Land will verkaufen

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Gemeinde Stilfs/Tschengls - Die Schaubachhütte in Sulden und die ehemalige Ferienanlage der Staatspolizei „Drei Brunnen“ sollen verkauft werden - mit vorgeschlagenen Preisen, als ob die Liegenschaften Gold wert sind. Ebenso soll das ehemalige Munitionsdepot in Tschengls verkauft werden.

Drei ehemalige Staatsliegenschaften werden veräußert: Es handelt sich um die Schaubachhütte in Sulden und um die ehemalige Ferienanlage der Staatspolizei „Drei Brunnen“ in Trafoi, beide im Gemeindegebiet von Stilfs gelegen, sowie um das ehemalige Munitionsdepot in Tschengls in der Gemeinde Laas. Auf Einbringung von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat sich die Landesregierung gestern (26. Jänner) mit der Veräußerung befasst und dieser zugestimmt. Im Vorfeld hatte die Landesregierung im April vergangenen Jahres ein erstes Protokoll dazu genehmigt.
„Wir bemühen uns darum, das Landesvermögen aufzuwerten“, erklärt Landesrat Bessone. „Gleichzeitig ist es uns aber auch wichtig, nicht in die Sanierung von Gebäuden zu investieren, die wir zu institutionellen Zwecken nicht mehr benötigen. Vielmehr gilt es, diese Liegenschaften zu veräußern, bevor sie weiter an Wert verlieren, und die Erlöse daraus zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger neu einzusetzen.“

Verkaufswerte festgelegt
Zum Verkauf steht die Schaubachhütte in Sulden mit einer Fläche von 2788 Quadratmetern. Die Schutzhütte liegt auf 2573 Metern Seehöhe nahe der Bergstation der Seilbahn Sulden in der Gletscher- und Felsregion. Der Verkaufswert wird mit rund einer Million Euro angegeben.
Das Areal der ehemaligen Ferienanlage der Staatspolizei „Drei Brunnen“ in Trafoi umfasst 19.723 Quadratmeter und ist als Waldgebiet ausgewiesen. 980.000 Euro sind als Verkaufspreis veranschlagt.
Das ehemalige Munitionsdepot in Tschengls umfasst eine Fläche von 1097 Quadratmetern und befindet sich im Landwirtschaftsgebiet. Der angegebene Veräußerungswert liegt bei knapp 33.000 Euro.

Verzeichnisse für 30 Tage veröffentlicht: Die Verkaufswerte wurden vom Landesamt für Schätzungen und Enteignungen festgelegt. Es handelt sich um Schätzwerte, die sich im Rahmen einer Versteigerung erhöhen können. Die Verzeichnisse der abzutretenden Liegenschaften werden nun für 30 Tage an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden veröffentlicht. Wer einen Vorzugstitel geltend machen möchte, muss dies innerhalb von drei Monaten nach Ende der Veröffentlichung dem Vermögensamt des Landes per E-Mail vermoegensamt@provinz.bz.it oder PEC-Mail vermoegensamt.patrimonio@pec.prov.bz.it mitteilen.

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