Vor mittlerweile fast 18 Jahren erfuhr die Zusatzvorsorge eine grundlegende Reform. Damals wurde bei der Sparform für den Aufbau einer Zusatzrente die Gleichstellung der verschiedenen Sparformen für den Aufbau einer Zusatzrente festgelegt. Weiters wurde geregelt, dass für die geschlossenen Zusatzrentenfonds der öffentlich Bediensteten weiterhin die Bestimmungen aus dem Jahr 1993 gelten. „Mit dieser Ungleichbehandlung soll nun bald Schluss sein, denn heute (15.6.2022) hat der Regionalrat einen entsprechenden Begehrensantrag einstimmig angenommen“, teilt der Abgeordnete und Erstunterzeichner des Begehrensantrags Helmuth Renzler im Anschluss an die Abstimmung mit.
Bis heute ergibt sich für öffentlich Bedienstete die absurde Situation, dass für sie, je nachdem, in welcher Sparform sie für ihre Zusatzrente sparen, unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten. Also besteht hier bis heute eine Ungleichbehandlung, die nun bald ausgeräumt sein sollte.
„Das Parlament wird jetzt nämlich aufgefordert, sicherzustellen, dass schnellstmöglich eine Regelung gefunden wird, die zukünftig keinen Unterschied mehr zwischen öffentlich Bediensteten und Privatangestellten macht und dass bei der steuerlichen Abziehbarkeit der Beträge, der Besteuerung der Auszahlungen, der Vorschüsse, dem Ableben vor der Pensionierung und der Abfertigung, die in den Fonds fließt, dem Beitragszahler unabhängig von seinem Arbeitsverhältnis dieselben Möglichkeiten geboten werden“, erläutert der Abgeordnete Helmuth Renzler, der den Begehrensantrag im Mai 2021 gemeinsam mit den SVP- Abgeordneten Magdalena Amhof, Waltraud Deeg, Franz Locher und Manfred Vallazza eingereicht hat.
Antrag wird ans Parlament weitergeleitet
Trotz jahrelanger Bemühungen auf verschiedenen Ebenen ist die gesetzliche Ungleichbehandlung der öffentlich Bediensteten, falls sie sich in geschlossenen Fonds eine Zusatzrente aufbauen, bis heute nur teilweise behoben. Mit der Annahme des Begehrensantrags dürfte dieser Ungleichbehandlung in Kürze ein Riegel vorgeschoben werden. Der staatliche Gesetzgeber muss nun nämlich eine Regelung finden, damit zukünftig kein Unterschied mehr zwischen Angestellten der öffentlichen Verwaltungen und Privatangestellten gemacht wird.
„Jetzt bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag den schnellsten Weg ins römische Parlament findet und dort prioritär bearbeitet wird, damit alle Einzahler eines Zusatzrentenfonds zukünftig dieselben Möglichkeiten und Ansprüche haben“, unterstreicht Helmuth Renzler, der zusichert, sich in Rom regelmäßig über den Stand der Arbeiten zu informieren.