Welche Berufsgruppen gelten als Künstler? Die Landesregierung hat Richtlinien für ein Landesverzeichnis genehmigt und so den Weg für eine Vorsorgeregelung für Kunstschaffende im Alter freigemacht.
Weil die Berufskategorie der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler pensionsrechtlich nicht ausreichend geschützt ist, bedarf es einer Vorsorgeregelung für Südtirols Kunstschaffende. Voraussetzung dafür ist ein sogenanntes Landesverzeichnis für freischaffende Südtirols Künstlerinnen und Künstler. Ein solches erfasst, wer in die Berufsgruppe Künstlerin beziehungsweise Künstler fällt. In ihrer heutigen (30. August) Sitzung hat die Landesregierung die Richtlinien für die Führung und die Funktionsweise eines eben solchen Landesverzeichnisses genehmigt. Denn: Mit jährlich 500 Euro will künftig das Land freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die im Landesverzeichnis eingetragen sind, bei ihrer Rentenabsicherung finanziell unterstützen.
Landesverzeichnis als "wichtiger Schritt" bei Vorsorgeregelung für Kunstschaffende
"Es ist dies ein wichtiger Schritt hin zur sozialen Absicherung für Kunstschaffenden im Alter", betont der Landesrat für Deutsche Kultur, auf dessen Initiative die drei Landesabteilungen für Kultur die Richtlinien erarbeitet haben. Die drei Kulturlandesräte Südtirols sind sich darin einig, dass die Einführung des Landesverzeichnisses, auf das die Vorsorgeregelung aufbaue, nicht nur ein erster Schritt zur Verbesserung der pensionsrechtlichen Situation dieser Berufsgruppe sei, sondern auch eine nachhaltige und auf staatlicher Ebene einzigartige Unterstützungsmaßnahme, um diese zu schützen.
Das neue Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler wird von der Deutschen und Italienischen Kulturabteilung sowie der Ladinischen Bildungs- und Kulturverwaltung als ein "einziges gemeinsames Verzeichnis" verwaltet. Es ermöglicht, alle in Südtirol ansässigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zu erfassen, die eine Zusatzrente aktivieren wollen. Hierfür sieht das Landesverzeichnis fünf Kategorien vor: Kunstschaffende aus dem Bereich der bildenden und der darstellenden Kunst sowie aus dem Bereich Musik, Literatur und Film.
Landesverzeichnis regelt die Berufskategorie der Künstlerinnen und Künstler
Um in das neue Landesverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen. Die Richtlinien sehen zwei entscheidende Voraussetzungen vor: Einmal, dass die antragstellende Künstlerin oder der antragstellende Künstler in Südtirol ansässig ist; zweitens, dass die antragstellende Person in den zwei Jahren vor dem Einreichdatum des Antrags eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten berufsmäßig ausgeübt hat und dies nachweisen kann.
Die Anträge um Eintragung in das Landesverzeichnis können Südtirols Kunstschaffende mittels eines eigens dafür vorgesehenen Formblattes zusammen mit einem Lebenslauf und den Unterlagen, welche die Professionalität der künstlerischen Tätigkeit belegen, beim jeweiligen Amt für Kultur innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres einreichen. Alle Anträge werden anschließend von einer Bewertungskommission geprüft. In diesem Jahr der Neueinführung haben die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler bis zum 26. September Zeit, sich in das Landesverzeichnis von 2022 einzutragen. Das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler tritt ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
eb
Um die Brennerachse mehr zu einem Green Corridor zu machen, hat die Landesregierung einen Grundsatzbeschluss zu einem Projekt fürs Erzeugen, Lagern und Verteilen von Wasserstoff gefasst.
Das Land Südtirol hat bereits 2020 einen Wasserstoff-Masterplan genehmigt. Durch dessen Umsetzung sollen bis 2030 Importe von fossilen Brennstoffen im Wert von rund 550 Millionen Euro pro Jahr verringert werden. Dadurch würde der CO₂-Ausstoß um rund 45 Prozent vermindert. Der Plan sieht unter anderem vor, den Brennerkorridor zu einem "green corridor" ", also einem emissionsfreien Korridor mit entsprechenden Tankstellen für emissionsfreie Fahrzeuge entlang der Strecke zu machen.
In diesem Sinn hat die Landesregierung heute (30. August) einen Grundsatzbeschluss für das Projekt "Brenner Green Corridor" zur Produktion von Wasserstoff für die Mobilität genehmigt und den Mobilitätslandesrat beauftragt, das Projekt weiterzuentwickeln. Der Mobilitätslandesrat betonte im Anschluss an die Sitzung: "Wenn es um das Potenzial von Wasserstoff geht, ist es wichtig, dass dieser auch langfristig aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird." Es gehe vor allem auch darum, Vorhaben vorzulegen, um Gelder aus den europäischen Fonds (LiveAlps) und aus dem staatlichen Wiederaufbaufonds PNRR zugreifen zu können. Dazu wird das Dokument für dieses Vorhaben am 2. September in Rom eingereicht.
Im heute genehmigten Dokument sind die technischen Eigenschaften des Vorhabens für die Produktion, Lagerung und Verteilung von Wasserstoff für die Mobilität und andere zivile und industrielle Zwecke abgesteckt. Umsetzen soll das Vorhaben die öffentlichen Gesellschaften STA, SASA, Alperia und Ecocenter.
Auf dem Weg zum "grünen Korridor" auf der Brennerstrecke spielen die Produktion und Verwendung von Wasserstoff laut Mobilitätslandesrat eine wichtige Rolle. Es sei ein zentrales Anliegen, auf diesem wichtigen alpenquerenden und länderverbindenden Verkehrsweg die Dekarbonisierung zu fördern und vor allem nachhaltige und emissionsfreie Mobilität gemeinsam mit den Nachbarländern weiterzuentwickeln. Deshalb sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass emissionsfreie Fahrzeuge auf der Strecke verkehren können.
So sieht das von der Landesregierung gutgeheißene Projekt vor, eine solide Wasserstoff-Versorgungskette zu schaffen, die auf konkreter Nachfrage beruht und sich aufs Nutzen von Wasserstoff als Energieträger konzentriert. Vorerst sollen dazu zwei Anlagen zur Produktion von Wasserstoff durch Elektrolyse und Versorgung aus erneuerbaren Quellen entstehen. Als Standorte werden derzeit Bozen Süd und Bozen Nord ins Auge gefasst. Eine Pipeline und eigens ausgestattete Fahrzeuge sollen den Transport ermöglichen. Insgesamt 14 Tankanlagen sollen im Rahmen des Projekts entstehen. Im Projekt vorgesehen ist auch der Ankauf einer Reihe wasserstoffbetriebener Busse und anderer Fahrzeuge sowie das Umrüsten von Fahrzeugen, die derzeit mit Diesel betrieben werden.
san
Beim "Tag der Autonomie" stehen heuer "50 Jahre Zweites Autonomiestatut" im Mittelpunkt. Ehrengäste sind Österreichs EU- und Verfassungsministerin sowie Italiens Wirtschafts- und Finanzminister.
Das Land Südtirol blickt am diesjährigen Tag der Autonomie, 5. September, in feierlichem Rahmen auf ein halbes Jahrhundert Zweites Autonomiestatut zurück.
Bei der Veranstaltung "50 Jahre Zweites Autonomiestatut - Festakt mit Konzert des Haydn Orchesters"
am 5. September 2022
ab 17.00 Uhr
im Kurhaus von Meran
werden Österreichs Bundesministerin für EU und Verfassung und Italiens Minister für Wirtschaft und Finanzen die Ehrengäste sein. Sie und der Südtiroler Landeshauptmann werden im Rahmen der Veranstaltung die Festansprachen halten. Zuvor werden Oliver Paasch, Ministerpräsident der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Thinlay Chukki, Vertreterin der tibetischen Exilregierung sowie die Landeshauptleute aus den beiden Euregio-Partner- und Nachbarländern Tirol und Trentino Grußworte entrichten.
Zum Festakt werden mehr als 400 geladene Gäste erwartet. Interessierte können die von Karin Gschnitzer und André Comploi moderierte Veranstaltung im Fernsehen auf Rai Südtirol und online auf dem Youtube-Kanal des Landes Südtirol verfolgen. Dabei erwartet sie auch ein speziell für diesen Anlass ausgewähltes musikalisches Programm des Haydn-Orchesters und des Landesjugendchors Südtirol.
2022: Welche Höhepunkte der Südtirol Autonomie wann gefeiert werden
Tag der Autonomie:
Am 5. September 1946 unterzeichneten der österreichische Außenminister Karl Gruber und der italienische Ministerpräsident Alcide Degasperi den sogenannten Pariser Vertrag. Dieser Vertrag war der erste Schritt auf dem Weg zur heutigen Südtirol-Autonomie, mit dem sie – im Unterschied zu anderen – eine völkerrechtliche Grundlage erlangte. Seit vielen Jahren begeht das Land Südtirol deshalb am 5. September traditionell den Tag der Autonomie.
50 Jahre Zweites Autonomiestatut:
Am 20. Jänner 1972 trat das neue Autonomiestatut in Kraft. Es bildet die Grundlage für den Minderheitenschutz und sichert gleichzeitig die Gleichberechtigung sowie den Schutz aller drei Sprachgruppen in Südtirol. In der Folge konnte das Land eine weitreichende Verwaltungs- und Gesetzgebungsautonomie aufbauen. 50 Jahre nach dem Inkrafttreten stellt das Land Südtirol das Südtirol-Paket – wie das Zweite Autonomiestatut auch genannt wird – in den Mittelpunkt der Feierlichkeiten am heurigen Tag der Autonomie.
30 Jahre Streitbeilegung:
Am 11. Juni 1992 erfolgte mit der Streitbeilegung durch Österreich gegenüber Italien die formelle Beendigung des vor der UNO aufgeworfenen Südtirol-Streits. Alle im Südtirol-Paket vorgesehenen Maßnahmen gelten als umgesetzt, das Ziel eines effizienten Minderheitenschutzes als erreicht. Die internationale Verankerung bleibt ein wesentliches Erkennungsmerkmal der Südtirol-Autonomie. 30 Jahre Streitbeilegung sind der zweite Meilenstein, der sich um heurigen Jubliäumsjahr 2022 jährt. Die Feierlichkeiten fanden am 11. Juni im Stadttheater in Bozen statt (LPA hat berichtet).
Informationen zur Südtirol-Autonomie mit Schwerpunkt Zweites Autonomiestatut und eine Übersicht über die weiteren Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2022 sind auf einem eigenen Autonomie-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol zu finden.
Informationen für die Medien:
Journalistinnen und Journalisten, Fotografinnen und Fotografen sowie Kameraleute benötigen eine Akkreditierung, um den Festakt im Kurhaus mitzuverfolgen. Die entsprechenden Anmeldungen nimmt das Landespresseamt (lpa@provinz.bz.it) bis Montag, 5. September um 10.00 Uhr per E-Mail entgegen. Die Akkreditierungspässe können am Montag, 5. September von 15.30 bis 16.15 Uhr an einer für die Medien ausgewiesenen Stelle im Empfangsbereich des Kurhauses abgeholt werden (Eingang von der Freiheitsstraße aus). Eine Simultanübersetzung ist garantiert.
Zum Festakt im Saal sind Journalistinnen und Journalisten sowie Fotografen und Fotografinnen zugelassen, jedoch keine Kameraleute. Entsprechende Plätze werden im Saal reserviert. Die Bühne darf während des Festakts nicht betreten werden. Audio- und Videomaterial stellt Rai Südtirol als Host Broadcaster vor Ort zur Verfügung (Kontakt für Fragen im Vorfeld: thomas.rabanser@rai.it). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Guido Steinegger (guido.steinegger@provinz.bz.it, Tel.: 0471 411191).
gst
Die Fahrpläne für den Schulstart sind bereit und online - angepasst an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen für den Schulbesuch. Die Beantragung und Erneuerung der 70.000 abo+ läuft.
Damit Kinder und Jugendliche ab 5. September sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, hat das Mobilitätsressort des Landes in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Ämter, den Fahrplantechnikern und -technikerinnen sowie den Konzessionären an den neuen Fahrplänen gearbeitet. Insgesamt gilt es rund 70.000 Kinder und Jugendliche im ganzen Land zu transportieren.
Neue Fahrpläne stehen – Online abfragbar
Laut Ressortdirektor Martin Vallazza stehen die Fahrpläne für den Start in das neue Bildungsjahr am 5. September: "Einige Anpassungen wird es in den ersten Wochen natürlich noch geben, um wo es erforderlich ist, nachzubessern", sagt Vallazza.
Die aktualisierten Fahrpläne werden nun an den Bushaltestellen ausgehängt. Der Mobilitätslandesrat legt Schülerinnen und Schülern sowie Eltern die Nutzung der Internetseite und der App südtirolmobil ans Herz: "Alle Fahrpläne und natürlich auch jene der Schulfahrten sind dort immer auf dem aktuellsten Stand."
abo+ jetzt noch verlängern oder neu beantragt
Um Hektik zu vermeiden, sollten die abo+ frühzeitig verlängern oder neu beantragt werden, erinnert das Mobilitätsressort. Der 15. September ist jedes Jahr Stichtag für die Gültigkeit der abo+ für Schülerinnen und Schüler. Bis zu diesem Datum sind auch heuer die bestehenden rund 70.000 abo+ noch gültig. Trotzdem lohnt es sich, die Verlängerung frühzeitig, möglichst jetzt schon zu veranlassen. Die ersten Tage im September sind oft hektisch. Der Ansturm auf die südtirolmobil-Kundenzentren ist in diesen Tagen erfahrungsgemäß sehr groß und die Telefonleitungen und Datensysteme sind mitunter überlastet.
Online-Abwicklung vereinfacht
Die jährliche Verlängerung der abo+ und auch die Neuansuchen erfolgen wie bisher ausschließlich online über die Webseite südtirolmobil und funktionieren sowohl mit als auch ohne den digitalen Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät). Im Vorjahr wurde die Online-Abwicklung deutlich gestrafft und vereinfacht, speziell für jene Ansuchen, die über das Nutzerkonto und mittels Bank-Lastschrift abgewickelt werden. Die Jahrespauschale von 20 Euro für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise von 150 Euro für Studierende kann online mit Kreditkarte bezahlt werden, mittels Bank-Lastschrift, Home-Banking oder auch direkt bei den Fahrkartenschaltern und bei einigen südtirolmobil-Verkaufsstellen.
Für den Südtirol Pass abo+ der Studierenden an Universitäten gibt es übrigens keinen fixen Gültigkeitstermin mehr. Diese abo+ können mit jedem beliebigen Datum beantragt oder erneuert werden. Sie sind ab Bezahlung der Jahresgebühr grundsätzlich ein Jahr plus 14 Tage gültig.
FFP2 Masken im öffentlichen Nahverkehr weiterhin Pflicht
Für Fahrgäste der öffentlichen Verkehrsmittel ab sechs Jahren gilt italienweit und somit auch in Südtirol weiterhin die Pflicht eine FFP2-Maske als Schutz vor dem Coronavirus zu tragen. Das Mobilitätsressort erinnert im Auftrag des Regierungskommissariats nochmals an diese auch in Südtirol weiterhin geltende staatliche Vorgabe und appelliert an die Schülerinnen und Schüler, die FFP2-Maske in den Bussen und Zügen zum eigenen Schutz und aus Respektgegenüber anderen zu tragen.
red/san
Tausende Radfahrer am Stilfserjoch erwartet. Passstraße von allen drei Seiten am 3. September von 8 bis 16 Uhr gesperrt.
Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause zeigt sich der Vinschgau erfreut heuer nun endlich wieder den autofreien Radtag am Stilferjoch feiern zu dürfen und dies zum nunmehr 20. Mal. Am 3. September werden bei Schönwetter rund 10.000 Radfahrer erwarten die, aufgeteilt auf die Südtiroler, Lombardische und Graubündnerische Seite, den zweithöchsten asphaltierten Alpenpass ohne motorisiertem Verkehr erklimmen wollen. Alle drei Seiten werden den motorisierten Verkehrsbetrieb von 8-16 Uhr einstellten. Auf Südtiroler Seite ist die Straß ab der Ortschaft Trafoi bis zur Passhöhe gesperrt.
Das Amt für den Nationalpark Stilfserjoch holte sich heuer Verstärkung und legte die Organisation der größten Vinschger Sportveranstaltung in die Hände des Tourismusverein Prad in Zusammenarbeit mit der Ferienregion Ortlergebiet. Verantwortlicher bleibt aber der Nationalpark Stilfserjoch.
Auf Südtiroler Seite wird es entlang der gesperrten Strecke 2 Verpflegungsstationen in Kehre 31 und 14 sowie einen Radreparaturservice in Kehre 20.
Auch die beliebten Radshirts zum autofreien Tag gibt es wieder zu kaufen. Möglichkeit diese zu erwerben gibt es in der Kehre 44 der Stilfserjochstraße, beim Frühstück ab 6 Uhr am Hauptplatz in Prad sowie beim Festbetrieb ab 11 Uhr beim Nationalparkhaus aquaprad in Prad.
Für ausreichend Parkmöglichkeiten wird gesorgt sein. Platz für rund 3.000 Autos wurde in und um den beliebten Startort Prad am Stilfserjoch geschaffen die allesamt mit WC-Anlagen und großen Müllkübeln ausgestattet werden sein.
Der Radtag Stilfserjoch ist und soll eine an sich kostenlose Veranstaltung ohne Wettkampfcharakter bleiben die Jedem mittels nicht motorisiertem Fahrzeug die Möglichkeit bieten soll die Stilfserjochstraße und mit ihr den Nationalpar Stilfsejoch ohne motorisierter Verkehrsbelastung erleben zu dürfen.
Bei Schlechtwetter behält sich der Veranstalter vor die Passstraße nur bedingt bzw. nur bis zu einer bestimmten Höhe zu öffen.
Infos: www.stelviobike.com
TV Prad /Peter Pfeifer 0473 616034 oder 338 1972410
Amt für Nationalpark Stilfserjoch/Hans Peter Gunsch 0473 834030
Immer mehr Hilfesuchende wenden sich an Organisationen, die sich um die Sammlung und Verteilung von Lebensmitteln kümmern. Darauf weisen deren Vertreter hin.
Die Anzahl an Personen, die Hilfe oder Unterstützung im Bereich Lebensmittelversorgung suchen, steigt spürbar an: Dies unterstrichen die Vertreter jener Organisationen, die sich in Bozen sowie in den übrigen Hauptorten des Landes umdie Sammlung und Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige kümmern, im Rahmen eines Treffens mit der Landesrätin für Soziales.
Es handle sich um einen wichtigen Indikator, damit das Land im Hinblick auf den Herbst und bei einem weiteren Anstieg der Nachfrage geeignete Maßnahmen treffen könne, sagte die Landesrätin. Die konkrete Hilfe in Form von Lebensmitteln und damit die Möglichkeit, bedürftigen Personen direkt zur Seite zu stehen, sei ein wertvoller Dienst, dankte sie den Vertretern der verschiedenen Organisationen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung, die wichtige Partner im Sozialbereich geworden seien.
fg/mpi
Einem Abkommen mit der Freien Universität Bozen zur Einrichtung einer Stiftungsprofessur und eines Kompetenzzentrums im Bereich "Genossenschaften" hat die Landesregierung zugestimmt.
An einem neuen Kompetenzzentrum "Management von Genossenschaften" an der Freien Universität Bozen sollen ab 2023 Genossenschaften aus einer sozialwissenschaftlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Perspektive betrachtet und erforscht werden. Dies sieht ein Abkommen zwischen dem Land Südtirol und der Freien Universität Bozen vor, das die Einrichtung einer Stiftungsprofessur und eines Kompetenzzentrums im Bereich "Genossenschaften" vorsieht. Genossenschaften können allgemein als ein Zusammenschluss von Unternehmen oder Haushalten definiert werden, die das Ziel verfolgen, Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zu erbringen. Genossenschaften sind meist in Sektoren tätig, die von anderen Unternehmen vernachlässigt werden. Die Landesregierung ist daher überzeugt, dass Genossenschaften zu einer nachhaltigen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.
Südtirol zählt im Jahr 2020 mehr als 900 Genossenschaften mit insgesamt 165.000 Mitgliedern. Die Genossenschaften sind in Bereichen wie der Landwirtschaft oder der Produktion tätig. Gleichzeitig gibt es aber auch einige Sozial-, Wohnungs-, und Kreditgenossenschaften. "Die Zahlen zu den Genossenschaften zeigen, dass diese Organisationsform in Südtirol historisch und aktuell eine relevante Rolle für die gesamte Gesellschaft einnimmt und viel Potential darin steckt", führt Günther Burger, Direktor des Ressorts für Genossenschaften aus. "Es ist daher wichtig, diese Unternehmensform für die Zukunft vorzubereiten und weiterzuentwickeln. Das Kompetenzzentrum strebt einen engen Austausch mit anderen Institutionen in Südtirol und den Nachbarregionen sowie mit internationalen Forschungseinrichtungen an. Damit können wir Know-how nach Südtirol holen und die Entwicklung des heimischen Genossenschaftswesens fördern und fit für die Zukunft machen."
Das Kompetenzzentrum wird auf der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften eingebettet. Erforschen werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden Themen wie die institutionelle Rolle und die regionale Bedeutung von Genossenschaften, die Führung und das Management von Genossenschaften sowie die Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit der Einrichtung des Kompetenzzentrums werden eine Stiftungsprofessur, zwei Stellen im Bereich der Forschung sowie für eine Verwaltungskraft in Teilzeit geschaffen. Das Land Südtirol stellt hierfür für den Zeitraum 2023 - 2025 knapp 1,1 Mio. Euro bereit. Die Strukturkosten übernimmt die Freie Universität Bozen.
Die Inhalte des Kompetenzzentrums und die Forschungsschwerpunkte der Stiftungsprofessur wurden in zahlreichen Treffen mit der Freien Universität Bozen und den Genossenschaftsverbänden Raiffeisenverband, AGCI Südtirol, Coopbund und Cooperdolomiti sowie dem Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens ausgearbeitet. Das Landesamt für Wissenschaft und Forschung hat dann gemeinsam mit der Freien Universität Bozen die Vorgehensweise zur Errichtung und Förderung des Kompetenzzentrums und der Stiftungsprofessur definiert.
so
Die Landesregierung hat heute dem Jahresprogramm 2022 der landeseigenen STA - Südtiroler Transportstrukturen AG zugestimmt und stellt 15,9 Millionen Euro für die laufenden Tätigkeiten bereit.
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (23. August) grünes Licht für das Jahresprogramm 2022 der landeseigenen STA - Südtiroler Transportstrukturen AG gegeben. Die insgesamt verfügbaren Geldmittel in Höhe von 15,9 Millionen Euro teilen sich in zwei Bereiche auf.
Der größte Teil des Beitrages umfasst rund 11 Millionen Euro. Diese werden für verschiedene laufende STA-Tätigkeiten verwendet, vor allem für die Informationssysteme im Bereich der öffentlichen Mobilität. Dazu zählt etwa die gesamte Verwaltung des Südtirol-Pass-Systems, die Bereitstellung von Fahrplänen an den Haltestellen, die Weiterentwicklung der Fahrplanauskunftssysteme und so weiter. Aber auch die ordentliche Instandhaltung von Bahnhöfen, Remisen und verschiedener Immobilien sowie Initiativen im Bereich der nachhaltigen Mobilität (Green Mobility) und der Verkehrssicherheit in dem von der STA geführten Safety Park werden mit dem nunmehr freigegebenen Mitteln finanziert.
Weitere 4,9 Millionen Euro des Landesbeitrages an die STA sind für die Führung der Infrastruktur der Vinschger Bahn zweckgebunden.
Vielfältiger Aufgabenbereich
Die STA sei seit Jahren verlässlicher Partner der Landesregierung, wenn es um die öffentliche Mobilität gehe, sagt der Mobilitätslandesrat: "Dabei kümmert sich die STA um einen nachhaltigen, qualitativen und hochwertigen Ausbau von Mobilitätsprojekten." Besonders die Bahn stehe als Rückgrat der gesamten Südtiroler Mobilität im Zentrum der STA-Tätigkeit. Höchste Priorität hat zudem die Weiterentwicklung der Informationsdienste und Datensysteme im öffentlichen Nahverkehr. "Die STA arbeitet am Ausbau digitaler Dienste und an der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen und unterstützt uns dabei in unserem Vorhaben, immer mehr Menschen für die nachhaltige Mobilität zu begeistern", sagt der Mobilitätslandesrat.
red/san
Heute hat die Südtiroler Landesregierung die Förderschiene für Digitalisierungsmaßnahmen für Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden genehmigt. Der lvh fordert die Mitgliedsbetriebe auf, ihr Förderansuchen so schnell wie möglich zu stellen.
Es handelt sich um einen wertvollen Beitrag für die digitale Sichtbarkeit. Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung eröffnet sich für viele Kleinbetriebe eine interessante Förderschiene: Bis zu maximal 10.000 Euro können Südtirols Unternehmen eine Förderung beantragen. lvh-Präsident Martin Haller zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Landesregierung und unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierungsprämie: „Gerade kleine Betriebe benötigen finanzielle Unterstützung bei der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen. Dadurch können sie beispielsweise ihren Internetauftritt verbessern, neue Organisations- und Geschäftsmodelle umsetzen oder auch Weiterbildungs- und Beratungsinitiativen in Hinblick auf eine verbesserte digitale Sichtbarkeit anstreben.“
Besonders interessant ist die Digitalisierungsförderung für die Mediendesigner, aber auch für alle anderen Handwerksunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden, die sich digital besser aufstellen wollen.
Die Digitalisierungsförderung ist für das Jahr 2022 und 2023 vorgesehen. Angesucht werden kann bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres. Zumal der Fördertopf allerdings begrenzt ist, sollten die Betriebe nicht zu lange mit der Antragstellung warten.
In einer gemeinsamen und grenzüberschreitenden Aktion haben die Landtagskandidatin der FPÖ-Tirol, Gudrun Kofler, sowie die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll und Myriam Atz-Tammerle, die Vorsitzende der neofaschistischen Partei Fratelli d'Italia, Giorgia Meloni, wegen Verherrlichung des Faschismus und ethnischer Hetze gegen die Süd-Tiroler angezeigt. Erst letzte Woche waren Videos von Giorgia Meoloni aufgetaucht, in denen sie Benito Mussolini als guten Politiker bezeichnet und die Vertreibung der Süd-Tiroler nach Österreich fordert, wenn sich diese Italien nicht unterordnen wollen. Die Anzeige gegen Meloni wurde gestern bereits angekündigt und nun bei der Staatsanwaltschaft in Bozen hinterlegt. Die Justiz muss jetzt ermitteln.
Wenn Giorgia Meloni die Parlamentswahlen in Italien gewinnt, wird eine Frau Regierungschefin, die sich offen zum Faschismus bekennt und davon träumt, die Süd-Tiroler über den Brenner nach Österreich zu vertreiben. Es ist dies eine gefährliche Entwicklung für Süd-Tirol. Man stelle sich vor, welchen Aufschrei es in Deutschland oder Österreich geben würde, wenn derartige Aussagen dort von einem Kanzlerkandidaten getätigt würden...
Auf Initiative von Gudrun Kofler, die selbst gebürtig aus Süd-Tirol stammt, wurde daher zusammen mit den Süd-Tiroler Landtagsabgeordneten Anzeige gegen Giorgia Meloni erstattet.
„Gerade wir Tiroler Politiker dürfen zu solch ungeheuerlichen Aussagen nicht schweigen, denn Nord-, Ost- und Süd-Tirol haben leidvoll erfahren müssen, was Faschismus und Nationalsozialismus in unserem Land angerichtet haben. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, mit dieser Anzeige ein gemeinsames Zeichen zu setzen, dass wir die österreichische Schutzmachtfunktion für Süd-Tirol ernst nehmen und dass es keinen Platz für Faschismus geben darf“, so Gudrun Kofler.
Videointerview mit Gudrun Kofler: https://www.youtube.com/watch?v=zEl8WCog4ZQ
Die Anzeige gegen Giorgia Meloni hat bereits für großen Wirbel in Italien gesorgt und das soll sie auch. Nun muss die italienische Justiz beweisen, wie sie es mit der Demokratie hält und ob Politiker ungestraft Mussolini verherrlichen und zur Vertreibung der Süd-Tiroler aufrufen dürfen.
Landtagskandidatin Gudrun Kofler.
L.-Abg. Sven Knoll.
L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle.
Anbei die Links zu den beanstandeten Videos von Meloni:
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