept wird nach privatrechtlichem Standard von einer unabhängigen Kontrollstelle kontrolliert.

Thorsten Pitt von der Autostadt Wolfsburg des VW-Konzerns, sprach von „Bio mit Beziehung“, die er sich für das kulinarische Angebot der Autostadt für MitarbeiterInnen und BesucherInnen wünschte. Die acht Restaurants und Lebensmittel-Manufakturen sind bio-zertifiziert und Silber-Partner von Bioland. „Wir wollten unseren Produkten ein Gesicht geben, wollten die biologische Herkunft der Lebensmittel transparent kommunizieren. Genuss und Gesundheit stehen an erster Stelle.“

Die Nachfrage nach Produkten aus der Region, ethisch-fair und/oder biologisch zertifiziert, ist in den letzten Jahren stark angestiegen, auch im Hotel- und Gastgewerbe, zitierte Bioland Präsident Jan Plagge eine Verbraucherumfrage aus dem Jahr 2021. Für den Gast und den Betriebsinhaber stelle eine biologische Produktwahl die vertrauensvolle Übereinkunft dar, dass tierethische Kriterien und die Förderung von Artenvielfalt in der Natur eingehalten werden. „Die Verbraucher sind emotional ansprechbar, wenn es um das Frühstücksei oder die Herkunft des Rindsschnitzels geht.“ 

Vom Megatrend „bio + regional“ könne man besonders hier in Südtirol profitieren, im landwirtschaftlichen Anbau und als Tourismusland, betonte Landesrat Arnold Schuler. „Die Urlaubswahl fällt auch nach diesen Kriterien, die Gäste wünschen sich Produkte aus der Region, die natur- und tierschonend hergestellt werden.“ Das vor kurzem verabschiedete Landestourismuskonzept beinhalte demnach auch das Kriterium der Nachhaltigkeit, den sogenannten „grünen Stern“, der den besonders nachhaltig wirtschaftenden Gastronomiebetrieben verliehen werden soll.

Das dreistufige Modell „Bio, Fair, Südtirol“ mit den Bronze-, Silber- und Goldzertifizierungen für Restaurants und Gastbetriebe wurde von der Provinz Bozen, IDM, Eurac, HGV/Vitalpina Hotels, Bio Alto, den Weltläden und der Abcert Kontrollstelle ausgearbeitet. Der teilnehmende Gastronom erhält eine Bioberatung im Gastrobereich, Mitarbeiterschulung und Bio-Rechtsberatung, ebenso die Einbindung in ein Marketing- und Werbekonzept. „Mit den Einstufungen in Gold, Silber oder Bronze profiliert und differenziert sich der Betrieb klar im stärker werdenden Wettbewerb und steht für glaubwürdige, verbindliche Nachhaltigkeit, auf die immer mehr Gäste Wert legen,“ so Bioland Geschäftsführer Reinhard Verdorfer, der das Konzept vorstellte. Bioland-Vorstand Walter Steger sprach von seinen Erfahrungen als Biolandwirt und Hotelier. Zudem brachte Manfred Rinner vom Hotel Apipura am Ritten seine Erfahrungen als Hotelier und Koch ein. 

In ihrer Begrüßung nahm die Bioland Vizeobfrau Nathalie Bellutti auf den ganz konkreten Mehrwert bezug, den Bioland als Wertegemeinschaft im Rahmen oft ausufernder Nachhaltigkeitsdebatten bieten könne: „Wir von Bioland mit unseren Standards und transparenten Kriterien sind eine konkrete Antwort auf die Frage, wie nachhaltige Landwirtschaft aussehen kann,“ so Bellutti.

In dieselbe Richtung führte der Vortrag des Bioland Präsidenten und Vorsitzenden der IFOAM EU-Gruppe (Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen) Jan Plagge, der den Mehrwert von Bioland als spezifischen Beitrag für die Landwirtschaft, die Politik und den Markt verortete. Aber auch wo der einzelne Landwirt sich die Frage stellt, was es bringen könnte, auf Biolandwirtschaft umzustellen. Jan Plagge hat Antworten darauf, diese sind im hauseigenen Programm 2021-2026 festgehalten, mit der Prämisse den biologisch-organischen Landbau deutlich zu beschleunigen. Es stehe auch das ambitionierte Ziel 25% Biolandwirtschaft in Europa bis 2030 ins Haus. Die Verbraucher, so Plagge, müsse man auf diesem Weg mitnehmen, und nicht länger als unmündige Konsumenten ansehen. „Wir wollen Bioland als neues auch digitales Netzwerk einer Wertegemeinschaft sehen, wo die KonsumentInnen partizipieren können, wo nicht nur LandwirtInnen eine Heimat und Orientierung finden, sondern auch Bürgerinnen und Bürger.“

Der konkrete Mehrwert von Bioland ergebe sich aus dem Zusammenschluss von bereits 10.000 Betrieben aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland und Südtirol, die von Beginn an als Fach- und Regionalgruppen stark zusammengearbeitet hätten, so Plagge. Diese Partizipation und das Gehörtwerden der individuellen Ansichten, Bedenken und Visionen mache die Qualität der Gruppen und Bündnisse bei Bioland aus. 

Auf konsequente ökologische Maßnahmen folgt ökonomischer Erfolg

„Der Mehrwert Bioland entsteht aus Haltungen,“ so Jan Plagge weiter: „Natürlich fragt sich der Landwirt ob sich das rechnet, wenn er von einer Wirtschaftsform auf die andere umstellt. Doch bereits unser Gründerimpuls galt dem Gedanken: Wie kann sich der Landwirt gut halten, mit seinem Betrieb, mit seinem Leben?“ Die Verbindung von Mensch, Natur und Tier sei auch Grundlage der Marke Bioland, die nicht eine Gewährungsmarke ist wie das EU-Bio-Siegel, sondern eine Kollektivmarke, eine gemeinsame getragene ist. In einer Markenstudie zur Bekanntheit von Bio-Marken in Europas größtem Bio-Markt Deutschland aus 2021 ist Bioland unter den drei bekanntesten Marken gereiht. Ein Ergebnis, das seit 10 Jahren konstant ist. 

Mitgestaltung statt Ohnmacht

Ein weiterer Mehrwert von Bioland sind die Standards, die in eigener Bauernhand liegen. Das sogenannte Bioland Parlament ist die Bioland-Delegiertenversammlung, in der deutsche und südtiroler Bäuerinnen und Bauern sowie Vertreter*innen aus der Verarbeitung die grundlegenden Entscheidungen zu Richtlinien, politischen Forderungen und Anbaumethoden treffen. Es sind die LandwirtInnen selbst, die mitgestalten und die Anliegen der Gruppen draußen in die große Versammlung tragen. 

„Südtirol ist auf einem guten Weg, was die Herausforderungen für eine nachhaltige Landwirtschaft angeht,“ betonte Landesrat Arnold Schuler. Derzeit seien vielfältigste wissenschaftliche Begleitmaßnahmen im Gange, so verschiedene Monitorings zu Biodiversität, Pflanzenschutz und Abdrift, Bienenflug. Mit den Ergebnissen werde man arbeiten und die Biolandwirtschaft als wichtigen Faktor der Nachhaltigkeit auch weiterhin fördern. 

Leo Tiefenthaler, Präsident der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft und des Südtiroler Bauernbundes lobte die Innovationsfreude der Biobauern bei Produkten und Maschinen: „Wir als Hauptgenossenschaft sind froh, wenn wir hier Inputs bekommen.“ Auch dass der Obstbautag des Bioland Seminars dem Thema Gentechnik gewidmet ist, sei ein konstruktives Zeichen. „Es ist gut, dass Bioland dieses Thema anspricht, wir müssen die neuen Methoden unter die Lupe nehmen und offen diskutieren.“

Das Bioland Seminar 2022 geht am Freitag, 28. Jänner weiter mit Vorträgen zur Vieh- und Almwirtschaft, zum Klimaschutz und zum „Jungen Bioland“, www.bioland-suedtirol.it

Ein Dank gilt unseren Sponsoren Raiffeisenkasse Lana und Raiffeisenverband Südtirol, der Landwirtschaftlichen Hauptgenossenschaft sowie der Abteilung Landwirtschaft der Provinz Bozen.

Ab 1. Februar gilt bekanntlich die 3G-Regelung in fast allen Lebensbereichen. In welchen Bereichen es weiterhin Ausnahmen gibt, ist Inhalt der heutigen (28. Jänner) Verordnung des Landeshauptmanns.

Ab kommendem Dienstag, 1. Februar, gilt eine weit reichende 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) für den Zugang zu vielen Bereichen des alltäglichen Lebens. Einige Ausnahmen - sprich bestimmte Handelstätigkeiten - dagegen bleiben weiterhin von dieser Pflicht ausgenommen: Dort ist der Zutritt also weiterhin ohne grüne Bescheinigung (Green Pass) gestattet. Während der Staat die grundsätzlichen Vorschriften bereits am 7. Jänner per Gesetzesdekret geregelt und Landeshauptmann Arno Kompatscher diese mit der Verordnung Nr. 3 am 13. Jänner übernommen hatte, ließ der Staat mit einem präzisierenden Gesetzesdekret vom 21. Jänner die Liste der ausgenommenen Handelstätigkeiten folgen. Diese hat der Landeshauptmann am heutigen Freitag (28. Jänner) mit Verordnung Nr. 5 übernommen.  

3G-Regelung ab 1. Februar

Zur Erinnerung: Vom kommenden Dienstag, 1. Februar und bis Donnerstag, 31. März gilt die 3G-Regelung zusätzlich zu den bereits zuvor geregelten Bereichen auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern, Bank- und Finanzdiensten sowie zu Handelstätigkeiten. Davon ausgenommen sind Handelstätigkeiten, die Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person decken. Dort ist der Zugang weiterhin ohne Greenpass möglich. 

Handelstätigkeiten ohne 3G-Pflicht

Diese Ausnahmen von der 3G-Prlicht lassen sich in vier Bereiche einteilen: Erstens Zugang zu Handelstätigkeit mit Lebensmitteln und Grundbedarfsmitteln, zweitens Zugang zu Dienstleistungen für Gesundheitsbedürfnisse, drittens für Sicherheitserfordernisse und viertens für Justizerfordernisse.

Eine eigene Anlage in der Verordnung erläutert, welche Bereiche zum Handel mit Lebensmitteln und Grundbedarfsmitteln zählen, darunter der Einzelhandel in Hyper-, Super- und Minimärkten sowie anderen Geschäften mit Lebensmitteln; allerdings ist bei Konsum vor Ort die 3G-Regel Pflicht. Ebenso zählen Tier- und Tierbedarfshandlungen, Tankstellen und Einzelhandel mit Brennstoffen für Hausgebrauch und Heizung, aber auch der Detailhandel mit hygienisch-sanitären Artikeln. 

Zugang ohne grüne Bescheinigung gibt es auch für alle Gesundheitsbedürfnisse, sprich für die Beschaffung von Arzneimitteln und gesundheitlichen Produkten. Entsprechend ist der Zugang zu Apotheken, Parapharmazien, aber auch zu Geschäften mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Optikartikeln ohne grüne Bescheinigung möglich, ebenso wie zu Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie zu tierärztlichen Einrichtungen für alle Zwecke der Vorbeugung, Diagnose und Behandlung. Dies gilt auch für Begleitpersonen.

Zu den Sicherheitserfordernissen schließlich zählen die öffentlich zugänglichen Büros der Polizeidienste und örtlichen Polizei, und zu den Justizerfordernissen der Zugang zu Justiz- und Sozialämtern - ausschließlich für unaufschiebbare und dringende Anzeigen von Opfern von Straftaten oder für Anträge auf gerichtliches Einschreiten zum Schutz von Minderjährigen oder entmündigten Personen. 

Die Verordnung Nr. 5/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

mpi/gst

Umweltinstitut München | Pressemitteilung

Das Umweltinstitut sieht sich jedoch weiterhin mit dem Vorwurf der Markenfälschung konfrontiert. Das abschließende Urteil im Prozess wird für den 6. Mai erwartet.

Bozen/München, 28. Januar 2022. Im Südtiroler Pestizidprozess ist der Vorwurf der üblen Nachrede gegen Karl Bär vom Tisch: Am heutigen fünften Verhandlungstag in Bozen zog nun auch der letzte verbliebene Kläger seine Anzeige gegen den aktuell für sein Bundestagsmandat freigestellten Mitarbeiter des Umweltinstituts München zurück. Offen ist nach wie vor der Vorwurf einer angeblichen Markenfälschung. Das abschließende Urteil in dem seit September 2020 andauernden Prozess gegen Bär wird nun am nächsten Verhandlungstag, dem 6. Mai 2022, erwartet. Bär war 2017 wegen seiner Kritik am hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol vom dortigen Landesrat Arnold Schuler sowie von mehr als 1370 Landwirt:innen wegen übler Nachrede und Markenfälschung angezeigt worden. 

Am heutigen Prozesstag willigte Dr. Tobias Gritsch, der letzte Kläger, in eine Rücknahme seines Strafantrages ein und stimmte damit zu, die Auseinandersetzung um den Pestizideinsatz in Südtirol nicht mehr vor Gericht zu führen. Damit ist klar, dass das Verfahren wegen übler Nachrede beendet wird. Karl Bär: “Nach eineinhalb Prozessjahren ist es endlich so weit: Die Südtiroler Obstwirtschaft sucht den Dialog, statt an unhaltbaren Klagen festzuhalten. Wir sind sehr erfreut, dass Dr. Gritsch seinen Strafantrag zurückgezogen hat, um so eine konstruktive Diskussion außerhalb des Gerichtssaales zu ermöglichen.”

Anwalt Nicola Canestrini, der Karl Bär gemeinsam mit Francesca Cancellaro vor Gericht vertritt, zeigt sich ebenfalls zufrieden: “Die Klage gegen Karl Bär hatte zum Ziel, die Kritik am hohen Pestizideinsatz in Südtirol und die Aufklärung über dessen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die menschliche Gesundheit einzuschränken. Die sich nun abzeichnende Einstellung der Verfahren wäre ein starkes Zeichen für die Meinungs- und Informationsfreiheit in ganz Europa.”

Im Oktober 2020 hatte der Europarat die Klagen gegen Pestizidkritiker in Südtirol als strategische Klage und damit als Angriff auf die Meinungsfreiheit eingestuft. Besondere Brisanz erhält diese Einstufung durch die heutige Aussage von Tobias Gritsch, er habe sich durch Landesrat Arnold Schuler genötigt gesehen, den Strafantrag gegen Karl Bär und andere Pestizidkritiker zu unterzeichnen. Im weiteren Verlauf des Prozesses hätte Arnold Schuler ihn dann mehrfach bedrängt, den Strafantrag wieder zurückzuziehen, so Gritsch. 

“Der Vorwurf der Nötigung zu einer Verleumdungsklagen wiegt sehr schwer: Wenn die Südtiroler Regierung ihre Bürgerinnen und Bürger wirklich als juristische Manövriermasse genutzt haben sollte, um unliebsame Kritik an ihrer Agrarpolitik zu unterbinden, würde dies ein hochproblematisches Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit offenbaren. Jetzt muss restlos aufgeklärt werden, ob tatsächlich Menschen genötigt worden sind, sich dem Prozess gegen meinen Mandanten anzuschließen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, handelt es sich um einen handfesten Skandal”, so Rechtsanwalt Nicola Canestrini weiter. 

Das Umweltinstitut wird indes die Diskussion um Pestizide außerhalb des Gerichts fortführen. Die Umweltschutzorganisation wertet derzeit die Betriebshefte fast aller Obstbäuerinnen und -bauern aus, die ursprünglich Anzeige gegen Karl Bär erstattet hatten. Diese wurden im Prozess dem Umweltinstitut auf Antrag der Staatsanwaltschaft als Beweismittel zur Verfügung gestellt. Die Hefte enthalten Angaben darüber, welche und wie viel Pestizide diese im Jahr 2017 verwendet haben. „Wir planen, die Ergebnisse der Auswertung dieser Daten über Pestizideinsätze auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit Vertreter:innen der Obstwirtschaft in Südtirol zu präsentieren und gemeinsam zu diskutieren. Wir würden uns freuen, wenn auch Dr. Gritsch an dieser Veranstaltung teilnähme“, so Bär. 

Der ebenfalls wegen angeblicher übler Nachrede angeklagte österreichische Buchautor Alexander Schiebel war im Mai vergangenen Jahres in Bozen freigesprochen worden. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege. Die Prozesse gegen Bär und Schiebel hatten eine europaweite Welle der Solidarität mit den Beklagten ausgelöst, in deren Verlauf sich über 100 Organisationen mit den Beklagten solidarisch erklärt und über 250.000 Unterzeichner:innen mit ihrer Unterschrift die Einstellung der Verfahren gefordert hatten.

Hintergrund zum Prozess gegen Karl Bär:

Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Aktion „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Hauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete (“Pestizidtirol” statt “Südtirol”). Zusammen mit einer Website hatte die Aktion zum Ziel, auf den hohen Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen. In den Apfelplantagen Südtirols werden nachweislich große Mengen an natur- und gesundheitsschädlichen Pestiziden ausgebracht. 

Aufgrund des großen öffentlichen Drucks kündigte Landesrat Schuler schon vor dem ersten Prozesstag gegen Bär im September 2020 an, alle Anzeigen zurückziehen und dafür die Vollmachten aller klagenden Bauern und Bäuerinnen einsammeln zu wollen. Erst ein Jahr und vier Monate später ist dieses Versprechen nun eingelöst.

Weitere Informationen

In unserem Elektronischen Pressekit finden Sie weitere Hintergrundinformationen, Dokumente und Bildmaterial zum Prozess in Südtirol.

Das Landesamt für Wildbach- und Lawinenverbauung West wird in Kürze wieder an verschiedenen Bächen mit den gewohnten Pflegearbeiten an der bachbegleitenden Ufervegetation beginnen.

"Die Durchführung regelmäßiger Uferpflegearbeiten ist vor allem für die Verbesserung der Sicherheit bei Hochwasser notwendig", unterstreicht der geschäftsführende Direktor des Funktionsbereichs Wildbachverbauung in der Agentur für Bevölkerungsschutz Fabio De Polo.

"Wir beginnen mit den Uferpflegearbeiten an der Etsch und verschiedenen Seitenbächen voraussichtlich Anfang Februar", erklärt der Direktor des Landesamtes für Wildbachverbauung West Peter Egger: "Je nach Höhenlage werden die Arbeiten bis in den April hinein andauern, dabei sind Unterbrechungen und Sperrungen von Abschnitten der Radwege entlang der Etsch und der Passerunumgänglich."

Die Vegetation kann in manchen Fällen ein Hindernis für den Abfluss bei Hochwasser darstellen, so dass ein Fluss schneller über die Ufer treten kann. Ein großes Problem kann auch das bei einem Hochwasser mitgerissene Schwemmholz bilden, das zu Verklausungen, also Verstopfungen des Bachquerschnittes, und damit in der Folge zum Ausbrechen des Gewässers führen kann. In diesen Fällen ist vor allem die Entnahme von größeren Gehölzen im Niedrig- und Mittelwasserbereich notwendig, erläutert Bauleiter Julius Staffler. Dünne, flexible Gehölze und Sträucher können hingegen an den Ufern stehen bleiben.

Erhaltung der Artenvielfalt

Manchmal sind die Uferpflegemaßnahmen auch nötig, um die Vitalität der Vegetation zu erhalten, wie etwa bei den Weidenarten: Um zu verhindern, dass die Weiden nicht durch Überalterung absterben, werden sie abgeschnitten und treiben aus dem Stock noch im selben Frühjahr und Sommer kräftig aus und erreichen bereits nach wenigen Jahren wieder ihre ursprüngliche Größe, erläutert Bauleiter Staffler. In anderen Fällen ist die Schlägerung von Bäumen auch notwendig, um die Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten, die sich in der Nähe der Ufer aufhalten. Besonders bruchgefährdet sind etwa Kopfpappeln, die lange nicht mehr zurückgeschnitten worden sind. Durch das Stümmeln werden diese wertvollen Landschaftselemente auch für die Zukunft erhalten.

"Bei den Uferpflegearbeiten achten wir zudem darauf, die Artenvielfalt der Gehölze zu erhalten, was auch vielen Tieren wie etwa Insekten zugutekommt", unterstreicht Amtsdirektor Egger. Bienen etwa sind besonders auf die heimischen Weidenarten angewiesen, die sehr früh im Jahr blühen und mit ihrem Nektar und ihren Pollen die erste Nahrung für die Bienen liefern.

mac

Mit einer am 25. Jänner von LH Arno Kompatscher unterzeichneten Verordnung wird die Landesvolksabstimmung aufgrund der Pandemielage nochmals verschoben, und zwar auf den Frühling.

Im Vorjahr hat der Südtiroler Landtag die Gesetzesnovelle "Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung" mehrheitlich genehmigt, für welche die Kritiker der Gesetzesmaßnahme eine bestätigende Volksabstimmungangestrengt haben. Diese Volksbefragung, mit der über das Inkrafttreten des Landesgesetzes abgestimmt wird, sollte ursprünglich am 30. Jänner 2022 stattfinden, wurde aber bereits im Dezember um 60 Tage verschoben (siehe früheren https://news.provinz.bz.it/de/news/direkte-demokratie-volksbefragung-coronabedingt-verschoben)" target="_blank" rel="noopener noreferrer" style="box-sizing: border-box; color: rgb(52, 93, 142); text-decoration: underline; background-color: transparent;" data-new-window="true">Bericht).

Aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des Coronavirus in Südtirol und eines entsprechenden Berichts des Südtiroler Sanitätsbetriebs hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (25. Jänner) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 4. des heurigen Jahres unterzeichnet. Mit dieser Verordnung wird das Datum der bestätigenden Landesvolksabstimmung im Hinblick auf die Sicherheit nochmals verschoben, und zwar auf den Zeitraum zwischen dem 15. April und dem 15. Juni 2022 und vorzugsweise auf den letzten Sonntag im Monat Mai.

In der Verordnung ist auch festgehalten, dass die formelle Anberaumung der Volksabstimmung mit einem darauffolgenden Wahlausschreibungs-Dekret des Landeshauptmanns erfolgen wird, welches spätestens am sechzigsten Tag vor dem Tag der Abstimmung im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird.

Die Verordnung Nr. 4/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

san

Vor dem Hintergrund der Präsidentenwahl haben die Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen Lockerungen der Corona-Maßnahmen und eine Wiederherstellung der eigenen Zuständigkeiten gefordert. 

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen Dienstag (25. Jänner) in Rom an einem Treffen der Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen teilgenommen, zu dem der Präsident der Regionenkonferenz und von Friaul-Julisch-Venetien, Massimiliano Fedriga, eingeladen hatte. Im Mittelpunkt des Treffens standen die Entwicklung der Pandemie und die Befugnisse der Regionen.

Was die Pandemie angeht, sprechen sich die Regionen und autonomen Provinzen für eine Lockerung der Corona-Maßnahmen aus, um baldmöglichst zu einer Normalität zurückzufinden. Sie haben sich darauf verständigt, der Regierung in Rom einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. "Es geht darum, die Regeln zu vereinfachen", betonte nach dem Treffen Landeshauptmann Kompatscher, "es ist wichtig, dass wir uns von dieser bürokratischen Verwaltung der Pandemie lösen und in eine neue Phase eintreten, in der asymptomatische Geimpfte wieder mehr Freiheiten genießen, die Regeln an den Schulen vereinfacht werden und Freitesten schneller und einfacher möglich ist."

Die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Regionen war der zweite Punkt, in dem die Regionen und autonomen Provinzen heute ein gemeinsames Vorgehen beschlossen haben. "Nach abgeschlossener Wahl des neuen Staatspräsidenten oder der neuen Staatspräsidentin wollen wir uns um eine neue Beziehung zum Staat  bemühen, zumal es in den vergangenen Jahren eine sehr zentralistische Ausrichtung gegeben hat", betonte Südtirols Landeshauptmann.  "Es gilt, das Verhältnis zum Staat neu zu definieren und auch im Hinblick auf den staatlichen Wiederaufbaufonds PNRR die Zuständigkeiten der Regionen und insbesondere auch der autonomen Provinzen völlig wiederherzustellen."

jw


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