Heute wurden die Videos, die von Schulklassen im Rahmen des Wettbewerbs zum 50. Jahrestag des 2. Autonomiestatuts eingesandt wurden, auf dem Jugendportal www.nova-bz.org veröffentlicht. Jeder kann online für seinen Lieblingskurzfilm abstimmen, die Autoren werden bei der öffentlichen Preisverleihung am 20. Jänner im Landtag ausgezeichnet. Präsidentin Mattei: „Wir wollen die jungen Leute zum Nachdenken über die Autonomie anregen“.
Anlässlich des 50. Jahrestags des zweiten Autonomiestatuts hat der Südtiroler Landtag für Mittel- und Oberschulen einen Wettbewerb für Kurzfilme ausgeschrieben zum Thema „Autonomie in Südtirol bedeutet für UNS...“ Die Schülerinnen und Schüler wurden aufgefordert, ihre Produktionen bis zum 17. Dezember einzureichen. „Auf diese Weise wollten wir auch junge Menschen zum Nachdenken über die Bedeutung der Autonomie anregen, indem wir sie aufforderten, ihre Ideen in einem Format zu präsentieren, das sie täglich nutzen“, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei.
Bei den 16 eingereichten Videos, die von Klassen aus 9 deutschsprachigen Schulen, 2 italienischsprachigen Schulen und 1 ladinischsprachigen Schule produziert wurden, waren mehr als 200 Schüler und 14 Lehrer beteiligt. Sie werden nun einer doppelten Bewertung unterzogen: jener der Expertenjury, die sich aus Vertretern der drei Schulbehörden, des Eurac-Center for Autonomy Experience und der UniBZ zusammensetzt, und jener des Online-Publikums. Seit heute, 23. Dezember, und bis zum 9. Jänner sind die Kurzfilme auf dem Jugendportal des Landtags www.nova-bz.org zu sehen: „Alle, die möchten, können sich die Filme anschauen und für ihre Lieblingsproduktion stimmen“, so Mattei.
Das Sieger-Video wird zusammen mit dem von der Jury ausgewählten Video im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des 2. Statuts am 20. Januar 2022 im Landtag präsentiert. Bei dieser Gelegenheit werden die beiden Klassen, die die Videos erstellt haben, mit einem Tagesausflug nach Venedig belohnt.
(AM)
Aktuell bewegt sich die Landesregierung, trotz ihrer Ankündigung “Everyday for future” sein zu wollen, noch viel zu nahe an einem “Everyday for greenwashing”. Bei der heutigen Pressekonferenz, die um 10:30 Uhr im Naturmuseum Südtirol stattfand und live auf Facebook (https://fb.watch/aaPgfmE_5I/) übertragen wurde, zog das Bündnis Climate Action Southtyrol Bilanz der vergangenen Monate gezogen.
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol hat am 14. September 2021 den ersten Entwurf zum neuen Klimaplan Energie-Südtirol-2050 veröffentlicht. Mit diesem Entwurf wird klar, dass die selbstgesteckten Ziele aus dem Klimaplan 2011 nicht erreicht wurden. Außerdem werden im neuen Entwurf die Ziele aus dem Klimaplan 2011 teilweise abgemildert und um 10 Jahre nach hinten verschoben. Das steht in starkem Widerspruch zur Intensivierung der Klimakrise und im Kontrast zu den wissenschaftlichen Fakten, berichtet durch den Weltklimarat. Wenn sich die Herangehensweise an das Thema in Südtirol nicht ändert, riskieren wir durch verfehlte Ziele unwiderrufliche Veränderungen in unserer Umwelt und Gesellschaft.
In den letzten drei Monaten hat sich das breite Bündnis Climate Action Südtirol gebildet, das mittlerweile durch 65 Organisationen unterstützt wird (www.climateaction.bz). Das Ziel ist es die Bevölkerung zum Thema Klimaplan und Klimakrise zu informieren, eine Debatte in der Gesellschaft anzustoßen, Druck auf die Politik auszuüben um die nötige Kursänderung einzuleiten und gemeinsam Lösungsvorschläge auszuarbeiten, damit bewusst wird, was mit diesem Klimaplan auf dem Spiel steht.
Als Bündnis haben wir:
Wir fordern, dass der Klimaplan dem Versprechen gerecht wird, Südtirol zu einem Klimaland zu machen und mit den Vorgaben aus dem Pariser Klimaabkommen, der Klimagerechtigkeit und dem europäischen Green Deal übereinstimmt. Vom angekündigten “Everyday for future” ist es ein kleiner Schritt hin zum “Everyday for greenwashing”, daher werden wir als Bündnis genau hinschauen, was im neuen Klimaplan enthalten sein wird.
Wir haben keine Zeit mehr für kleine Schritte, Zahlenspiele und Sonntagsreden! Die Zeit für klimagerechte Politik ist jetzt und jegliches Zögern führt zu einer größeren Bürde für die Zukunft der Menschen auf diesem Planeten. Dieser Klimaplan muss die Wende bringen!
Das Organisationsteam vom Bündnis Climate Action
Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit regelt der Bereichsvertrag für die Bediensteten der Landesverwaltung neu, der nach der Unterzeichnung im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Die öffentliche Delegation und die Landesgewerkschaften haben gestern (21. Dezember 2021) den Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung unterzeichnet, der Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit betrifft. Der Unterzeichnung waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Landesregierung hatte am gestrigen Vormittag dem Vertrag zugestimmt und grünes Licht für die Unterzeichnung gegeben. Der neue Bereichsvertrag wurde heute (22. Dezember) in der Sondernummer Nr. 6 zum Amtsblatt der Region Nr. 50 veröffentlicht.
Mit dem neuen Bereichsvertrag werden der Wert des Essensgutescheins angehoben und das Anrechts auf den Gutschein auf alle Bediensteten in Bozen ausgedehnt. Demnach steht den Bediensteten der Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2022 ein Essensgutschein in Höhe von sieben Euro zu, der in den vertragsgebundenen Betrieben eingelöst werden kann. Bisher betrug der Essensgutschein für das Personal mit Dienstsitz in der Landeshauptstadt 4,45 Euro und außerhalb der Landeshauptstadt fünf Euro. Erstmals haben nun alle Bediensteten in Bozen Anrecht auf den Essensgutschein.
Für das Personal in Teilzeit wurde mit dem Bereichsvertrag zudem die Möglichkeit geschaffen, eine geringfügige Anzahl an Mehrstunden zu leisten, die als Überstunden bezahlt werden können. Ausgebaut wurde die Möglichkeit für die Landesbediensteten, sich im Interesse der Verwaltung fortzubilden. Demnach können für diesen Zweck nun jährlich bis zu 20 Arbeitstage an bezahltem Sonderurlaub beansprucht werden.
jw
In der ersten Phase wurde die jährliche Grippeimpfung an Risikopersonen aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes verimpft. Nun steht der Impfstoff allen zur Verfügung.
„Es war uns wichtig, dass zuerst alle besonders Gefährdeten, wie z.B. Menschen über 60, Personen mit Vorerkrankungen oder mit einem besonderen Berufsrisiko, geimpft werden können“, so Landesrat Thomas Widmann. Nun gibt es diese Möglichkeit auch für alle anderen Interessierten: Es reicht, die eigene Ärztin/den eigenen Arzt für Allgemeinmedizin zu kontaktieren.
„Geimpft wird direkt in der Praxis des eigenen Arztes und ich kann nur dazu raten, dieses Angebot anzunehmen. Abgesehen davon, dass eine Influenza-Infektion nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, gelingt es uns durch die Impfung, im Falle von Covid-Symptomen schneller eine Erkrankung mit dem Grippevirus auszuschließen. Das erleichtert die Diagnostik und Behandlung sehr“, erklärt Generaldirektor Florian Zerzer.
Da die Grippewelle im Normalfall in den nächsten Wochen, erfahrungsgemäß im Januar/Februar, anrollt, ist bis zum 10. Januar noch Zeit, sich impfen zu lassen – der Impfschutz baut sich sehr rasch auf. Der jährlich neu entwickelte Grippeimpfstoff wird an die vorhandenen Virenvorkommen angepasst. Damit garantiert er einen guten Schutz für alle Geimpften.
Auch Kinder ab 4 Jahren können die Grippeimpfung in Anspruch nehmen; diese kann bei den Kinderärztinnen und -ärzten oder – nach Vormerkung – in den Impfzentren durchgeführt werden.
Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(SF)
Die Vereinbarung über die deutschen und ladinischen Rundfunksendungen zwischen Land, Ministerrat und Rai wird bis 2024 erneuert. Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben.
Das Land Südtirol kommt auch in den nächsten drei Jahren für die Radio- und Fernsehsendungen der Rai in deutscher und ladinischer Sprache mit 20 Millionen Euro jährlich auf. So sieht es der Entwurf der Vereinbarung mit dem Ministerratspräsidium und Rai Com vor, den die Landesregierung heute (21. Dezember) genehmigt und zu deren Unterzeichnung sie Landeshauptmann Arno Kompatscher ermächtigt hat. "Es handelt sich um eine Finanzierung staatlicher Aufgaben durch das Land", sagte heute der Landeshauptmann, "wir bekommen dieses Geld vom Staat wieder zurück. Aber diese Finanzierung auf der Grundlage des Mailänder Abkommens garantiert uns ein gewisses Mitspracherecht über die paritätische Kommission." Mit dieser Vereinbarung werden weiterhin die Sendezeit festgelegt, aber auch technische und Qualitätsstandards, darunter die Umstellung auf hochauflösendes Fernsehen HD. Neu eingesetzt wird die paritätisch besetzte Kommission zwischen Land und Rai, die über die Umsetzung der Konvention wacht.
Eine Erneuerung der Vereinbarung war notwendig geworden, zumal die geltende Vereinbarung zum Jahresende 2021 ausläuft. Die neue Vereinbarung, die in Kürze unterzeichnet werden soll, baut auf die Durchführungsbestimmung Nr. 691 zum Autonomiestaut auf, die Bestimmungen zum Bozner Rai-Sitz beinhaltet. Die erste Vereinbarung über die deutschen und ladinischen Sendungen hatten Land, Ministerratspräsidium und Rai 2012 nach Inkrafttreten des Mailänder Abkommen unterzeichnet. Die Finanzierung der ladinischen und deutschen Rai-Sendungen war demnach ein Beitrag des Landes zur Entlastung des Staatshaushalts.
jw
Nutzung des Beregnungswassers über 1.000 Meter Meereshöhe soll künftig von den Gebühren gänzlich befreit werden Antrag der L.-Abg. Josef Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza zur Überprüfung dieser Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsverabschiedung vom Südtiroler Landtag angenommen
Die Berglandwirtschaft ist Lebensgrundlage für viele Bauernfamilien in unserem Land. Letztere bewirtschaften übers Jahr trotz der nicht immer leichten Bedingungen mit viel Einsatz und Freude die Landwirtschaftsflächen und stellen auf ihren Höfen Lebensmittel her. Sie tragen gleichzeitig auch dazu bei, dass der ländliche Raum gepflegt und das Ökosystem erhalten wird.
Südtirols Bergbauernfamilien haben auf ihren Höfen aber nur dann eine reelle Überlebenschance, wenn nachteilige Rahmenbedingungen ausgeglichen und damit die erforderlichen Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Auskommen geschaffen werden.
Ein zwischendurch steiles und unwegsames Gelände ermöglicht oft nicht die Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen, bzw. erfordert den Einsatz sehr kostspieliger Spezialmaschinen. Aber auch die Höhenlage erschwert die Arbeit der Bauern zusehends. Diese verkürzt beispielsweise die Vegetationszeit. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse ist vor allem die Berglandwirtschaft in Südtirol vielerorts ohne künstliche Bewässerung und ohne die Nutzung des Wassers aus den Waalen kaum möglich. Speziell in trockenen Berggebieten über 1.000 Meter Meereshöhe ist deshalb die künstliche Beregnung für das Überleben der Berglandwirtschaft unverzichtbar.
„Mit Landesgesetz 10/2019 und dem BLR 857/2020 wurden neue Wasser- und Konzessionsgebühren nach dem Verursacherprinzip eingeführt. Diese Abgaben stellen für die Berglandwirtschaft im Allgemeinen und für jene Bauern, welche Landwirtschaft in trockenen Berggebieten über 1.000 Meter Meereshöhe betreiben, eine beträchtliche finanzielle Mehrbelastung dar. Sie mindern die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und bedrohen somit auch den Fortbestand der heimischen Bergbauernbetriebe“, schreiben die drei bäuerlichen L.-Abgeordneten Josef Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza in einer Presseaussendung.
„Wir hoffen deshalb, dass es mit unserem gemeinsam eingereichten und nunmehr vom Südtiroler Landtag genehmigten Antrag zur Befreiuung von den Gebühren zur Nutzung des Beregnungswassers über 1.000 Meter Meereshöhe künftig gelingen wird, diese finanzielle Mehrbelastung für die heimische Berglandwirtschaft abzuwenden und die auf unseren Bergbauernhöfen vorherrschenden nicht immer leichten Bedingungen ein wenig auszugleichen und zu verbessern“, zeigen sich die Einbringer dieses genehmigten Antrages überzeugt.
(SVP)
Für viele Wildtiere kann eine Störung im Winter lebensgefährlich werden. Naturnutzer sind aufgerufen, sich rücksichtsvoll zu zeigen und die Ruhegebiete der Wildtiere zu respektieren.
Skitourengeher und Schneeschuhwanderer zu einem rücksichtsvollen und naturverträglichen Verhalten im freien Gelände anregen: Das ist das Ziel der Sensibilisierungskampagne "Freiheit mit Rücksicht", die nach den ersten großen Schneefällen dieses Winters wieder startet.
Im Winter ist das Nahrungsangebot für Wildtiere knapp. Sie müssen mit ihrer Energie haushalten, um die kalten Monate gut zu überstehen. Unerwartete Störungen lösen Fluchtverhalten bei den Tieren aus und kosten ihnen viel Energie. Skitourengeher und Schneeschuhwanderer sind daher aufgefordert, Wildtierlebensräume möglichst zu umgehen bzw. sich darin ruhig und respektvoll zu verhalten. "In schwierigen Situationen, wie sie die Tierwelt im Winter vorfindet, liegt es an uns Menschen, dafür zu sorgen, dass wir der Natur nicht zum Verhängnis werden und Rücksicht zu nehmen", unterstreicht Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.
Die Kampagne "Freiheit mit Rücksicht" wurde 2012 vom Alpenverein Südtirol (AVS) in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Jagdverband, dem Landesamt für Jagd und Fischerei, dem Clup Alpino Italiano (CAI) sowie dem Landesamt für Naturparke (nunmehr Landesamt für Natur) ins Leben gerufen. "Die Berge und Wälder, in denen wir zu unserem Freizeitvergnügen unterwegs sind, sind das Zuhause der Wildtiere. Mit einem respektvollen Verhalten wird ihr Überleben erleichtert", erklärt Klaus Bliem, Leiter des AVS-Referats für Natur & Umwelt.
Neue "Freiheit mit Rücksicht"-Gebiete ausgeschildert
Tafeln an den Ausgangspunkten in stark frequentierten Skitourengebieten weisen empfohlene Aufstiegsrouten und Abfahrtsbereiche aus. Im Gebiet selbst zeigen teilweise auch Wegweiser, wo empfohlene Abfahrtsrouten geschaffen wurden. In den Zonen Matsch/Schlinig, Latzfons/Feldthurns und Prags/Plätzwiese besteht diese Beschilderung bereits seit einiger Zeit. Neu beschildert wurde diesen Winter das Landesdomänengebiet Latemar sowie die Gebiete Kasern und Rein in Taufers im Naturpark Rieserferner-Ahrn. Ein Info-Folder klärt leicht verständlich über das Thema auf und ist unter anderem in den Naturparkhäusern erhältlich. In den Wintermonaten werden die wichtigsten Verhaltensregeln auch über die Social-Media-Kanäle bekannt gemacht. Alle Infos sind auf den Webseiten des Südtiroler Jagdverbandes auch online abrufbar. "Wir helfen den Wildtieren am besten, indem wir im Winter auf die notwendige Ruhe in ihrem Lebensraum achten", ergänzt Landesjägermeister Günther Rabensteiner vom Südtiroler Jagdverband.
Trichter-Regel befolgen
Wintersportler sollten im Winter daher das Begehen oder Befahren bevorzugter Rückzugsgebiete von Wildtieren - wie felsige und schneefreie Flächen oberhalb der Waldgrenze, wo sich oft wichtige Nahrungsplätze befinden, sowie den strukturreichen Waldrand – vermeiden und die so genannte Trichter-Regel befolgen: Wie bei einem Trichter gilt es, diese Gebiete auf kürzestem Weg zu durchqueren. Im Wald sollten nur Skirouten, Forstwege oder offene Schneisen genutzt werden, um für die Tiere berechenbar zu bleiben und keinen Grund zur Flucht zu geben. Tierspuren sollte man nie folgen sowie immer Abstand von Wildtieren halten. Hunde sind an der Leine zu führen. Ruhegebiete sollten respektiert werden. Plötzliche Störungen, wie es bei überraschend auftauchenden Skifahrern und Skitourengehern der Fall ist, bedeuten für Wildtiere Stress und extrem viel Energieverbrauch bei einer Flucht. Das kann schwerwiegende Folgen für die Tiere haben: Ihre körperliche Verfassung verschlechtert sich, sie werden anfälliger für Krankheiten und können an Erschöpfung sterben. Da Störungen während des Fressens besonders beeinträchtigend wirken, sollten die Dämmerungs- und Nachtstunden, die oft der Nahrungsaufnahme dienen, vermieden werden.
sa/mpi
Ein interdisziplinäres Team von ÄrztInnen aus Tirol und Südtirol hat anhand einer Online-Befragung von COVID-19 erkrankten, aber nicht hospitalisierten PatientInnen die komplexen, langanhaltenden Symptome ermittelt und analysiert. Ziel der Studie „Gesundheit nach COVID-19“ war es, das Krankheitsbild Long COVID besser zu charakterisieren. Das Fachjournal Clinical Infectious Diseases berichtet über die ersten Ergebnisse.
Innsbruck, am 15.12.2021: Atemnot, Erschöpfung, Geschmacksverlust, Konzentrations- und Schlafstörung oder depressive Verstimmung – das sind nur einige Beschwerden, von denen Genesene auch noch Monate nach COVID-19 berichten. Die Phase der Gesundung nach COVID-19 hat viele Aspekte und stellt das Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen.
„Long COVID ist ein PatientInnen-geprägter Begriff, definiert als das Vorhandensein von mindestens einem COVID-19 assoziierten Symptom 28 Tage oder länger nach der akuten Infektphase. Dieser neue Begriff sagt aber nichts über das klinische Erscheinungsbild aus, das sehr heterogen ist. Um Langzeitfolgen zu charakterisieren und einordnen zu können, bedarf es epidemiologisch valider Daten“, betont Judith Löffler-Ragg von der Innsbrucker Univ.-Klinik für Innere Medizin II an der Medizinischen Universität Innsbruck. Sie leitet gemeinsam mit Klinikdirektor Günter Weiss, Raimund Helbok von der Univ.-Klinik für Neurologie, Dietmar Ausserhofer und Giuliano Piccoliori vom Institut für Allgemeinmedizin und Public Health an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana in Bozen und weiteren ExpertInnen aus den Bereichen Innere Medizin, Neurologie, Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Dermatologie, Pädiatrie, Rehabilitation, Gesundheitswesen und Statistik, das interdisziplinäre Forschungsprojekt „Gesundheit nach COVID-19“. An der vom Land Tirol geförderten Online-Befragung haben sich bisher insgesamt 2.065 TirolerInnen und 1075 SüdtirolerInnen beteiligt.
In die aktuelle Auswertung der ersten, zwischen September 2020 und Juli 2021 durchgeführten Online-Umfrage, wurden ausschließlich die Angaben jener Befragten einbezogen, die nicht im Krankenhaus behandelt werden mussten und 28 Tage oder länger nach dem Infekt noch Symptome hatten. „Nahezu die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Tirol: 47,6%, Südtirol: 49,3%) gab an, dass die Symptome über 28 Tage hinaus fortbestanden,“ so Studienleiterin Löffler-Ragg, die in diesem Zusammenhang auf eine mögliche Verzerrung durch StudienteilnehmerInnen mit erhöhtem Leidensdruck hinweist.
Komplexe Symptommuster
Aussagekräftiger sei die vorliegende Arbeit jedoch hinsichtlich Symptommuster und Erscheinungsbilder, sogenannter Phänotypen. Schon beim Verlauf der akuten COVID-19-Infektion konnten die StudienautorInnen in beiden Studien-Kohorten einen Unterschied zwischen der Gruppe mit vorwiegend “Grippe-ähnlichen“ Symptomen und jener mit zahlreichen neurologischen, kardiopulmonalen (Herz/Lunge) und abdominellen (die Bauchorgane betreffend) Beschwerden feststellen. Für letztere Gruppe prägten die ForscherInnen den Begriff „Multiorgan Phänotyp“ (MOP). „Es war überraschend, dass vor allem Menschen im arbeitsfähigen Alter von 35 bis 55 Jahren einen akuten Infekt mit durchschnittlich 13 Symptomen zu Hause durchmachten, der häufig dieser Multiorgan-Symptomatik zuzuordnen war. Die Anzahl der akuten Symptome sowie die Anzahl spezieller MOP Symptome kristallisierten sich schließlich als Risikofaktoren für eine verzögerte Genesung heraus, wobei Männer ein um 35 bis 55 Prozent vermindertes Risiko für Long COVID hatten“, so Löffler-Ragg. Auch andere internationale Studien belegen, dass von Long COVID mehrheitlich Frauen betroffen sind, wenngleich sie ein geringeres Risiko für einen schweren akuten Verlauf und eine niedrigere Hospitalisierungsrate haben.
Mittels sogenannter „Machine-Learning“ Mustererkennungstools aus den umfangreich erhobenen klinischen Symptomen gelang es schließlich auch bei Long COVID weitere klinische Erscheinungsbilder zu differenzieren, die jeweils in der Tiroler wie auch in der Südtiroler Kohorte konsistent waren: „Neben milderen, vorwiegend mit Riech- und/oder Geschmackstörung assoziierten Phänotypen, zeigte die Hauptgruppe der Betroffenen mit Long COVID (Tirol: 49,3%, Südtirol: 55,6%) zwar keine anhaltende Hyposmie (verminderter Geruchssinn) oder Hypogeusie (Geschmacksstörung), aber eine hohe Anzahl von postakuten Multiorgan-Symptomen wie Erschöpfung, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Kurzatmigkeit, Herzrasen, Engegefühl im Brustkorb, Verdauungsprobleme und Hauterscheinungen sowie eine schlechte, selbst berichtete körperliche Erholung“, schildert Neurologe Raimund Helbok die ersten Erkenntnisse und ergänzt: „Die akute COVID-19 Erkrankung ist als Multi-Organ-Infektion anerkannt, die Spezifität der lang anhaltenden Beschwerdelast muss nun im weiteren Studien untersucht werden“.
Herausforderung für das Gesundheitssystem
„Anhaltende, postinfektiöse Beschwerden kennen wir auch bei anderen Erregern, aber die Fallzahl der Pandemie wird uns hier herausfordern“, betont Klinikdirektor Günter Weiss. Mit den Ergebnissen dieser Zwei-Kohorten-Studie, die in Tirol fortgesetzt wird, soll es nun in der interdisziplinären Zusammenarbeit gelingen, Versorgungskonzepte zu entwerfen, die der langwierigen Erholung nach COVID-19 entsprechen. „Ein Wissenstransfer zu den HausärztInnen für die individuelle Behandlung und Betreuung von Long COVID PatientInnen, bei der Koordination fachärztlicher Abklärungen und rehabilitativer Maßnahmen spielt hierbei eine zentrale Rolle“, schließt Pflegewissenschafter Dietmar Ausserhofer. Die Entwicklung eines integrierten und wissenschaftlich begleiteten Versorgungsmodells befindet sich in Tirol bereits in Ausarbeitung.
Forschungsarbeit:
Phenotyping of acute and persistent COVID-19 features in the outpatient setting: exploratory analysis of an international cross-sectional online survey. Clinical Infectious Diseases, https://doi.org/10.1093/cid/ciab978
Ein verpflichtendes Angebot zur Wertevermittlung an Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, ist notwendig. Schulen haben bereits Erfahrungen gesammelt. Umsetzung frühestens 2023/24.
8634 Kinder und Jugendliche an Südtirols Grund,- und Mittelschulen sowie Ober- und Landesberufsschulen, also rund 12 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, besuchen den Katholischen Religionsunterricht nicht. Bildungspolitisches Ziel ist, dass es im Schulbetrieb für sie alle zukünftig ein verpflichtendes Alternativangebot zum Katholischen Religionsunterricht gibt, und zwar eine Form von Ethikunterricht. Details zur geplanten Umsetzung haben heute (15. Dezember) Landesrat Philipp Achammer und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner bei der Pressekonferenz vorgestellt. Angelika Ebner Kollmann, Schulführungskraft des Grundschulsprengels Bozen, und Michaela Dorfmann vom Schulsprengel Meran Untermais haben von diesbezüglichen Pilotprojekten aus der Praxis berichtet.
"Der Katholische Religionsunterricht hat in unserem Land eine besondere Bedeutung", schickt Landesrat Philipp Achammer voraus. Während man sich im restlichen Staatsgebiet für diesen anmelde, sei es in Südtirol umgekehrt. "Bei uns nimmt man das Angebot automatisch in Anspruch, außer man meldet sich ausdrücklich davon ab." Auch wenn der Katholische Religionsunterricht sich in den vergangenen Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht stark gewandelt habe, habe er in vielen Köpfen immer noch den Anstrich einer Vermittlung von Glaubensinhalten. Das sei er aber schon lange nicht mehr, sagt Landesrat Achammer. "Der Katholische Religionsunterricht musste sich auf die verschiedenen Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen, von Familien einstellen, vor allem im Dialog miteinander und im Respekt auch vor anderen Konfessionen." Nichtsdestoweniger hat Südtirol inzwischen eine beträchtliche Quote von Schülern, die sich vom Katholischen Religionsunterricht abmelden.
Abmeldung vom Religionsunterricht in Zahlen
Die aktuellen Zahlen für das Schuljahr 2021/22 aus den drei Bildungsdirektionen zu den Abmeldungen vom Katholischen Religionsunterricht zeigen deutlich, wie es um den Besuch desselben an Südtirols Schulen bestellt ist. 88 Prozent der insgesamt 74.174 Schüler an Südtirols deutsch- und italienischsprachigen sowie ladinischen Schulen nehmen freiwillig am Katholischen Religionsunterricht teil, während sich 12 Prozent von diesem abgemeldet haben. Den höchsten Prozentsatz weisen mit 18 Prozent die italienischsprachigen Schulen auf, gefolgt von den deutschsprachigen mit rund 9,8 Prozent und den ladinischen mit 3,3 Prozent. Deutlicher sind die Unterschiede beim Vergleich der Schulstufen: Die höchste Abmeldequote verzeichnen die Oberschulen mit 16,2 Prozent (3272 Schüler), die niedrigste die Landesberufsschulen mit 9,6 Prozent (911 Schüler). An den Grundschulen verzichten 10,2 Prozent aller Schüler (2820 Schüler) und an den Mittelschulen 9,7 Prozent (1630 Schüler) auf den Katholischen Religionsunterricht.
Die Gründe für die Abmeldungen vom Katholischen Religionsunterricht seien verschieden. Es könne daran liegen, dass die Kinder oder Jugendlichen einer anderen Konfession angehörten, aus einem anderen Kulturkreis kämen, sagt Landesrat Achammer. "Es kann aber durchaus auch am Reiz einer Freistunde in der Oberschule liegen."
Ungeachtet dessen, stellt sich dennoch das Problem der Tätigkeiten für jene Schüler, die sich nicht am konfessionellen Religionsunterricht beteiligen. Laut den gängigen Bestimmungen sehen die jeweiligen Schulen anstatt des Katholischen Religionsunterrichtes verschiedene Möglichkeiten vor, beispielsweise unter Aufsicht einer Lehrperson sich eigenständig zu beschäftigen oder Förderangebote zu nutzen. Ausdrücklich zugelassen ist aber auch die Möglichkeit, von der Schule abwesend zu sein.
"Der verpflichtende Besuch des Alternativunterrichts Ethik würde in dieser Sache Klarheit schaffen und das Recht aller Schüler auf eine gleiche Schulzeit und damit die Gleichbehandlung aller in Bezug auf die zu absolvierenden Anzahl an Schulstunden garantieren", sagt Landesrat Achammer. "Dem liegt auch die Überzeugung zugrunde, dass jedes Kind, jeder Jugendliche eine Form von Wertevermittlung oder -bildung braucht." Gerade in der jetzigen Zeit, wo der "Ausgleich innerhalb einer Gesellschaft, Austausch und Verständigung, Toleranz und Respekt wichtiger denn je" seien, sei es unabdingbar, "diese wesentliche Werte auch zu leben und den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln." Wo die Vermittlung aber nicht gelinge, "braucht es unbedingt eine verpflichtende Alternative zum Religionsunterricht", sagt Landesrat Achammer.
Ziel des Ethikunterrichts
Mit dem auf Landesebene einzuführenden Ersatzpflichtfach Ethik sollten zukünftig auch jene Schüler, die "aus verschiedensten Gründen" den Katholischen Religionsunterricht nicht besuchen, eine "religiös-ethisch-philosophische Bildung" erhalten, sagt Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner. "Damit wollen wir die Wertevermittlung nicht der Beliebigkeit überlassen, sondern dahingehend ein Zeichen setzen, dass uns diese wichtig ist." Gleichzeitig werde die Auseinandersetzung und das Verständnis der eigenen Identität und Kultur gefördert, was die Bereitschaft stärke, Verantwortung für sich und das Zusammenleben zu übernehmen."
Zwei unterschiedliche Modelle zum Ethikunterricht
Erfahrungen mit dem Ethikunterricht haben einige Südtiroler Schulen in den vergangenen Jahren in Rahmen von Pilotprojekten gesammelt, beispielsweise die Schulgemeinschaft des Grundschulsprengels Bozen und jene des Schulsprengel Meran Untermais.
"Unser Ziel war es vor Jahren, ein Alternativfach anzubieten, das dem Katholischen Religionsunterricht gleichwertig ist", sagt Angelika Ebner Kollmann, Schulführungskraft des Grundschulsprengels Bozen. "In einer säkularen, zusehends pluralistischen Welt ist Ethik ein geeignetes Fach, um grundlegende Werte oder ethisch-moralisches Handeln zu diskutieren und zu vermitteln."
Am Schulsprengel Meran Untermais greift ein anderes Modell. "Wir bieten in den drei Stadtschulen projektartig mehrmals im Schuljahr für alle Schüler und Schülerinnen einen so genannten 'Religionsunterricht für alle'. Die Überlegung, welche dahintersteckt ist, ein inklusives Zusammenwirken zu fördern", erklärt die Direktorin Michaela Dorfmann. Die Themen, welche im "Religionsunterricht für alle" behandelt werden, seien "religiös unabhängig oder religionsübergreifend". "Wichtig ist uns, dass der individuellen Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler Raum gegeben wird und Toleranz sowie gegenseitige Wertschätzung gefördert werden."
Damit Ethik als verpflichtendes Alternativangebot Realität werden kann, ist die Abänderung des Landesgesetzes 5/2008 durch den Landtag notwendig. Sofern das Gesetz einer möglichen Anfechtung durch die Regierung standhält, kann mit der Ausarbeitung entsprechender Unterrichtsmodelle für den Ethikunterricht für die verschiedenen Schulstufen begonnen werde, frühestens im Schuljahr 2023/24.
eb
Daten zur Entwicklung der Seilbahnbranche in Südtirol in den vergangenen Jahren bis 2020 liefert die neue Broschüre des Landesamts für Seilbahnen und des ASTAT. 2020 gab es in Südtirol 357 Anlagen.
Auf eine gemeinsame Förderleistung von 545.741 Personen pro Stunde sind die in Südtirol aktiven 357 Seilbahnanlagen im vergangenen Jahr gekommen. Dies bedeutet bei drei Anlagen weniger als 2019 eine Steigerung der Förderleistung von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Förderleistung ist in den vergangenen zehn Jahren um 7,6 Prozent angestiegen.
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider unterstreicht die Wichtigkeit des Sektors für die gesamte lokale Wirtschaft: "Die Wintersaison 2020/21 ist aufgrund der Pandemie komplett ausgefallen. Heuer haben wir alles unternommen, um den Liftbetrieb mit spezifischen Sicherheitsregeln und einigen Einschränkungen zu ermöglichen." Der Landesrat zeigt sich zufrieden, dass es "nach Intervention auf nationaler Ebene und dank der Zusammenarbeit mit dem Seilbahnverband gelungen ist, die Saison zu starten". Zusammen mit den Betreibern und allen Beteiligten im Mobilitäts- und Sanitätssektor habe man sich bestmöglich auf die Wintersaison vorbereitet. "Dabei haben einige Betreiber auch in die automatische digitale Überprüfung der Green-Pass-Pflicht investiert. Dieser Digitalisierungsschub ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft und bietet auch eine gewisse Garantie für die nächsten Wochen und Monate", sagt Alfreider: "Wie sich die Pandemie-Situation in den nächsten Wochen entwickelt, hängt von uns allen ab. Ich hoffe, dass wir so sicher wie möglich über diesen Winter kommen."
Pandemiebedingt weniger beförderte Personen im Winter 2019/20, vorher noch mehr Ausflügler und Pendler
Die Anzahl der von den Seilbahnanlagen beförderten Personen hat in der Wintersaison 2019/20 gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Covid-Pandemie und der darauffolgenden vorzeitigen Schließung der Anlagen (09. März 2020) deutlich abgenommen (-12,2 Prozent) und ist auf den Wert von 118,1 Millionen beförderte Personen gesunken. Dies entspricht dem Niveau am Anfang des Jahrtausends.
Vor der Pandemie, also im Sommer 2019 - so die Studie - ist die Zahl der "Fußgänger" (Ausflügler und Pendler), die die Aufstiegsanlagen zwischen Mai und Oktober nutzten, gegenüber dem Vorjahr auch aufgrund der guten Witterungsverhältnisse um weitere 6,0 Prozent angestiegen. In den vergangenen Jahrzehnten gab es insgesamt einen beträchtlichen Anstieg. Waren es 1999 noch 3,6 Millionen beförderte Personen, so waren es im Sommerhalbjahr 2019 fast dreimal so viele (10,0 Millionen).
Neun neue Anlagen gebaut und zwölf abgebaut
Im Laufe von 2020 wurden neun Anlagen neu errichtet und zwölf abgebaut. 16 Anlagen wurden der vom Gesetz vorgesehenen Generalrevision unterzogen, zwei Anlagen wurden umgebaut. Durch die Einführung der öffentlichen Zuschüsse für Dorflifte und Kleinstskigebiete konnte das Auflassen von einzelnen Anlagen verhindert und die Erneuerung der Anlagen vorangetrieben werden.
Diese und andere wichtige Daten zur wirtschaftlichen Bedeutung der Aufstiegsanlagen sowie im Vergleich mit den Nachbarländern hat das Landesamt für Seilbahnen nun gemeinsam mit dem Landesstatistikinstitut ASTAT unter der Regie von Johann Zelger in einer handlichen Broschüre herausgegeben.
Die Broschüre zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite des Landes Südtirol sowohl auf der Webseite der Landesabteilung Mobilität als auch auf dem Portal des Landesstatistikinstituts ASTAT.
rc/san
WINDMAGAZINE
Sommer Magazin - Sommerwind 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Wandern, Menschen, Urlaub, Berge, Landschaft, Radfahren, Museen, Wasser, Waale, Unesco, Tourismus
Wanderführer 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Traumhafte Touren Bergtouren Wanderungen Höhenwege