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https://www.youtube.com/watch?v=B6GMV9WX-kA

 

Die Irreführung der SVP im Hinblick auf das Referendum geht ungestraft weiter. Von den Institutionen im Stich gelassen, müssen die BürgerInnen allein damit fertig werden und es bleibt ihnen überlassen, der SVP dafür einen Denkzettel zu verpassen und sich bei den nächsten Wahlen daran zu erinnern. Wir, die Initiative für mehr Demokratie, werden die Erinnerung daran wach halten!

Die Feststellung von SVP-Parteiobmann Achammer, ein JA beim Referendum sei ein klares Bekenntnis zur Direkten Demokratie hat seine Gültigkeit einzig und allein in Bezug auf das Verständnis der SVP von Direkter Demokratie: Das oberste Prinzip dieses Verständnisses ist, dass sie die parlamentarische Arbeit nicht stören darf! Damit ist jede Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung durch die BürgerInnen ausgeschlossen und es folgt daraus, dass es kein Referendum geben darf. Damit ist schon die Hälfte der Direkten Demokratie für die SVP liquidiert, was sie mit dem Gesetz, über das jetzt die BürgerInnen zu entscheiden haben, anstrebt. 

Direkte Demokratie besteht im Recht des Volkes, mit dem Instrument der Volksinitiative selbst gesetzgebend tätig zu sein und mit dem Instrument des Referendums, die parlamentarische Gesetzgebung zu kontrollieren. Wenn weder das eine, noch das andere Recht seit seiner Verankerung 2001 im Autonomiestatut, wirksam zur Anwendung kommen konnte, dann ist einzig und allein die SVP dafür verantwortlich. Sie hat mit ihrer Regelung der Direkten Demokratie dafür gesorgt, dass sie nicht anwendbar ist. Bis 2018 mit einem Beteiligungsquorum von 40% das, wie die Erfahrung gezeigt hat, jeden abschreckt, sich die jahrelange Arbeit für eine Volksinitiative anzutun und ab 2018 mit der Kommission der Landesregierung, die in diesen Jahren insgesamt 5 Anträge auf Volksabstimmungen abgelehnt hat. Zudem hat sie selbst die Einberufung des kleinen und schwachen ausgelosten Bürgerrates verhindert, indem Landtagspräsident Noggler das, vom Gesetz von 22/2018 vorgesehene Büro für politische Bildung und Partizipation, nicht eingerichtet hat. Ein solcher Bürgerrat ist in mindestens fünf Fällen gefordert worden. Aufgabe dieses Büros ist u.a. die Durchführung der ausgelosten Bürgerräte und die Beratung der BürgerInnen bei der Nutzung der direktdemokratischen Instrumente.Auch die Aussage von LH Kompatscher, dass man mit dem Sieg des NEIN wieder von vorne beginnen müsste, um Direkte Demokratie anwendbar zu machen, ist falsch. Erstens geht die angebliche Nichtanwendbarkeit auf das Konto der SVP, zweitens hätte man ja darauf verzichten können, die nötige Behebung technischer Mängel als Deckmantel für die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte zu missbrauchen und drittens liegt im Landtag ein sauberer Gesetzentwurf der Grünen zur Behandlung bereit, mit dem einzig und allein diese technischen Mängel behoben werden sollen. Also, nach dem Referendum, gleich an die Arbeit und der Fall ist sofort behoben.Ebenso ist die „Richtigstellung“ von LH Kompatscher zur Regelung des Referendums in der Schweiz irreführend. Es ist richtig, dass dort für dringlich erklärte Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, gleich in Kraft treten, aber die Unterschriftensammlung für das Referendum darüber kann gleich anschließend beginnen und die Gesetze, die dann in der Volksabstimmung abgelehnt werden, treten wieder außer Kraft. Die Regelung im Landesgesetz 22/2018 sieht hingegen vor, dass Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag verabschiedet werden, grundsätzlich nicht dem Referendum unterworfen werden können.Zur Feststellung des Landeshauptmannes, dass diese Form des Referendums verfassungswidrig sei und man deshalb einem möglichen Rekurs vorbeugen müsse, können wir nur zum xten Mal daran erinnern, dass das Gesetz und insbesondere diese Form des Referendums von den zuständigen Stellen in Rom sehr wohl geprüft worden ist und es offensichtlich keinen Grund für die Regierung gegeben hat, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Nebenbei: Die SVP hat im Landtag oft genug Gesetze verabschiedet, von denen sie nur zu gut gewusst hat, dass sie vor dem Verfassungsgericht angefochten und zurückgewiesen würden. Bei dem, was ihr wichtig ist, hat sie mit einer verfassungsrechtlichen Fragwürdigkeit ihrer Vorhaben kein Problem. 

Wie Recht hat aber der Landeshauptmann mit seiner Aussage, „hier müssen wir noch sehr viel von der Schweiz lernen, wo die Sachthemen im Vordergrund stehen“: Würde ein Schweizer Politiker sich trauen, vor einer Volksabstimmung zu erklären, dass er sein Vorhaben auch durchziehen wird, wenn es vom Volk abgelehnt wird, könnte er den Hut nehmen! Nicht nur sorgt die SVP dafür, dass die Instrumente der Direkten Demokratie so geregelt werden, dass sie nicht funktionieren, sondern sie ignoriert selbst die Entscheide, wenn sie einmal doch zustande kommen. Wie schon im Fall „Flugplatz“. Ist deshalb die Direkte Demokratie zu entsorgen oder vielleicht besser etwas anderes?Und abschließend zur Dialogbereitschaft der SVP:
Die Initiative für mehr Demokratie hat nach 2018 mehrmals im Zusammenhang mit den Vorhaben der SVP beim Landeshauptmann um Aussprachen angesucht. Sie wurde immer abgewiesen!

  "Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen".

Auf einer Pressekonferenz erläuterte Südtirols Landtagspräsidentin die Bedeutung und die Abstimmungsmodalitäten der am Sonntag stattfindenden Volksabstimmung und forderte die Bevölkerung auf, die vom Landtag an alle Haushalte verschickte Informationsbroschüre zu konsultieren, die auch online verfügbar ist. „Es gibt kein Quorum: Nur die, die abstimmen, entscheiden über das Ergebnis“, erklärte die Präsidentin.

Die Bedeutung der Volksabstimmung am kommenden Sonntag und die Art und Weise der Stimmabgabe: Das war der Inhalt der Pressekonferenz, zu der die Präsidentin des Südtiroler Landtags heute Morgen im Landtagsgebäude eingeladen hat. Sie erklärte, dass es nicht möglich gewesen sei, das Landesreferendum vom 29. Mai mit dem staatsweiten Referendum vom 12. Juni zusammenzulegen, das andere Modalitäten hat, und erinnerte daran, dass die Wahllokale am Sonntag, dem 29. Mai, von 7 bis 21 Uhr geöffnet sind. Sie wies darauf hin, dass es bei dem Referendum um ein Landesgesetz geht, das einige Bestimmungen der derzeit geltenden Regelung über die direkte Demokratie (Landesgesetz Nr. 22 vom 3. Dezember 2018) – darunter jene zum bestätigenden Referendum – und das Gesetz zum Rat der Gemeinden (Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Februar 2010) ändert.

Die Inhalte des Landesgesetzes, über das am Sonntag abgestimmt wird, werden in einer Broschüre ausführlich erläutert, die der Landtag allen Haushalten zugeschickt hat und das auch online auf der Homepage www.landtag-bz.org heruntergeladen werden kann: „Darin finden die Bürgerinnen und Bürger neben dem kurzen Text der Fragestellung alle Informationen zum Thema der Befragung – klar, verständlich, unparteiisch und vollständig“, betonte die Präsidentin. Zum Inhalt der Referendumsfrage wollte sie sich nicht äußern, um keine Abstimmungsempfehlungen zu suggerieren: „Diese sind jedoch in der Broschüre enthalten: Es handelt sich um die von den Fraktionen im Landtag ausgearbeiteten und vorgelegten Gründe für ein Ja oder Nein“, stellte sie klar.

Die Präsidentin wollte noch einen wichtigen Aspekt der Volksabstimmung hervorheben: „Damit das Ergebnis des bestätigenden Referendums gültig ist, muss kein Quorum erreicht werden: Nur diejenigen, die zur Abstimmung gehen, werden also über das Ergebnis entscheiden, und dieses gilt auch für jene, die zu Hause bleiben. Deshalb ist es wichtig, zur Wahl zu gehen.“ Wahlberechtigt sind Bürger, die am 29. Mai 2022 mindestens 18 Jahre alt sind, in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und seit vier Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz im Gebiet der Region Trentino-Südtirol haben, die meiste Zeit davon in der Provinz Bozen.

An diese wandte sich die Präsidentin zum Abschluss der Pressekonferenz: „Ich appelliere herzlich an die 387.140 in Südtirol ansässigen Wahlberechtigten, an der Volksabstimmung teilzunehmen, und erinnere sie daran, dass die freie und geheime Stimmabgabe nicht nur ein Recht, sondern auch eine staatsbürgerliche Pflicht ist“.

(AM)

Die Vinschger SVP Bezirksleitung hat sich jüngst zu ihrer ersten Sitzung nach den Bezirkswahlen am 29. April getroffen.

 

Die Themen waren die Kooptierung für die peripheren Ortsgruppen Martell, Schnals und Stilfs – die Wahlen der SVP Spitze im Herbst – ein Treffen der Ortsgruppen und neuen Ortsobleute (fast 2/3 neu) mit dem Landeshauptmann und dem Parteiobmann im Juni und die Berichterstattung über die Ergebnisse der jüngsten Aussprache der SVP Kontaktgruppe mit dem Landeshauptmann.

Ausführlich besprochen wurde auch das Referendum zur direkten Demokratie am kommenden Sonntag.

„Die Vinschger SVP steht für ein klares JA zur direkten Demokratie und den im neuen Gesetz vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie, wie beratende Volksbefragung, aufhebende und einführende Volksabstimmung, Volksbegehren, Bürgerrat sowie der Volksabstimmung gemäß Art. 47, Abs. 5 des Autonomiestatuts“, so der Bezirksobmann Plangger.

 

„Das sog. bestätigende Referendum über Landesgesetze ,  mit welchen von einer kleinen Gruppe von 300 Personen Landesgesetze ausgesetzt werden können, höhlt die repräsentative Demokratie aus. Das ist zuviel des Guten“, so Plangger weiter, „und dazu wird auch noch Steuergeld vergeudet und den Gemeinden viel Arbeit aufgebürdet“.

 

„Es braucht  ein JA, damit das aktuelle Gesetz endlich anwendbar wird. Es bleiben ja alle anderen Möglichkeiten aufrecht Volksabstimmungen abzuhalten, also auch Gesetze per Volksentscheid einzuführen, zu ändern oder aufzuheben“, so die Bezirksobmann-Stellvertreterin Irmgard Gamper abschließend.

Mittwoch, 25 Mai 2022 12:47

Maskenpflicht in Schulen muss weg

Endlich ist es wieder Normalität eingekehrt. 120.000 Vasco Fans ohne Maske dicht an dicht beim Konzert in Trient, Veranstaltungen landauf, landab, wo Menschen wieder unbeschwert zum Feiern zusammenkommen oder ohne Maske selbst im Lebensmittelmarkt einkaufen gehen können. Bei Eltern, Schülern und Lehrpersonal herrscht weiterhin Unverständnis und noch großes Kopfschütteln. Der Bildungslandesrat Philipp Achammer und die Kammerabgeordnete Renate Gebhard, die sich zwar über die römisch verordnete Maskenpflicht “wahnsinnig ärgern”, bringen offensichtlich politisch nicht den Mut auf, die belastende Situation in den Schulen für die Kinder zu lösen. Das Team K fordert die Landesregierung auf, mutige Entscheidungen im Sinne der Kinder zu treffen. 

“In der Schule macht sich zur Zeit Politik nur noch lächerlich und erntet Unverständnis. Egal ob auf nationaler oder lokaler Ebene. Menschen kontaktieren mich täglich mit der Bitte einzuschreiten. Dabei muss es die Landesregierung sein, die endlich ein klares Zeichen auch in Richtung Rom setzen muss. Ich habe es letzte Woche selbst erlebt, dass ein Schüler alleine im Flur einer Oberschule mit einer FFP2-Maske bei 30 Grad Außentemperatur gesessen ist. Solche politischen Entscheidungen die Maskenpflicht in Schulen aufrecht zu halten, die zum Teil weiterhin rigoros kontrolliert werden, sind inzwischen reine Willkür, ohne Hausverstand und unverhältnismäßig allemal. Ich erwarte mir von der Landesregierung jetzt eine mutige Entscheidung. Die verbale Aufgeregtheit des Schullandesrates und Schuldsuche in Rom nützt in dieser Situation reichlich wenig. Die Maskenpflicht in der Schule muss zumindest am Platz sofort aufgehoben werden, selbst mit dem Risiko, dass diese Entscheidung in Rom angefochten wird. Alles andere ist ein Versagen gegenüber unseren Kindern.” ist Alex Ploner vom Team K überzeugt. 

In dieselbe Kerbe schlägt Dr. Franz Ploner, der die gesamte Situation als Arzt immer auch von einer wissenschaftlich gesundheitspolitischen Warte aus gesehen hat. Auch er zeigt kein Verständnis mehr für die Maskenpflicht in der Schule. “In dieser Vorgehensweise zur Maskenpflicht in der Schule unter der jetzigen Situation gibt es keine wissenschaftliche Evidenz mehr, die das Infektionsgeschehen dadurch einschränken würde. Wir sitzen im Regionalrat und Landtag ohne Maske Schulter an Schulter und unsere Kinder müssen trotz Lüften und Abstand mit Maske am Arbeitstisch sitzen. In der letzten Landtagssitzungswoche hatte LH Kompatscher angekündigt, sich in der Staat-Regionen-Konferenz für die Abschaffung der Maskenpflicht einsetzen zu wollen. Die Bevölkerung und wir als politische Vertreter fordern nun Stärke, Mut und Entschlossenheit der Landesregierung Rom gegenüber, wenn wir noch das letzte bisschen Vertrauen in die Politik erhalten wollen.” bringt es der Arzt und Team K Abgeordnete Dr. Franz Ploner auf den Punkt.

An vier Infoabenden hat Landesrat Arnold Schuler in Karneid, Algund, Bruneck und Vahrn den Bürgerinnen und Bürger kürzlich das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ vorgestellt.

An vier Infoabenden zum Landestourismusentwicklungskonzept 2030+, kurz LTEK 2030+, gab Landesrat Arnold Schuler interessierten Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in das Konzept und bot die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Insgesamt 420 Interessierte nahmen an den Veranstaltungen in Karneid, Algund, Bruneck und Vahrn teil, am meisten davon in Algund.

Landesrat Schuler hob in seinen Ausführungen hervor, dass der Tourismus Südtirol großen Erfolg und folglich wirtschaftlichen Aufschwung beschert habe. Neben den positiven seien aber auch negative Auswirkungen der touristischen Entwicklung spürbar, sagte Schuler und meinte zur Tourismusgesinnung: "Der Tourismus in Südtirol kann in Zukunft nur funktionieren, wenn ihn die breite Bevölkerung in den Gemeinden mitträgt." Man habe erkannt, so der Landesrat, dass ein Umdenken notwendig sei.

Nach dem 40-minütigen Vortrag des Landesrats erhielten die Fragen und Wortmeldungen des Publikums breiten Raum: Dabei erhielt die neue, zukunftsweisende Ausrichtung des Tourismus großen Zuspruch. Diskutiert wurden unter anderem die Sicherung der kleinen Betriebe, die Bettenkontingentierung und die Zukunftsaussichten für die Jugend im Land. Die Neuausrichtung sei ein notwendiger Schritt, meinten viele Zuhörer, denn man habe Grenzen erreicht. Landesrat Schuler sicherte zu, dass es sich hierbei um keinen absoluten Stopp für die Branche handelt, sondern um eine geregelte und gezielte Steuerung der Entwicklung.

Südtirol habe sich auf den Weg zu einer neuen Tourismuskultur gemacht. "Nun arbeiten wir intensiv an der strategischen und normativen Umsetzung", sagte Schuler.

Die Grundlage für das LTEK 2030+ war vom Center for Advanced Studies von Eurac Research gemeinsam mit IDM Südtirol erarbeitet worden. Sie dient als standardisierte und datenbasierte Grundlage, um die touristische Entwicklung in Südtirol messen, beobachten und steuern zu können. Darin sind viele handlungspolitische Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Branche enthalten. Das Konzept ist online abrufbar.

np

Bezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser: „Mehr Mut für Lokales!“

 

Immer wieder setzt sich der Wirtschaftsverband hds mit einer Reihe von Initiativen dafür ein, den lokalen Einzelhandel im Vinschgau zu stärken, die Bevölkerung zum Einkaufen vor Ort einzuladen und dafür zu sensibilisieren.

 

„Seit mittlerweile drei Jahren organisieren wir die Aktion „do leb i, do kaf i“ – gekoppelt mit einem Gewinnspiel für die Kunden. Knapp 85 lokale Betriebe in allen Sparten des Handels, von Reschen bis Kastelbell/Tschars, nehmen daran teil. Sie sind die Träger der Aktion und der Lebensqualität in unseren Orten. Sie sorgen für lebendige Dörfer und schaffen Arbeitsplätze vor Ort. Also mehr Mut für Lokales!“, so der Appell von hds-Bezirkspräsident Dietmar Spechtenhauser.

 

Für das Gewinnspiel wurde der Zeitraum vom 28. Mai bis 18. Juni 2022 gewählt. Als Hauptpreis PM 250522 plakatwinkt ein E-Bike „Specialized Tero 3.0“. Weitere Preise sind Gutscheine und monni cards mit einem Gesamtwert von 3000 Euro. Mit diesen Preisen möchte der hds regionale Kreisläufe unterstützen und die Wertschöpfung im Tal behalten.

 

Die Gewinncoupons sind in den teilnehmenden Betrieben erhältlich und können auch dort wieder abgeben werden. Alle Informationen zum Gewinnspiel und alle Betriebe sind online unter www.hds-bz.it/dolebi abrufbar.

 

Flankierend zum Gewinnspiel hat der hds-Bezirksausschuss außerdem beschlossen, die Initiative mit einer Beschilderungskampagne zu begleiten. „Durch große Tafeln an den Ortseingängen der Dörfer sollen Passanten immer wieder mit der Botschaft ‚do leb i, do kaf i‘ in Kontakt kommen“, so Spechtenhauser.

 

„Besonders in der aktuellen Situation und durch die Pandemie stark angeschlagenen Handelsbetrieben sehen wir diese Kampagne als wichtige Unterstützung zur Stärkung der regionalen Kreisläufe und zum Erhalt der Nahversorgung im Vinschgau“, betont abschließend der hds-Bezirkspräsident.

 

Der neue Südtirol Pass business mit Vorteilen für Unternehmen und deren Mitarbeiter wurde in Bozen vorgestellt. LR Alfreider: "Der Pass ist übertrag- und flexibel nutzbar und bequem abzurechnen."

 
 

Der Südtirol Pass business ist ein neues Angebot, das sich in erster Linie an die Unternehmen und ihre Mitarbeiter wendet. "Unser Ziel ist es, dass so viele Dienstfahrten wie möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und damit nachhaltig und umweltfreundlich zurückgelegt werden", sagt dazu Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. 

Angefordert werden kann der Südtirol Pass business von privaten und öffentlichen Betrieben, Einzelunternehmen und selbstständig Erwerbstätigen, die über eine italienische Mehrwertsteuernummer verfügen. Der Betrieb kann diesen Pass dann allen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Wie beim Südtirol Pass gewohnt, sinkt der Fahrpreis, wenn viele Kilometer pro Jahr zurückgelegt werden. "Der Südtirol Pass business kann auf allen öffentlichen südtirolmobil-Verkehrsmitteln einschließlich der Regionalzüge bis Trient und jener im Abschnitt Brenner – Innsbruck sowie Innichen/Vierschach – Lienz genutzt werden" sagte Alfreider. Insgesamt solle der Südtirol Pass business wie auch die anderen Südtirol Pässe zum bequemen Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel einladen. Zeit, die sonst im Stau oder beim Fahrzeuglenken vergehe, könne so sinnvoll und auch produktiv genutzt werden", erklärte Mobilitätsressortchef Martin Vallazza.

Die Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit dem Südtirol Pass business aktiv zur Verkehrsvermeidung bei. "Aber auch für die Unternehmen und Betriebe selbst entstehen Vorteile, denn die mit dem Südtirol Pass business zurückgelegten Fahrten können steuerlich abgesetzt werden", sagt Federico Giudiceandrea, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings. Da auch mehrere Kärtchen für beliebig viele Mitarbeiter angefordert werden können, entfalle die lästige monatliche Abrechnung.

Der Südtirol Pass business im Detail

Die Beantragung des Südtirol Pass business erfolgt mittels online-Formular auf der Webseite www.suedtirolmobil.info, wobei die einmalige Ausstellungsgebühr für jeden Südtirol Pass business 20 Euro beträgt. Vor der ersten Nutzung muss jeder Südtirol Pass business im Online-Nutzerkonto aktiviert und damit freigeschaltet werden. "Für Bus- und Bahnfahrten innerhalb des südtirolmobil-Verbundgebietes fallen pro Tarif-Kilometer 0,12 Euro an, wobei der Mindestpreis für jede Fahrt, auch im Stadtbereich Bozen und Meran, zehn Tarif-Kilometern entspricht", erklärt Patrick Dejaco, Leiter des Bereiches Informationssysteme in der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG. Den Südtirol Pass business gibt es ausschließlich mit Postpaid-Vertrag (SEPA Direct Debit). Die Abbuchung erfolgt direkt über das Bankkonto.

Alle Informationen zum neuen Südtirol Pass business: www.suedtirolmobil.info 

 
 

LPA/red/san

 

Der Schienen-Ersatzdienst für die Bahnstrecke Meran-Töll wird ab Montag, 23. Mai, verstärkt. Infolge einer gerichtlichen Aussetzung der Arbeiten an den Tunnels ist der Abschnitt weiter gesperrt.

Ab Montag, 23. Mai, wird der Schienen-Ersatzdienst Meran-Töll (Buslinie 250B) neu organisiert und verstärkt, da der Bahnabschnitt infolge der gerichtlichen Aussetzung der Bauarbeiten an den Tunnels weiter unterbrochen bleiben muss.

Die Abfahrtszeiten der Busse in Meran werden während der Hauptverkehrszeiten um zehn Minuten vorverlegt, wodurch am Bahnhof Töll der Anschluss an die Vinschger Bahn auch bei hohem Verkehrsaufkommen besser gewährleistet werden kann.

Für die von Bozen kommenden Bahnfahrgäste bedeutet dies allerdings, dass am Bahnhof Meran die direkte Anschlussverbindung Richtung Vinschgau nicht mehr gegeben ist und dass etwas längere Reisezeiten einzuplanen sind.

Zudem wird ab Montag mit der Buslinie 212B ein Mindestdienst zwischen dem Bahnhof Marling und dem Bahnhof Töll eingerichtet, um auch den Fahrgästen aus Marling eine direkte und schnellere Verbindung in Richtung Töll und Vinschgau zur Verfügung zu stellen.

Baustopp für die beauftragte Firma seitens des Gerichts

Ende November des Vorjahres waren die Anpassungsarbeiten an den Bahntunnels Josefsberg und Töll planmäßig gestartet, wie im Rahmen der Elektrifizierung der Bahnlinie vorgesehen. Erste Arbeiten wurden bis zum Frühjahr 2022 durchgeführt, mussten dann aber gestoppt werden, nachdem die beauftragte Firma in finanzielle Schieflage geraten war. Der für Juli geplante Abschluss der Tunnelarbeiten kann somit nicht eingehalten werden.

Unterdessen wurde die gerichtliche Aussetzung der Arbeiten an den Bahntunnels um weitere zwei Monate verlängert, durch diese Blockade dürfen die Arbeiten auch nicht an eine andere Firma weiter vergeben werden. "Das bedeutet, dass die Bauarbeiten frühestens im Spätsommer wieder aufgenommen werden können", erklärt Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA – Südtiroler Transportstrukturen AG, die die gesamten Arbeiten zur Elektrifizierung der Vinschger Bahn leitet. 

Da der Gleiskörper teilweise fehlt, kann die Vinschger Bahn in der Zwischenzeit nicht verkehren. Mit einer Inbetriebnahme des Bahnabschnitts Meran-Töll ist laut Dejaco im heurigen Jahr voraussichtlich nicht mehr zu rechnen.

Alle Informationen zu den Fahrplänen der Schienenersatzdienste für die betroffene Strecke gibt es auf der Webseite und auf der App südtirolmobil.

san

Die Landesregierung hat grünes Licht für die Institutionalisierung der paritätischen Expertenkommission für die Schutzhütten des Landes gegeben. Die Zusammenarbeit Land-CAI-AVS wird gestärkt.

Das Land Südtirol institutionalisiert die paritätische Schutzhüttenkommission, in der das Land und die Alpinvereine Alpenverein Südtirol (AVS) und CAI Alto Adigezusammenarbeiten. Die Landesregierung hat dem Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone, der für die 26 Schutzhütten in Landesbesitz zuständig ist, am Dienstag, 17. Mai zugestimmt. Erfolgen soll der Schritt über die Einfügung eines neuen Artikels in das Landesgesetz 2/1987.

Zu den ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie zu den Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der Landesschutzhütten wird es damit einen regelmäßigen Austausch zwischen CAI, AVS und der Landesabteilung Hochbau sowie der Landesvermögensabteilung geben.

"Bereits seit Jahren greifen wir auf die Erfahrung und die Kompetenzen der beiden repräsentativsten Bergsteigerverbände Südtirols zurück, wenn es um Maßnahmen auf den Schutzhütten geht", unterstreicht Landesrat Bessone. "Ihre Unterstützung ist für unsere Arbeit wichtig. Mit der Institutionalisierung der paritätischen Schutzhüttenkommission wird die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit CAI und AVS weiter gestärkt."

Aufgabe der Schutzhüttenkommission ist es, das Land zu beraten und die zuständigen Landesämter bei Fragen zur Sanierung, zum Wiederaufbau, bei der Priorisierung der Maßnahmen und in technischen Fragen zu unterstützen. Die Kommission besteht aus dem Direktor der Landesabteilung Vermögensverwaltung Daniel Bedin, dem Direktor des Landesamtes für Geologie und Baustoffprüfung Volkmar Mair, dem Vizepräsidenten des CAI Alto Adige Claudio Sartori und dem AVS-Vorsitzenden Georg Simeoni. Die Mitglieder erhalten keine Entschädigung und werden für vier Jahre ernannt.

ic/mpi

Seit rund einem Monat wird auch in Südtirol die zweite Auffrischungsimpfung, auch vierte Impfung oder zweiter Booster genannt, für Menschen über 80 und für über 60-Jährige mit fragilem Gesundheitszustand angeboten. Impfkoordinator Patrick Franzoni und Primarin Elke Maria Erne erklären, warum diese Bevölkerungsgruppen sich unbedingt impfen lassen sollten.

Weltweit steigen die Infektionszahlen vor allem dort an, wo wenig geimpft wurde, wie z.B. in China oder Nordkorea. Dies bringt nicht nur sehr viel Leid für die Bevölkerung mit sich, sondern hat auch einen enormen Einfluss auf das Wirtschafts- und Sozialleben in diesen Ländern. „In Europa und auch in Südtirol ist die Durchimpfungsquote zwar recht gut, jedoch sehen wir, dass die  Wirksamkeit der Schutzimpfung Monat für Monat etwas nachlässt, besonders bei älteren Menschen“, warnt Generaldirektor Florian Zerzer und ruft diese dazu auf, ihren Impfschutz ein viertes Mal aufzufrischen, sollte die erste Auffrischungsimpfung länger als drei Monate her sein.

Patrick Franzoni, Impfkoordinator des Sanitätsbetriebes, sieht es tagtäglich mit eigenen Augen: „Wir impfen in den Seniorenheimen und sehen dadurch, dass dort, wo eine gute Durchimpfung herrscht, deutlich weniger Corona-Infektionen auftreten – und wenn, dann mit viel geringeren Symptomen. Es ist mir daher ein Herzensanliegen, besonders Menschen über 80 und Personen ab 60 mit Risikoerkrankungen zu sensibilisieren, sich auch ein viertes Mal impfen zu lassen, da die erste Auffrischungsimpfung meist schon länger her ist. Bitte schützen Sie sich, um gesund über den Sommer zu kommen, diese zweite Auffrischungsimpfung ist besonders für ältere Menschen absolut notwendig!“ 

Die Primarin der Abteilung für Infektionskrankheiten am Krankenhaus Bozen, Elke Maria Erne, sieht die ungeimpften oder vor längerer Zeit geimpften Patientinnen und Patienten dann meist als behandelnde Ärztin vor sich: „Leider sehe ich immer wieder ältere Menschen mit schweren Verläufen. Manchmal sind diese direkt durch die Corona-Infektion bedingt, manchmal aber auch einfach, weil die Person bereits einen angegriffenen Gesundheitszustand hat und Corona hier der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt: Der ohnehin abwehrschwache Körper schafft es nicht mehr, auch noch mit dieser Infektion fertig zu werden. Es stimmt mich dann jedes Mal nachdenklich, wenn ich überlege, dass dieser Mensch vielleicht hätte überleben können, hätte er sich durch eine rechtzeitige Impfauffrischung zumindest vor dieser Infektion geschützt.“

Bis zum Stichtag 15. Mai 2022 wurden in Südtirol 3.774 vierte Dosen verimpft, dazu  kommen noch geschätzte 1.000 Personen, die durch eine Erkrankung und drei Dosen ebenfalls denselben Status haben. 

Zur Impfung:
Die zweite „Booster“-Dosis (Auffrischungsdosis, vierte Impfung) erfolgt nach einer Mindestzeit von 120 Tagen nach der Drittimpfung und ist für alle ab 80 bzw. – im Falle von besonderen Erkrankungen, die das Immunsystem beeinträchtigen (Risikopatienten) – ab 60 gedacht. Ebenso können sich Bewohnerinnen und Bewohner der soziosanitären Einrichtungen (z.B. in Seniorenheimen) impfen lassen.

Personen, die nach der ersten „Booster“-Dosis an Covid-19 erkrankten, sind von dieser zweiten „Booster“-Dosis ausgeschlossen.

Aufgefrischt werden die Impfungen mit den Impfstoffen von Pfizer oder Moderna.

In den Impfzentren können Impftermine online unter https://sanibook.sabes.it/ vorgemerkt werden; außerdem gibt es in allen Impfzentren freie Zugänge (ohne Vormerkung). Einige Hausärzte/Apotheken impfen ebenso. Wie bisher, dürfen in den Apotheken nur Personen, die keine Medikamente einnehmen bzw. keine Vorerkrankungen haben, geimpft werden. 

Alle Impftermine sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine

Informationen für die Medien:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb


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