Neue Richtlinien verbessern Kulturgüterschutz und erhöhen Förderungen – Erstmals Förderbeiträge auch für nicht denkmalgeschützte Kleindenkmäler vorgesehen
BOZEN (LPA). Kulturgüter sind Zeugen der eigenen Geschichte und Traditionen. Dazu zählen auch Bau- und Kunstdenkmäler, Archive und Sammlungen sowie archäologische Güter. Um diese künftig besser zu erhalten und zu schützen, wurden die entsprechenden Förderrichtlinien überarbeitet und erweitert. "Dies ist ein bedeutender Schritt, denn wenn wir Kulturgüter nicht schützen, sind wir auf dem Weg zu einer kulturlosen Gesellschaft", sagte Landesrat Philipp Achammerbei der Vorstellung dieser Richtlinien am 19. Dezember. Es sei wesentlich das Bewusstsein für Kulturgüter zu schaffen, sie zu schützen, zu nutzen und weiterzudenken: "Denkmalpflege ist immer eine Gratwanderung, weil meist Privateigentum einen öffentlichen Zweck erfüllt. Darum wollen wir die Sensibilität für diesen Bereich weiter stärken und Denkmalpflege nachvollziehbar machen", hielt Landesrat Achammer fest.
Vorgesehen sind höhere Beiträge für unter Denkmalschutz gestellte Bau- und Kunstdenkmäler, Beiträge für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler (wie beispielsweise Gedenksteine, Bildstöcke, Gipfel- oder Wetterkreuze, Backöfen, historische Grabsteine) und Strohdächer sowie Beiträge für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen. Erweitert wurden die Förderungen auch auf die Digitalisierung von Schrift- und Bildgut, von Druckwerken, Grafiken und Handschriften für Archive und Sammlungen. "Hinter dem amtlichen Titel dieser Richtlinien verbirgt sich ein riesiger Mehrwert für die Gesellschaft und für unsere Zukunft. Denn Schutz historischer Baukultur ist mehr als Erhalt von Mauern", hob auch der Geschäftsführer des Heimatpflegeverbandes Südtirol Florian Trojer hervor. Der Heimatpflegeverband ist Mitglied des Denkmalbeirats und hat in diesem Rahmen an der Erarbeitung der Richtlinien mitgewirkt. Besonders lobenswert sei die Förderung von Kleindenkmälern, dies sei ein großer "Gewinn für unsere kleinstrukturierte Kulturlandschaft", unterstrich Trojer.
"Nicht jeder Gegenstand kann unter Denkmalschutz gestellt werden, weil hierfür eine gezielt begründete Auswahl getroffen wird. Es gibt aber vieles, das zwar nicht denkmalschutzwürdig, aber zweifellos erhaltenswert ist. Förderungen können dabei helfen, einen Eingriff verträglicher zu machen", führte Landeskonservatorin Karin Dalla Torre aus. So werden beispielsweise Beiträge für handwerklich hergestellte Fenster als Maßanfertigung nach historischem Vorbild vergeben, auch für Kupfer- und Zinkdächer sowie historische Blecheindeckungen gibt es Beiträge. Die Beiträge wurden außerdem in mehreren Bereichen erhöht: Bisher wurden 40 Prozent der anerkannten Kosten im Bereich der Bau- und Kunstdenkmäler gefördert, nun sind es in der Regel 50 Prozent, die in begründeten Fällen auch auf 80 Prozent angehoben werden können. Digitalisierungen werden mit 60 Prozent der zugelassenen Ausgaben bezuschusst. Stark erhöht wurden zudem die Beiträge für archäologische Grabungen: Bis zu 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben werden von Landesseite bezuschusst. In jedem Fall darf jedoch der Beitrag den Höchstbetrag von 2,2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Neu sind auch mehrere Fristen: Bis 31. März kann um Beiträge für Archive und Sammlungen angesucht werden. Bis 30. September kann um Beiträge für archäologische Voruntersuchungen und Grabungen (bisher 30. August) und für Beiträge für Bau- und Kunstdenkmäler angesucht werden. In begründeten Fällen können Beiträge auch ergänzt werden. Im Bereich der archäologischen Voruntersuchungen und Grabungen können die Anträge auf Förderung nun bereits vor Beginn der Arbeiten, nicht erst nach deren Durchführung, gestellt werden. Dazu kommen Förderungen für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler und Stohdächer, die bisher zum Teil durch die Landschaftspflege gefördert wurden.
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Rechtzeitig vor Beginn der Weihnachtsferien öffnet die Erlebnistherme Naturns am Freitag, 20.12., ab 14.00 Uhr wieder ihre Tore. Die Besucher erwartet das bekannt familienfreundliche Angebot mit einem neuen Babybecken als Höhepunkt.
„Die Sanierung und Erweiterung unserer Erlebnistherme konnte pünktlich abgeschlossen werden. In nur 3,5 Monaten Bauzeit wurden der Eingangsbereich, die Umkleiden sowie die Sanitärräume komplett erneuert“, freut sich die zuständige Gemeindereferentin Astrid Pichler. „Das Hallenbad wurde ebenfalls saniert – ein besonderer Höhepunkt ist dabei das neue Babybecken, welches nun auch für unsere kleinsten Gäste ein passendes Angebot darstellt und den familienfreundlichen Charakter der Therme Naturns unterstreicht“, hebt Präsident Andreas Pircher hervor. Dieses konnte unter anderem durch ein Sponsoring mit der Raffeisenkasse Untervinschgau realisiert werden. Auch das Eintrittssystem wurde verbessert, wodurch es in Zukunft 1,5- und 3-Stundenkarten geben wird.
Ein Schwerpunkt ist natürlich die Nutzung des Naturnser Thermalwassers. Aufgrund seiner natürlichen Temperatur wird dieses für Kaltanwendungen, wie zum Beispiel im Kältebecken nach einem Saunaaufenthalt verwendet. „In zwei Whirlpools im Hallenbad kann im Thermalwasser aber auch bei 36 Grad entspannt werden. Einatmen lässt sich das Thermalwasser bei einem Indoor-Wasserfall und unter zerstäubenden Palmenblättern“, zeigt der Präsident der Tourismusgenossenschaft Naturns Christoph Tappeiner auf. Neben der Therme wird das Naturnser Thermalwasser auch in zehn Partnerbetrieben angeboten.
Der Gastronomiebetrieb erfuhr durch den Umbau eine Aufwertung und wurde mit einer großen Sonnenterrasse erweitert. Im neuen Restaurant „Iris“ werden in Zukunft leichte asiatische Gerichte aufgetischt – spezialisiert ist das Team auf frisches Sushi, was für das kulinarische Gesamtangebot in Naturns eine interessante Ergänzung bedeutet. Natürlich werden auch die „schwimmbadüblichen“ Gerichte und Getränke offeriert.
Insgesamt wurden gut 2,5 Millionen Euro investiert. Davon erhielt die Gemeinde rund 700.000 Euro an Landesbeiträgen, 300.000 Euro trug die Tourismusgenossenschaft sowie 200.000 Euro die Inhouse-Gesellschaft Naturns Kultur & Freizeit bei.
Die Gemeindeverwaltung hebt hervor, dass es zum Gelingen solch eines ambitionierten Projektes sehr vieler Menschen mit sehr viel Engagement bedurfte. „Allen, die ihren Beitrag geleistet haben, sprechen wir ein aufrichtiges Dankeschön aus – vor allem den beteiligten Firmen und Planern, aber ebenso unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, unterstreicht Bürgermeister Zeno Christanell.
An diesem Freitag, 20.12., öffnet die umgebaute Erlebnistherme ab 14.00 Uhr ihre Tore. Die offizielle Einweihungsfeier wird dann später stattfinden, der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Alle wichtigen Infos zu den Öffnungszeiten und Preisen sind unter www.erlebnistherme.it erhältlich.
Übersicht über Fahrverbote, Ein- und Zweispurigkeiten für optimale Planung von Fahrten ab 1. Jänner 2025
Nur gut informierte Verkehrsteilnehmende sind auch sicher und komfortabel unterwegs. Aus diesem Grund hat die ASFINAG zusammen mit Partnern, Ministerium und Behörden einen Fahrkalender entwickelt, um allen eine optimale Planung für die Fahrten über die Brennerautobahn zu ermöglichen. Dieser Fahrkalender ist ab sofort auf https://www.asfinag.at/luegbruecke als Download erhältlich. Im Rahmen einer umfassenden Informations-Kampagne erhalten Firmen, Partner und Organisationen in Tirol, Österreich und auch auf europäischer Ebene (vor allem in Deutschland und Italien) diesen Kalender als Direkt-Mailing. Ebenfalls neu ab Jahreswechsel auf der Website der Luegbrücke: Echtzeitinformationen zu Reisezeiten, Prognosedaten, Stautendenzen und Live-Kamerabilder. Mit diesen beiden wesentlichen Services bietet die ASFINAG umfangreiche Informationen für die Zeit der Einspurigkeit auf der Luegbrücke ab 1. Jänner 2025.
„Mit diesem Fahrkalender bieten wir ein vorausschauendes Planungsinstrument, damit sich alle Verkehrsteilnehmer:innen aber auch die Transportwirtschaft gut auf die notwendigen Maßnahmen auf der Luegbrücke einstellen können. Diesen Kalender haben wir gemeinsam und in Abstimmung mit allen Partnern entwickelt. Die zusätzlichen Lkw-Fahrverbotstage sind entsprechend eines verkehrstechnischen Gutachtens erforderlich. Darüber hinaus gibt es als zentrale Infostelle eine eigene Website, auf der wir über die aktuelle Verkehrslage, Staus und Reisezeit in Echtzeit informieren. Diese Informationen stellen wir dreisprachig, in deutsch, englisch und italienisch zur Verfügung, um auch dem europaweiten Verkehr frühzeitig Planungssicherheit bieten zu können“, so ASFINAG-Geschäftsführer Stefan Siegele.
180 Tagen an Zweispurigkeiten für 2025 planmäßig vorgesehen
Herzstück des Maßnahmenpakets ist eine zeitweise zweispurige Verkehrsführung an Tagen mit starkem Verkehrsaufkommen. Sowohl in Richtung Süden als auch in Richtung Norden wurden 180 Tage festgelegt, an denen der Verkehr mit zwei Spuren über die Luegbrücke geführt werden kann.
Weil es aber an manchen Tagen trotz der Zweispurigkeit immer noch zu deutlichen Überlastungen auf der Brennerautobahn kommen kann, sind in Richtung Süden im Vergleich zu den letzten Jahren 14 zusätzliche Lkw-Fahrverbotstage für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen vorgesehen. Zusammen mit den bisher bereits bestehenden Fahrverbotstagen in Tirol gibt es daher nun in Fahrtrichtung Süden 36 Tage, in Fahrtrichtung Norden 21 Fahrverbotstage. Die konkreten Geltungszeiträume der Fahrverbote können auch den Detailinformationen auf der Homepage entnommen werden. Die entsprechend dem Gutachten erforderlichen Fahrverbote müssen noch formal von der Behörde verordnet werden.
Weiterer Fahrplan für Umstellung auf Einspurigkeit ab 1. Jänner 2025
Die Vorbereitungen für das gesamte Maßnahmenpaket laufen seit Monaten bereits auf Hochtouren. Am 1. Jänner wird mit einer klassischen Baustellen-Verkehrsführung die notwendige Einspurigkeit hergestellt. Sukzessive erfolgen dann in den Wochen danach die weiteren Arbeiten wie die Errichtung der Betonleitwände und der dynamischen sowie statischen Beschilderungen.
Nach aktueller Einschätzung werden die ersten zweispurigen Verkehrsführungen ab Ende Jänner aktiviert, sofern es die Wettersituation zulässt. Denn bei Schneefall am Brenner ist keine Zweispurigkeit möglich, da die äußeren Fahrspuren der Brücke nicht mit schweren Winterdienst-LKW befahren werden dürfen. Die finale Fertigstellung der automatisierten Kontroll- und Verkehrsführungsanlagen ist dann bis zum Start des Reiseverkehrs im Frühjahr geplant. „Trotz aller Maßnahmen sind Verzögerungen nicht auszuschließen. Wir ersuchen daher um Verständnis, dass es in den ersten Wochen des neuen Jahres unter Umständen zu Staus kommen wird“, so Siegele.
Zwei Spuren auf Luegbrücke, wenn es der Verkehr notwendig macht
Der Regelbetrieb auf der Luegbrücke wird ab 1. Jänner 2025 einspurig sein, um die Brücke zu entlasten. An Tagen mit hohem Verkehrsaufkommen (etwa an Reisetagen) kann die ASFINAG in Abstimmung mit den Statikern eine zweispurige Verkehrsführung gewährleisten, um lange Staus und ein Verkehrschaos zu vermeiden. Das ist jedoch nur durch eine innovative Verkehrsführung möglich, bei der alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf der zentrierten, linken Fahrspur über die Brücke fahren. Pkw nützen dann beide Fahrspuren. An 180 Tagen kann dieses System aktiviert werden – und zwar bedarfsgerecht in Richtung Süden, in Richtung Norden oder in beiden Richtungen, sofern es der Verkehr notwendig macht.
Landesregierung erlässt auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher neue Regeln für die Freizeitaktivität in Fließgewässern - Änderungen betreffen Gewässerstrecken, Jahreszeiten und Tageszeiten
BOZEN (LPA). "Damit die Freizeitaktivität in den Fließgewässern wieder starten kann, ist eine neue Regelung notwendig gewesen. Bei dieser Gelegenheit hat die Landesregierung heute auf meinen Vorschlag hin den Beschluss an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Änderungen betreffen die Gewässerstrecken, die Jahreszeiten und die Tageszeiten", erläutert Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher nach der Sitzung der Landesregierung am 17. Dezember. Die Grundlage der Regelung der Freizeitaktivitäten in den Fließgewässern war bisher im Fischereigesetz vom Jahr 1978 verankert gewesen. Im Jahr 2023 war das Landesgesetz "Schutz der aquatischen Ökosysteme und nachhaltige Fischerei“ erlassen worden. Darin war eine Übergangsfrist bis Jahresende 2023 vorgesehen gewesen.
Neu eingeführt wird nun ein Schwellenwert für einen Mindestwasserpegel. "Wird dieser Schwellenwert unterschritten, darf die Freizeitaktivität in den Fließgewässern zum Schutz der aquatischen Ökosysteme nicht mehr ausgeübt werden", führt Landesforstdirektor Günther Unterthiner aus. Um den Schutz sensibler Gewässerabschnitte zu gewährleisten, wurden neue räumliche und zeitliche Regelungen eingeführt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Besucherstrom im Zusammenhang mit Sport- und Freizeitaktivitäten in weniger sensible Bereiche zu lenken und Zeitfenster zu schaffen, in denen die Lebensgemeinschaften weitgehend ungestört bleiben.
Für freigegebene Wasserabschnitte gilt für Kanufahrten und Kajakfahrten sowie Rafting und Canyoning: Eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang dürfen diese Fahrten beziehungsweise Tätigkeiten ausgeübt werden. In Biotopen, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftselementen sind diese Sport- und Freizeitaktivitäten ausschließlich für die Durchfahrt gestattet, Ein- oder Ausstieg sind untersagt. Im Hinblick auf die Jahreszeiten hängt es davon ab, wo sich ein Fließgewässer befindet, ob im Ahrntal oder im Unterland.
Sport- und Freizeitveranstaltungen in und an Fließgewässern müssen mindestens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem für Fischerei zuständigen Landesamt für Wildtiermanagement gemeldet werden.
Für alle Sport- und Freizeittätigkeiten in Fließgewässern und an ihren Ufern gilt der Grundsatz der Risikoakzeptanz, sie erfolgen also auf eigene Gefahr.
ma
Auf insgesamt fünf Millionen Euro beläuft sich nun der Aufruf 2025 für die Beitragsvergabe an Klein- und Kleinstunternehmen für Investitionen
BOZEN (LPA). Am vergangenen 8. Oktober (LPA hat berichtet) hatte die Landesregierung den Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Jahr 2025 für die Gewährung von Beiträgen an kleine Unternehmen für betriebliche Investitionen genehmigt. Ziel der Maßnahme war es, den Kleinunternehmen im Handwerks-, Handels- und Dienstleistungssektor eine bessere Investitionsplanung zu ermöglichen.
Auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Wirtschaftslandesrat Marco Galateo hat die Landesregierung am 17. Dezember beschlossen, die für die Ausschreibung 2025 vorgesehene Dotierung von drei Millionen Euro aufzustocken - und zwar um zusätzliche zwei Millionen Euro. „Mit dieser weiteren Aufstockung um zwei Millionen Euro halten wir an unserem Engagement fest, den Klein- und Mittelunternehmen die notwendigen Beiträge für betriebliche Investitionen zu gewährleisten und damit die lokale Wirtschaft weiter zu unterstützen“, betont Galateo. Insgesamt beläuft sich die Ausschreibung 2025 also auf fünf Millionen Euro.
Förderfähig sind kleine und kleinste Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte), die im Bereich Handwerk, Handel und Dienstleistungen tätig sind. Die Geldmittel ermöglichen es den Begünstigten beispielsweise, Geld in die Eröffnung oder Erweiterung eines Betriebs oder in die Umstellung des Produktionsprozesses zu investieren.
Beitragsanträge an die Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung können noch bis 28. Februar 2025 ausschließlich online eingereicht werden.
tl/mpi
Monitoring des Südtiroler Sanitätsbetriebs und der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz im Auftrag des Landes - Rückstände auf allen 32 beprobten Spielplätzen sehr gering bis gar nicht vorhanden
BOZEN (LPA). Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz führen im Auftrag des Landes ein systematisches Monitoring von Pestizidrückständen auf Kinderspielplätzen durch. Auf 32 Spielplätzen im ganzen Land werden dafür viermal im Jahr Grasprobenentnommen. Die bisherigen Ergebnisse für 2024 zeigen: Die Pestizidrückstände, die während der Zeit der Vegetationsperiode vorgefunden wurden, sind auf allen Spielplätzen sehr gering.
Bereits in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 hatte der Südtiroler Sanitätsbetrieb in Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ein Monitoring über Spritzmittelrückstände auf Kinderspielplätzen in der Obstbauregion durchgeführt und in einem wissenschaftlichen Fachartikel veröffentlicht. Im heurigen Jahr wurden wiederum insgesamt 32 Spielplätze zwischen Salurn im Süden und Mals im Vinschgau beziehungsweise Brixen im Eisacktal beprobt. Die Lage der Spielplätze wurde so gewählt, dass die Obstbauregion weitestgehend abgedeckt wird. Die Beprobung erfolgt insgesamt viermal im Jahr: im März, im Juni, im Oktober und im Dezember. Damit wird auch eine Aussage über die Verteilung der Exposition im Jahresverlauf möglich.
Die Ergebnisse der ersten drei Beprobungen 2024 zeigen, dass sich während der Vegetationsperiode auf den Spielplätzen Rückstände von primär im Obstbau eingesetzten Wirkstoffen nachweisen lassen. Ähnlich wie in der vorangegangenen Studie sind die Rückstände sehr gering.
Die Art und die Konzentration der gefundenen Wirkstoffrückstände ändert sich im Jahresverlauf. So werden die im März gefundenen Wirkstoffe Cyprodinil, Dithianon und Pyrimethalin primär zur Bekämpfung des Apfelschorfs eingesetzt. Die Produkte Etofenprox werden während der Vorblüte zur Bekämpfung verschiedener Apfelblattsauger eingesetzt. Pyriproxyfen wird zur Bekämpfung von Schildläusen im Zeitraum nach dem Austrieb der Bäume eingesetzt.
Bei der im Juni durchgeführten zweiten Beprobung wurden primär Fungizide gefunden. Auch hier spielen Wirkstoffe gegen den Apfelschorf sowie gegen Alternaria die Hauptrolle. Dazu zählen Fluazinam, Captan und Dodine. Nachgewiesen wurde auch Cyflufenamid, das zur Bekämpfung des Apfelmehltaus eingesetzt wird. Ametoctradin, Spiroxamin und Cyflufenamid werden im Weinbau gegen den Falschen beziehungsweise Echten Mehltau angewandt.
Bei der Beprobung im Juni wurden in einzelnen Gemeinden die beiden Insektizide Cypermethrin und Permethrin nachgewiesen. Zwar ist Cypermethrin auch in der Landwirtschaft (Weinbau) zugelassen, wird aber in Südtirol nicht eingesetzt. Beide Wirkstoffe sind Mittel gegen die Verbreitung der Tigermücke. Nach Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden hat in der entsprechenden Gemeinde an den der Beprobung vorhergehenden Tagen eine solche Behandlung stattgefunden.
Bei der im Oktober durchgeführten Beprobung wurden bei keiner Probe Rückstände von Pestiziden festgestellt.
Die durchschnittlich gefundenen Konzentrationen der Wirkstoffe liegen in einem sehr niedrigen bis niedrigen Bereich: erste Beprobung bei 0,036 ppm (parts per million steht für den millionsten Teil), zweite Beprobung bei 0,025 ppm. Die durchschnittliche Konzentration (zweite Beprobung Cypermethrin und Permethrin 0,719 ppm) ist durch die kurz vor der Probennahme erfolgten Behandlung gegen die Tigermücke erklärbar. Nach einer Abnahme von Anzahl und Konzentration der Rückstände in den Jahren 2018 bis 2021 sind die Werte von 2024 ähnlich wie jene im Jahr 2021.
In Summe bestätigen die Ergebnisse die Schlussfolgerungen der vorhergehender Untersuchungen. Sie zeigen, dass die von der Landwirtschaft gesetzten Maßnahmen die Abdrift wirksam reduzieren, aber nicht vollständig verhindern.
Als Fazit lässt sich feststellen, dass sich auf zahlreichen Spielplätzen zwar Wirkstoffe von Pestiziden nachweisen lassen, auch wenn nur in sehr geringen Konzentrationen. Die Wirkstoffe stammen aus der Landwirtschaft und vereinzelt aus der Bekämpfung der Tigermücke. Im Sinne einer stetigen Verbesserung muss weiter an der Optimierung der Ausbringungstechnik und der Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gearbeitet und die Kommunikation bei Einsätzen zur Insektenbekämpfung (Beispiel Tigermücke) überdacht und besser organisiert werden.
Weiterführende Informationen: www.frontiersin.org/journals/environmental-science/articles/10.3389/fenvs.2022.1062333/full
red/mac
Kompatscher: Investitionen für soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung
BOZEN (LPA). Der Landtag hat in der Nacht auf 14. Dezember den Jahreshaushalt für 2025 mit einem Rekordvolumen von acht Milliarden Euro genehmigt. Der Haushalt setzt Akzente in den Bereichen soziale Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz. Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher betonte, dass der Haushaltsvoranschlag Antworten auf aktuelle Herausforderungen wie Teuerung, Altersarmut und Klimawandel gebe.
„Mit diesem Haushalt legen wir den Grundstein für ein solidarisches und zukunftsfähiges Südtirol. Unser Ziel ist es, die Herausforderungen unserer Zeit entschlossen anzupacken und niemanden zurückzulassen“, sagte Kompatscher.
Ein Schwerpunkt des Haushalts ist die soziale Sicherheit. Familien werden durch höhere Absetzbeträge pro Kind (340 Euro) und erweiterte Einkommensgrenzen für Steuererleichterungen (bis zu 90.000 Euro) gezielt entlastet. Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden höhere Löhne zahlen, profitieren von einer Senkung der IRAP von 3,9 auf 2,68 Prozent. Zusätzlich werden in den nächsten drei Jahren rund 150 Millionen Euro bereitgestellt, um niedrige Renten aufzubessern und Altersarmutzu bekämpfen.
„Diese Maßnahmen stärken nicht nur die Kaufkraft, sondern schaffen auch mehr soziale Gerechtigkeit. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit müssen wir klare Prioritäten setzen“, sagte Kompatscher. Zudem soll der Wohnungsmarkt durch gezielte Förderungen für Mietwohnungen und Regulierungen der Kurzzeitvermietung entlastet werden.
Ein weiterer zentraler Punkt des Haushalts ist die Förderung nachhaltiger Entwicklung. Investitionen in erneuerbare Energien, Klimaschutz und Verkehrsinfrastruktur sind Kernpunkte des Plans. Projekte wie der dreigleisige Virgltunnel, die Riggertalschleife und die Förderung des Fahrradverkehrs werden vorangetrieben.
Der Haushalt sieht umfangreiche Steuerreformen vor. Die IRPEF wird umgestaltet, um hohe Einkommen stärker zu belasten und die zusätzlichen Einnahmen an Familien mit Kindern weiterzugeben. „Dieser Haushalt ist ein Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung“, sagte Kompatscher.
Der Landtag sieht im Haushaltsvoranschlag 1,791 Millionen Euro für die Sanität vor, für das Personal 1,315 Millionen Euro. 1,208 Millionen Euro fließen in den Bereich Bildung und 728 Millionen Euro in den Bereich Soziales. Für die Mobilität sind 742 Millionen Euro reserviert.
pio
Vorweihnachtlicher Besuch des Diözesanbischofs im Landesparlament; Aufforderung an die Abgeordneten, eine auf Besonnenheit und Dienst am Nächsten ausgerichtete Politik zu machen, die Gerechtigkeit und Solidarität Raum gibt: „Die Kirche will Ihr Verbündeter sein.“
Landtagspräsident Arnold Schuler begrüßte am heutigen Donnerstagabend (12. Dezember) nach Ende der Plenarsitzung Ivo Muser, Bischof der Diözese Bozen-Brixen, und Generalvikar Eugen Runggaldier im Landtag.
Schuler wies in seinen Grußworten darauf hin, dass die katholische Kirche und die Demokratie bzw. die Politik, die diese gestalte, viele Gemeinsamkeiten haben. „Sie sind aufgebaut auf Toleranz und Frieden und haben eine lange gemeinsame Geschichte”, so Schuler, „und sind zum Fundament unseres gesellschaftlichen Lebens geworden - über Jahrhunderte.” Heute jedoch sei ein großer Vertrauensverlust spürbar, dabei wäre Vertrauen gerade in dieser herausfordernden Zeit äußerst wichtig. „Ohne Vertrauen sucht man Neues, in dem man glaubt, Halt zu finden - bis hin zu autoritären Systemen und Denkweisen”, erklärte Schuler und ergänzte: “Es liegt nun an uns, wieder für mehr Vertrauen zu sorgen.”
Bischof Muser unterstrich dann in seiner Weihnachtsbotschaft: „Die Weihnachtsgeschichte ist eine Hoffnungsgeschichte.“ Wenn sie auch in gewisser Weise ihren ursprünglichen Sinn verloren habe, so erreiche sie dennoch nach wie vor die Menschen in der Tiefe ihres Herzens und spreche ihre Sehnsucht an. Es liege ihr eine große Umkehrung inne: Nicht der römische Kaiser mit seinem Zensus bringe Heil und Hoffnung – sondern ein Kind.
Vor dem Hintergrund dieser Hoffnungsgeschichte lud der Diözesanbischof dazu ein, darüber nachzudenken, dass die Politik im Dienste der Anderen stehen müsse, ausgehend vom Hinhören als Grundlage für echtes Miteinander und von der Konzentration auf das Wesentliche. Zudem sei ein respektvoller Austausch innerhalb der Politik wesentlich, umso mehr aufgrund der öffentlichen Sichtbarkeit. Muser verwies weiters auf eine Reihe von Themen, die im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen sollten: die Unterstützung der Jugend und der Schule, die Bedeutung der Solidarität in Zeiten von Unsicherheit und Krisen, die Stärkung eines Lebensstils, der den Dialog und den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Das Verhalten von Politikerinnen und Politikern müsse an Selbstreflexion, dem Eingeständnis von Fehlern und der Bereitschaft, die Ideen anderer anzunehmen, orientiert sein. „Sich regelmäßig zu fragen, ob die eigenen Entscheidungen wirklich dem Gemeinwohl dienen, ist essenziell, um der Versuchung persönlicher Interessen zu widerstehen“, so Muser. „Wir wollen eine Gesellschaft echter menschlicher Beziehungen und lebenswerter Orte aufbauen, in denen Gerechtigkeit und Solidarität ihren Platz finden. Auf diesem Weg will die Kirche Ihr Verbündeter sein, um gemeinsam zum Wohlergehen aller beizutragen.“
Der Diözesanbischof schloss mit dem Wunsch, dass „Sie die Weihnachtsgeschichte als Hoffnungsgeschichte begleitet – persönlich und bei Ihrem politischen Einsatz“.
LH Arno Kompatscher verwies darauf, dass man zwar in einem laizistischen Staat lebe, dennoch gebe es die Tradition, den Bischof vor Weihnachten in den Landtag einzuladen. Das, was für die Kirche das Evangelium sei, sei für andere die Erklärung der Menschenrechte; auf jeden Fall aber sei es aber gut, die Worte des Bischofs über eine Gesellschaft und eine Politik zu hören, die wieder menschlicher werden müssten. Er wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen, die sich für eine menschlichere Gesellschaft einsetzen, ein frohes Weihnachtsfest und eine ruhige Zeiten, aus der sie Kraft, Vertrauen und Hoffnung schöpfen können, sowie die Gelegenheit, Beziehungen zu pflegen.
Abschließend bedankte sich Landtagspräsident Schuler beim Posaunenquartett aus Eppan mit Dirigent Johann Finatzer und den Musikanten Manuel Wurz, Thomas Plazotta, Hannes Gramm und Klaus Leimgruber für die musikalische Umrahmung des Besuchs des Bischofs und wünschte auch seinerseits ein frohes Weihnachtsfest.
LT
Ab Sonntag, 15. Dezember, gelten auch in Südtirol neue Fahrpläne für Bus und Zug – Landesrat Alfreider: "Wo möglich, gibt es ein zusätzliches Angebot"
BOZEN (LPA). Der zweite Sonntag im Dezember ist der Stichtag für die Aktualisierung der Bus- und Zugfahrpläne in Südtirol. Mit dem 15. Dezember gibt es somit in Südtirol wieder Neuerungen und Anpassungen bei den Fahrplänen für die Züge und Busse im ganzen Land. "Mit dem neuen Fahrplan haben wir das öffentliche Nahverkehrsangebot vielerorts weiter ausgebaut und das Netz an Verbindungen weiter verbessert und verdichtet. Unser Ziel ist es, die Erreichbarkeit im ländlichen Raum zu verbessern und Bus sowie Bahn als attraktive Alternativen zum Auto zu etablieren", sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Wie auch in den Vorjahren wurden die Fahrpläne unter direkter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger entwickelt. "Viele Vorschläge der Fahrgäste und Gemeinden sind eingeflossen, ebenso wie die Vorgaben des SüdtirolPlans für die Mobilität von Morgen, der der Wegweiser in puncto Öffis ist", erklärt Alfreider.
Eine besondere Situation ergibt sich ab dem 15. Dezember für das Pustertal. Auf der Strecke Franzensfeste-Bruneck verkehren für circa ein Jahr keine Züge wegen Arbeiten für den Bau der Bahnschleife im Riggertal. Über das Mobilitätsressort wurde ein Ersatzdienst mit Bussen zwischen Brixen und Bruneck im Halbstundentakt mit einer Fahrzeit von 52 Minuten und den Haltestellen Brixen Bahnhof, Brixen Busbahnhof, Mühlbach Zentrum, Vintl Bahnhof, Kiens Zentrum, Abzweigung Ehrenburg, Bahnhof St. Lorenzen und Bruneck Bahnhof eingerichtet. Der Umstieg zwischen der Brennerbahn und dem Ersatzverkehr B400 ist nur am Bahnhof Brixen möglich und nicht in Franzensfeste. (Details dazu auf der südtirolmobil-Webseite).
Ab 13. Dezember 2024 wird die Straßenbrücke übers Riggertal (Staatsstraße SS 49bis) wegen Stabilisierungsarbeiten für den Schwerverkehr gesperrt. Die Linienbusse 310 und 411 sowie der Ersatzbusdienst B400 werden über die Ortschaften Vahrn und Neustift umgeleitet. (Details: Aktuelle Meldungen)
Auf der Strecke Bruneck–Innichen–Sillian wurden die Abfahrtszeiten angepasst, und zwar wurden sie um 15 Minuten nach vorne verschoben im Vergleich zum Fahrplan 2024.
Auf der Strecke Bruneck–Innichen gibt es eine Verstärkung mit einem 30-Minuten-Takt.
Ab Februar wird es auch eine Bahnsperre im Vinschgau geben, die für die Elektrifizierung notwendig ist (Details dazu auf der südtirolmobil-Webseite).
Auf der Strecke Bozen–Brenner gibt es zwei zusätzliche Verbindungen von Bozen kommend (06.32 Uhr und 11.32 Uhr) und zwei Verbindungen vom Brenner kommend (08.08 und 09.08 Uhr) an Wochenenden und Feiertagen.
Meran und Umgebung, Vinschgau
Eisacktal und Wipptal (Pustertal)
Bozen und Unterland
red/san
Freitag, 10. Januar 2025 um 19.30 Uhr (Premiere)
Sonntag, 12. Januar 2025 um 17.00 Uhr
Dienstag, 14. Januar 2025 um 19.30 Uhr
Donnerstag, 16. Januar 2025 um 19.30 Uhr
Freitag, 17. Januar 2025 um 19.30 Uhr
Samstag, 18. Januar 2025 um 19.30 Uhr
Kulturhaus Karl Schönherr Schlanders
Reservierungen unter +39 348 7439724 | mein.juvi@gmail.com