Neue Verordnung: Landesvolksabstimmung verschoben

Die formelle Anberaumung der Volksabstimmung wird mit einem Wahlausschreibungs-Dekret des Landeshauptmanns erfolgen, welches spätestens am sechzigsten Tag vor dem Tag der Abstimmung im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird. (Foto: LPA/Ivo Corrà) Die formelle Anberaumung der Volksabstimmung wird mit einem Wahlausschreibungs-Dekret des Landeshauptmanns erfolgen, welches spätestens am sechzigsten Tag vor dem Tag der Abstimmung im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Mit einer am 25. Jänner von LH Arno Kompatscher unterzeichneten Verordnung wird die Landesvolksabstimmung aufgrund der Pandemielage nochmals verschoben, und zwar auf den Frühling.

Im Vorjahr hat der Südtiroler Landtag die Gesetzesnovelle "Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung" mehrheitlich genehmigt, für welche die Kritiker der Gesetzesmaßnahme eine bestätigende Volksabstimmungangestrengt haben. Diese Volksbefragung, mit der über das Inkrafttreten des Landesgesetzes abgestimmt wird, sollte ursprünglich am 30. Jänner 2022 stattfinden, wurde aber bereits im Dezember um 60 Tage verschoben (siehe früheren https://news.provinz.bz.it/de/news/direkte-demokratie-volksbefragung-coronabedingt-verschoben)" target="_blank" rel="noopener noreferrer" style="box-sizing: border-box; color: rgb(52, 93, 142); text-decoration: underline; background-color: transparent;" data-new-window="true">Bericht).

Aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des Coronavirus in Südtirol und eines entsprechenden Berichts des Südtiroler Sanitätsbetriebs hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (25. Jänner) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 4. des heurigen Jahres unterzeichnet. Mit dieser Verordnung wird das Datum der bestätigenden Landesvolksabstimmung im Hinblick auf die Sicherheit nochmals verschoben, und zwar auf den Zeitraum zwischen dem 15. April und dem 15. Juni 2022 und vorzugsweise auf den letzten Sonntag im Monat Mai.

In der Verordnung ist auch festgehalten, dass die formelle Anberaumung der Volksabstimmung mit einem darauffolgenden Wahlausschreibungs-Dekret des Landeshauptmanns erfolgen wird, welches spätestens am sechzigsten Tag vor dem Tag der Abstimmung im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird.

Die Verordnung Nr. 4/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

san

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