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Montag, 07 September 2020 13:02

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Die erste Vertrauensabstimmung nach der Sommerpause ist gewonnen. Die Abgeordnetenkammer hat – wegen der Covid 19 Epidemiologie – den Ausnahmezustand bis Mitte Oktober verlängert und der Regierung wieder bestimmte Sondervollmachten erteilt. Jetzt kriegen wir vom Senat zur zweiten Lesung das sog. „Vereinfachungsgesetz“, welches durch schnellere Verwaltungsabläufe und Entbürokratisierung helfen soll die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Die positiven Aspekte dieses Gesetzes kommen durch die darin enthaltene Regelung zur Eintragung rein deutschsprachiger Ärzte in die italienische Ärztekammer viel zu kurz. Es gibt dazu wieder haufenweise Polemik. Beim Thema der Ausübung der eigenen Sprache und der in Südtirol geltenden Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache, kann es aber für die sprachliche Minderheit keine Zweifel oder Kompromisse geben. Die Sache ist nun sogar auf dem Tisch des Ministerpräsidenten Conte gelandet. Mal sehen, wie dieser damit umgeht. Danach kommt das Referendum und die Regional – und Gemeindewahlen im ganzen Land. Da ruht die Parlamentsarbeit, damit sich die Parlamentarier in ihren Wahlbezirken in den Wahlkampf einbringen können. Noch sind in Rom alle überzeugt, daß diesmal das „Ja“ gewinnt. Es fehlen aber noch 2 Wochen und da kann viel passieren. Das „Nein“ holt auf, wie schon 2014 beim sog. „Renzi-Referendum“ zur Abschaffung des paritätischen Zweikammernsystems. Vom Ausgang dieses Referendums hängt vieles ab. Die „Messer sind von allen gewetzt“ und man muss sich auf Überraschungen vorbereiten. Dazu kommt jetzt mit Schul- und Kindergartenbeginn wieder die leidliche Impf-Debatte. Viele nicht geimpfte Kinder dürfen nicht in den Kindergarten und somit rückt das Thema wieder in den Vordergrund. Forza Italia hat für die Woche nach dem Referendum schon einen Begehrensantrag im Parlament eingebracht und jetzt müssen sich – nach der Covid 19 Erfahrung – auch die anderen Parteien „outen“. Mal sehen, ob die Corona 19 Epidemiologie auch Auswirkungen auf die Impfdebatte hat.

Zwischen April und Juli gingen über 4200 Kreditanfragen von Familien und Unternehmen ein. Heute (8. September) hat die Landesregierung die Covid-Zinszuschüsse für das zweite Darlehensjahr genehmigt.

Vor fast genau fünf Monaten, am Höhepunkt der Corona-Pandemie, genehmigte die Landesregierung am 7. April ein Einverständnisprotokoll: Dieses hatte eine Vereinbarung mit Bankinstituten und Garantiegenossenschaften zum Inhalt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Anwendung günstiger Konditionen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern.

Konkret konnten Personen, die sich auf Grund des Covid-19-Notstands teilweise oder vollständig im ordentlichen Lohnausgleich, in der Sonderlohnausgleichskasse oder in der außerordentlichen Lohnausgleichskasse befinden, um Sofortkredite in der Höhe von 3000 bis maximal 10.000 Euro ansuchen. "Mit diesem so genannten Familienpaket wollten wir jenen Familien unter die Arme greifen, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einem geringeren Lohneinkommen und in der Folge mit Liquiditätsengpässen konfrontiert waren", erklärt der Landeshauptmann.

1,6 Millionen Euro für Zinszuschüsse

Von Mitte April bis Juli gingen bei den Banken 501 Kreditansuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Lohnausgleich mit einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Millionen Euro ein. Die Vereinbarung sieht einen Nullzinstarif in den ersten beiden Jahren vor, wobei die Zinsen des ersten Jahres von den Banken, jene des zweiten Jahres vom Land übernommen werden. Um diese Hilfestellung für die Familien umsetzen zu können, hat dieLandesregierung heute (8. September) Anwendungsrichtlinien genehmigt: Sie regeln die Übernahme der Zinsen für das zweite Kreditjahr durch das Land. Dafür wird ein Betrag von 1,6 Millionen Euro im Haushaltsvoranschlag 2020-2022 bestimmt. Kreditanträge können noch bis 15. Oktober 2020 bei den Banken gestellt werden.

4205 Kreditsansuchen zwischen April und Juli

Insgesamt wurden im Rahmen des "Neustart Südtirol"-Pakets zwischen April und Juli 4205 Kreditansuchen bei den Südtiroler Banken gestellt, mit einem Finanzierungsvolumen von 257,5 Millionen Euro. Abgesehen von den 501 Anträgen der Arbeitnehmer im Lohnausgleich gingen bei den Bankinstituten auch 3704 Ansuchen von Unternehmern und Freiberuflern um begünstigte Kredite bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro ein: Die gesamte Kreditsumme für diesen Bereich beläuft sich im Zeitraum April-Juli auf 254,9 Millionen Euro.

sf/mpi

Insgesamt 10 Millionen Euro werden demnächst auf über 6000 Mitarbeiter aus dem Sozial- und Gesundheitswesen verteilt, um damit ihren Einsatz in der Akutphase der Covid-19-Pandemie wertzuschätzen.

Bereits im Landesgesetz Nr. 3 im April 2020 wurde die Möglichkeit vorgesehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch die COVID-19-Pandemie besondere Arbeitsumstände im Sozial- und Gesundheitsbereich vorfanden, eine Prämie ausbezahlen zu können. Nachdem im Nachtragshaushalt im Juli die entsprechenden Geldmittel im Gesamtausmaß von 10 Millionen Euro bereitgestellt wurden, hat die Landesregierung heute (2. September) den finalen Schritt gesetzt, um eine Auszahlung an die Mitarbeitenden baldmöglichst zu ermöglichen.

In den heutigen Beschlüssen wurden die Details und Voraussetzungen festgelegt. Für den Gesundheitslandesrat steht fest: "Es ist ein Zeichen der Wertschätzung, eine kleine Anerkennung, die das Geleistete nicht aufwiegen kann. Die involvierten Mitarbeitenden haben unter enormem Druck Unglaubliches geleistet, und ihr Einsatz geht nach wie vor weiter". Dem stimmt auch die Soziallandesrätin zu: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Großartiges geleistet. Es geht jetzt darum, diesen Dank in eine konkrete Leistung umzusetzen in Form einer Prämienzahlung, die europaweit über dem Durchschnitt liegt."

Im Vorfeld hatten bereits die zuständigen Trägerkörperschaften (Sanitätsbetrieb, Seniorenwohnheime, delegierte Sozialdienste), aber auch die Gewerkschaften ihre Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt. Führungskräfte sind von den Prämienzahlungen ausgenommen, im Sanitätsbereich können jedoch auch sie den Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

Soziales: Fünf Millionen für Mitarbeiter, die indirekt oder direkt in der Betreuung tätig waren

Im Bereich Soziales wurde bereits vorab festgelegt, dass zwei Drittel des Betrages (also 3,3 Millionen Euro) für die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime reserviert werden, ein Drittel (1,6 Millionen Euro) sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste erhalten. Von den 6300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen und Sozialdiensten erfüllen schätzungsweise über die Hälfte (3500) die vorgesehenen Voraussetzungen. Die Prämien reichen bis zu brutto 1800 Euro für jene Mitarbeitenden, die im direkten Kontakt standen oder die Betreuung von Covid-19-Erkrankten übernommen haben. Jene Mitarbeiter, die einen indirekten Kontakt mit positiv Getesteten oder Erkrankten hatten oder in Diensten mit einer erhöhten Infektionsgefahr tätig waren, sollen einen Bruttobetrag von bis zu 1200 Euro erhalten. "Die Zuweisung der Beträge erfolgt durch die jeweiligen Führungskräfte der Einrichtung und sind an kein Berufsbild, sondern an die Art der in der Krisenzeit ausgeübten Tätigkeit gebunden", betont die Soziallandesrätin. Alternativ dazu können die Angestellten einen außerordentlichen Sonderurlaub von maximal fünf Tagen innerhalb des Jahres 2021 beanspruchen.

Gesundheitswesen: Fünf Millionen für alle Berufsgruppen, Staffelung nach Arbeitsaufwand und Infektionsrisiko 

Im Gesundheitsbereich wird die Sonderprämie allen Mitarbeitenden gewährt, die im Rahmen des COVID-19 Notstandes einen außerordentlichen Arbeitseinsatz geleistet haben und direkt oder indirekt mit der Betreuung von COVID-Patienten betraut waren. In Abstimmung mit den Vertretern der Gewerkschaftsorganisationen wurde eine Staffelung des Betrags nach Arbeitseinsatz, Arbeitsaufwand und Infektionsrisiko des Personals vereinbart. 1750 Euro gehen an die Mitarbeitenden des klinischen Bereichs, die in den Covid-19 Intensivbereichen wie Intensivstationen oder der Notaufnahme tätig waren. Das in den übrigen Covid-19-Bereichen tätige Personal erhält 1250 Euro; dazu gehören unter anderem die Prä-Triage, Covid-19 Normalstationen, Mikrobiologie, Hygienedienste, das Virologie-Labor, sowie das Personal, das Krankenpflege am Domizil oder Abstriche auf dem Territorium durchgeführt hat. Eine Prämie von 750 Euro geht schließlich an das Personal aller anderen Bereiche, in denen ein Mehraufwand an Arbeit angefallen ist, zum Beispiel das für Eingangskontrollen, Versorgungsdienste, Sterilisation zuständige Personal, Apotheker, Medizintechniker, Mitarbeitende im Ökonomat. 1750 Euro gehen an 465 Personen, 1250 Euro an 1730 Personen sowie 750 Euro an 969 Personen.

Die Zuteilung der Prämie auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch den Sanitätsbetrieb. Alternativ zur Sonderprämie können die Bediensteten und auch die betroffenen Führungskräfte einen außerordentlichen Sonderurlaub im Ausmaß von zehn Tagen bis Ende des Jahres 2021 beanspruchen. Insgesamt betrifft diese Maßnahme rund 3200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon circa 40 Führungskräfte) des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

ck-kl

Seit heute (31. August) ist das in der Agentur für Bevölkerungsschutz angesiedelte Bürgertelefon (800 751 751) im Zusammenhang mit dem Coronavirus wieder aktiv.

Wer Fragen zu Regeln und Maßnahmen rund um das neuartige Coronavirus hat, kann sich seit heute wieder an das Bürgertelefon der Landesagentur für Bevölkerungsschutz wenden: Die gebührenfreie Grüne Nummer 800 751 751 ist an allen sieben Tagen der Woche von 8 bis 20 Uhr erreichbar, also auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Wie Bürgertelefon-Koordinator Markus Rauch berichtet, ist nun gegen Ende des Sommers wieder eine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen. Besonders viele Fragen drehen sich rund um die Rückkehr aus verschiedenen Urlaubsländern und den Start in das Schuljahr. Aber auch wegen der in den vergangenen Wochen wieder etwas höheren Infektionszahlen sind einige Bürgerinnen und Bürger verunsichert.

Das Bürgertelefon hatte in der akuten Corona-Phase vom 25. Februar bis 12. Juni dieses Jahres insgesamt 41.700 Anrufte angenommen. Je nach Intensität waren dabei zwischen zwei und sechs Telefonistinnen und Telefonisten im Einsatz gewesen.

gst

„Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulende vermeiden, damit Schüler und Pendler auf den öffentlichen Verkehrsmitteln Vorrang haben“, so lautet der Appell des Mobilitätslandserats zum Schulstart.

Die Landesabteilung Mobilität und die drei Bildungsdirektionen haben sich zum beginnenden Schuljahr mehrmals ausgetauscht, um Lösungen zu finden, damit der Transport der Kinder und Jugendlichen zur Schule und wieder nach Hause gut gelingen kann.

Empfehlung: Stoßzeiten meiden, Schülern Vorrang geben und wo möglich Rad nutzen

Gemeinsames Ziel für den Schulbeginn ist, dass die Busse und Züge die Schülerinnen und Schüler sicher und pünktlich zur Schule transportieren können. "Kinder und Jugendliche haben besonders in der ersten Schulwoche den klaren Vorrang bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Deshalb gilt für alle anderen, die nicht unterwegs sein müssen: Unnötige Fahrten zu den Stoßzeiten vor Schulbeginn und nach Schulende möglichst vermeiden", betont der Mobilitätslandesrat und verweist auch auf die zusätzliche Potenzierung der Busse. Die Daten der Schuldirektionen bildeten dabei die Grundlage für die Potenzierung der Linien. Das Landesamt für Personenverkehr hat alle Daten überprüft und in Zusammenarbeit mit den Schuldirektion analysiert.

Im städtischen Umfeld wird empfohlen, für den Schulweg möglichst auf die aktive Mobilitätsformen wie das Fahrradfahren oder Zu-Fuß-Gehen umzusteigen.

Treffen der Vertreter der Regionen zur Schülerbeförderung

In Vertretung des Landes Südtirol hat der Mobilitätslandesrat am heutigen Montag (31. August) an einer Sitzung mit den Vertetern der Regionen und dem Transportministerium teilgenommen. Dabei ging es um die Organisation der Schülerbeförderung. Einmal mehr unterstrich der Landesrat, dass es in punkto Schülerbeförderung einfache und vor allem klare Regeln für den Schulstart braucht.

Drei Maßnahmen für den Schülerbeförderung

Die Landesabteilung Mobilität hat in Zusammenarbeit mit den drei Bildungsdirektionen drei Maßnahmen beschlossen, damit der Schülertransport die Fahrgäste zu Schulbeginn in Sicherheit transportieren kann. Zum einen haben sich ein Teil der Oberschulen bereits vorab dahingehend organisiert, dass sie einen Teil des Unterrichts online abwickeln können. Zum anderen werden auf all jenen Linien, die in der Regel stark frequentiert sind, zusätzliche Busse zur Potenzierung des Angebots eingesetzt. Die italienischen Oberschulen hingegen verfolgen den Weg der zeitlichen Staffelung der Unterrichtszeiten und verrücken diese um eine Stunde.

Damit soll gewährleistet werden, dass die Schulen die Vorgaben zum Schutz vor demCoronavirus einhalten können und dass die öffentlichen Verkehrsmittel besser befüllt werden können. Laut Landesamt für Personenverkehr werden die Busse regulär, also wie sonst auch, befüllt werden. Bei Bedarf wird zeitnah und angemessen reagiert und die Linien können weiter potenziert werden.

Schutz-Regeln weiter einhalten

Weiterhin wichtig bleiben die bereits bisher geltenden Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus im öffentlichen Personennahverkehr, nämlich die verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der notwendigen Distanz beim Ein- und Aussteigen.

Alle aktuellen Informationen zu den Fahrplänen findet man auf der neuen App südtirolmobil und im Web unter: www.suedtirolmobil.info

rc/san

Zeitgleich mit den Sprachkursen startet das Land Südtirol erstmals mit Kursen zur lokalen Gesellschaft und Kultur.

Sich in eine Gesellschaft zu integrieren, heißt daran teilzunehmen. Um sich in dieser neuen Umgebung und in neuen Kultur zurechtzufinden, braucht es Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kenntnisse der Sprache. Aus diesem Grund bieten Sprachschulen und Weiterbildungseinrichtungen den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern kostenlose Sprachkurse und Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur an.

"In Südtirol wird die Integration durch gezielte Initiativen gefördert, aber auch Leistung gefordert", betont der zuständige Landesrat. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung beschlossen, die Zusatzleistungen des Landes an grundlegende Kenntnisse der Sprache (Niveau A2) und Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur zu knüpfen. Für die Ansuchen um Familiengeld und Kindergeld für das Jahr 2022 müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger nachweisen, dass sie diese Kenntnisse besitzen.

Sprachnachweis durch Zertifikate, Prüfungen, Schul- oder Kursbesuche

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies nachzuweisen, beispielsweise durch ein Sprachzertifikat, eine Sprachprüfung, durch den Besuch einer Schule oder durch einen der Kurse, die vom Land extra dafür eingerichtet wurden.

Für Sprachkurse können sich alle Interessierten an einen der verschiedenen Sprachanbieter im Lande wenden. Für die neunstündigen Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur sind die Einschreibungen bei Urania Meran und Centro lavoratori studenti (CLS) offen.

Die Grundlage für die Integration in Südtirol bildet das Landesgesetz Nr. 12/2011 sowie die Integrationsvereinbarungaus dem Jahr 2014. Die im Gesetz vorgesehen Aufgaben der Information und Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung übernimmt in erster Linie die Koordinierungsstelle für Integration des Landes.

Weitere Informationen zur Integration und zu den Kursen gibt es auf dem Portal der Koordinierungsstelle auf der Landeswebseite. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter folgenden Telefonnummern: 0471 413386, 0471 413388, 0471 413397 oder via E-Mail koordinierung-integration@provinz.bz.it.

eb

Zur einkommensbezogenen Unterstützung von Familien in Südtirol gibt es unter anderem das Landeskindergeld. Ab morgen, 1. September, können die Familien um die Erneuerung des Antrages ansuchen.

Südtiroler Familien mit mindestens einem Kind unter sieben Jahren können online oder bei den Patronaten um das Landeskindergeld ansuchen. Damit werden Familien abhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage und von der Zusammensetzung der Familie unterstützt. Anspruchsberechtigt sind Familien, die mindestens ein Kind unter sieben Jahren oder mindestens zwei minderjährige Kinder haben. Auch Familien, in denen ein bereits volljähriges Kind eine Beeinträchtigung hat, können jährlich um diesen Beitrag ansuchen. Im Vorjahr hat das Land Südtirol insgesamt über 27.600 Familien mit 33,4 Millionen Euro unterstützt.

Um eine durchgehende Beitragszahlung zu erreichen, muss ab 1. September bis zum 31. Dezember 2020 um die Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 angesucht werden. Familien, die erstmals um das Landeskindergeld ansuchen, können dies ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen vornehmen (sprich: innerhalb 90 Tagen ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung eines Kindes). Auf der Familienseite des Landes gibt es dazu eine Übersicht dieser und der weiteren bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Familien. Das Ansuchen kann bei allen Patronaten eingereicht werden, die dieses dann an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Alternativ kann der Antrag auch online über das persönliche Portal myCIVIS eingereicht werden.

ck

Die Situation in punkto Unwetter haben die Experten am Vormittag (31. August) im Lagezentrum in Bozen mit dem Landesrat besprochen. Die Zusammenarbeit hat geklappt. Schutzbauten haben sich bewährt.

Bei der Sitzung im Lagezentrum Bozen haben die Fachleute der verschiedenen Bereiche gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz und dem Direktor der Landesagentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger über die Bewältigung der Unwetter in den vergangenen Tagen gesprochen, eine erste Bewertung vorgenommen und die aktuelle Situation unter die Lupe genommen. Es handle sich um ein außergewöhnliches Ereignis mit einer Amortisationszeit von 30 Jahren, sagte der Landesrat für Bevölkerungsschutz und unterstrich, dass sich die Investitionen in Wasserschutzbauten bei Flüssen und Wildbächen gelohnt hätten und Organisation und Leistung, aller im Einsatz Stehenden, hervorragend war. Auch Agenturdirektor Pollinger lobte die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Bevölkerungsschutz und Freiwilligen Einsatzkräften, die gemeinsam an der Bewältigung der Unwetter  gearbeitet haben.

Verkehrssituation hat sich verbessert

Die am Sonntag aufgrund des Hochwassers gesperrte Linie der Brennerbahn bei Klausen ist wieder offen. Aufrecht bleibt noch die Sperre der Linie der Pustertalbahn. Die Züge werden durch Busse ersetzt. Die Brennerautobahn A22 ist wieder zweispurig befahrbar. Der Straßendienst ist weiter mit Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten im Einsatz, vor allem auf der Brennerstaatsstraße (SS12) bei Atzwang im Einsatz. Die wichtige Verkehrsader werde voraussichtlich noch innerhalb des Tages wieder für den Verkehr geöffnet, sagt Philipp Sicher, Direktor der Landesabteilung Straßendienst. Die Staatsstraße (SS51) zwischen Toblach und Schluderbach bei Höhlenstein sowie die Staatsstraße im Ahrntal (SS621) bei Prettau sind wieder befahrbar. Auf der Pustertaler Staatsstraße zwischen Olang und Welsberg gibt es eine Einbahnregelung. Alle 500 Mitarbeiter des Straßendiensts waren in den vergangenen Tagen und Nächten im Einsatz.

Wasserläufe: Pegelstände unter Warnschwelle

Bei allen Messungen waren die Pegel der großen Fließgewässer in Südtirol heute unter der Warnschwelle. Die Projektierung und Verstärkung der Etsch-Böschungen in den vergangenen 20 Jahren haben sich in den vergangenen Tagen bewährt, insbesondere in Neumarkt, wo mit 7,1 Meter der höchste jemals gemessene Hochwasserstand erreicht wurde. Die durchgeführten Arbeiten und die ständige Beobachtung der Ufer durch die Freiwillige Feuerwehr haben gezeigt, dass das Präventionssystem funktioniert. Die Ufermauern werden in Kürze erneut überprüft. Während der Nacht haben drei Techniker der Zentrale mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren durchgehend die Situation überwacht.

Wälder: Keine großen Schäden verzeichnet

Für Südtirols Wälder wurden bisher keine größeren Schäden gemeldet. Mehrere Zufahrtsstraßen zu Höfen waren aufgrund von Erdrutschen auch durch Bäume verlegt und gesperrt, insbesondere im Sarntal, Villanders und Barbian. Es wurden jedoch keine größeren Eingriffe verzeichnet.

Geologische Situation: Beobachtung kritischer Stellen

Drei Geologen des Landes waren am gestrigen Sonntag im Einsatz, um die besonders kritischen Stellen genauer unter die Lupe zu nehmen und zu überwachen. Sie waren vor allem in Hafling, Nals und Atzwang vor Ort. Derzeit sind auch 70 Meter der Böschungsmauer am Zusammenfluss von Eisack und Grödner Bach in Waidbruck unter Beobachtung.

Eingriffe: Situation in Klausen am kritischsten

Für die Freiwilligen Feuerwehren war die Situation beim Hochwasser in Klausen am kritischsten. Gleich 14 Freiwillige Feuerwehren mit rund 150 Feuerwehrleuten waren und sind im Einsatz - jetzt vor allem bei den Aufräumarbeiten in überfluteten Kellern und Garagen. Die Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Bezirk Unterland (Neumarkt und Pfatten) waren rund 50 Freiwillige Feuerwehrleute des Bezirkes Unterland vor Ort und standen bei der Besetzung der Bezirkseinsatzzentrale, der Flussbeobachtungsstellen, der Deichwachen und als Bereitschaft im Gerätehaus im Einsatz. In den Bezirken Meran, Bozen, Pustertal und Wipptal hat sich die Lage bis zum späten Abend beruhigt und der Hochwasserdienst wurde beendet. Es waren keine weiteren Einsatzmaßnahmen mehr erforderlich. Zwischen dem 29. und 31. August zählte der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols bisher mehr als 500 Einsätze. Dabei waren über 3.000 Feuerwehrleute im Einsatz. 150 Freiwillige Feuerwehren und somit knapp die Hälfte aller Freiwilligen Feuerwehren waren beteiligt.

Wetter: Besserung in Sicht

Die Wettersituation verbessert sich nun. Große Niederschlagsmengen sind laut Wetterdienst des Landes für heute nicht zu erwarten.

Der Zivilschutzstatus bleibt aufgrund der Covid-19-Pandemie auf der Aufmerksamkeitsstufe ALFA.

san

Bericht der Landesleitstelle: Warnstufe auf Voralarm angehogen. Wetterdienst gibt vorsichtige Entwarnung. Staatsstraße bei Atzwang gesperrt. Die Feuerwehren verzeichnen 200 lokale Einsätze.

Mit einem tiefblauen Auge hat Südtirol bisher die auf dem ganzen Landesgebiet verbreiteten sehr starken Niederschläge der vergangenen zwei Tage überstanden: Dies das Ergebnis der Sitzung der Landesleitstelle in der Landesagentur für Bevölkerungsschutz heute (30. August) am späten Vormittag, in der die Experten der verschiedenen Bereiche gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz die Lage auf den Punkt gebracht haben.

Von Aufmerksamkeitsstufe ALFA zur Voralarmstufe BRAVO (preallarme)

Bereits am Vormittag hatte die Agentur für Bevölkerungsschutz die Voralarmstufe BRAVO ausgerufen und somit die seit Freitag geltende Aufmerksamkeitsstufe ALFA um eine Stufe erhöht.

Entsprechend rät der zuständige Landesrat sowie der Direktor der Agentur für Bevölkerunsschutz Rudolf Pollinger der Bevölkerung zu äußerster Vorsicht und die Häuser nur in dringenden Fällen zu verlassen. Die Landesleitstelle und der Landesrat seien erleichtert, dass "laut Rückmeldungen bisher keine Personen zu Schaden gekommen und laut aktuellem Stand auch nicht in Gefahr sind." Das Zusammenspiel der Einsatzkräfte funktioniere: Sie sind landesweit im Einsatz, sei es bei den Aufrämarbeiten als auch, um die Situation weiterhin zu beobachten und unter Kontrolle zu halten.

Niederschläge klingen ab, Wasserläufe unter Beobachtung

Zu den landesweit sehr starken Niederschlägen mit lokalen Spitzenwerten von 100 bis 150 Millimetern in den Hauptgebieten hat es eingelagerte Gewitterzellen gegeben, durch die sich kleinräumig die Situation weiter verschärft hat, berichtet Günther Geier, der stellvertretende Direktor des Amtes für Meteorologie und Lawinenwarnung. Seit der Mittagszeit zieht das großflächige Niederschlagsgebiet Richtung Osten ab, vereinzelte Regenschauer und Gewitter sind weiter möglich. In der Nacht sollten sie dann gänzlich abklingen, sodass der Wetterdienst vorsichtige Entwarnung geben kann.

Straßenbericht: Staatsstraße bei Atzwang gesperrt

Auf zahlreichen Landesstraßen in ganz Südtirol gibt es Rutschungen und deshalb mehrere Straßensperren. Von den Staatsstraßen sind derzeit wegen Muren oder Überflutungen die Brennerstaatsstraße (SS12) bei Atzwang, die Staatsstraße (SS51) zwischen Toblach und Schluderbach bei Landro und die Staatsstraße im Ahrntal (SS621) bei Prettau für den Verkehr gesperrt. Auf der Pustertaler Staatsstraße zwischen Olang und Welsberg gibt es eine Einbahnregelung. Wieder geöffnet sind die Staatsstraße auf den Gampenpass (SS238) und die Staatsstraße im Sarntal (SS501). "Der Straßendienst arbeitet auf Hochtouren dafür, dass alle Straßen im Land so rasch wie möglich wieder für den Verkehr geöffnet werden können", sagt Philipp Sicher, Direkor der Landesabteilung Straßendienst.

Die Brennerautobahn (A22) dagegen meldet zwar vereinzelte Staus in Richtung Norden wegen des Rückreiseverkehrs und teilweise einspuriger Befahrbarkeit, sieht aber laut aktuellem Stand aber keine größeren Probleme.

Der ständig aktualisierte Stand auf Südtirols Straßen ist auf der Verkehrsseite des Landes einsehbar.  

Wasserläufe unter Beobachtung

Auch wenn die Niederschläge abklingen, müssen die Flüsse die großen Wassermengen erst bewältigen, berichtet Stefan Ghetta vom Amt für Hydrologie und Stauanlagen: "Die Welle bewegt sich derzeit durch Südtirol." Die Pegelmessstellen sind wie vom Protokoll vorgesehen besetzt, bei Marling wurde die Warnstufe, bei Brixen und Branzoll die Vorwarnstufe überschritten. Die Hauptflüsse im Land seien aber unter Kontrolle, von ihnen gehe im Augenblick keine Überschwemmungsgefahr aus. Auch in Klausen spitzt sich die Situation zu, in Brixen muss eine alte, "Bombensteg" genannte Brücke entfernt werden. Überall im Land sind lokal Muren abgegangen und Bäche über die Ufer getreten.

Freiwillige Feuerwehr: Knapp 3000 Personen bei über 200 Einsätzen

So melden die Freiwilligen Feuerwehren seit Mitternacht über 200 Einsätze, an denen insgesamt knapp 3000 Personen beteiligt waren. Agenturdirektor Rudolf Pollinger ist daher überzeugt: "Es war genau richtig, bereits am Freitag die Stufe ALFA auszurufen und somit die Bevölkerung zu warnen und die Einsatzkräfte zu aktivieren." Vielleicht sei es auch deshalb gelungen, Schlimmeres zu verhindern und die Schäden einzugrenzen.

gst

Bis 31. August gilt wegen starkem Regen und Wind die Aufmerksamkeitsstufe ALFA. Die Situation wird weiter ständig beobachtet, so die Experten für Bevölkerungsschutz heute bei der Lagebesprechung.

Am heutigen Samstagabend (29. August) um 17:00 Uhr haben sich der Landesrat für Bevölkerungsschutz und der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger im Lagezentrum der Berufsfeuerwehr Bozen getroffen, um gemeinsam mit dem Expertenstab des Bevölkerungsschutzes die Situation in punkto Unwetter zu bewerten. Wegen starkem Regenund Wind hatte der Bevölkerungsschutz für das gesamte Wochenende bis Montag die Aufmerksamkeitsstufe ALFAausgerufen.

Voraussichtlich Vorwarnstufe für die großen Flüsse

"Heute Nacht sind zusätzliche Niederschläge zu erwarten, was zu Problemen in den verschiedenen Landesteilen führen kann. Die großen Flüsse des Landes werden voraussichtlich die Vorwarnstufe erreichen", berichtet der für den Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat.

Die Situation wird von den unterschiedlichen Dienststellen der Agentur für Bevölkerungsschutz weiterhin aufmerksam beobachtet. Die Verantwortlichen vom Funktionsbereich Wildbachverbauungaber auch vom Straßendienst des Landes sind weiter in Bereitschaft.

Die Freiwilligen Feuerwehren haben heute rund 100 unwetterbedingte Einsätze im ganzen Land gehabt, heißt es Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols. Vor allem waren sie wegen Überschwemmungen von Gebäuden, Unterführungen und Straßen, aber auch bei kleineren Erdrutschen und Steinschlägen im Einsatz. Aktuell treffen die Freiwilligen Feuerwehren Vorbereitungen für eventuelle größere Einsätze.

san


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