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Auch 2022 können kleine und kleinste Unternehmen um Zuschüsse für betriebliche Investitionen ansuchen. Die Landesregierung hat die Richtlinien dazu gestern genehmigt.

Das Land Südtirol stellt im laufenden Jahr über die Landesabteilung Wirtschaftwieder Finanzmittel zur Verfügung, um kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung gestern (8. März) die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen im Jahr 2022 genehmigt und Finanzmittel im Wert von drei Millionen Euro dafür bereitgestellt.

Drei Millionen Euro stehen bereit

Die Förderung der Klein- und Kleinstunternehmen stelle eine wichtige Maßnahme dar, um vor dem Hintergrund der Corona-Krise Wirtschaftsstruktur und Arbeitsplätze zu sichern. Er verweist darauf, dass das Land die bisherige Förderstrategie nach Schwerpunkten fortsetze, mit den neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2022 allerdings neue Prioritäten vorgebe: "Wir wollen jene Betriebe besonders anerkennen, die jungen Menschen ausbilden", unterstreicht Landesrat Achammer, "daher gibt es für Lehrbetriebe im Rahmen der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung künftig 30 anstelle der bisher zehn Punkte."

Nachhaltigkeit wird anerkannt

Auch ein nachhaltiges Wirtschaften der Betriebe wird erstmals belohnt. "Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes sollen Unternehmen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung zehn Punkte erhalten", informiert Landesrat Achammer. "Nachhaltigkeit ist auch in der Wirtschaft ein zunehmend wichtiges und grundlegendes Thema, dem wir in den kommenden Jahren noch mehr Gewicht beimessen werden." Geplant sei, ein System zu entwickeln, das die Bemühungen der Unternehmen in diese Richtung belohne.

Augenmerk auf Nahversorgung, Kooperation, Internationalisierung

Weiterhin gilt ein besonderes Augenmerk den Nahversorgungsbetrieben. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht oder Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet, erhält zusätzliche Punkte. Besonders berücksichtigt wird auch das weibliche und das junge Unternehmertum. Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Online-Gesuchstellung ab sofort

Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 10. März und in der Folge bis 30. April angesucht werden. Die Rangordnungen werden bis 30. Juni 2022 erstellt. Die Anträge sind online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.

jw

Südtirol wird in den nächsten Tagen das Projekt zur Aufwertung von Stilfs für eine Förderung aus dem Aufbaufonds PNRR im Rahmen der Ausschreibung für attraktive historische Orte einreichen.

Mit 580 Punkten führt das Projekt der Gemeinde Stilfs zu Aufwertung und Wiederbelebung des Dorfes die Liste der insgesamt acht Projekte an, die Südtiroler Gemeinden für eine mögliche Finanzierung aus dem gesamtstaatlichen staatlichen Fonds für Aufbau und Resilienz (Piano nazionale di ripresa e resilienza - PNRR) der Landesverwaltung im Rahmen der Maßnahme für attraktivere Ortschaften (2.1 Attrativitá dei borghi M1C3) vorgelegt hatten. Die Landesregierung hat sich heute (8. März) den Vorschlag der Bewertungskommission zu eigen gemacht, nach welchem das von der Gemeinde Stilfs vorgelegte Projekt den Vorgaben und Absichten der Ausschreibung am besten entspricht. Somit wird das Land dieses Pilotprojekt bis zum 15. März dem Kulturministerium übermitteln. Bei positiver Bewertung durch die staatlichen Gremien und Einhaltung der Vorgaben bei der Umsetzung kann das Stilfser Projekt mit bis zu 20 Millionen Euro an PNRR-Fördermitteln bedacht werden.

Stilfser Projekt verbindet Innovation und Tradition

"Die Bewertungskommission unter dem Vorsitz von Abteilungsdirektor Volker Klotz hat dem ausgewählten Projekt bescheinigt, dass die kulturellen Aspekte gut durchdacht sind, und die auf mehrere Bereiche aufgeteilten Investitionen geeignet erscheinen, die abwanderungsgefährdete Ortschaft Stilfs aufzuwerten", informiert Landesrat Philipp Achammer, der den Beschluss heute gemeinsam mit seinem italienischen Amtskollegen Giuliano Vettorato und dem ladinischen Kulturlandesrat Daniel Alfreider vorgelegt hatte. Stilfs erfülle das Kriterium der Abwanderung. Das abgelegene romanische Haufendorf Stilfs allein zähle gerade noch 421 Einwohner. Im Projektvorschlag überzeuge die Verbindung zwischen Tradition und Innovation ebenso wie die Einbeziehung vieler Partner aus unterschiedlichen Bereichen, sagte der Landesrat. "Auch der Südtiroler Gemeindenverband hat seine Zustimmung erteilt", so Landesrat Achammer. Vorgesehen sind unter anderem Coworking-Räume, die Umwandlung des Dorfladens in ein Dienstleistungszentrum, ein Streumuseum (museo diffuso), Investitionen in die Landwirtschaft, Künstlerresidenzen und das Kulturfestival "Stelvio Festival". Hinzu kommt ein Streuhotel (albergo diffuso), das Entwicklungspotenzial für einen sanften Tourismus schaffe, heißt es im Gutachten.

Mit 550 Punkten folgt auf Platz 2 der Projektvorschlag der Gemeinde Salurn, auf Platz 3 jener der Gemeinde Klausen (520 Punkte), gefolgt von Sterzing (500), Graun im Vinschgau (460) und dem Projektvorschlag der Gemeinde Franzensfeste zur Aufwertung der Fraktion Mittewald (155 Punkte).  Nicht zugelassen werden konnten die Projektanträge der Gemeinden Truden, Altrei und Aldein sowie der Gemeinde Kastelruth für die Fraktion Telfen, da beide nicht den Vorgaben entsprachen.

Zwei Förderschienen der Aufbaufonds-Ausschreibung für attraktive Orte

Bekanntlich sollen aus dem staatlichen Fonds für Aufbau und Resilienz (PNRR) insgesamt 21 Projekte (je eines für jede Region und autonome Provinz) zur Aufwertung von abwanderungsgefährdeten Ortschaften oder Ortsteilen (borghi) finanziert werden. Für jedes dieser Projekte will der Staat über das Kulturministerium bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen, insgesamt also 420 Millionen Euro. Die PNRR-Investitionsschiene "Attrattività dei borghi" umfasst noch eine zweite Maßnahme:  Im Rahmen der Aktion B können Gemeinden ebenfalls bis zum 15. März 2022 direkt im Kulturministerium um Finanzierung kleinerer Projekte von bis zu 1,6 Millionen Euro ansuchen. Über diese Aktion könnten mehrere Südtiroler Projekte finanziert werden.

jw

500 Euro beträgt der einmalige Zusatzbeitrag, der Beziehenden des Beitrages für Wohnungsnebenkosten zur Tilgung der gestiegenen Energiekosten zur Verfügung gestellt wird. 

Die Landesregierung hat heute (8. März) auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg der Einführung eines außerordentlichen Zusatzbeitrages für die Wohnungsnebenkosten zugestimmt. Damit sollen die Bezieherinnen und Bezieher der Leistung "Beitrag für Wohnungsnebenkosten" im Frühjahr einen einmaligen Bonus von 500 Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt bekommen. "Wir wollen damit die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise und für jene Familien und Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, abschwächen", betonte die Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung.

Ansuchen und Auszahlung

Wer bereits den Beitrag für Wohnungsnebenkosten bezieht, muss keinen eigenen Antrag stellen, sondern erhält den außerordentlichen Zusatzbetrag innerhalb der nächsten Monate automatisch ausbezahlt. Wer hingegen den Beitrag für Wohnungsnebenkosten noch nicht bezieht, aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann jederzeit über den Sozialsprengel ihres bzw. seines Einzugsgebietes darum ansuchen. Auch die neuen Bezieherinnen und Bezieher werden dann im Laufe des Jahres den außerordentlichen Zusatzbeitragerhalten. Informationen dazu gibt es online oder direkt in den Sozialsprengeln. Insgesamt habe die Landesregierung dafür rund sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt, informierte Deeg. Derzeit erhalten über 11.000 Bezieherinnen und Bezieher den Wohnungskostenbeitrag.

ck

Mittwoch, 09 März 2022 08:58

Skigebiete: Förderungen wieder möglich

Nach neuen "nachhaltigen" Richtlinien will das Land Südtirol ab sofort und vorerst bis 2023 in erster Linie Kleinstskigebiete unterstützen.  

Die Landesregierung hat heute (8. März) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer neue Richtlinien beschlossen, nach denen die Entwicklung von Skigebieten vorerst bis zum Jahr 2023 gefördert werden soll. Die Gültigkeit der ehemaligen Förderrichtlinien war mit Jahresende 2020 ausgelaufen.  

"Mit dem heutigen Beschluss und der Genehmigung der neuen Richtlinien geben wir vor allem den Betreibenden von kleinen Skigebieten und Dorfliften die Möglichkeit, sich um Landesförderung für eine Reihe von Investitionen zu bewerben", betont Landesrat Achammer. Gerade Kleinstskigebiete könnten Investitionen häufig nicht stemmen, seien aber für einheimische Familien und auch für Urlaubsgäste wichtig. "Aus diesem Grund haben wir für die Dorflifte den Zuschuss zur Deckung von Betriebskosten vorgesehen", informiert der Landesrat. "Zudem haben wir eine Schutzklausel eingebaut, die bei Mittelknappheit Förderanträge für Dorflifte Vorrang einräumt." 

Förderung für Speicherbecken und überdachte Parkplätze eingeschränkt

So wird in den Richtlinien weiterhin zwischen lokalen Skigebieten, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, und Skigebieten im internationalen Wettbewerb unterschieden. Demnach ist in lokalen Skigebieten im internationalen Wettbewerb eine Finanzierung für Speicherbecken nicht mehr möglich. Überdachte Parkplätze im Bereich der Talstation können auch nicht mehr aus dem Rotationsfonds gefördert werden.  

Generell sind Förderungen für Beschneiungsanlagen, Pistenpräpariergeräte, Beleuchtung, Sicherheitsnetze, Förderbänder und Speicherbecken in unterschiedlicher Höhe – abhängig von Volumen und Art der Investition – vorgesehen. Nicht gefördert werden Investitionen in großen Skigebieten mit mehr als 50.000 Personen pro Stunde Gesamtförderleistung. Von einer Förderung ausgeschlossen sind zudem die ordentliche Instandhaltung, Investitionen, die nicht im Register der abschreibungsfähigen Güter eingetragen sind, und Lease-Back-Geschäfte. Die förderfähige Mindestausgabe liegt bei 15.000 Euro. 

Bis 30. Juni um Landesförderung ansuchen

Um Landesförderung für die Entwicklung von Skigebieten können Unternehmen ansuchen, die in der Handelskammer eingetragen und Konzessionsinhabende sind. Jeder Konzessionsinhabende kann im Jahr pro Skigebiet einen Förderantrag stellen, und zwar digital über den E-Governement-Dienst des Landes anhand der digitalen Identität (SPID). Um Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten für Dorflifte kann auf eigenem Gesuchsformular über zertifizierte Mail (PEC) im Amt für Industrie und Gruben der Landesabteilung Wirtschaft angesucht werden. Die Ansuchen sind jeweils bis zum 30. Juni einzureichen. Eine Ausnahme bilden die Beihilfeanträge für Wasserspeicher, für welche der 30. April als Einreichtermin gilt. 

Informationen

jw

Der SVP- Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler hat sich vor kurzem mit dem Südtiroler Postdirektor Luca Passero sowie dem Personaldirektor der Post in Südtirol Wolfgang Stein getroffen, um über die aktuelle Situation bei der Post zu sprechen. „Ein regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen verschiedener Körperschaften wie der Post ist sehr wichtig, denn so können politische und verwaltungstechnische Abläufe und Entscheidungen angepasst und verbessert werden“, zeigt sich Renzler im Anschluss an das Treffen erfreut.

Damit der Zustellungsdienst pünktlich und täglich erfolgt, müssen die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Postbediensteten laufend angepasst und verbessert werden, indem ihnen unter anderem auch die Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt wird und die Stunden- und Zustellpläne sowie die Zustellzonen laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

„Coronabedingt gab es in den vergangenen zwei Jahren immer wieder massive Personalausfälle. Die damit einhergehenden verspäteten Zustellungen führten in der Bevölkerung immer wieder zu Kritik. Nun zeichnet sich ein deutlich positiver Trend ab und die Verantwortlichen sind motiviert, alles zu unternehmen, damit die Postzustellung fortan wieder ohne Verzug klappt“, sagt Renzler.

Zentrale Themen sind Proporz und Neueinstellungen

Alle Beteiligten, egal ob Verantwortliche, Sozialpartner oder Politiker, stehen in der Pflicht, dazu beizutragen, damit der Postzustelldienst reibungslos funktioniert. Die Gewerkschaften müssen bei der Suche nach geeignetem Fachpersonal unterstützend zur Seite stehen und durch Zusatzabkommen dafür sorgen, dass die Arbeitszeiten und Zustellzonen bestmöglich organisiert werden. Wenn sich alle Verantwortungsträger für eine gut funktionierende Post einsetzen, so wird dieser für Südtirol so wichtige Dienst zukünftig dauerhaft effizient funktionieren.

Was den Proporz betrifft, so kann man der Post große Anstrengungen bescheinigen, diesen zu erreichen. Laut neuesten Zahlen gehörten am 31. Jänner 2022 40,9% der Bediensteten der italienischen Sprachgruppe, 54,7% der deutschen Sprachgruppe und 4,4% der ladinischen Sprachgruppe an. So weit auf dem Papier. Allerdings gibt es letzthin in der gesamten öffentlichen staatlichen und halbstaatlichen Verwaltung, welche den Proporzbestimmungen unterliegt, ein reales und nicht vorhersehbares Problem. Bewerber aus anderen Provinzen Italiens können sich ganz einfach ad hoc einer Sprachgruppe zugehörig erklären und einen entsprechenden Nachweis der Kenntnis beider Sprachen vorlegen, um dann eingestellt zu werden, während volljährige einheimische Bewerber dies nicht machen können und erst 18 Monate nach Abgabe der Erklärung an einem Wettbewerb teilnehmen können. Dies gilt für Südtiroler beider Landessprachen und schafft so ungewollt einen großen Nachteil für diese Bewerber.

„Da die Kenntnis der beiden Landessprachen nun auch über zertifizierte Sprachinstitute und Sprachschulen erworben werden kann, entsteht in der Südtiroler Bevölkerung immer öfter der Eindruck, dass der Proporz in den besagten Verwaltungen nicht eingehalten wird, was aber so nicht stimmt. Man kann der Post auch hier Anstrengungen bescheinigen, aber auch sie kann hier nur beschränkt Einfluss nehmen. Hier muss der Gesetzgeber andere Lösungen finden um das Recht auf Gebrauch der deutschen, italienischen und ladinischen Sprache der Südtiroler Bevölkerung zu garantieren. Einige neue Maßnahmen sind schon ausgearbeitet worden und warten nur mehr auf die Genehmigung des Ministerrates in Rom. Allerdings reichen diese allein noch nicht aus, um eine echte Vertretung aller drei Sprachgruppen in den staatlichen und halbstaatlichen Verwaltungen zu garantieren“, führt Helmuth Renzler aus.

Ein wichtiges Ziel muss sein, dass eine Arbeitskarriere bei der Post für möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber aller drei Landessprachen interessant wird. Neben einem leistungsgerechten Lohn müssen auch die Rahmenbedingungen wie Nähe zum Dienstsitz, Außendienstvergütungen, Familienfreundlichkeit und Arbeitszeiten passen.

„Dementsprechend sind alle Beteiligten aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die besten Lösungen zu finden“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen und dankt bei dieser Gelegenheit allen Postangestellten für ihren Einsatz, denn ohne deren Einsatz wäre eine halbwegs pünktliche Postzustellung während der Pandemiezeit sicherlich nicht möglich gewesen.

 

Die Beiträge für Stromverteilungsunternehmen für die unterirdische Verlegung von Freileitungen in Schutzgebieten werden wiedereingeführt: Die Hälfte der Kosten wird übernommen.

Die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für Anschlüsse an das Stromnetz wurden im Juli 2019 per Landesregierungsbeschluss festgelegt. Am heutigen Dienstag (8. März) hat die Landesregierung die Änderung dieser Richtlinien genehmigt.

Neu ist, dass für das Jahr 2022 die Beiträge für die unterirdische Verlegung von Freileitungen für Mittel- und Niederspannung in den Naturparks, im Nationalpark Stilfserjoch und in den Natura-2000-Gebieten wieder eingeführt werden. Für diese Eingriffe wird der Beitragssatz von 25 auf 50 Prozent der zugelassenen Kosten erhöht.

"Ziel ist es, die noch bestehenden Freileitungen in diesen sensiblen Gebieten, die für die Erhaltung von Natur und Landschaft von hohem Wert sind, zu entfernen", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Weiterhin ausgesetzt bleibt die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für neue Anschlüsse an das Stromnetz sowie für den Austausch oder den Ausbau der Stromnetze im ländlichen Raum.

tl/mpi

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (8. März) grünes Licht gegeben, die Einreichfrist für die Ansuchen um Beiträge zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme auf 30. Juni zu verschieben.

Auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato hat die Landesregierung heute (8. März) neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme genehmigt. Diese ersetzen die bisherigen, aus dem Jahr 2018 stammenden Richtlinien.

Der neue Text sieht vor, dass die Betreiber von Fernwärmesystemen im laufenden Jahr 2022 bis zum 30. Juni Zeit haben, um Ansuchen um Beitragsgewährung zu stellen. Bisher war der Endtermin mit 31. Mai festgelegt. "Auf diese Weise kann eine größere Anzahl von Anfragen für Neuanschlüsse an bestehende Fernwärmesysteme vonseiten der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden", unterstreicht Landesrat Vettorato. Weitere Änderungen betreffen die beitragsfähigen Investitionskosten, die an die Inflation angepasst werden.

"Ziel ist es weiterhin, den Fokus der Beitragsgewährung auf die Optimierungbestehender Erzeugungsanlagen sowie auf die Verdichtung bestehender Verteilinfrastrukturen zu legen", so Vettorato abschließend. "Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit und die Energieeffizienz der bestehenden Anlagen gesteigert werden." 

tl/mpi

Gastgewerbliche Betriebe dürfen weiterhin erweitert werden, sofern sie dabei keine zusätzlichen Gästebetten schaffen. Das hat die Landesregierung am heutigen Dienstag (8. März) beschlossen.

Um den gastgewerblichen Betrieben bis zur Umsetzung der im Landestourismusentwicklungskonzept enthaltenen Zielsetzungen in qualitativer Hinsicht weiterhin Entwicklungsperspektiven zu bieten, hat die Landesregierung am heutigen Dienstag (8. März) die Verordnung über die Erweiterungen abgeändert. 

Nachdem im letzten Jahr die Leitlinien des Landestourismuskonzeptes vorgestellt wurden, hatte die Landesregierung qualitative Erweiterungen von gastgewerblichen Betrieben bis zum Genehmigungszeitpunkt des endgültigen Konzeptes möglich gemacht.

Der Landesrat für Tourismus Arnold Schuler hat heute einen Beschluss eingereicht, der die Möglichkeit verlängert. Dazu stellt Landesrat Schuler klar: "Das Landestourismuskonzept wurde Ende 2021 genehmigt und dient als Grundlage für die künftige Entwicklung des Tourismus in Südtirol. Wir arbeiten nun intensiv an der normativen Umsetzung. Bis dahin soll die qualitative Erweiterungsmöglichkeit aber weiterhin möglich sein."

Voraussetzungen

Grundlage für die Erweiterung der Beherbergungsbetriebe ist die gemeldete Bettenzahl des jeweiligen Betriebs zum 1. Oktober 1997. Als Maßeinheit dient die Bruttofläche. Die angestrebte Einstufungsklasse darf bei einer Einstufung bis zu zwei Sternen höchstens drei Kategorien, bei einer Einstufung ab drei Sternen höchstens zwei Kategorien über der bestehenden liegen. Konkret dürfen Beherbergungsbetriebe sowie Speise- und Schankbetriebe bei einer Erweiterung der entsprechenden Gebäude die angegebenen Bruttoflächen erreichen.

"Wie durch ein Rechtsgutachten klargestellt wurde, ist die Möglichkeit der qualitativen Erweiterung aufgrund der geltenden Bestimmungen jedoch nur in Siedlungsgebieten möglich", erklärt Landesrat Schuler. Erweiterungen außerhalb der Siedlungsgebiete sind nur für jene Gemeinden möglich, die diese in ihren Landschaftsplänen vorgesehen haben. "In Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung arbeiten wird an einem Vorschlag, damit die Landschaftspläne der Gemeinden so schnell als möglich dahingehend angepasst werden können", sagt der Landesrat.

np

„Es hat aktuell oft den Anschein, dass die Frauenpolitik nicht weiterkommt“, erklärt SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard anlässlich des diesjährigen Weltfrauentages am 8. März, „doch wir müssen uns bewusst sein, dass es eine Politik der kleinen Schritte ist“.  Sie erinnert an die vielen Frauen, die in den verschiedensten Bereichen oftmals im Hintergrund für die Frauenanliegen arbeiten.

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt an Frauen, Lohnungleichheit und Rentenschere: die großen Anliegen der Frauen scheinen vielfach festzustecken, die Coronakrise hat der Gleichberechtigung noch dazu einen zusätzlichen Dämpfer verpasst. „Nichtsdestotrotz können und sollen wir auch am diesjährigen Weltfrauentag zuversichtlich in die Zukunft blicken“, unterstreicht SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard. „Chancengleichheit ist ein weiter Weg und Frauenpolitik eine Politik der kleinen Schritte“,hält Gebhard fest und sagt weiter, „auch wenn es derzeit mühsam ist, im Hintergrund sind so viele Frauen in so vielen Bereichen aktiv.“

 

Rentenreform 2023: Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten

Mehr als zehn Jahre sind seit der Unterschriftenaktion „Danke Mami“ vergangen, „nun stehen die Zeichen gut, dass der Vorschlag zu einer Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten für die Rente auch in Rom eine politische Mehrheit findet“, blickt Gebhard auf die anstehende Rentenreform 2023. Es ist dies ein Anliegen, das auch der Südtiroler Landtag mittragen soll, wenn es nach einem Begehrensantrag der SVP-Abgeordneten Magdalena Amhof geht. 

 

Rat der Gemeinden: Nicht ohne Frauen…

Eine verpflichtende Frauenquote wird auch beim Rat der Gemeinden, in dem derzeit nur zwei Bürgermeisterinnen vertreten sind und die Ämter von Präsidenten und Vizepräsidenten von Männern besetzt werden, eingeführt. „Dass es so nicht gehen kann, haben wir bereits vor einem Jahr klargestellt“, erinnert Renate Gebhard. „Durch Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit und eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen ist es nun gelungen, eine bessere Vertretung der Frauen in diesem wichtigen Gremium für die Zukunft sicherzustellen“, so die SVP-Landesfrauenreferentin, die darauf hofft, „dass es irgendwann solche Gedenktage wie den Tag der Frau nicht mehr braucht, weil Gleichberechtigung und Chancengleichheit eine Selbstverständlichkeit sind.“

 

Tief erschüttert blicken wir alle auf die Ukraine und auf die humanitäre Katastrophe, die sich mit jedem Tag zuspitzt.

Die Südtiroler Ärzte für die Welt sind als Organisation zu klein, um eine eigene Hilfsinitiative zu starten.

Darum schließt sich der Verein dem Weißen Kreuz an und unterstützt dessen Hilfseinsatz in Osteuropa beim Aufbau eines Flüchtlingscamps. Das Weiße Kreuz startet in dieser Woche mit einem ersten Hilfskonvoi in das Krisengebiet, an dem auch ein Arzt und Mitglied der Südtiroler Ärzte für die Welt teilnimmt und wird dort helfen, ein Flüchtlingscamp mit einem Ambulatorium für die medizinische Grundversorgung aufzubauen. 

Geführt wird das Flüchtlingscamp von Samaritan International, einem europäischen Netzwerk von Hilfsorganisationen, dem auch das Weiße Kreuz angehört. Dadurch kann die Hilfeleistung schnell, direkt und unbürokratisch erfolgen. 

Die Südtiroler Ärzte für die Welt unterstützen diesen Hilfseinsatz finanziell und bitten um Spenden.

Spendenkonto                 Südtiroler Ärzte für die Welt

Spendenzweck                 Ukrainehilfe

 

Südtiroler Sparkasse      IBAN IT35 E06045 11600 000005003779   

Volksbank                          IBAN IT95 U05856 11601 050570000333   

Raiffeisenkasse                IBAN IT25 U08081 11610 000306005349  


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