HGV lud zu Medienkonferenz – Prof. Dr. Bausch nahm zu Tourismus und Verkehr Stellung
Bozen – Die pauschalen Vorwürfe an den Tourismus hat der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zum Anlass genommen, um im Rahmen einer Medienkonferenz dazu Stellung zu nehmen und aufzuzeigen, was der Verband und die Branche in puncto nachhaltigeres Handeln unternimmt. HGV-Präsident Manfred Pinzger sagte dabei unmissverständlich: „Der Tourismus hat seine Kehrseiten. Der Sektor ist aber nicht für quasi alle Probleme, Missstände und strukturellen Mängel im Land verantwortlich.“
Sein Statement leitete HGV-Präsident Manfred Pinzger mit einem Rückblick und Ausblick auf die Urlaubssaison ein. Nach zwei Jahren der Pandemie hat die Reisefreudigkeit wieder zugenommen, auch jene der Fernreisen. Trotzdem wird laut der staatlichen Confcommercio der Tourismus erst im Jahr 2023 das Niveau an Ankünften, Nächtigungen und Umsätzen des Jahres 2019 erreichen.
Mehrere Entwicklungen können laut Pinzger den Aufschwung im Tourismus einbremsen. Zum einen sind dies die gestiegenen Lebenshaltungskosten, die hohen Strom- und Energiepreise, die hohe Inflationsrate und der allgemeine Mitarbeitermangel, mit dem aber alle Branchen zu kämpfen haben.
„Obwohl es gelungen ist, im Juni 2022 rund 31.500 Mitarbeitende im Hotel- und Gastgewerbe zu beschäftigen und damit immerhin rund 2.400 Mitarbeitende mehr als zum selben Zeitraum des Jahres 2019, bleibt es weiterhin schwierig, dass die Betriebe die notwendige Anzahl an Mitarbeitenden rechtzeitig zur Hauptsaison beschäftigen können“, weiß Pinzger.
Die Herausforderung besteht nun darin, dass der Tourismus weiterhin seine tragende Rolle als Wirtschaftssektor wahrnehmen kann. Die durch den Tourismus ausgelöste Bruttowertschöpfung in Südtirol sind laut Satellitenkonto Tourismus 16,2 Prozent, die direkt, indirekt und induziert auf den Tourismus zurückzuführen sind. „Der Tourismus ist somit eine Säule der Südtiroler Wirtschaft, von dem viele andere Sektoren profitieren und dadurch viele Infrastrukturen und Events entstanden sind und entstehen, die auch von den Einheimischen genutzt werden“, betonte Pinzger vor den Medienvertretern.
HGV erwartet objektive und sachliche Debatte
Dass der Tourismus auch seine Kehrseite hat, ist unbestritten. Schon vor der Corona-Pandemie hat auch in Südtirol eine Diskussion über Grenzen im Tourismus eingesetzt. „Dieser öffentlichen Diskussion stellt sich der HGV gerne, wenn die Debatte objektiv und sachlich geführt wird. Diese von uns gewünschte Art der Debatte vermissen wir dann, wenn suggeriert wird, dass der Tourismus in Südtirol pauschal für quasi alle Missstände und strukturellen Mängel im Land verantwortlich wäre“, unterstrich Pinzger. In dieser öffentlichen Diskussion muss es auch um den Ressourcenverbrauch in allen anderen Sektoren und in den Privathaushalten gehen.
Verkehr verursachen alle
Ein immer wieder geäußerter Vorwurf ist die hohe Verkehrsbelastung durch den Tourismus in Südtirol. Dass der Tourismus Verkehr mit sich bringt, ist klar. Pinzger: „Der Tourismus allein kann aber nicht für die Verkehrsbelastung insgesamt verantwortlich gemacht werden. Es gibt viele weitere Verkehrsverursacher: Transitverkehr, Binnentransporte, Pendler, Freizeitverkehr usw. Alle sind angehalten, das eigene Mobilitätsverhalten zu hinterfragen und zu optimieren. Sämtliche Verkehrsstaus, ohne Verweis auf die Ursachen, dem Tourismus in die Schuhe zu schieben, greift zu kurz.“
CO2-Emissionen: 18 Prozent stimmt nicht
Immer wieder wird behauptet, dass der Tourismus in Südtirol mit 18 Prozent zu den CO2-Emissionen beiträgt. Bei dieser Zahl wird stets auf die Eurac-Research-Studie Tourismus 2030 verwiesen. „Weder in der Studie von Eurac Research noch im Klimareport der Eurac steht geschrieben, dass der Tourismus für 18 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich sei. Hier wird reine Stimmungsmache betrieben“, kritisierte Pinzger und verwies auf Zahlen des Umweltbundesamtes Deutschland. Demnach entfallen zwischen fünf und acht Prozent aller klimaschädlichen Emissionen weltweit auf den Tourismus. Das Terra Institute in Brixen geht ebenso von ähnlichen Werten aus. Der HGV fordert nun klare und belegbare Daten. Dies betrifft die CO2-Emissionen genauso wie die Verkehrsbelastung, den Ressourcenverbrauch usw. „Der HGV ist bereit, diese Zahlen zusammen mit der KlimaHaus Agentur und Eurac Research zu erheben, um ein umfassendes Südtirol spezifisches Bild zu erhalten“, kündigte Pinzger an.
Tourismus und Mobilität – Stellungnahme von Prof. Dr. Thomas Bausch
Im Rahmen der Medienkonferenz nahm Prof. Dr. Thomas Bausch, Direktor des Kompetenzzentrums Tourismus und Mobilität an der Freien Universität Bozen, zur Verkehrsbelastung in Südtirol Stellung und stellte die Frage, ob an allem nur der Tourismus schuld sei. Bausch stellte eingangs fest, dass die Südtiroler Wirtschaft eine Erfolgsgeschichte sei: Seit 2002 ist die Wirtschaft um 82 Prozent gewachsen. Das heißt: 2022 sind ca. 80.000 mehr Menschen auf dem Weg zur Arbeit als 2002, mehr Güter müssen transportiert werden, die Menschen haben mehr Geld für Einkaufen, Freizeit und Mobilität. Mit Daten und Fakten, die sich aus diversen Verkehrszählungen ergeben, zeigte Bausch auf, dass die Grundlast im Südtiroler Verkehrsnetz und dessen Auslastung seit 2002 erheblich gewachsen ist.
Der Monat November weist fast keinen Tourismus in Südtirol auf (1,75 % der Übernachtungen). Im November ist das Verkehrsaufkommen seit 2002 auf der Pustertaler Straße um 46 Prozent bei St. Lorenzen, um 42 Prozent bei Bruneck Ost sowie auf der MEBO um 22 Prozent bei Vilpian gestiegen. Im verkehrsreichsten Monat August ist das Verkehrsaufkommen seit 2002 ähnlich gestiegen. Das Verkehrswachstum entspricht dabei dem Wachstum der Grundlast. „Die zusätzliche Belastung durch den Tourismus ist dagegen konstant geblieben oder nur geringfügig gestiegen“, folgerte Prof. Dr. Bausch. Somit lässt sich statistisch kein Zusammenhang zwischen dem Zuwachs der Übernachtungen im August und der touristisch erklärbaren Zusatzlast des Verkehrs im August im Pustertal oder der MEBO nachweisen. Bausch: „Dagegen ist er an touristischen Hotspots (z. B. Sellajoch) oder Zufahrtsrouten zu abseits gelegenen Tourismuszentren (z. B. Corvara via Gröden) überdeutlich.“ Bausch stellte bei der Medienkonferenz nüchtern fest: „Schreitet das Wachstum der durch die einheimische Wirtschaft und Bevölkerung generierten Grundlast im Verkehrssystem Südtirols wie bisher fort, so kommt das System schon bald auch ohne Tourismus an seine Belastungsgrenze. Selbst wenn der Tourismussektor seinen Anteil am Verkehr deutlich reduziert, wird es ohne eine Verkehrswende der Südtiroler Wirtschaft und Bevölkerung keine langfristig nachhaltige Lösung geben.“
Nachhaltiger Lebensraum Südtirol – Stellungnahme von IDM-Präsident Hansi Pichler
Das Land Südtirol verfolgt das Ziel, Südtirol zum nachhaltigsten Lebensraum in Europa zu machen. Der Wirtschaftsdienstleister IDM Südtirol auf Destinationsebene und der HGV auf Betriebsebene haben sich des Themas schon seit geraumer Zeit angenommen und verstehen ihre Aufgabe darin, zum einen die Destinationen und zum anderen die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe auf ihrem Weg hin zu einem nachhaltigeren Handeln zu begleiten. IDM-Präsident Hansi Pichler stellte auf der HGV-Medienkonferenz Initiativen in puncto Nachhaltigkeit und nachhaltige Mobilität vor. Zunächst berichtete er von der Intensivierung der Kooperation mit den Bahnbetreibern Deutsche Bahn, Österreichische Bundesbahn und Trenitalia zur Förderung einer nachhaltigen Anreise. Laut Gästeumfrage nutzen acht Prozent der Gäste die Anreise nach Südtirol mit der Bahn, 89 Prozent den Pkw. Auf die Frage, ob eine autofreie Anreise nach Südtirol eine Alternative wäre, antworteten 48 Prozent der befragten Gäste mit „Ja“. Und 78 Prozent der befragten Gäste können sich vorstellen, in Südtirol auf ihr Auto zu verzichten. „Dies sind klare Vorgaben, die IDM Südtirol mit weiteren Partnern umsetzen wird“, betonte IDM-Präsident Pichler. Im Konkreten erwähnte er die Hotspots Pragser Wildsee, Drei Zinnen, die Dolomitenpässe und den Karersee. Dabei geht es um eine möglichst effiziente Besucherstromlenkung, damit die einzelnen Orte für Einheimischen und Urlaubsgäste eine neue Wertigkeit erhalten.
Nachhaltigkeit wird bei IDM Südtirol in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht definiert. Gemäß dieser Grundausrichtung wird dieser Prozess nun in vier Pilotdestinationen umgesetzt. Schließlich verwies Pichler auf das Projekt Landwirtschaft – Tourismus, welches ebenso unter dem Fokus der Nachhaltigkeit steht und einen engen Schulterschluss zwischen Tourismus, Landwirtschaft und Bevölkerung bewirken soll. „Als IDM Südtirol stellen wir den Problemen nicht aus. Wir gehen sie konkret an, wenn auch die Umsetzung bisweilen etwas komplex ist und deshalb länger dauert“, sagte Pichler.
Vitalpina Hotels Südtirol als Best-Practice-Beispiel
Die Vitalpina Hotels Südtirol sind am 1. Januar 2021 als erste Kooperationsgruppe dem Klimaneutralitätsbündnis „turn to zero“ beigetreten. Der Schwerpunkt liegt in der Reduktion des CO2-Fußabdruckes. „In drei Jahren wollen wir als Gruppe klimaneutral arbeiten und somit Vorbildfunktion für den Alpenraum, für unsere Gäste und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein“, unterstrich Brigitte Zelger, Präsidentin der Vitalpina Hotels Südtirol, bei der Medienkonferenz des HGV. Reduktion allein reicht aber nicht. „Nachhaltigkeit ist ein sehr umfassender Begriff. Es geht dabei darum, sich sehr bewusst und achtsam zu entwickeln und die soziale Komponente stets im Blickfeld zu haben“, sagte Zelger. Gäste schätzen dieses Bemühen zusehends, weil sie auch einen möglichst nachhaltig gelebten Urlaub verbringen möchten.
HGV legt Beratungspaket Nachhaltigkeit auf
Um Gastbetriebe auf ihrem Weg hin zu einem nachhaltigeren Handeln begleiten und beraten zu können, hat der HGV zusammen mit dem Partner Terra Institute ein Beratungspaket zum Thema Nachhaltigkeit erstellt. Im Vordergrund stehen dabei die strategische Ausrichtung des Betriebes mit Aktionsplan und die Kommunikation an Gäste, Lieferanten und Mitarbeitende. Weitere Handlungsfelder in der Beratung zum Thema Nachhaltigkeit sind die Bereiche Ressourcenverbrauch, Abfall, Einkauf, Mitarbeiter, Bau, Mobilität und Kultur. Zudem wird mittels einer ausgereiften Software der CO2-Fußabdruck für die Betriebe im Zeitverlauf erfasst. „Nachhaltigkeit soll im Betrieb gelebt werden. Gemeinsam mit dem Terra Institute setzt der HGV betriebliche Nachhaltigkeitsprojekte um, bis hin zu anerkannten Nachhaltigkeitszertifikaten“, informierte HGV-Direktor Thomas Gruber. In diesem Prozess arbeitet der HGV eng im Netzwerk mit IDM Südtirol, Eurac Research und der KlimaHaus Agentur zusammen.
An der Medienkonferenz nahmen auch HGV-Vizepräsidentin Judith Rainer und HGV-Vizepräsident Klaus Berger sowie Landtagsabgeordneter Helmut Tauber teil. Tauber unterstrich in seinem Statement, dass die Gastbetriebe und mit ihnen der HGV und IDM Südtirol sich ihrer Verantwortung stellen. „Der Tourismus hat seinen Beitrag zum Wohlstand in Südtirol, zur Lebensqualität und zur Entwicklung der peripheren Täler und Ortschaften geleistet. Wir werden dies dank der vielen Tausend engagierten Gastwirtefamilien und einer gut ausgebildeten und motivierten Jugend weiterhin tun“, sagte Landtagsabgeordneter Helmut Tauber.
Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister lvh.apa kommentiert die gestern abgehaltene Pressekonferenz des HGV: „Statt einen Buhmann für Missstände zu suchen, sollten wir uns darauf konzentrieren, gemeinsam Lösungen auszuloten.“
Mit Unmut reagierte der HGV gestern auf die in den letzten Wochen entstandene Kritik hinsichtlich verschiedener unglücklicher Situationen im Land. Dazu zählen der Fachkräftemangel, die Verkehrsprobleme, die Nachhaltigkeit und der viel diskutierte Bettenstopp. Das Südtiroler Handwerk stellt sich hinter den HGV. So sei der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftspfeiler, der positive Auswirkungen auf alle anderen Wirtschaftsbereiche und auch die Gesellschaft habe. „Sowohl das Handwerk, der Handel, die Landwirtschaft und viele Südtiroler Bürger profitieren durch einen Arbeitsplatz in der Gastronomie von einem aktiven Tourismusland. Nun aufgrund einiger Schwierigkeiten Aussagen zu pauschalisieren bzw. auf einzelne Sektoren zu reduzieren wäre nicht fair“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller. So stelle der Fachkräftemangel eine große Herausforderung für alle Wirtschaftssektoren dar und auch die Nachhaltigkeit und der Ausbau der Mobilitätsstrukturen seien Themen, die alle angehen und für die sich alle einbringen sollen. „Wichtig ist, dass für jegliche Herausforderung die Vertreter der einzelnen Sektoren in den Dialog miteinbezogen werden, damit nicht einseitige Entscheidungen gefällt werden. Was wir jetzt benötigen, ist ein Schulterschluss der Sozialpartner, Politik und Gesellschaft und eine sachliche und fundierte Diskussion“, sagt Haller.
Die Beschäftigung hat das Vor-Corona-Niveau mindestens erreicht, in einigen Branchen übertroffen. Das belegt der Arbeitsmarktbericht November 2021 - April 2022, der in Bozen vorgestellt worden ist.
Der Südtiroler Arbeitsmarkt bietet im Zeitraum November 2021 bis April 2022 ein facettenreiches Bild: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - dem tourismusfreien Winter 2020/2021 - ist der Anstieg der Beschäftigung mit 9,5 Prozent beispiellos. Der Vergleich mit dem Vor-Pandemie-Zeitraum November 2019 bis April 2020 ergibt ein Plus von 1,3 Prozent, was einem jährlichen Zuwachs von 0,6 Prozent im Jahr entspricht und damit das Wachstum der Jahre 2008 bis 2013 nach der Weltwirtschaftskrise übertrifft. Dies geht aus dem jüngsten halbjährlichen Arbeitsmarktbericht hervor, den Landesrat Philipp Achammer heute (16. Juni) gemeinsam mit dem Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther, im Landhaus 1 in Bozen vorgestellt hat.
Arbeitsmarkt im Wandel
Obwohl der Halbjahresbericht dem Südtiroler Arbeitsmarkt eine ausgezeichnete "Wetterlage" bescheinige, sei die Situation "sehr wechselhaft", betonte Landesrat Achammer. Die Veränderungen in den einzelnen Arbeitssektoren, der demografische Wandel und nicht zuletzt die geänderten Einstellungen der Menschen seien Ursachen eines Wandels, auf den das Land mit einer Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik reagieren wolle. "Dieses Bemühen findet auch in der neuen Bezeichnung der Abteilung Arbeit Ausdruck, die aufgrund des entsprechenden Beschlusses der Landesregierung seit Dienstag dieser WocheArbeitsmarktservice heißt", unterstrich der Landesrat. Als besondere Herausforderungen bezeichnete der Landesrat den Fachkräftemangel, die Langzeitarbeitslosigkeit und die rückläufigen Lehrlingszahlen. "Es fehlt nicht die Arbeit, sondern es fehlen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen", sagte Achammer, und betonte: "Wir werden Maßnahmen setzen, um alle Potentiale bestmöglich zu nutzen." Auch gelte es, die staatliche Beschäftigungsfähigkeitsgarantie "GOL" und den Aufbaufonds PNRR zu nützen, um die Arbeitsvermittlung zu stärken.
Neue Normalität
"Die abhängige Beschäftigung hat fast überall das Vor-Corona-Niveau erreicht oder übertrifft es gar", ging anschließend Abteilungsdirektor Luther auf die Inhalte des Halbjahresberichts ein. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sei positiv. Man sei in der Normalität zurück, aber es sei eine "neue Normalität" mit einer hohen Dynamik. Im Zweijahresvergleich des Zeitraums von November bis Februar können die meisten Sektoren Zuwächse verzeichnen: Besonders deutlich fallen diese im "Verarbeitenden Gewerbe" (+2,0%), in der Bildung (+2,3%), in den "Anderen Privaten Dienstleistungen" (+2,9%) und im Gesundheitswesen (+4,4%) aus, geringer sind sie in der Landwirtschaft (+0,1%), dem Bauwesen (+0,6%), der Öffentlichen Verwaltung (+0,4%) und im Handel (+1,3%). Einen geringeren Personalstand als vor zwei Jahren verzeichnen allerdings das Gastgewerbe (-1,6%), das Finanz- und Versicherungswesen (-0,7%) und das Sozialwesen (-0,4%).
Ukraineflüchtlinge und freiwillige Kündigungen
Luther verwies heute auf zwei aktuelle Besonderheiten: Eine ist die rasche Aufnahme ukrainischer Arbeitskräfte auf dem Südtiroler Arbeitsmarkt: "Seit 1. März haben wir etwa 360 Arbeitskräfte aus der Ukraine verzeichnet, überwiegend Frauen. Sechs von zehn dieser Neuankömmlinge arbeiten im Gastgewerbe und leisten einen Beitrag zur Milderung des Arbeitskräftebedarfs", sagte der Abteilungsdirektor. Die zweite eine Zunahme der freiwilligen Kündigungen der Arbeitnehmenden, insbesondere seit Oktober letzten Jahres. Dieses Phänomen der "großen Resignation" sei zunächst in den USA verzeichnet worden und dann auf die europäischen Arbeitsmärkte übergeschwappt. "Die freiwilligen Kündigungen haben im Schnitt um 27 Prozent zugenommen, wobei die Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens und die öffentliche Verwaltung davon besonders betroffen sind", sagte Luther und kündigte eine besondere Aufmerksamkeit für dieses Phänomen an.
"Diese Phänomene zeigen, wie dynamisch der Südtiroler Arbeitsmarkt auch im Schatten der Pandemie ist. Gerade deshalb ist eine starke Abteilung Arbeitsmarktservice von wesentlicher Bedeutung für das Wirtschafts- und Sozialgefüge Südtirols. Arbeitskräftepotenziale sind zu aktiveren, berufliche Übergangssituationen zu begleiten. Ich bin überzeugt, dass es in Kooperation mit den Sozialpartnern gelingt, die Attraktivität des Südtiroler Arbeitsmarktes zu stärken", schloss Landesrat Achammer.
Zum aktuellen Arbeitsmarktbericht November 2021 – April 2022:
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/arbeit/statistik/arbeitsmarktberichte.asp#download-area-idx452283
Zur interaktiven Sektorenstromanalyse:
http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/arbeit/downloads/arbeitnehmer-woher-kommen-sie-wohin-gehen-sie
jw
In den kommenden Wochen warten fast 500 Betreuungsangebote auf Kinder und Jugendliche in ganz Südtirol. "Die Sommerbetreuung ist ein wichtiges Angebot für Familien", ist Landesrätin Deeg überzeugt.
Nach dem Beginn der Sommerferien am heutigen (16. Juni) Donnerstag starten einige Angebote der Sommerbetreuung bereits am kommenden Montag. Dabei erwarten die Kinder und Jugendlichen wieder ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm. Gleichzeitig erhalten berufstätige Eltern dadurch eine wichtige Unterstützung in der Organisation der Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der acht Sommerferienwochen. Laut derzeitigem Stand werden in diesem Jahr in 109 Gemeinden in insgesamt fünf Bezirksgemeinschaften Sommerbetreuungsprojekte organisiert. Bisher haben dabei bereits 478 Projekte grünes Licht von der Familienagentur für die Landesfinanzierung erhalten, weitere Projekte sind derzeit noch in der Prüfphase.
Sommerbetreuung auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
"Die Sommerbetreuung ist ein immer wichtigerer fixer Bestandteil des Sommerprogramms für zahlreiche Kinder und Jugendliche. Das Land möchte den Familien bestmöglich entgegenkommen und unterstützt darum zahlreiche Projekte finanziell, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme zu ermöglichen", unterstreicht Familienlandesrätin Waltraud Deeg. In besonderer Form gefördert werden dabei auch Angebote für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Bisher wurden dafür 127 Angebote eingereicht, die Projekte für über 530 Kinder und Jugendliche umfassen. Wie viel genau im Sommer 2022 von Landesseite investiert wird, steht erst am Ende des Sommers fest. "Ein großer Dank geht an die Organisatoren der Angebote und an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften dafür, dass sie alljährlich den Kindern und Jugendlichen tolle Sommermomente ermöglichen", sagt die Landesrätin. Wie zufrieden Kinder und Eltern mit dem Angebot sind, wurde im Vorjahr über eine Befragung erhoben. Über 9000 Väter und Mütter haben dabei der Sommerbetreuung ein gutes Zeugnis ausgestellt und werden ihre Kinder auch heuer wieder für eines der Angebote anmelden.
Freizeitangebote auf Webseite gesammelt
Für Eltern, die noch auf der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind sind, lohnt es sich auf die Landeswebseite www.provinz.bz.it/ferienreinzuklicken. Dort wurden vom Amt für Jugendarbeit über 900 Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gesammelt und nach Bezirken und Interessensbereichen gefiltert. Bei einigen davon ist es noch möglich, sich bzw. sein Kind für das Angebot anzumelden. Die Angebote, die nicht nur die Ferienzeit, sondern das ganze Jahr umfassen, werden laufend aktualisiert.
ck
Mit mehreren Änderungen wurde der Beschluss zu den Seniorenwohnheimen angepasst. Damit kommt das Land Vorschlägen der Heime, des Verbandes und der Gemeinden bzw. Bezirksgemeinschaften nach.
In Südtirol gibt es unterschiedliche Dienste und Leistungen, mit denen Seniorinnen und Senioren, besonders jene mit Pflegebedarf, unterstützt werden. Wichtige Partner in diesem Zusammenhang sind die 78 Südtiroler Seniorenwohnheime, in denen über 3900 Menschen betreut und begleitet werden. Nachdem sich die Anforderungen an die Heime im Lauf der Zeit verändern, war es nötig, den entsprechenden Landesregierungsbeschluss (Nr. 1419 vom 18.12.2018) aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (14. Juni) mehreren Änderungen ihre Zustimmung erteilt.
Konkret wird mit den genehmigten Anpassungen eingeführt, dass künftig der eigene Herkunftsbezirk bzw. Wohnort stärker bei der Besetzung eines freien Heimplatzes Berücksichtigung findet. Somit haben Antragstellende, die aus dem Einzugsgebiet des Seniorenwohnheimes stammen, ein Vorrang gegenüber jenen Gesuchstellenden, die bisher außerhalb des Bezirkes ansässig sind.
"Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Bezirksgemeinschaften und der Gemeinde Bozen eine landesweite Pflege- und Betreuungslandkarte für die strategische Weiterentwicklung wohnortnaher und guter Pflegeangebote erstellt. Dabei wurde ersichtlich, dass es bezirksmäßig Unterschiede gibt, die wir künftig stärker ausgleichen wollen. Einige Bezirke beziehungsweise Gemeinden sind nun gefordert, ein angemessenes Angebot im eigenen Gebiet zu schaffen, damit ältere Menschen in einer ihnen vertrauten Umgebung ihren Lebensabend verbringen zu können", betont Landesrätin Deeg. Es sei darum wichtig, in den kommenden Jahren weiter am Ausbau von Pflegeplätzen vor Ort zu arbeiten, damit pflegebedürftige Menschen möglichst in der Nähe ihrer Familie oder Verwandten begleitet und betreut werden können.
Ansässigkeit erhält mehr Wartelistenpunkte
Der Vorrang für die Ansässigkeit wird über eine Änderung der Punktezahl der Warteliste eingeführt. So wird die Gesamtpunktezahl von 100 auf 110 Punkte erhöht, die sich folgendermaßen zusammensetzen: (maximal) 40 Punkte ergeben sich aus dem Pflege- und Betreuungsbedarf, 30 Punkte gibt es maximal für die Einschätzung der familiären und sozialen Situation des Antragstellenden, maximal zehn Punkte werden aufgrund des Datums des zuletzt gültigenAufnahmeantrages vergeben. Maximal 30 Punkte stehen für weitere Bewertungselemente zur Verfügung – damit wurde bereits bisher meist der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers bewertet. Durch die Erhöhung von ehemals 20 auf nun 30 Punkte erhält somit die Ansässigkeit einen größeren Stellenwert. Neu ist zudem, dass künftig zehn Punkte abgezogen werden, sollte ein angebotener Heimplatz nicht angenommen werden. Eingeführt wurde zudem die Anwendung eines landesweiten Informationssystems: "Nicht nur, aber auch die Pandemie hat uns aufgezeigt, wie wichtig ein einheitliches, vernetztes Pflegedokumentationssystem ist, das transparent und übersichtlich über verfügbare Heimplätze Auskunft gibt", erklärt Landesrätin Deeg.
Weitere Änderungen betreffen die flexiblere Handhabung neuer Betten: Bisher mussten bei einem Um- oder Zubau verpflichtend 40 stationäre Betten errichtet werden, dies wurde nun gelockert. Ebenso müssen bei Neubauten nicht mehr zwingend 40 Betten mindestens für die stationäre Aufnahme vorgesehen werden, sondern sie können auch für andere stationäre Dienste für Senioren (z. B. begleitetes, betreutes Wohnen) oder für Menschen mit Behinderungen vorgesehen werden. Änderungen gibt es auch hinsichtlich eines Heimwechsels: So wurde neu eine Verlegung aus sozialen Gründen ermöglicht, wenn ein Heim den Dienst nicht fortführt erfolgt künftig die Verlegung mit absoluter Priorität.
ck
Noch bis zum 2. August berät eine Rechtsanwältin interessierte Frauen wöchentlich vor Ort oder telefonisch. Für die Rechtsberatung ist eine Anmeldung im Frauenbüro des Landes nötig.
Sich vertraulich und kostenlos zu familien- und frauenspezifischen Rechtsfragen beraten lassen: Diese Möglichkeit bietet der Rechtsinformationsdienst, der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen und dem Frauenbüro des Landes organisiert wird. Die Sprechstunden müssen vorgemerkt werden und finden jeden Dienstagnachmittag im Frauenbüro in Bozen, sowie alle zwei Monate am Dienstagnachmittag in Meran, Brixen, Bruneck und Neumarkt statt.
Die letzten Termine vor der Sommerpause können noch vorgemerkt werden:
In Bruneck und Neumarkt sind Termine erst wieder am 6. September 2022 verfügbar.
Derzeit ist sind persönliches Gespräch mit einer der engagierten Anwältinnen oder auch eine telefonische Beratung möglich.
Anmeldungen und Fragen nimmt das Frauenbüro des Landes in der Dantestraße 11 in Bozen unter der Rufnummer 0471 416971 oder per E-Mail an frauenbuero@provinz.bz.it entgegen.
red
Die Landesregierung hat das Jahresprogramm 2022 der Veräußerungen und Abtretungen der Abteilung Vermögen gutgeheißen. Vorgesehen sind Einnahmen von 29,3 Millionen Euro, die reinvestiert werden sollen.
Auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung gestern (14. Juni) das Jahresprogramm der Veräußerungen und Abtretungen des Landesvermögens für das Jahr 2022 genehmigt. Veräußert – das heißt entweder kostenlos an die Gemeinden abgetreten oder zum Verkauf gestellt – werden über 220 Liegenschaften mit einem Schätzwert von rund 29,3 Millionen Euro. Darunter befinden sich auch Landesliegenschaften in Gewerbegebieten.
Aufwertung des Landesvermögens
"Immobilien, die nicht mehr der Erfüllung institutioneller Zwecke dienen, sind nach unserer Auffassung einer effizienten Verwaltung zu veräußern. Damit möchten wir einige Liegenschaften vor dem Verfall bewahren. Mit dem Verkaufserlös können zudem neue und für die Bevölkerung wichtige Vorhaben unterstützt werden", unterstreicht Landesrat Bessone. Die jährliche Planung der Veräußerungen ermögliche es, das öffentliche Liegenschaftsvermögens neu zu ordnen und besser zu verwalten.
Durch eine Gesetzesänderung vom April 2021 kann die Landesregierung den Vermögenslandesrat beauftragen, Liegenschaften anzukaufen, zu verkaufen oder unentgeltlich abzutreten sowie dingliche Rechte einzuräumen oder zu löschen, deren Wert 260.000 Euro nicht übersteigt. Der Verkauf oder Ankauf von Liegenschaften im Wert von über 260.000 Euro wird hingegen weiterhin mit Beschluss der Landesregierung genehmigt. In diesen Bereich fallen der Verkauf des Ex-Straßenwärterhäuschens in Jenesien, die Schaubachhütte in Sulden in der Gemeinde Stilfs, die Villa Delugg in Wangen in der Gemeinde Ritten, die ehemalige Reha-Struktur "Josefsberg“ in Forst in der Gemeinde Algund und der Pendlerparkplatz in Kaltern.
Übertragung an die Gemeinden
An die Gemeinden mittels Dekrets des Landesrates übertragen werden verschiedene Liegenschaften mit einem Schätzwert von 943.000 Euro. So gehen an die Gemeinde Kaltern ehemalige ANAS-Güter, an die Gemeinde Brenner wird die Ex-Foti-Kaserne übertragen, während an die Gemeinde Schlanders die Übertragung von Parkplätzen erfolgt. Nicht mehr genutzte Abschnitte von Landesstraßen werden an die Gemeinden Pfitsch, Riffian und Salurn übertragen.
Almen, Obstwiesen und Wald zu verkaufen
Der Veräußerungsplan sieht auch den Verkauf einer Alm in Afers in der Gemeinde Brixen und in der Gemeinde Brenner sowie einer landwirtschaftlichen Fläche in der Gemeinde Abtei vor. Obstwiesen stehen in Eyrs/Gemeinde Laas und in Dorf Tirol zum Verkauf. In St. Leonhard in Passeier wird ein Graben veräußert, während in St. Walburg in der Gemeinde Ulten und Untermais in Meran Waldstücke veräußert werden.
ic/mpi
Nach dem Autonomie-Gedenktag "30 Jahre Streitbeilegung" zieht LH Kompatscher Bilanz: "Die Minister und die UNO haben die Sonderstellung ebenso wie den Handlungsbedarf wahrgenommen und bestätigt."
Zur Gedenkveranstaltung anlässlich des 30. Jahrestags der Streitbeilegungserklärung zwischen Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen zieht Landeshauptmann Arno Kompatscher eine positive Bilanz. "Es ist uns gelungen, das Bewusstsein für die Autonomie des Landes Südtirol zu schärfen", sagte der Landeshauptmann am heutigen Dienstag (14. Juni) in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung: "Sowohl Italien
und Österreich mit den Außenministern Luigi Di Maio und Alexander Schallenberg als auch die UNO mit Michelle Bachelet und Fernand de Varennes haben zum einen die Sonderstellung bestätigt, die Südtirols Autonomie einnimmt: Diese gilt nicht nur in Italien, sondern in Europa und weltweit als Friedensmodell. Zum anderen wurde anerkannt, dass weiterhin Handlungsbedarfbesteht, um die Autonomie als Instrument für den Schutz der Minderheiten und das friedliche Zusammenleben mehrerer Bevölkerungsgruppen aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln."
Südtirols Geschichte habe gelehrt, dass es stets aufs Neue wichtig sei, dieses Bewusstsein bei den Partnern in Italien, Österreich und den Vereinten Nationen, aber auch in der Südtiroler Bevölkerung herzustellen: "Das ist uns gelungen", sagte Kompatscher und zeigte sich zuversichtlich, "dass wir damit eine vertrauensvolle Grundlage geschaffen haben, um die notwenigen bevorstehenden Verhandlungen für ein Nachjustieren auf politischer Ebene in Rom erfolgreich führen zu können". Vor allem nach der Verfassungsreform des Jahres 2001 hatte das Verfassungsgericht immer wieder Urteile gefällt, mit denen die autonome Zuständigkeit des Landes Südtirol in vielen Bereichen eingeschränkt wird. Dies gelte, sagte Kompatscher, zu beheben, zumal die Verfassungsreform
selbst in Artikel 10 vorsehe, dass die Statute der Regionen mit Sonderautonomie anzupassen seien.
Der Landeshauptmann verwies auch auf die Bedeutung der Medien: "Nur durch das Interesse und die Berichterstattung der Medien ist es möglich, eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit unserer Autonomie in die Öffentlichkeit hinaus zu tragen."
gst
Vor mittlerweile fast 18 Jahren erfuhr die Zusatzvorsorge eine grundlegende Reform. Damals wurde bei der Sparform für den Aufbau einer Zusatzrente die Gleichstellung der verschiedenen Sparformen für den Aufbau einer Zusatzrente festgelegt. Weiters wurde geregelt, dass für die geschlossenen Zusatzrentenfonds der öffentlich Bediensteten weiterhin die Bestimmungen aus dem Jahr 1993 gelten. „Mit dieser Ungleichbehandlung soll nun bald Schluss sein, denn heute (15.6.2022) hat der Regionalrat einen entsprechenden Begehrensantrag einstimmig angenommen“, teilt der Abgeordnete und Erstunterzeichner des Begehrensantrags Helmuth Renzler im Anschluss an die Abstimmung mit.
Bis heute ergibt sich für öffentlich Bedienstete die absurde Situation, dass für sie, je nachdem, in welcher Sparform sie für ihre Zusatzrente sparen, unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten. Also besteht hier bis heute eine Ungleichbehandlung, die nun bald ausgeräumt sein sollte.
„Das Parlament wird jetzt nämlich aufgefordert, sicherzustellen, dass schnellstmöglich eine Regelung gefunden wird, die zukünftig keinen Unterschied mehr zwischen öffentlich Bediensteten und Privatangestellten macht und dass bei der steuerlichen Abziehbarkeit der Beträge, der Besteuerung der Auszahlungen, der Vorschüsse, dem Ableben vor der Pensionierung und der Abfertigung, die in den Fonds fließt, dem Beitragszahler unabhängig von seinem Arbeitsverhältnis dieselben Möglichkeiten geboten werden“, erläutert der Abgeordnete Helmuth Renzler, der den Begehrensantrag im Mai 2021 gemeinsam mit den SVP- Abgeordneten Magdalena Amhof, Waltraud Deeg, Franz Locher und Manfred Vallazza eingereicht hat.
Antrag wird ans Parlament weitergeleitet
Trotz jahrelanger Bemühungen auf verschiedenen Ebenen ist die gesetzliche Ungleichbehandlung der öffentlich Bediensteten, falls sie sich in geschlossenen Fonds eine Zusatzrente aufbauen, bis heute nur teilweise behoben. Mit der Annahme des Begehrensantrags dürfte dieser Ungleichbehandlung in Kürze ein Riegel vorgeschoben werden. Der staatliche Gesetzgeber muss nun nämlich eine Regelung finden, damit zukünftig kein Unterschied mehr zwischen Angestellten der öffentlichen Verwaltungen und Privatangestellten gemacht wird.
„Jetzt bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag den schnellsten Weg ins römische Parlament findet und dort prioritär bearbeitet wird, damit alle Einzahler eines Zusatzrentenfonds zukünftig dieselben Möglichkeiten und Ansprüche haben“, unterstreicht Helmuth Renzler, der zusichert, sich in Rom regelmäßig über den Stand der Arbeiten zu informieren.
Auf den Abbau der Wartezeiten zielen die Kriterien zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung ab, denen die Landesregierung zugestimmt hat.
Seit dem Jahr 1977 werden in Südtirol im Sinne des Autonomiestatuts Zweisprachigkeitsprüfungen abgehalten, welche die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache bescheinigen. Eine bestandene Zweisprachigkeitsprüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den öffentlichen Dienst in Südtirol. Da sich im Zusammenhang mit den coronabedingten Sicherheitsmaßnahmen die Wartezeiten für die Prüfungen erheblich verlängert haben, hat die Landesregierung heute (14. Juni) organisatorische Neuerungen beschlossen, um diese Wartezeiten abzubauen.
"Diese Neuerungen betreffen die Anmeldung zur Prüfung, die Prüfungsdauer und die Pflicht zur Abmeldung", fasste Landeshauptmann Arno Kompatscher die Inhalte zusammen. Der heutige Landesregierungsbeschluss ermächtigt den Landeshauptmann dazu, das notwendige Einvernehmen mit dem Regierungskommissär zu unterzeichnen.
Abwesenheiten, Verschiebungen und Vorverlegungen
Neu eingeführt wird die Pflicht, eine Abwesenheit am Prüfungstag rechtzeitig mitzuteilen. Die Absage ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum vorzunehmen, eine Ausnahme stellen lediglich belegbare Gründe (z. B. Krankheit mit vorzuweisender Krankenbescheinigung) dar. Sollte eine Abwesenheit nicht drei Tage vor dem Prüfungsdatum mitgeteilt worden sein, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate. Dies bedeutet, dass die Kandidatin oder der Kandidat sich in diesem Zeitraum weder zu einer der Prüfungen anmelden, noch um Vorverlegung eines Prüfungsdatums ansuchen kann. Der Prüfungstermin kann nur ein einziges Mal verschoben werden und auch das nur mit einem Vorlauf von drei Arbeitstagen.
Um allen Eingeschriebenen die gleichen Möglichkeiten zu gewähren, die Prüfung abzulegen und gleichzeitig den Wartezeiten entgegen zu wirken, wird der Prozentsatz an Kandidatinnen und Kandidaten, die an einem Wettbewerb teilnehmen möchten und daher um Vorverlegung ihres Prüfungsdatums angesucht haben, auf 30 Prozent begrenzt.
Neues im Prüfungsablauf
Die einsprachige Prüfung findet nicht mehr in gemischtsprachigen Gruppen statt, sondern wird nach Sprachen getrennt abgehalten. Aus diesem Grund arbeiten nur mehr zwei anstelle der bisher vier Kommissarinnen oder Kommissare in den Kommissionen der einsprachigen Prüfung.
Um den Ablauf der Prüfung zu optimieren, wird auch die Dauer der einzelnen Prüfungsteile sowohl der Zweisprachigkeitsprüfung als auch der einsprachigen Prüfung angepasst. Die Dauer der schriftlichen Prüfung inklusive Textverständnis für das Niveau A2 wird von 75 auf 60 Minuten verkürzt, für das Niveau B1 von 105 auf 90 Minuten. Was das Hörverständnis angeht, so wird der Test künftig cornabedingt nicht mehr mit Kopfhörern abgewickelt, sondern über Lautsprecher.
Eine weitere Neuerung betrifft die Unterstreichungen auf den Arbeitsblättern: Diese stellen nun keinen Annullierungsgrund mehr dar.
jw
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