Digitalisierungsschub für Kleinstbetriebe

lvh-Präsident Martin Haller – Foto: Armin Huber lvh-Präsident Martin Haller – Foto: Armin Huber

Heute hat die Südtiroler Landesregierung die Förderschiene für Digitalisierungsmaßnahmen für Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitenden genehmigt. Der lvh fordert die Mitgliedsbetriebe auf, ihr Förderansuchen so schnell wie möglich zu stellen.

Es handelt sich um einen wertvollen Beitrag für die digitale Sichtbarkeit. Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung eröffnet sich für viele Kleinbetriebe eine interessante Förderschiene: Bis zu maximal 10.000 Euro können Südtirols Unternehmen eine Förderung beantragen. lvh-Präsident Martin Haller zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung der Landesregierung und unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierungsprämie: „Gerade kleine Betriebe benötigen finanzielle Unterstützung bei der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen. Dadurch können sie beispielsweise ihren Internetauftritt verbessern, neue Organisations- und Geschäftsmodelle umsetzen oder auch Weiterbildungs- und Beratungsinitiativen in Hinblick auf eine verbesserte digitale Sichtbarkeit anstreben.“ 
Besonders interessant ist die Digitalisierungsförderung für die Mediendesigner, aber auch für alle anderen Handwerksunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden, die sich digital besser aufstellen wollen.
Die Digitalisierungsförderung ist für das Jahr 2022 und 2023 vorgesehen. Angesucht werden kann bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres. Zumal der Fördertopf allerdings begrenzt ist, sollten die Betriebe nicht zu lange mit der Antragstellung warten.

Gelesen 294 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.