Malser Haide - Die traditionelle Bewässerung im Obervinschgau über Waale ist auf der nationalen Liste des immateriellen Kulturerbes:
Die Wiesenbewässerung auf der Malser Haide ist eine jahrhundertealte Kulturtechnik, die bis heute nichts von ihrer Effizienz und Faszination eingebüßt hat. Davon ist auch das Landwirtschaftsministerium in Rom überzeugt und hat die Praktik der traditionellen Bewässerung im Obervinschgau auf die nationale Liste für landwirtschaftliche Praktiken und traditionelles Wissen gesetzt.
Knapp 400 Hektar werden auf der Malser Haide noch traditionell über Waale bewässert, indem sie nach einem streng geregelten Zeitplan, der sogenannten „Road“ in regelmäßigen Abständen überflutet werden. „Die Kulturtechnik der Überflutung hat keinen musealen Charakter, sondern ist eine effiziente Technik, die heute nach wie vor so angewandt wird wie vor hunderten von Jahren“ so Claudia Plaikner, Obfrau des Heimatpflegeverbandes Südtirol, zum Projekt immaterielles Kulturerbe traditionelle Bewässerung im Obervinschgau, „und aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass sie auch eine Zukunft haben sollte.“
Projekt immaterielles Kulturerbe traditionelle Bewässerung im Obervinschgau
Der Heimatpflegeverband arbeitet zusammen mit der Bauernbund-Ortsgruppe Burgeis, der Gemeinde Mals, dem Heimatpflegeverein Mals, und der IDM daran, die traditionelle Bewässerung im Obervinschgau über Waale zum internationalen immateriellen Weltkulturerbe zu machen. Damit soll der Öffentlichkeit der Wert und die Bedeutung dieser Kulturtechnik vor Augen geführt werden, aber auch welcher Aufwand damit verbunden ist. Gleichzeitig hat man damit auch die Möglichkeit neue Projekte und Fördermittel zu generieren, um die traditionelle Bewässerung attraktiv zu halten. Nun wurde mit der positiven Bewertung des Ansuchens und der Aufnahme in das nationale Register eine erste wichtig Etappe erreicht:
https://www.reterurale.it
Nächster Schritt: Teilnahme an der internationalen Bewerbung für das immaterielle UNESCO-Kulturerbe
Mehrere Interessensgruppen in Deutschland, der Schweiz, Belgien, Niederlande, Luxemburg und vor allem in Österreich stellen in Kürze ein gemeinsames Ansuchen für die Aufnahme der traditionellen Bewässerung über Kanäle in die internationale Liste des immateriellen Weltkulturerbes. Südtirol hätte die Möglichkeit, an dieser internationalen Bewerbung teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das italienische UNESCO-Büro für das immaterielle Kulturerbe rechtzeitig die Initiative ergreift und die internationale Bewerbung unterstützt.
(Pressemitteilung Heimatpflegeverband)
Mals/Watles - Karlheinz Steiner ist bekannt dafür, sich Gedanken über künftige Entwicklungen zu machen, Visionen zu entwickeln. 2014 hat der Vinschgerwind in einem Gastkommentar Steiners Ideen und Visionen zur Entwicklung im Oberland veröffentlicht. Aktuell sind Ideen und Visionen am Watles gefragt. So wird der Verwaltungsrat der Touristik und Freizeit AG um Präsident Ronald Patscheider demnächst die Idee einer Liftverbindung vom Bahnhof Mals auf den Watles öffentlich vorstellen und mit der Bevölkerung diskutieren. Weil Karlheinz Steiner in der Überflugschneise dieser möglichen Bahn wohnt und weil Steiner auch aus anderen Gründen Bedenken gegen diese Lifttrasse hegt, hat er selbst ein Konzept und eine Vision entwickelt, wie der Watles zukunftsfähig gemacht werden könnte. Dem Vinschgerwind hat Steiner diese Vision vorgestellt und diese Ideen könnten eine Diskussion über die Zukunft des Watles anregen.
Karlheinz Steiner, der selbst gerne skifährt, schickt voraus, dass sich der Watles zwischen den zwei starken Skigebieten in Reschen und in Sulden befindet und dass das klassische Skifahren damit abgedeckt sein dürfte. Es sei deshalb kein Zukunftsdenken, in Pisten und neue Aufstiegsanlagen investieren zu wollen. Auch aus anderen Gründen: Der Klimawandel sei nicht zu leugnen, das Skifahren werde damit schwieriger und teurer. Zum einen, weil sich die Anzahl der Skifahrer insgesamt verringere und zum anderen, weil die Herstellung von Kunstschnee wohl vermehrt zum Einsatz kommen werde und deshalb die Betriebskosten steigen werden.
Steiner ist dafür, die bestehenden Strukturen qualitativ zu erweitern und auszubauen. Etwa alle sportlichen Tätigkeiten im Winter, das Rodeln, das Wandern, das Tourengehen, das Skifahren soll zum Genussskifahren am Sonnenberg werden. Diese Tätigkeiten sollen zu Wellness am Berg zusammengeführt werden. Dies gilt auch für alle Tätigkeiten am Berg im Sommer.
Als Ergänzung, als künftiges Highlight, als Anziehungspunkt schlägt Karlheinz Steiner ein „Baden in der Höhe“ vor. „Baden in einer Höhe von 2000 Meter kann spannend und entspannend, kann lustvoll und einmalig sein“, sagt Steiner. Mit Baden meint Steiner ein ursprüngliches Baden in einer einfachen, archaischen architektonischen Struktur, mit spektakulärer Aussicht, wie sie der Watles ohnehin bietet. Als Ergänzung könnten einfach strukturierte Schwitzhütten dazukommen. Alles ohne „Überdesign“.
Wellness auf eine ganz andere Art könnte der Berg und das Baden als Anziehungspunkt bieten.
Damit würde am Watles ein Ruhepol zwischen den Skigebieten entstehen mit gleichwohl starker und ergänzender Anziehung.
Mit einer solchen Einrichtung könnten die Tourismusbetriebe ebenso profitieren wie die Einheimischen. Denn der Betrieb einer solchen Anlage könnte ganzjährig ablaufen, also die ansonsten toten Zwischensaisonen miteinbeziehen.
Steiner ergänzt, dass die Strukturen mit ökologisch erzeugter Energie betrieben werden sollen, mit Fotovoltaikanlagen, die den Parkplatz an der Talstation überdachen könnten und mit Windkraftanlagen. Ebenfalls könnten die Zubringerdienste auf E-Mobilität umgestellt werden.
Die Vorstellung, durch das archaische Burgeis mit der Fürstenburg vorbei am Kloster Marienberg auf den Watles mit entspannender Bade- und Wellnesskultur zu fahren, findet Steiner faszinierend.
Vielleicht sei es gut gewesen, dass ein Zusammenschluss mit der Haideralm, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande gekommen sei, sagt Steiner. Denn so könne man sich gedanklich und mit Visionen frei bewegen.
Steiners Vorschlag ist es, dass eher am Berg investiert werden solle als in eine für den künftigen ökonomischen Erfolg fragliche Zubringerbahn vom Bahnhof Mals auf die Talstation des Watles. Eines sei klar: Der Watles habe in der Vergangenheit großen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde Mals gehabt. Nun gehe es darum, sagt Karlheinz Steiner, sich Gedanken darüber zu machen, wie der Watles zu einem „Zauberberg der Zukunft“ gemacht werden könnte.
Steiners Vorschlag könnte ein Funke sein, ein Diskussionsfeuer in der Gemeinde Mals zu zünden - über das Potenzial und über die Möglichkeiten, den Erlebnisberg Watles zukunftsfit zu machen. (eb)
Kastelbell - Die größte Baustelle im Vinschgau steht still. Beim Tunnel Galsaun-Kastelbell regt sich nichts mehr, keine Bohrmaschine, kein Betonlaser, kein Hammerschlag. Nach einer Barbara-Feier am 4. Dezember 2021 wurden die Arbeiten sukzessive zurückgefahren und vor Weihnachten war’s aus. Grund dafür ist, dass die Baugesellschaft E.MA.PRI.CE, die in einem Kosortium mit der Passeier Bau die Ausschreibung für den Bau des Kastelbeller Tunnels gewonnen hat, in finanzielle Turbulenzen geraten ist und einen Ausgleich sucht. Ein Teil dieser finanziellen Schwierigkeiten könnte dem Preisanstieg geschuldet sein, der sich im vorigen Jahr vor allem im Bereich Baustahl bemerkbar gemacht hat und sich 2022 massiv auf andere Baustoffe auswirken wird. Der Kastelbeller BM Gustav Tappeiner sagt, dass es eine Zusatzfinanzierung für den unvorhersehbaren Wasseintritt im Tunnel von Seiten der autonomen Provinz, die der Auftraggeber des Tunnels ist, geben wird. Aber diese Zusatzfinanzierung löst im Wesentlichen die finanziellen Turbulenzen von E.MA.PRI.CE nicht. Tappeiner sagt, dass es Wunsch und Ziel in Kastelbell sei, den Tunnel möglichst rasch fertigstellen zu lassen. Tappeiner ist derzeit bemüht, die Anliegen der Gläubiger vor Ort zu bündeln und deren Forderungen entsprechend zu deponieren. Dazu zählen die Grundbesitzer, auf deren Wiesen der Aushub gelagert wird, dazu zählen Gastbetriebe, die den E.MA.PRI.CE-Arbeitern Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt haben. Das sind jene, die sich in der Gemeinde Kastelbell-Tschars befinden. Es gibt andere Zulieferer im Vinschgau, bei denen E.MA.PRI.CE weitaus höhere Schulden hat. E.MA.PRI.CE führt auch Arbeiten in den Bahntunnels zwischen Töll und Marling aus, die eine Absenkung des Gleisbettes vorsehen und damit wesentlich für die Elektrifizierung der Vinschgerbahn sind.
Allein die Ausschreibung für den Bau des Umfahrungstunnels in Kastelbell war im Jahr 2017 mit rund 50 Millionen Euro veranschlagt. Sollte ein Ausgleich nicht gelingen, so sagen es Experten voraus, könnte die Baustelle des großen Tunnels in Kastelbell für fast zwei Jahre stillstehen. Diese Zeitspanne könnte, falls alle Stricke reißen, für eine Neuausschreibung und eine Neuvergabe notwendig sein. (eb)
Mals - BM Josef Thurner löst Streitigkeiten mit der Firma WEMA pragmatisch und serviert dem Immobilienmakler Bernhard Wellenzohn dabei das Malser Dorfzentrum auf dem Silbertablett.
von Erwin Bernhart
Die WEMA, die Immobilien bauende Firma von Bernhard Wellenzohn und Klaus Mair, hat „Marolles“, ein Grundstück an der Malser Bahnhofsstraße, erworben und wollte darauf eine Immobilie errichten, die auch einen Discounter beherbergen sollten. Auf Druck der Malser Kaufleute wehrte sich der damalige BM Ulrich Veith dagegen und verwehrte der WEMA mit immer neuen Auflagen wegen der Ausfahrt die entsprechende Änderung des Durchführungsplanes. Der WEMA platzte der Kragen und sie zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht. Dagegen rekurrierte die Gemeinde Mals. Das Verfahren behängt noch, wurde aber von beiden Parteien einvernehmlich verschoben, weil man in Verhandlung sei. Der Gemeindeausschuss von Mals hat nun im Schatten des Advent am 16. Dezember 2021 beschlossen, dass man mit der WEMA einen Tauschhandel eingehen wolle. Demnach soll die Gemeinde Mals den Grund „Marolles“ erhalten und dafür der WEMA ein Grundstück im Herzen von Mals erhalten, nämlich einen Teil hinter dem ex-Enelhaus, auf dem ehedem das blaue Haus gestanden ist. Weil der Wert der Bauparzelle „Marolles“ mit rund 550.000 Euro veranschlagt ist, der Wert des Grundstückes hinter dem Enelhaus mit 373.000 Euro, zahlt die Gemeinde die Differenz von 176.000 Euro an die WEMA. Damit dürfte der Streit beigelegt sein.
Allerdings ist diese Silbertablett-Lösung nicht ohne Brisanz: Bernhard Wellenzohn hat das Enel-Haus bereits vor Jahren gekauft und plant darin Wohnungen, Büroräume und Verkaufsflächen. Mit dem öffentlichen Parkplatz auf dem Peter-Glückh-Platz bekommt Wellenzohn quasi Gratis-Parkplätze und mit der neu hinzukommenden Fläche von 1835 m2 reichlich Kubatur dazu. Ende gut, alles gut? Die Gemeinde Mals um BM Josef Thurner schreibt sich zugute, dass das Ziel, die Nahversorgung im Dorfzentrum zu halten, erreicht sei. Wellenzohn und Mair können sich die Hände reiben.
Was mit der Fläche „Marolles“, die eine B2-Auffüllzone ist, in der Wohnungen vorgesehen sind, tatsächlich passieren soll, weiß BM Thurner noch nicht so genau. Da seien Überlegungen anzustellen. Durch eine Bauleitplanumänderung wäre auch eine Zone für öffentliche Einrichtungen möglich, auch eine Gewerbezone, sagt Thurner.
Roland Gluderer vom Hotel „Bergfrieden“ wurde kürzlich zum neuen Obmann der HGV-Ortsgruppe Martell gewählt. Gluderer folgt auf Alexander Mair, welcher seit 2001 die Ortsgruppe führte. Dem neuen Ortsausschuss gehören Alexander Mair vom Hotel „Waldheim“, Barbara Grassl vom Gasthof „Martellerhof“, Heidi Oberhofer vom Gasthof „Premstl“, Günther Pircher vom Hotel „Burgaunerhof“, Markus Perkmann von der Bar „Freizeit-Trattla“, Jana Schröter vom Gasthof „Stallwies“ und Roman Altstätter vom Hotel „Ortlerhof“ an.
von Albrecht Plangger - Das staatliche Haushaltsgesetz 2022 ist unspektakulär über die Bühne gegangen: zusätzliche Mittel gegen die hohen Stromrechnungen, die Bestätigung der Steuergutschriften beim Bau (Superbonus 110 %, Fassaden-Bonus, Sanierungsmaßnahmen-Bonus usw.) für 2022 und Folgejahre samt mehr Rechtssicherheit, Maßnahmen für die Berggebiete und für die Imkerei, für den Tourismus und Rechtssicherheit bei der Besteuerung der Wohnbauzohnen. Im neuen Finanzgesetz findet sich auch eine Neugestaltung der IRAP und neue Einkommenssteuersätze bei der IRPEF mit der sog. „clausola di neutralita“ (Neutralitätsklausel), welche einen Ausgleich für die im Landeshaushalt durch die vorgesehene Einkommenssteuerkürzung entstehenden Mindereinnahmen vorsieht. Die Beträge, die den Sonderautonomien dafür zustehen, müssen bis zum 31. März 2022 in einem Dekret des Finanzministers festgelegt werden. Da ist wieder unser Landeshauptmann gefragt. Für uns in der Abgeordnetenkammer kommt jetzt das jährliche Terminverlängerungsgesetz „Milleproroghe“, mit welchem immer wieder Gesetzestermine verlängert oder hinausgezögert werden können. Im Südtiroler Interesse haben wir eine Menge davon vorliegen, wie z.B. die Frage, ob das neue Sicherheitsdekret auf den Skipisten mit Helmpflicht für Kinder, obligatorischer Unfallversicherung für alle, Null Alkoholkonsum wirklich 2022 in Kraft tritt. Ganz wichtig ist auch die Verlängerung der Förderung für die kleinen Biogas-Anlagen unter 300 kW. Das seit 3 Jahren angekündigte Förderungsgesetz FER 2 ist immer noch ausständig. Und dann sind wir schon zur Wahl des neuen Staatspräsidenten eingeladen, welche in der zweiten Jännerhälfte über die Bühne gehen soll. Staatspräsident Mattarella ist Südtirol mit großer Aufmerksamkeit begegnet. Es wird nicht leicht sein einen ebenbürtigen Nachfolger zu finden. Zumindest hat das heurige Haushaltsgesetz nicht solche große „politische Gräben“ aufgerissen wie voriges Jahr noch unter Ministerpräsident Conte, an dessen Stuhl damals schon kräftig „gesägt“ worden ist. Da steht Ministerpräsident Draghi schon viel besser da. Seine Autorität ist immer noch intakt. Ich wünsche allen meinen Lesern ein gutes Neues Jahr.
Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen führt der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine neue Prozedur für die Isolation der positiv getesteten Personen ein.
Wie bereits bekannt, ist es aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit unmöglich, alle positiv getesteten Personen persönlich zu kontaktieren und sie hinsichtlich eventueller Krankheitssymptome zu befragen. Auch die Erhebung der engen Kontakte ist nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund führt der Südtiroler Sanitätsbetreib mit kommendem Montag, 10.01.2022, eine vereinfachte Handhabung der Isolationsverfügungen ein. Grundsätzlich wird allen positiv Getesteten der maximale Isolationszeitraum, also 21 Tage, verordnet. Diese Zeitspanne verkürzt sich jedoch in sehr vielen Fällen.
Wer nämlich bereits die Auffrischimpfung erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, bleibt, sofern symptomfrei, nur 7 Tage in Isolation (zuzüglich der für die Durchführung und Auswertung des abschließenden Tests benötigten Zeit).
Liegt die Zweitimpfung mehr als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person nicht geimpft, so endet die Isolationszeit nach 10 Tagen, immer vorausgesetzt, es liegen keine Symptome vor und der abschließende PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich zeigt ein negatives Ergebnis. Auch in diesem Fall muss noch die Zeit für den Test hinzugezählt werden.
Fällt der Test positiv aus, bleibt die verfügte Isolation aufrecht; am 14. Tag bzw. 17. Tag wird der Test wiederholt. Sollte auch dieser positiv ausfallen, geht die Isolation bis zum 21. Tag weiter und endet dann, sofern seit mindestens 7 Tagen keine Symptome mehr vorhanden sind.
Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit können bei sehr vielen Ärzten für Allgemeinmedizin, Apotheken und in den Drive-Ins des Sanitätsbetriebes durchgeführt werden.
Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (oder der 21. Tag erreicht worden ist), wird die Person vom Sanitätsbetrieb entweder telefonisch oder per Mail kontaktiert und die Isolation auch formell beendet. In jedem Fall ist ein negativer PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich Voraussetzung für eine Beendigung der Isolation vor Ablauf der 21 Tage.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb dankt der Bevölkerung an dieser Stelle für ihr Verständnis und die Zusammenarbeit!
Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(MHE)
Die Informationskampagne "Zusammenleben" weist darauf hin, dass Nicht-EU-Bürger ab 2023 für den Bezug von Landeskinder- und Landesfamiliengeld Sprach- und Kulturkenntnisse nachzuweisen sind.
Ab 2023 müssen Nicht-EU Bürger, die um das Landeskinder- und Landesfamiliengeld ansuchen, einen Nachweis ihrer Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache erbringen und einen Gesellschaftskurs besuchen. Mit einer Informationskampagne unter dem Motto "Zusammenleben in Südtirol" sollen die Betroffenen nun rechtzeitig darüber informiert und zur Teilnahme an den eigens angebotenen Kursen motiviert werden. Projektträger ist die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) des Landes.
Die neue Regelung betrifft die Gewährung des Landesfamilien- und Landeskindergeldes, eine Zusatzleistung des Landes, um die alle Südtiroler Familien ansuchen können. Ab 2023 müssen sowohl die Antragstellenden als auch ihre Ehe- oder Lebenspartner, die aus nicht EU-Ländern kommen, gewisse Zusatzvoraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie Grundkenntnisse in einer der Landessprachen nachweisen, zum anderen müssen sie einen Kurs zu Gesellschafts- und Kulturthemen Südtirols besuchen. Die Sprach- und Gesellschaftskurse sowie die Sprachprüfung werden schon seit einigen Monaten angeboten.
Die geplante Informationskampagne ab Anfang Jänner soll die Betroffenen über die Neuerungen bestmöglich informieren und gleichzeitig dazu motivieren, sich zu den Kursen und/oder Prüfungen anzumelden. "Die Kampagne soll vermitteln, dass der Erwerb der Sprach- und Gesellschaftskenntnisse eine Chance für jede Einzelne und jeden Einzelnen ist, um sich in den Arbeitsmarkt, gesellschaftlich und kulturell zu integrieren", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Auch wenn vieles im Bereich der Integration gut funktioniert, so ist die Bindung von Landesleistungen an Sprach- und Gesellschaftskursen ein weiterer und für mich entscheidender Schritt dahingehen, damit die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger Teil unserer Gesellschaft werden."
Die Informationskampagne setzt vor allem auf Social Media, um die Zielgruppe bestmöglich zu erreichen. Ein kurzer Spot über YouTube soll in den Bussen und Zügen der öffentlichen Mobilität gezeigt werden. Alle wichtigen Informationen sind zudem in einfacher Sprache in einem Flyer zusammengefasst. In der Koordinierungsstelle können sich alle Betroffenen bei einer Sprechstunde persönlich über die Möglichkeiten informieren, diese Voraussetzungen zeitgerecht zu erfüllen.
Alle aktuellen Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" sind auf der Homepage www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben abrufbar.
red/jw
Die neuen Richtlinien für die Beitragsgewährung zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien sieht höhere Beiträge für private und öffentliche Sanierungen vor.
Die Landesregierung hat heute (28. Dezember) auf Vorschlag von Energielandesrat Giuliano Vettorato neue Richtlinien für die Beitragsgewährung für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen verabschiedet. Ansuchen können darum natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht ebenso wie Unternehmen. "Die Beiträge dienen dazu, die Energieeffizienz der Gebäude weiter zu optimieren. Ganz im Sinne der Klimastrategie 'Energie Südtirol 2050' führen wir zudem eine neue Maßnahme ein, die den graduellen Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Quellen unterstützt sowie zur Dekarbonisierung und zum Energiewandel beiträgt", erklärt Landesrat Vettorato.
Die neuen Richtlinien sehen eine Erhöhung des Beitrags von 50 auf 60 Prozent der zulässigen Kosten für Gebäude, die zu einem KlimaHaus B umgebaut werden. Dies gilt auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Unternehmen hingegen wird eine 50-prozentige Unterstützung beibehalten. Erstmals kann man um Beiträge für den Austausch von Öl- und Gaskesseln in Kondominien ansuchen, wenn dieses aus mindestens fünf beheizten Einheiten und mindestens fünf Eigentümern bestehen. Gefördert werden dabei eine dieser Möglichkeiten: Anschluss ans Fernwärmenetz, Installation von Wärmepumpen, von Hybridanlagen (Wärmepumpe und Gaskessel) oder von beschickten Biomasseheizanlagen. Für diese Verbesserungsmaßnahme ist ein Höchstbeitrag von 30 Prozent der zugelassenen Kosten vorgesehen.
Ein weiterer Punkt beim neuen Maßnahmenpaket betrifft die Anpassung der Beiträge für Projekte im Bereich Energie, Umweltschutz und Klima. Wie bereits in der Klimastrategie Südtirols vorgesehen, müssen innerhalb 2025 alle Gemeinden einen Klimaschutzplan erarbeiten. Das Land fördert die Erstellung dieses Plans mit 80 Prozent, anstelle der bisherigen 60 Prozent der zugelassenen Kosten.
tl/ck
Über ein Online-Paket mit Intensivkurs und Testsimulation können sich Jugendliche auf das Aufnahmeverfahren für das Medizinstudium in Österreich vorbereiten. Anmelden kann man sich ab 3. Jänner 2022.
Um Südtirols Oberschulabsolventen auch 2022 gut auf den Aufnahmetest für das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin an den Medizinischen Universitäten Innsbruck, Graz und Wien vorzubereiten, bietet die Landesabteilung Bildungsförderung in Zusammenarbeit mit der Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus im Laufe des Schuljahres wieder eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen an. Coronabedingt finden diese Vorbereitungsmaßnahmen wie im Vorjahr online statt.
Das Online-Paket umfasst eine Vorbereitungsphase, in der digitale und gedruckte Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, einen zweieinhalbtägigen Intensivkurs, in dem Methoden und Inhalte zur Bewältigung des Tests vermittelt werden, die Testsimulation, bei der das Erlernte überprüft wird, sowie eine Nachbereitungsphase.
Die Online-Kurse finden in der Zeit vom 28. Februar bis 5. März 2022 statt. Bei einer maximalen Anzahl von 160 Teilnehmenden sind das acht Kurse mit je rund 20 Personen. Die Test-Simulation findet an einem Samstag im Mai 2022 statt. Die Kosten für das Online-Gesamtpaket einschließlich Kurs, Vorbereitungsphase, Nachbereitungsphase, Testsimulation und Lernmaterialien betragen 40 Euro und zusätzlich 30 Euro Kaution. Die Kaution wird denjenigen rückerstattet, die nach der Teilnahme am Auswahlverfahren das Rückfrageformular der Südtiroler HochschülerInnenschaft übermitteln.
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt ab 3. Jänner bis 7. Februar 2022 über ein Online-Anmeldeformular.
Weitere Informationen erteilen die Südtiroler HochschülerInnenschaft (www.asus.sh/de/study/Medizinstudium, Tel. 0471 974614, medizin@asus.sh) oder die Mitarbeiterinnen der Studieninformation in der Landesabteilung Bildungsförderung (Tel. 0471 413307/413301).
jw
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