Naturns
Entsprechend dem Landesgesetz Nr. 15 vom 18. Dezember 2002 ist jede Gemeinde verpflichtet, einen Gemeindezivilschutzplan zu erstellen. Die Gemeinde Naturns ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat ein Büro mit der Ausarbeitung des Planes beauftragt. Der Plan soll dabei hilfreich sein, eventuelle Großschadensereignisse innerhalb des Gemeindegebietes zu bewältigen indem in den Unterlagen Ressourcen, historische Ereignisse, Gefahrenpotentiale und verschiedene Karten gesammelt werden, sodass Einsätze in kritischen Gefahrensituationen bestmöglich koordiniert werden können. Im Gesetz ist außerdem vorgesehen, dass eine Gemeindeleitstelle eingerichtet wird, um den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen. Für die Sicherheit der Bevölkerung ist der Bürgermeister verantwortlich, welcher der Gemeindeleitstelle auch vorsteht. In der Gemeinde Naturns wurde die Leitstelle eingerichtet und besteht neben den Vertretern der Gemeinde auch aus Verantwortlichen der Forstbehörde, des Weißen Kreuzes und der Feuerwehren. Der Sitz der Gemeindeleitstelle ist das Naturnser Zivilschutzzentrum, wo bereits das Weiße Kreuz und die Feuerwehr untergebracht sind. Bei einer theoretischen Einschulung wurde ein Murenabgang simuliert und die Mitglieder der Gemeindeleitstelle in ihre Aufgaben eingewiesen. Bei einer praktischen Übung werden schließlich die verschiedenen Mitglieder der Hilfsorganisationen involviert werden und ein Szenario soll durchgespielt werden. Bei einer übergemeindlichen Katastrophe werden zusätzlich die Bezirksleitstellen oder schlussendlich die Landesleitstelle einberufen.
Der Plan ist auf jeden Fall nur ein Hilfsmittel; bei einer ernsthaften Katastrophe wird sich dann zeigen, ob die Ressourcen auch tatsächlich verfügbar sind und sich alle daran halten werden. (klab)
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