Die hohe Anzahl von Neu-Infektionen und die Isolierung der vielen positiv getesteten Personen bringt sehr viele enge Kontakte in Quarantäne mit sich. Dadurch verzögern sich die diesbezüglichen Mitteilungen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erinnert daran, dass für die Beendigung der Quarantäne kein Schreiben mehr abgewartet werden muss (entgegen anderslautender bereits verschickten Informationen auf den Quarantänedokumenten).
Es reicht, dass nach 5 bzw. 10 Tagen, wie von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, ein negativer Antigen- oder PCR-Test an den festgelegten Tagen durchgeführt wird.
Weiterhin gültig bleibt die Bestimmung, dass die Quarantäne ohne Test automatisch nach 14 Tagen endet.
Es wird festgehalten, dass es sich hier um die Beendigung der Quarantäne handelt, die die „engen Kontakte“ von infizierten Personen betrifft und nicht um die Isolation, die für positiv getestete Personen verfügt wird.
Der Sanitätsbetrieb appelliert weiterhin an die Verantwortung der Einzelnen, um die Infektionskette zu unterbrechen.
Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(SF)
Der Landtag genehmigt den Vorschlag der Grünen Fraktion für ein Forschungsprojekt, das den Ursachen des vielen Plastiks in unseren Flüssen auf den Grund gehen soll.
Ozeane, Meere, Seen und Flüsse sind mit Millionen Tonnen von Plastik übersät. Auch in unseren Flüssen gibt es erhebliche Mengen an Makroplastik, das vor allem nach Überschwemmungen anfällt. „Plastik ist eine der großen Perversionen unserer Zeit, welche die Qualität unserer Gewässer und das Überleben von Tieren und ganzen Ökosystemen ernsthaft gefährdet", so die einhellige Meinung der Grünen Fraktion während der Debatte im Landtag. Das Problem wurde von einem großen Teil des Landtags als solches anerkannt.
Einstimmig nahm der Landtag den von Hanspeter Staffler erstunterzeichneten Beschlussantrag der Grünen Fraktion an, der vorsieht „ein Forschungsprojekt in Auftrag zu geben, welches der Ursache für die beträchtlichen Mengen an Plastikmüll in der Etsch und in den Seitenbächen auf den Grund geht".
Der Beschlussantrag von Riccardo Dello Sbarba, alle öffentlichen Aufträge für die Lieferung von Lebensmitteln und Getränken aller Art künftig plastikfrei zu gestalten, wurde hingegen abgelehnt. Grund der Ablehnung: Wird schon oder bald gemacht…Grün ist die Farbe der Hoffnung und wir werden die Sache weiterhin wachsam verfolgen.
Bozen, 19.01.2022
Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Basta plastica!
Il Consiglio provinciale approva la proposta del Gruppo Verde di un progetto di ricerca che spieghi la grande presenza di plastica nei nostri fiumi
Oceani, mari, laghi e corsi d’acqua sono invasi da milioni di tonnellate di plastica. Anche i nostri fiumi presentano quantità consistenti di macroplastiche che emergono soprattutto dopo le piene. “La plastica è una delle grandi aberrazioni del nostro tempo e mette in serio pericolo la qualità delle nostre acque e la sopravvivenza di animali e interi ecosistemi” ha commentato unanime il Gruppo Verde nel corso della trattazione. Il problema è stato riconosciuto da buona parte del Consiglio provinciale.
Il Consiglio provinciale ha approvato all’unanimità la proposta del Gruppo Verde, primo firmatario Hanspeter Staffler, per la realizzazione di “un progetto di ricerca che indaghi la causa delle notevoli quantità di rifiuti di plastica presenti nell’Adige e nei suoi affluenti”.
La proposta portata da Riccardo Dello Sbarba per indire tutti gli appalti pubblici che riguardano forniture di alimenti e bevande di ogni tipo in modo che queste siano “plastic free” è stata invece bocciata. La motivazione è stata che si fa già o lo si farà presto. Speriamo. Noi saremo vigili.
Bolzano, 19/01/2022
Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Landeshauptmann Kompatscher reagiert auf die Zusendung eines Drohbriefs, der eine Schusspatrone enthielt.
Im Landhaus 1 in Bozen lag am (heutigen) Mittwoch, 19. Januar 2022, ein Brief samt Schusspatrone im Postfach. Landeshauptmann Arno Kompatscher bezeichnet die Drohgebärde als völlig inakzeptabel. "Das Handeln der Regierung wird dadurch nicht beeinflusst. Die Landesregierung wird ihre Entscheidungen weiterhin am öffentlichen Interesse und am Schutz der Gesundheit orientieren", betont Kompatscher. Es wurde Anzeige erstattet, die Behörden ermitteln.
Die Solidarität des Landeshauptmannes gilt all jenen, die Einschüchterungsversuchen ausgesetzt sind und dennoch für das Allgemeinwohl einstehen und täglich ihr Bestes geben.
red/san
Derzeit befinden sich über 22.000 Südtirolerinnen und Südtiroler in Isolation. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat weitere Erleichterungen zur Beendigung der Isolationszeit beschlossen.
Bekannterweise wird für Covid-19-infizierte Personen, welche bereits die Auffrischimpfung oder den Impfzyklus innerhalb der letzten 4 Monaten abgeschlossen haben, eine Isolationszeit von 7 Tagen verfügt, vorausgesetzt, dass sie mindestens 3 Tage keine Symptome aufweisen. Liegt die Impfung länger als 4 Monate zurück oder sind die Personen nicht geimpft, beträgt die Isolationszeit 10 Tage.
In beiden Fällen muss am Ende ein negativer Test vorhanden sein. Fällt der Test positiv aus, so wurde bisher standardmäßig eine weitere Isolationszeit von 7 Tagen festgesetzt, also ein Zweittest am 14. bzw. 17. Tag der Isolationszeit verfügt.
Nunmehr greift eine wesentliche Erleichterung, auch aufgrund der schnelleren Inkubationszeit der mittlerweile überwiegenden Omikron-Variante:
Fällt der erste Test zur Beendigung der Isolationszeit positiv aus, so müssen nicht weitere 7 Tage abgewartet werden, um einen weiteren Test zur Beendigung der Isolation durchzuführen. Dieser kann bereits am nächsten Tag oder den Tagen danach durchgeführt werden. Wenn dieser negativ ausfällt, wird die Isolationszeit beendet. Bisher musste immer eine weitere 7-tägige Isolationszeit eingehalten werden.
Die Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Epidemiologische Dienst stellt in Folge eines negativen Tests die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger/der Bürgerin zukommen.
Es wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test ) durchgeführt werden können. Es muss nicht der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb im Schreiben zur Isolationsverfügung angegebene Termin wahrgenommen werden. Dieser sollte aber unbedingt über die Vormerkplattform des Betriebes http://sabes/vormerken> abgesagt werden, damit die verplanten Ressourcen anderweitig genutzt werden können.
Für sämtliche Tests sowie Impfungen muss ein Erkennungsdokument vorgewiesen werden.
Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
Nach den Weihnachtsfeiertagen zieht die Nachfrage nach dem Impfschutz gegen Covid-19 erneut stark an. In der vergangenen Woche wurden knapp 35.000 Impfdosen verabreicht.
Nach der Veröffentlichung des ersten Impf-Bulletins nach den Feiertagen am vergangenen Mittwoch ist der Zustrom Impfwilliger zu den Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes und den Apotheken erneut stark angestiegen. So wurden in den vergangenen neun Tagen in Südtirol insgesamt 34.122 Impfungen durchgeführt. Davon waren 20.297 Boosterimpfungen, 9.390 Zweitimpfungen und 4.435 Erstdosen.
Trotz der angewachsenen Nachfrage konnten die Impfungen ohne größere Schwierigkeiten abgewickelt werden. Sollte angesichts der Impfpflicht für über 50-jährige die Nachfrage weiter ansteigen, ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb auch dafür gerüstet. Die Impfkapazitäten wurden in den vergangenen Tagen entsprechend angepasst und geplant.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann: „Für einen guten Impfschutz zu sorgen ist derzeit die einzige Möglichkeit, um uns vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Dies ist, zusammen mit allen anderen Schutzmaßnahmen wie Abstand, Maske, Handhygiene und eine erhöhte Achtsamkeit wichtig, um diese Omikron-Welle zu bewältigen. Nur so können wir das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben einigermaßen aufrechterhalten.“
Florian Zerzer, Generaldirektor: „Die Omikron-Welle hat uns bereits erreicht und der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat seine Impfkapazitäten erneut angepasst und aufgestockt. Alle, die sich für eine Impfung entscheiden – egal ob Booster-, Zweit- oder Erstimpfung, werden auch einen Termin erhalten.“
Nachdem der Zeitraum bis zur Auffrisch-Impfung bereits im Dezember um einen Monat auf vier Monate verkürzt worden war, wurden am Dienstag dieser Woche nun auch die Booster-Termine für die Zwölf- bis Fünfzehnjährigen freigeschaltet. Bis gestern, Donnerstg, 13. Jänner, haben sich dafür bereits 1.434 Angehörige dieser Altersgruppe für die Boosterimpfung angemeldet.
Vormerkung
https://sanibook.sabes.it/ oder telefonisch (Mo-Fr) von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkstelle Tel. 0471 100999.
Es wird empfohlen, die Online-Vormerkung zu nutzen, wo Vormerkungen bis zum Vortag getätigt werden können. Wenn ein Termin am Vormittag für den Nachmittag vorgemerkt werden möchte, muss dies telefonisch erfolgen.
Alle Impftermine: www.coronaschutzimpfung.it/de/
impftermine/alle-impftermine
Der aktuelle Impfreport - die wichtigsten Daten in Kürze
(Stand: 13.01.2022)
Impfungen insgesamt (im Vergleich zu letzter Woche)
Verabreichte Impfdosen: 969.192 (+34.122)
Erstdosis: 407.480 (+4.435)
Zweitdosis: 369.035 (+9.390)
Drittdosis: 187.677 (+20.297)
vollständig geimpfte Personen: 398.950 (+7.281)
Impfungen nach Gruppen
Personen über 80 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 33.732 Personen
Erstdosis: 29.945
Zweitdosis: 29.134
Drittdosis: 24.169 (+496)
Personen über 70 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 46.417 Personen
Erstdosis: 41.858
Zweitdosis: 39.818
Drittdosis: 30.126 (+1.447)
Personen über 60 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 58.927 Personen
Erstdosis: 52.146
Zweitdosis: 48.592
Drittdosis: 34.301 (+2.351)
Personen über 50 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 84.804 Personen
Erstdosis: 73.168
Zweitdosis: 67.916
Drittdosis: 40.130 (+3.999)
Personen über 40 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 74.448 Personen
Erstdosis: 63.246
Zweitdosis: 57.488
Drittdosis: 27.494 (+3.713)
Personen über 30 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 63.481 Personen
Erstdosis: 53.346
Zweitdosis: 47.553
Drittdosis: 15.669 (+3.392)
Personen über 20 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 61.285 Personen
Erstdosis: 52.091
Zweitdosis: 46.388
Drittdosis: 13.165 (+3.654)
Personen von 16-19 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 23.242 Personen
Erstdosis: 20.354
Zweitdosis: 17.415
Drittdosis: 2.486 (+1.151)
Personen von 5-15 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 39.081 Personen
Erstdosis: 21.326
Zweitdosis: 14.731
Drittdosis: 137 (+94)
Personen, die vor einer Infektion geschützt sind, weil sie bereits geimpft bzw. in den letzten 3 Monaten positiv getestet wurden:
Altersgruppe
80+: 88,8%;
70+: 90,8%;
60+: 89,8%;
50+: 88,1%;
40+: 86,8%;
unter 40: 63,9%.
Impfungen nach Impfstoff
Pfizer BioNTech
Erstdosis: 288.002
Zweitdosis: 273.518
Drittdosis: 73.070
Moderna
Erstdosis: 41.843
Zweitdosis: 48.929
Drittdosis: 114.606
Vaxzevria (ex AstraZeneca)
Erstdosis: 60.454
Zweitdosis: 45.611
Johnson & Johnson
Erstdosis: 13.106
Informationen zur Impfkampagne und Vormerkung: www.coronaschutzimpfung.it
Informationen für die Medien: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(PAS)
Der Ausbau des sozio-sanitären Angebotes wird 2022 fortgesetzt, um Familien frühzeitig zu stärken. "Familiäre Belastungssituationen können damit präventiv angegangen werden", sagt Landesrätin Deeg.
Über die Frühen Hilfen sollen künftig Südtiroler Familien in belastenden Situationen ein vernetztes Unterstützungsangebot erhalten. Nachdem das sozio-sanitäre Angebot im Pustertal und in Bozen bereits erprobt und etabliert wurde, folgt in diesem Jahr die Ausweitung auf die Bezirke Salten-Schlern und Vinschgau, in den Bezirken Burggrafenamt und Wipptal wird im Laufe des Jahres mit den organisatorischen Vorbereitungsarbeiten begonnen. In Bozen haben heute (14. Jänner) Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg gemeinsam mit Wegbereiterinnen und Praktikern das Angebot vorgestellt und über Erfahrungen berichtet. "Nicht die Menschen sollten sich an den einzelnen Systemen orientieren, sondern die Systeme an den Familien und deren Bedürfnissen. Dies ist beim Angebot Frühe Hilfen der Fall: Mit einer guten Begleitung beim Beginn ins Familienleben beseitigen wir viele Belastungssituationen frühzeitig", umschrieb Landesrätin Deeg den präventiven Ansatz des Angebotes. Die Resilienz habe sich in der Pandemiezeit als Baustelle erwiesen, darum brauche es vermehrt Angebote wie dieses, die daran arbeiten und die Gesellschaft als Ganzes stärken.
Frühe Hilfen sind ein kostenloses Paket an Maßnahmen, Diensten, unterstützenden Systemen, die Kindern und ihren Eltern auf freiwilliger Basis angeboten werden und langfristig die Entwicklung des Kindes fördern sollen. Das Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zu verbessern und Familien unterstützend zur Seite zu stehen. "Eine zentrale Aufgabe kommt dabei dem Frühe-Hilfen-Team zu, das Beratung, Begleitung und Unterstützung vor Ort für die Familien und für die territorialen Dienste bietet", führte Petra Frei, Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion, aus. Die Stärke liege in der Vernetzung der Dienste und im niederschwelligen, sprich unmittelbaren Zugang. Die Frühen Hilfen unterstützen den Richtungswechsel im Gesundheitsbereich weg von einer krankenhausorientierten Sichtweise, hin ins Territorium, unterstrich Verena Fink von der Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes: "Die frühzeitige und unbürokratische Begleitung der Familien ist eine der großen Stärken dieses sozio-sanitären Angebotes."
Das Konzept wurde seit 2014 vom Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion und der Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes, begleitet vom Forum Prävention und unterstützt von weiteren themennahen Partnern aus der Landesverwaltung entwickelt und ab 2016 umgesetzt. "Eltern werden und Eltern sein hat sich im Laufe der Jahre verändert, weil sich die Lebensbedingungen für Familien verändert haben. Daher braucht es heute neue Formen der Unterstützung", führte Christa Ladurner, Koordinatorin der Fachstelle Familie im Forum Prävention aus. Es sei im Rahmen des Projektes eine neue Art der Zusammenarbeit entstanden, die nun landesweit ausgebaut werde. Nach einer erfolgreichen Erprobung in zwei Sozialsprengeln (im städtischen Bereich in Bozen/Don Bosco und im peripheren Bereich in Bruneck und Umgebung) wurde 2021 die landesweite schrittweise Umsetzung dieses familienunterstützenden Angebotes entschlossen.
Hans Mitterhofer und Gundula Gröber berichteten von ihren Erfahrungen in den Frühe-Hilfen-Teams von Bruneck und von Bozen. "Der Dienst hat sich vor allem bewährt, da der Kontakt von vielen Familien gesucht wird, aber es auch Weiterempfehlungen gibt", berichtete Mitterhofer, Leiter des Sozialsprengels Bruneck und Umgebung und Koordinator des Frühe-Hilfen-Teams Pustertal. Rund 30 bis 40 Familien seien jährlich begleitet worden bzw. werden begleitet, um Situationen wie die Geburt eines weiteren oder eines Kindes mit Beeinträchtigungen, das Auftauchen finanzieller Probleme oder auch eine unerwartete Pflegesituation in der Familie besser bewältigen zu können. Gundula Gröber, territoriale Pflegedienstleiterin im Gesundheitsbezirk Bozen und Mitglied der Frühe-Hilfen-Arbeitsgruppe Bozen, bezeichnete die bessere und vernetzte Zusammenarbeit der freiwilligen und der professionellen Dienste zur Unterstützung der Familien als einen großen Pluspunkt der Frühen Hilfen. "Wir bieten den Familien eine Orientierungshilfe, um sie mittels der bestehenden Dienste gut unterstützen und begleiten zu können", betonte Gröber. Die bisher gemachten Erfahrungen seien sowohl für die Familien, aber auch für die beteiligten Dienste sehr positiv gewesen, weshalb es gelte, dieses Angebot weiterzuführen und auszubauen. Dies begrüßte auch Landesrätin Waltraud Deeg, die abschließend einen Aufruf an die Südtiroler Familien richtete: "Nutzen Sie diese Angebote, die Türen dazu sind jederzeit offen!"
Informationen zum Thema gibt es auf den Landeswebseiten unter www.provinz.bz.it/fruehehilfen
ck
Derzeit (14.01.2022) befinden sich rund 20.000 Südtirolerinnen und Südtiroler aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation. Um diese rechtzeitig nach Ablauf der Isolationszeit zu beenden, können Tests auch bei sehr vielen Apotheken und Hausärzten durchgeführt werden.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der damit zusammenhängenden großen Nachfrage nach Tests zur Beendigung der Isolation ist es für den Südtiroler Sanitätsbetrieb derzeit nicht mehr möglich, zeitgerechte Termine in den eigenen Teststationen(„Drive-in“) anzubieten.
Deshalb wird daran erinnert, dass die Tests zur Aufhebung der Isolation auch in sehr vielen Apotheken, bei den allermeisten Haus- und Kinderärzten und in den Testzentren der Gemeinden (siehe http://sabes.it/test ) durchgeführt werden können. Hierzu muss der Bürger/die Bürgerin das Schreiben des epidemiologischen Dienstes mit der Isolationsverordnung vorlegen, um festzustellen, ob die Isolationszeit beendet werden kann. Die negativen Testergebnisse müssen dem Sanitätsbetrieb von den Apotheken oder Haus- und Kinderärzten oder Testzentren übermittelt werden. Der Dienst für die epidemiologische Überwachung stellt daraufhin die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung aus und lässt diese dem Bürger/der Bürgerin zukommen.
Die Isolation kann nicht vor Ablauf der Isolationszeit beendet werden, welche wiederum vom Gesundheitszustand und Impfstatus des Betroffenen abhängt:
Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit sind kostenlos, wenn sie am 7. bzw. 10. Tag bei den Apotheken bzw. Haus- oder Kinderärzten durchgeführt werden. Werden die Tests bei privaten Testzentren oder den Zentren der Gemeinden durchgeführt, sind diese kostenpflichtig.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erinnert in diesem Zusammenhang an die Eigenverantwortung des Einzelnen, damit die Infektionskette unterbrochen werden kann und dankt allen für das verantwortungsbewusste Verhalten.
Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(SF)
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (13. Jänner) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 3/2022 erlassen.
Mit dieser dritten Anti-Corona-Verordnung des heurigen Jahres werden Vorschriften des Gesetzesdekrets vom 7. Jänner 2022, Nr. 1, übernommen und einige Präzisierungen hinzugefügt.
Die 3G-Bescheinigung (geimpft, genesen oder getestet) muss ab 20. Jänner auch für den Zugang zu Dienstleistungen an der Person sowie für Gespräche in Präsenz mit Inhaftierten und Internierten in Strafvollzugsanstalten für Erwachsene und Minderjährige vorgewiesen werden.
Ab 1. Februar gilt die 3G-Regelung auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Post-, Bank- und Finanzdiensten sowie zu Handelstätigkeiten (ausgenommen sind Grund- und wesentliche Bedürfnisse der Person, die noch festgelegt werden).
Weiters wird mit der Verordnung Nr. 3 die staatliche Regelung übernommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Bereich, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder in diesem Zeitraum vollenden werden, die 2G-Bescheinigung vorweisen müssen, um ihren Arbeitsplatz aufzusuchen. Die Regelung gilt vom 15. Februar bis zum 15. Juni 2022 und betrifft auch Personen, die auf der Grundlage externer Verträge in den genannten Sektoren arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder ehrenamtlich tätig sind.
Neuerungen im Bildungsbereich
Für alle Bildungsveranstaltungen und Kurse, die in Präsenz abgehalten werden, gilt - wie bisher bereits für die Bildungshäuser - ab sofort die 2G-Regelung(geimpft oder genesen).
Für die Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die während der Unterrichtszeit an Vorführungen in Theatern oder Kinos teilnehmen, gilt in Bezug auf die grüne Bescheinigung auch die 2G-Regelung.
Personen, die individuell bei Jugendeinrichtungen oder im Rahmen der mobilen Jugendarbeit betreut werden, müssen in Not- und Dringlichkeitseinsätzen nicht die grüne Bescheinigung vorweisen.
Schülertransport
Es wird präzisiert, dass die Pflicht der Schülerinnen und Schüler, vom 10. Jänner bis 10. Februar 2022 die 3G-Bescheinigung (genesen, geimpft oder getestet) für öffentliche Verkehrsmittel vorzuweisen, um sich von ihrem Wohnort zur Schule zu begeben und umgekehrt, für über 12-Jährige gilt.
Die Verordnung Nr. 3/2022 ist wie alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.
mpi
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes und die Umsetzung auf Gemeindeebene stand heute im Zentrum einer Video-Veranstaltung mit LH Kompatscher. Jede Gemeinde erhält einen Nachhaltigkeitsbeauftragten.
Alle 116 Gemeinden waren heute (13. Jänner) zu dem Online-Meeting in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband eingeladen, in dem Landeshauptmann Arno Kompatscher den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern noch einmal die wichtigsten Punkte der Nachhaltigkeitsstrategieder Landesregierung erläuterte. Zentrales Thema war auch, wie die konkrete Umsetzung in den Gemeinden erfolgen kann.
"Als Landesverwaltung und insbesondere auf Gemeindeebene arbeiten wir bereits jeden Tag im Sinne der Nachhaltigkeit. Ziel ist es aber, mehr Struktur in diese Zusammenarbeit zu bringen", stellte Landeshauptmann Kompatscher klar. "Es geht darum, dass wir – Land und Gemeinden - uns gemeinsam auf den Weg machen und dabei auch die Bürgerinnen und Bürger miteinbeziehen."
Bevölkerung einbinden
Es brauche Menschen, die den Weg der Politik mitgehen: "Es geht darum, Akzeptanz für politische Maßnahmen zu schaffen und Eigeninitiative zu fördern", unterstrich Landeshauptmann Kompatscher. Aus diesem Grund sollen die Nachhaltigkeitsbemühungen auf Gemeinde- und Bezirksebene institutionalisiert werden: Als Ansprechpartner für den Gemeindeverband und die Landesverwaltung ist jede Gemeinde in Südtirol aufgerufen, bis Ende März eine bzw. einen Nachhaltigkeitsbeauftragte bzw. Nachhaltigkeitsbeauftragten zu ernennen. Es sollte ein Mitglied des Gemeindeausschusses sein.
In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, dass eine Arbeitsgruppe der Nachhaltigkeitsbeauftragten der Gemeinden einen "Leitfaden für die Erreichung der SDGs für die Südtiroler Gemeinden" erarbeitet. Durch die Bildungsausschüsse soll die Einbindung der Bevölkerung gewährleistet werden. Im aktualisierten Entwurf des Klimaplans Südtirol, der derzeit ein partizipatives Verfahren durchläuft, ist zudem vorgesehen, dass Südtirols Gemeinden bis 2024 am Programm KlimaGemeinden teilnehmen oder als Mindeststandard eine "Energiebuchhaltung" einführen.
Viele Initiativen auf Gemeindeebene
Südtirol mit seiner Wasserkraft, den kleinen Wirtschaftskreisläufen und lebendigen Gemeinden habe gute Voraussetzungen, um beim Thema Nachhaltigkeit vorne mitzumischen: "Wir beginnen nicht bei null. Vor allem auf Gemeindeebene gibt es schon seit Jahren viele Initiativen für ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit", unterstrich der Landeshauptmann. Als Leitlinien für das Regierungshandeln dienen Südtirol die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG-Sustainable Development Goals). Dabei gilt der Grundsatz, dass bei Verfolgung eines Ziels kein signifikanter Schaden für ein anderes Ziel verursacht werden darf. "Die Eindämmung des Klimawandels, der Erhalt der Artenvielfalt, die Schaffung einer solidarischen und kulturell vielfältigen Gesellschaft, die gerechte Verteilung von Ressourcen, Einkommen und Chancen sowie eine wettbewerbsfähige Wirtschaft nach Kreislaufprinzipien sind die fünf wichtigsten Herausforderungen, die sich für Südtirol stellen", erklärte Kompatscher. Auch sollten sich die Gemeinden bei der Erarbeitung derGemeindeentwicklungsprogramme an den UN-Nachhaltigkeitszielen orientieren.
Als wichtige Neuerung verwies Kompatscher auf den SDG Tracker: 82 (von insgesamt 247) statistische Messgrößen werden in Südtirol derzeit bereits in Zusammenarbeit mit dem Landesstatistikinstitut ASTAT gemessen: "Dieses Instrument wird uns in den nächsten Jahren begleiten, damit wir sehen, wo wir stehen und wie wir uns im Bereich Nachhaltigkeit entwickeln", sagte der Landeshauptmann.
Nachhaltigkeitsstrategie des Landes
Im Juli 2021 hatte die Landesregierung das Strategiepapier für die nachhaltige Entwicklung Südtirols genehmigt und die wichtigsten Inhalte vorgestellt (siehe eigene Pressemitteilung).
mpi
Südtirols Gemeinden können bis zum 21. Februar Projekte für die Aufwertung einer historischen Ortschaft einreichen. Eines davon wird die Landesregierung für eine Finanzierung aus dem PNRR vorschlagen.
Aus dem gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds (Piano nazionale di ripresa e resilienza - PNRR) sollen insgesamt 21 Projekte (je eines für jede Region und autonome Provinz) zur Aufwertung von abwanderungsgefährdeten Ortschaftenoder Ortsteilen (borghi) finanziert werden. Es handelt sich dabei um die Aktion A der Maßnahme 2.1 im Bereich von Tourismus und Kultur mit der Bezeichnung "Attratività dei borghi". Für jedes dieser Projekte will der Staat über das Kulturministerium bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen, insgesamt also 420 Millionen Euro.
Projektvorschläge können bis 21. Februar vorgelegt werden
Damit möglichst auch eine Südtiroler Ortschaft in den Genuss dieser Maßnahme kommt, hat die Landesregierung heute (11. Januar) beschlossen, über eine öffentliche Bekanntmachung die Gemeinden zu einer Interessenbekundung für die Vorlage eines Pilotprojekts aufzufordern. Dazu haben die Gemeinden bis zum 21. Februar 2022 Zeit. Eine in der Landesabteilung Deutsche Kultur angesiedelte Bewertungskommission, in der neben den drei Landeskulturabteilungen auch der Gemeindenverband vertreten ist, wird die Projektvorschläge bewerten. Sie wird der Landesregierung dann jenes vorschlagen, das bis zum 15. März 2022 dem Kulturministerium in Rom zur endgültigen Entscheidung übermittelt wird. Den 116 Gemeinden wird diese öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Sie wird zudem auf den Landeswebseiten veröffentlicht.
Wiederbelebungsprojekte für historisch attraktive Ortschaften gesucht
Mit ihrem heutigen Beschluss übernimmt das Land auch die Leitlinien, die der Staat für die Ermittlung der Pilotprojekte vorgegeben hat. Demnach müssen die förderwürdigen Pilotprojekte der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Wiederbelebung historischer Ortschaften oder historischer Ortsteile mit Bevölkerungsrückgang dienen. Es geht dabei um Dörfer, die als beispielhaft für die Geschichte und Kultur ihrer Umgebung gelten können. Ziel dieser PNRR-Maßnahme sind die Erhaltung und Wiederbelebung von Kulturstätten sowie des kulturellen Erbes. Die Maßnahmen beziehungsweise die Ziele dieser Aktion des gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds entsprechen den Nachhaltigkeitszielen 8 und 11, also dem "nachhaltigen Wirtschaften als Chance für alle" und der "Nachhaltigkeit von Städten und Gemeinden".
Südtiroler Vorschlag wird bis 15. März dem Kulturministerium übermittelt
Die Landesregierung hat heute auch den Direktor der Abteilung Deutsche Kultur, Volker Klotz, beauftragt, die Kommission zu ernennen, die dann die Projektvorschläge bewertet und der Landesregierung ihren Vorschlag für das nach Rom zu übermittelnde Südtiroler Projekt unterbreitet. Dabei wird vor allem auf Aspekte wie die Beschäftigung junger Menschen, die Einbindung der lokalen Bevölkerung, die Wohnattraktivität sowie auf infrastrukturelle, strukturelle und digitale Maßnahmen Wert gelegt.
PNRR-Investitionen auch für kleinere Aufwertungsprojekte
Die PNRR-Investitionsschiene "Attrattività dei borghi" sieht noch eine zweite Maßnahme vor: Im Rahmen der Aktion B können Gemeinden ebenfalls bis zum 15. März 2022 direkt im Kulturministerium um Finanzierung kleinerer Projekte von bis zu 1,6 Millionen Euro ansuchen. Über diese Aktion können mehrere Südtiroler Projekte finanziert werden.
jw
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