Neue Regeln für Zweisprachigkeitsprüfung

Auf den Abbau der Wartezeiten zielen die Kriterien zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung ab, denen die Landesregierung zugestimmt hat. (Foto: LPA) Auf den Abbau der Wartezeiten zielen die Kriterien zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung ab, denen die Landesregierung zugestimmt hat. (Foto: LPA)

Auf den Abbau der Wartezeiten zielen die Kriterien zur Organisation der Zweisprachigkeitsprüfung, der einsprachigen Prüfung und der Ladinischprüfung ab, denen die Landesregierung zugestimmt hat.

Seit dem Jahr 1977 werden in Südtirol im Sinne des Autonomiestatuts Zweisprachigkeitsprüfungen abgehalten, welche die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache bescheinigen. Eine bestandene Zweisprachigkeitsprüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den öffentlichen Dienst in Südtirol. Da sich im Zusammenhang mit den coronabedingten Sicherheitsmaßnahmen die Wartezeiten für die Prüfungen erheblich verlängert haben, hat die Landesregierung heute (14. Juni) organisatorische Neuerungen beschlossen, um diese Wartezeiten abzubauen. 

"Diese Neuerungen betreffen die Anmeldung zur Prüfung, die Prüfungsdauer und die Pflicht zur Abmeldung", fasste Landeshauptmann Arno Kompatscher die Inhalte zusammen. Der heutige Landesregierungsbeschluss ermächtigt den Landeshauptmann dazu, das notwendige Einvernehmen mit dem Regierungskommissär zu unterzeichnen. 

Abwesenheiten, Verschiebungen und Vorverlegungen 

Neu eingeführt wird die Pflicht, eine Abwesenheit am Prüfungstag rechtzeitig mitzuteilen. Die Absage ist mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum vorzunehmen, eine Ausnahme stellen lediglich belegbare Gründe (z. B. Krankheit mit vorzuweisender Krankenbescheinigung) dar. Sollte eine Abwesenheit nicht drei Tage vor dem Prüfungsdatum mitgeteilt worden sein, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate. Dies bedeutet, dass die Kandidatin oder der Kandidat sich in diesem Zeitraum weder zu einer der Prüfungen anmelden, noch um Vorverlegung eines Prüfungsdatums ansuchen kann. Der Prüfungstermin kann nur ein einziges Mal verschoben werden und auch das nur mit einem Vorlauf von drei Arbeitstagen.

Um allen Eingeschriebenen die gleichen Möglichkeiten zu gewähren, die Prüfung abzulegen und gleichzeitig den Wartezeiten entgegen zu wirken, wird der Prozentsatz an Kandidatinnen und Kandidaten, die an einem Wettbewerb teilnehmen möchten und daher um Vorverlegung ihres Prüfungsdatums angesucht haben, auf 30 Prozent begrenzt.  

Neues im Prüfungsablauf 

Die einsprachige Prüfung findet nicht mehr in gemischtsprachigen Gruppen statt, sondern wird nach Sprachen getrennt abgehalten. Aus diesem Grund arbeiten nur mehr zwei anstelle der bisher vier Kommissarinnen oder Kommissare in den Kommissionen der einsprachigen Prüfung.  

Um den Ablauf der Prüfung zu optimieren, wird auch die Dauer der einzelnen Prüfungsteile sowohl der Zweisprachigkeitsprüfung als auch der einsprachigen Prüfung angepasst. Die Dauer der schriftlichen Prüfung inklusive Textverständnis für das Niveau A2 wird von 75 auf 60  Minuten verkürzt, für das Niveau B1 von 105 auf 90 Minuten. Was das Hörverständnis angeht, so wird der Test künftig cornabedingt nicht mehr mit Kopfhörern abgewickelt, sondern über Lautsprecher.

Eine weitere Neuerung betrifft die Unterstreichungen auf den Arbeitsblättern: Diese stellen nun keinen Annullierungsgrund mehr dar.

jw

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