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Donnerstag, 02 März 2023 15:51

Verkehrsdaten gemeinsam erheben und nutzen

Um Mobilität besser zu managen, erfassen Land, Bezirksgemeinschaften und Gemeinden gemeinsam Daten. Über die Erhebung und Nutzung hat LR Alfreider mit den Bezirksgemeinschaftspräsidenten gesprochen.

Von wo kommt Verkehr in bestimmten Orten? Ist es hauptsächlich Quell- und Zielverkehr oder Durchzugsverkehr? Um Fragen wie diese zu beantworten, kooperieren Land Südtirol und Lokalkörperschaften beim System der Verkehrsdatenerhebung. Wie man diese Erhebung weiter ausbauen und bestmöglich nutzen kann, darüber haben Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider und der Direktor der Landesabteilung Straßendienst Philipp Sicher am heutigen Donnerstag (2. März) in Bozen mit dem Präsidenten des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer und den Bezirksgemeinschaftspräsidenten Alois Peter Kröll (Burggrafenamt), Walter Baumgartner (Eisacktal), Robert Steger (Pustertal), Albin Kofler (Salten-Schlern), Hansjörg Zelger (Überetsch-Unterland), Dieter Pinggera (Vinschgau) und Präsidentin Monika Reinthaler (Wipptal) gesprochen.

Verkehr insgesamt besser managen und auf öffentliche Mittel verlagern

"Die Daten zeigen, wo der Verkehr auf der Straße besonders dicht ist, an welchen Stellen Infopunkte oder Eingriffe nötig sind, um den Verkehrsfluss besser zu leiten und vor allem, wo es Potenzial zum Verlagern des Verkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel gibt", erklärte Alfreider. Auch Straßenbaustellen könnten so besser organisiert werden, erläuterte der Landesrat.

Damit alle Partner, also Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Land, aber auch die Ordnungskräfte die Verkehrsdaten gemeinsam nutzen können, brauche es eine Vereinbarung zwischen Regierungskommissariat, Land Südtirol und Gemeinden, sagte der Landesrat. Noch heuer im Frühling soll diese Vereinbarung abgeschlossen werden.

Aktuell Erhebung auf Hauptrouten – Gemeinden können Kameras nach Bedarf integrieren

Das Mobilitätsressort hat das Datenerhebungssystem erstmals auf den Dolomitenpässen sowie auf allen Hauptverkehrsrouten des Landes vom Reschensee bis Winnebach angewandt, um eine Mobilitätsplanung auf Basis von Daten und Fakten zu gestalten. Aktuell gibt es rund 100 Kameras zur Datenerhebung. Alle Daten, die die Landesverwaltung dabei bekommt, sind kryptiert, um den Bestimmungen zum Datenschutz (Privacy) zu entsprechen. Das Land sieht also nicht die Kennzeichen der Fahrzeuge selbst, sondern nur ergänzende Daten wie Typologie des Fahrzeugs oder Herkunft.

Das Mobilitäsressort will bis Ende des Jahres alle Autobahnausfahrten im System ergänzen und schrittweise alle Pässe mit diesen Kameras ausstatten.

Gemeinden können selbst auch Kameras nach eigenem Bedarf ankaufen und in das System des Landes integrieren, das damit schrittweise wächst und immer detailliertere Daten liefert. Finanziell unterstützt werden sie dabei vom Land und über EU-Gelder.

san

Auch in den kommenden fünf Jahren bleibt Sigrun Falkensteiner Schulamtsleiterin und Landesdirektorin der deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen. Das hat die Landesregierung beschlossen.

Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer und Bildungsdirektor Gustav Tschenett hat die Landesregierung heute (27. Februar) Sigrun Falkensteiner für weitere fünf Jahre als Schulamtsleiterin für die deutschsprachige Schule und als Landesdirektorin deutschsprachige Grund-, Mittel- und Oberschulenbestätigt. Als solche wird Sigrun Falkensteiner während der Abwesenheit der Landeskindergartendirektorin Helena Saltuari auch weiterhin und bis maximal zum 27. Oktober 2023 die Verantwortung für die Landesdirektion deutschsprachige Kindergärten tragen. Den Beschlussantrag brachte Landeshauptmann Arno Kompatscher ein, der in der Landesregierung auch für die Personalagenden zuständig ist. 

"Kompetent und lösungsorientiert"

"In den vergangenen Jahren hat Sigrun Falkensteiner kompetent und lösungsorientiert den Bereich Schule gelenkt. Gerade in den Jahren der Pandemie hat sie Führung im operativen Krisenmanagement bewiesen, sich vor die Schulen gestellt und das Recht auf Bildung garantiert", betont Landesrat Philipp Achammer, der sich freut, "die gute Zusammenarbeit mit Sigrun Falkensteiner fortsetzen zu können". 

Seit 2018 Schulamtsleiterin und Landesschuldirektorin

Sigrun Falkensteiner wurde 1975 in Bruneck geboren. Nach dem Abschluss der Lehrerbildungsanstalt in Bruneck studierte sie Germanistik in Innsbruck, war zwölf Jahre als Grundschullehrerin tätig, bevor sie 2006 die Direktion des Schulsprengels Tschögglberg übernahm. 2015 wechselte sie als Inspektorin für die Unterstufe an das Deutsche Schulamt. Ende 2017 hatte die Landesregierung Sigrun Falkensteiner zur Nachfolgerin von Peter Höllrigl an der Spitze des Schulamtes designiert. Nach der Reorganisation des Schulamtes trat Falkensteiner mit März 2018 das Amt der Schulamtsleiterin an. Gleichzeitig war sie ebenfalls für einen Fünfjahreszeitraum an die Spitze der Landesdirektion deutschsprachige Grund-, Mittel- und Oberschulen berufen worden. Seit September 2021 ersetzt Falkensteiner zudem vorübergehend die Direktorin der Landesdirektion deutschsprachiger Kindergarten. 

jw

Dienstag, 28 Februar 2023 13:11

Neues Fischereigesetz ab morgen in Kraft

Morgen (1. März) tritt das neue Fischereigesetz in Kraft. Im Mittelpunkt steht der Schutz des Lebensraums Wasser und die Nachhaltigkeit und bedeutet damit eine Trendwende in diesem Bereich. 

ach 44 Jahren hat die Landesregierung im Dezember 2022 auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler ein neues Fischereigesetz auf den Weg gebracht, der Landtag hat es im Februar einstimmig genehmigt, morgen (1. März) tritt es in Kraft. "Es gab wirtschaftliche und rechtliche Notwendigkeiten dafür, aber auch die Tatsache, dass es immer mehr Bewusstsein für den Schutz und Erhalt unserer Umwelt gibt und auch braucht", sagt Landesrat Arnold Schuler. So trägt das Gesetz auch schon den Titel "Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei".

Gesetz gilt in allen öffentlichen Fischwassern

Anwendung findet das Gesetz in allen öffentlichen Fischwassern, deren Fischereirechte in öffentlicher oder privater Hand sind, das Gesetz greift auch in den sogenannten Fischerteichen, wo die Artenzusammensetzung genau geregelt wird. Eine große Neuerung betrifft den Bereich Bewirtschaftung der Fischwasser, sprich den Fischbesatz. Der maximal mögliche Fischbesatz erfolgte bis jetzt unabhängig von der Funktionsfähigkeit der Gewässer nach dem Gießkannenprinzip. "Neu ist, dass es in Gewässern, in denen die Fortpflanzung auf natürlichem Wege funktioniert und alle Altersstadien von Fischen vorkommen, keinen Besatz mehr geben darf", erklärt Forstwirtschaftslandesrat Schuler. Eingesetzt werden dürfen überdies ausschließlich heimische Arten laut Einstufung der Obersten Behörde für Umweltschutz und Umweltforschung (ISPRA). Ausnahmen gelten, wenn vorab eine Genehmigung des Ministeriums für den Besatz mit als fremdländisch eingestuften Fischen eingeholt wird. Als heimische Fische gelten derzeit beispielsweise die Marmorierte Forelle, die Adriatische Äsche und der Karpfen.  

Künftig dürfen auch Minderjährige fischen: "Ein regelkonformer Fischer darf einen Minderjährigen mit zum Fischen nehmen und dem Unter-16-Jährigen unter seiner Aufsicht auch die Angel überlassen", sagt Schuler.

Das Verzeichnis der Fischwasser wird seit jeher vom Landesamt für Jagd und Fischerei geführt; der neueste Stand findet sich nun auch im Internet in der Landeskartographie.

Eingriffe und Sport im und am Fischwasser geregelt

Im Sinne des Schutzes des Lebensraums Wasser wird auch jeglicher Eingriff ins Fischwasser und Tätigkeiten in der unmittelbaren Umgebung geregelt. Auch für sportliche Aktivitäten im Fischwasser werden neue Regelungen festgelegt. Erst heute (28. Februar) hat die Landesregierung deshalb beschlossen, dass Sport- und Freizeitaktivitäten vorerst entsprechend dem Beschluss aus dem Jahr 2002 weiterhin ausgeübt werden können, binnen Jahresfrist wird es neue Regelungen für die Ausübung dieser Aktivitäten geben. Bereits im Fischereigesetz geregelt sind die Entschädigungen für bestehende Fischereirechte bei Wasserableitungen sowie bei Erneuerungen der Wasserkonzessionen.  Unterschieden wird zwischen Wasserableitungen im öffentlichen und privaten Interesse. "Es gibt einerseits öffentliche Baumaßnahmen, zum Beispiel jene von der Landesagentur für Bevölkerungsschutz, andererseits private Bauvorhaben an Fischwassern", erklärt Landesrat Schuler. Für öffentliche Einrichtungen der Landesverwaltung genügt künftig eine einfache Meldung an das zuständige Landesamt. Private Bauträger müssen ein diesbezügliches Gutachten anfordern. "Im Gutachten sowie in der einfachen Meldung können Vorschriften zum Schutz des aquatischen Lebensraums erlassen sowie Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Werden die Auflagen des Amtes nicht eingehalten, besteht künftig die Möglichkeit, den Bau einzustellen", erläutert Schuler. Die Aufsicht für die Arbeiten in Fischwasser wird von der Abteilung Forstwirtschaftsowie von den Fischereiaufsehern gewährleistet. 

Vom 1. bis 31. März sind die Einschreibungen in die deutschen und ladinischen Musikschulen möglich.

An den deutschen und ladinischen Musikschulen beginnen mit 1. März 2023 die Einschreibungen für das Musikschuljahr 2023/2024. Detaillierte Informationen zu den Einschreibungen sind auf den Webseiten unter www.musikschule.itveröffentlicht. Eltern, interessierte Kinder und Jugendliche erhalten über Videos sowie Online-Broschüren Einblick in das jeweilige Fächerangebot der Musikschule. Außerdem haben Interessierte die Möglichkeit, sich bei Schnupperstunden und Tagen der offenen Tür detailliertere Infos zu holen.

Die Einschreibungen sind ausschließlich online über "myCivis" möglich. Der direkte Link zur Online-Einschreibung (https://civis.bz.it/einschreibung-musikschule) ist auch auf den Webseiten der einzelnen Musikschulen zu finden.

red

Auf alle wesentlichen Inhalte des Geokatalogs zuzugreifen, wird künftig noch einfacher. Eine neue Erweiterung ermöglicht dies, wie das Landesamt für Landesplanung und Kartografie mitteilt.

Freie Geodaten sind ein positiver Wirtschaftsfaktor, von dem vor allem Freiberufler, Unternehmen und Forschungsinstitute profitieren können. "Die Landesverwaltung will daher die Verbreitung dieser Daten verstärkt fördern", unterstreicht Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Wie David Colmano, Koordinator des Bereichs Kartografie im Landesamt für Landesplanung und Kartografie erklärt, werden "die Geodaten der Landesverwaltung seit jeher allen interessierten Personen über die bekannten WebGIS-Dienste wie den Geobrowser zur Verfügung gestellt".

Eines der meistgenutzten freien GIS-Softwareprogramme ist Quantum GIS (QGIS), ein benutzerfreundliches Geoinformationssystem (GIS) zum Visualisieren, Bearbeiten und Erfassen von räumlichen Daten. Nun stellt die Landesverwaltung für dieses Open-Source-Programm die Erweiterung QLR-Browser zur Verfügung. "Dieses Instrument ermöglicht, auf sehr einfache und intuitive Weise, direkt von QGIS auf alle wesentlichen Inhalte des Geokatalogs zuzugreifen, diese zu laden und für diverse Anwendungen einzusetzen", erklärt Colmano. Es handle sich um eine ideale Alternative zum lokalen Herunterladen von Daten, da damit gewährleistet sei, dass immer die aktuellste Version der Daten verwendet wird. "Das Herunterladen der Daten wird somit überflüssig und ist sogar nicht mehr ratsam", informiert Colmano. Der Geokatalog des Landes enthält sämtliche Geodaten des Landes Südtirol.

Die notwendige ZIP-Datei zum Herunterladen der Software ist auf den Webseiten des Landes zum Thema Natur, Landschaft und Raumentwicklung zu finden. Ein Video-Tutorial erklärt, wie die Erweiterung QLR-Browser einmalig einzurichten ist.

red/mpi

Montag, 20 Februar 2023 07:53

Sommerwind_2022

Montag, 20 Februar 2023 07:35

Winterwind_2022

Landeshauptmann Kompatscher und Arera-Präsident Besseghini haben heute in Bozen das vom Autonomiestatut vorgesehene Einvernehmensprotokoll zum Wassersystem unterzeichnet.

Mit der Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls zu Südtirols Wassersystem gaben am heutigen Freitag (24. Februar) beim Wasserspeicher Pfarrhof Landeshauptmann Arno Kompatscher und Arera-Präsident Stefano Besseghini den Startschuss für die von Artikel 13 des Autonomiestatuts vorgesehene Zusammenarbeit. Dieser Artikel 13 war 2017 mit dem Staatsgesetz Nr. 205 geändert worden. Vorgesehen ist nun, dass die Länder Südtirol und Trentino in Wassersystembelangen vorab zu den Maßnahmen der Aufsichtsbehörde für Energie, Versorgungsnetze und Umwelt (Arera) angehört werden, wenn diese öffentliche Versorgungsunternehmen betreffen, die im jeweiligen Land tätig sind. Wie diese Konsultationen ablaufen, wird in dem heute unterzeichneten Abkommen festgelegt.  

Neue Phase des offenen Dialogs

Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies im Rahmen der Unterzeichnungszeremonie auf die Bedeutung des Einvernehmens: "Es war mir ein Anliegen, dass die Unterzeichnung in Bozen stattfindet, und zwar an einem für Südtirols Wassersystem symbolischen Ort, um die Besonderheit der Autonomie unseres Landes zu unterstreichen. Garant für diese Besonderheit ist das Autonomiestatut, dessen Umsetzung sich manchmal komplex gestaltet." Der Landeshauptmann gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Verantwortung, die das Land gegenüber der Aufsichtsbehörde auch im Namen der Gemeinden übernähme, eine neue Phase des offenen und fruchtbaren Dialogs einleiten werde.

Sicherheit und Stabilität

Arera-Präsident Stefano Besseghini erklärte, dass die Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls dazu beitragen könne, Betreibenden und Nutzenden des integrierten Wassersystems Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. "Das Protokoll und der darin vorgesehene ständige Austausch stärken den Dialog und tragen den Besonderheiten der Autonomie dieses Gebietes Rechnung. Die derzeitigen Krisen, angefangen beim Klimawandel und der derzeitigen Dürre, erfordern von den Verwaltungen die Fähigkeit, Synergien zu schaffen und glaubwürdige, langfristige Maßnahmen zu entwickeln", schloss Präsident Besseghini.

Der heutigen Unterzeichnung wohnten auch der Landesrat für Umwelt und Energie, Giuliano Vettorato, der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, der Direktor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, Flavio Ruffini, der Generalsekretär von Arera, Roberto Malaman, Ressortdirektor Antonio Lampis und der Verwaltungsratsvorsitzende der Seab, Kilian Bedin, bei. Die Seab betreibt die in den Felsen gebaute Anlage Pfarrhof mit dem zweitgrößten Wasserspeicher der Stadt Bozen, der ein Fassungsvermögen von 5000 Kubikmetern Wasser hat.

Was sieht das Einvernehmensprotokoll vor?

Das heute unterzeichnete Einvernehmensprotokoll sieht für das Land Südtirol eine Frist von 40 Tagen für etwaige Stellungnahmen zu südtirolrelevanten Arera-Maßnahmen vor. Unbeschadet der Möglichkeit, an der ersten, allen Regionen offenstehenden Konsultationsphase teilzunehmen, wird Südtirol eine Frist von 40 Tagen zugestanden, um sich zur Vereinbarkeit der Arera-Maßnahmen mit dem Autonomiestatut zu äußern. 

Sollten die Einwände des Landes nicht unmittelbar als annehmbar erachtet werden, sieht die Vereinbarung vor, dass die Aufsichtsbehörde eine Arbeitsgruppe aus Vertretenden und Fachleuten beider Seiten mit der Prüfung der Einwände und der Lösungsfindung betraut. Diese Arbeitsgruppe kann von beiden Seiten einberufen werden, auch um die Anwendung des Protokolls zu überwachen. Bei der heutigen Veranstaltung unterstrichen beide Vertragspartner, dass diese Arbeitsgruppe eine gute Möglichkeit darstelle, das Land in die Ausarbeitung von Maßnahmen einzubeziehen. Das Protokoll wird auch die Sammlung von Informationen und Dokumenten regeln, die für die von der Behörde in der Provinz durchgeführten kognitiven Untersuchungen und Aktivitäten erforderlich sind.

Weniger Klagen vor dem Verfassungsgericht

Landesrat Giuliano Vettorato erinnerte daran, dass die Verhandlungen zum Teil von unterschiedlichen Vorstellungen geprägt waren, aber mit der heutigen Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls einen erfolgreichen Abschluss gefunden hätten: "Wir haben heute eine wichtige Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung besiegelt, in der Hoffnung auf eine größere Sensibilität der Aufsichtsbehörde gegenüber den Besonderheiten unserer Autonomie." Auch hoffe man, dass die Klagen vor dem Verfassungsgericht in Zukunft deutlich abnehmen werden. "Wir wollen das System erneuern und die Eckpfeiler, die es kennzeichnen, stärken: Dazu gehören die kleinen Betreibenden, die hohe Effizienz der Anlagen und die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft in unserem Land."

Generalsekretär Eros Magnago, der die Beziehungen des Landes zu den staatlichen Institutionen pflegt und in den vergangenen Jahren in Sachen Wassersystem mit Arera verhandelt hat, zeigte sich abschließend zufrieden mit der erzielten Vereinbarung und insbesondere mit der Schaffung der Arbeitsgruppe: "Solche Gespräche zwischen den Fachleuten der Institutionen ermöglichen es meist, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten die geeignetsten Lösungen zu finden und die Probleme auszuräumen, die von Zeit zu Zeit auftreten."

tl/jw

Wenig Mikroplastik in Südtirols Fließgewässern: Das zeigen die Erhebungen der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. LR Vettorato: "Wir bleiben dennoch wachsam."

Die Verbreitung von Mikroplastik in der Umwelt wirkt sich auf die Ökosystemeund die öffentliche Gesundheit aus. Es gibt derzeit noch keine international anerkannte, eindeutige Definition von Mikroplastik: Man spricht allgemein von einem heterogenen Gemisch unterschiedlich geformter Materialien (Fragmente, Fasern, Kugeln, Granulat, Pellets, Flocken oder Perlen) in einer Größe zwischen 1 Mikrometer (µm) und 5 Millimeter (mm). "Kein Zweifel besteht jedoch an den Auswirkungen, die Mikroplastik aufgrund seiner großen Langlebigkeit und Fragmentierung auf die Umwelt hat, ebenso wenig wie an den negativen Folgen für die menschliche Gesundheit", betont Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato. "Unser Ziel ist es daher, die Verbreitung von Mikroplastik einzudämmen und erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen."

Ergebnisse des jüngsten Monitorings

Um Mikroplastik zu dokumentieren, hat die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz zwischen November 2021 und Dezember 2022 ein Monitoringdurchgeführt und Wasserproben in Südtirols größten Fließgewässern Etsch, Eisack, Rienz und Ahr sowie in einigen Gebirgsbächen wie dem Karlinbach im Langtauferer Tal, dem Trafoier Bach und dem Ridnauner Bach entnommen.

"Wir haben in allen untersuchten Flüssen und Bächen Mikroplastik gefunden", berichtet Alberta Stenico, Leiterin des Biologischen Labors in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. "Die in den Wasserproben festgestellte Gesamtkonzentration an Mikroplastik ist jedoch gering. Sie kann mit ähnlichen Fließgewässern in Italien oder Europa verglichen werden und sie liegt unter jener Konzentration, die in großen Flüssen festgestellt wurde." 
Außerdem zeigt die Überwachung, dass die Zahl der (mit bloßem Augen unsichtbaren) Mikroplastikteile größer ist als jene der (kleinen, mit bloßem Auge sichtbaren) Makroplastikteile. "Gerade Mikroplastikteile stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Lebensräume im Wasser dar", betont Alberta Stenico. "Aufgrund ihrer geringen Größe können sie nämlich besser in lebende Organismen eindringen: Wenn sie von Fischen, Krebs- und Weichtieren aufgenommen werden, gelangen sie in die Nahrungskette und stellen so auch eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar."

Herkunft von Mikroplastik

Auf lokaler Ebene entsteht Mikroplastik in Fließgewässern hauptsächlich durch auf dem Boden zurückgelassene Abfälle, die durch Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee oder Wind zerkleinert werden und dann in Form von Mikroplastik in die Wasserläufe gelangen. "Neben unsachgemäß entsorgten Abfällen sind auch synthetische Fasern aus den Abwässern von Waschmaschinen eine weitere Quelle für Mikroplastik", erklärt Maddalena Casera vom Biologischen Labor. "Mit der derzeitigen Technologie sind die Kläranlagen nicht in der Lage, die beim Waschen von Kleidung anfallenden Mikrofasern vollständig zurückzuhalten."

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten Mikroplastik eindämmen

Umweltlandesrat Giuliano Vettorato fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, zur Verringerung der Umweltbelastung durch Plastik und Mikroplastik beizutragen: "Jeder einzelne von uns kann im Alltag durch verantwortungsbewusstes Verhalten und kluge Entscheidungen beim Kauf von Lebensmitteln und Kleidung einen konkreten Beitrag zum ökologischen Wandel leisten!"

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gibt dazu nützliche Tipps: Keine Plastikgegenstände in der Umwelt zurücklassen, Abfälle richtig sortieren und trennen, die Verwendung von Einwegartikeln reduzieren, beim Kleidungskauf mit besonderer Sorgfalt auswählen, synthetische Stoffe in der Waschmaschine bei niedrigen Temperaturen und bei voller Beladung waschen, damit es weniger Reibung zwischen den Stoffen gibt und somit weniger Mikrofasern freigesetzt werden, und schließlich Flüssigwaschmittel anstelle von Pulverwaschmitteln verwenden, weil das Waschpulver eine reibende Wirkung haben könnte.

Ausführliche Informationen zum Thema Mikroplastik können auf den Landeswebseiten zum Thema Umwelt eingesehen werden. Auch ein kurzer Video-Clip ist dort zu finden.

tl/mpi


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