Die neuen Richtlinien für die Beitragsgewährung zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien sieht höhere Beiträge für private und öffentliche Sanierungen vor.
Die Landesregierung hat heute (28. Dezember) auf Vorschlag von Energielandesrat Giuliano Vettorato neue Richtlinien für die Beitragsgewährung für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen verabschiedet. Ansuchen können darum natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht ebenso wie Unternehmen. "Die Beiträge dienen dazu, die Energieeffizienz der Gebäude weiter zu optimieren. Ganz im Sinne der Klimastrategie 'Energie Südtirol 2050' führen wir zudem eine neue Maßnahme ein, die den graduellen Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Quellen unterstützt sowie zur Dekarbonisierung und zum Energiewandel beiträgt", erklärt Landesrat Vettorato.
Die neuen Richtlinien sehen eine Erhöhung des Beitrags von 50 auf 60 Prozent der zulässigen Kosten für Gebäude, die zu einem KlimaHaus B umgebaut werden. Dies gilt auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Unternehmen hingegen wird eine 50-prozentige Unterstützung beibehalten. Erstmals kann man um Beiträge für den Austausch von Öl- und Gaskesseln in Kondominien ansuchen, wenn dieses aus mindestens fünf beheizten Einheiten und mindestens fünf Eigentümern bestehen. Gefördert werden dabei eine dieser Möglichkeiten: Anschluss ans Fernwärmenetz, Installation von Wärmepumpen, von Hybridanlagen (Wärmepumpe und Gaskessel) oder von beschickten Biomasseheizanlagen. Für diese Verbesserungsmaßnahme ist ein Höchstbeitrag von 30 Prozent der zugelassenen Kosten vorgesehen.
Ein weiterer Punkt beim neuen Maßnahmenpaket betrifft die Anpassung der Beiträge für Projekte im Bereich Energie, Umweltschutz und Klima. Wie bereits in der Klimastrategie Südtirols vorgesehen, müssen innerhalb 2025 alle Gemeinden einen Klimaschutzplan erarbeiten. Das Land fördert die Erstellung dieses Plans mit 80 Prozent, anstelle der bisherigen 60 Prozent der zugelassenen Kosten.
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