Schlanders - Was passiert mit Menschen, die eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit haben, dement sind oder nach einem Unfall nicht mehr selber Entscheidungen treffen können? Diese Frage und das Erstellen einer Patientenverfügung behandelte kürzlich Anita Tscholl von der Caritas Hospizbewegung bei einer Informationsveranstaltung des KVW. Die Fortschritte der Medizin stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Die Angst von Maschinen beherrscht zu werden und das Leben durch die medizinischen Fortschritte künstlich zu verlängern, führt zu neuen Fragen und großen Unsicherheiten. Die Patientenverfügung kann Angehörigen, Medizinern und dem Pflegepersonal bei schwierigen Entscheidungen Sicherheit geben. Deshalb sollte nach Anita Tscholl jeder Erwachsene frühzeitig eine schriftliche Patientenverfügung erstellen, bei einer Vertrauensperson oder beim Vertrauensarzt hinterlegen und nach einigen Jahren wieder überprüfen. Es geht dabei nicht nur darum, einen von der Ethikkommission ausgearbeiteten Fragebogen auszufüllen, sondern notwendig ist die Auseinandersetzung mit dem Tod und die Formulierung persönlicher Wünsche für den Fall, dass man nicht mehr selber die Entscheidungen treffen kann. Gespräche mit dem Vertrauensarzt und mit Angehörigen sind deshalb sehr wichtig. Liegt eine Patientenverfügung vor und steht dabei klar formuliert, welche medizinischen Maßnahmen der Patient wünscht und welche er ablehnt, dann steht der Wille des Patienten im Vordergrund und muss vom Arzt respektiert werden. Damit wird die Würde des Menschen geschützt und das Sterben menschlicher gestaltet. (hzg)
Infos zur Patientenverfügung im Internet: http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/komitees/patientenverfuegung.asp
http://www.verbraucherzentrale.it/16v16d60882.html
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