Schlanders/Bozen
Die Gemeinde Schlanders ist konsequent und die Landesregierung ist auch konsequent. Wer Recht hat oder nicht oder wer Recht kriegt oder nicht, wird das Verwaltungsgericht entscheiden. Recht haben oder Recht bekommen sind in der Juristerei bekanntlich zwei Paar Schuhe. In der Dezembersitzung hat der Schlanderser Gemeinderat beschlossen, auch die Straße von Göflan bis zum Trafratz-Hof als Gemeindestraße zu klassifizieren. Dieses Teilstück hat den Schlandersern noch gefehlt, um dann den Marmorabtransport ausschlielich auf einer Gemeindestraße organisieren zu können. Denn bereits im Mai 2012 haben die Schlanderser beschlossen, die Straße ab Einfahrt Tafratzhof bis zum Göflaner Wantl-Bruch als Gemeindestraße zu klassifizieren. Gegen die Beschlüsse im Mai hat die Landesregierung rekurriert. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes steht noch aus. Und Ende Jänner 2013 hat die Landesregierung beschlossen, auch gegen den Schlanderser Ratsbeschluss vom Dezember Rekurs einzulegen. Die Begründung der Landesregierung für ihren Rekurs: „...weil der Erlass desselben unter anderem eine klare Verletzung der Einschränkungen darstellt, welche vom Konsortium Nationalpark Stilfserjoch in Bezug auf den Abstransport von Marmor auf der Forststraße K.G. Nördersberg darstellt.“
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