Neuen Mitbürgern Sprache und Kultur näherbringen

Integration neuer Mitbürger: Um einander kennenzulernen, braucht es Sprachkenntnis und Einblick in die lokale Kultur. (Foto: Koordinierungsstelle für Integration) Integration neuer Mitbürger: Um einander kennenzulernen, braucht es Sprachkenntnis und Einblick in die lokale Kultur. (Foto: Koordinierungsstelle für Integration)

Zeitgleich mit den Sprachkursen startet das Land Südtirol erstmals mit Kursen zur lokalen Gesellschaft und Kultur.

Sich in eine Gesellschaft zu integrieren, heißt daran teilzunehmen. Um sich in dieser neuen Umgebung und in neuen Kultur zurechtzufinden, braucht es Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kenntnisse der Sprache. Aus diesem Grund bieten Sprachschulen und Weiterbildungseinrichtungen den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern kostenlose Sprachkurse und Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur an.

"In Südtirol wird die Integration durch gezielte Initiativen gefördert, aber auch Leistung gefordert", betont der zuständige Landesrat. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung beschlossen, die Zusatzleistungen des Landes an grundlegende Kenntnisse der Sprache (Niveau A2) und Kenntnisse der lokalen Gesellschaft und Kultur zu knüpfen. Für die Ansuchen um Familiengeld und Kindergeld für das Jahr 2022 müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürger nachweisen, dass sie diese Kenntnisse besitzen.

Sprachnachweis durch Zertifikate, Prüfungen, Schul- oder Kursbesuche

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dies nachzuweisen, beispielsweise durch ein Sprachzertifikat, eine Sprachprüfung, durch den Besuch einer Schule oder durch einen der Kurse, die vom Land extra dafür eingerichtet wurden.

Für Sprachkurse können sich alle Interessierten an einen der verschiedenen Sprachanbieter im Lande wenden. Für die neunstündigen Kurse zur lokalen Gesellschaft und Kultur sind die Einschreibungen bei Urania Meran und Centro lavoratori studenti (CLS) offen.

Die Grundlage für die Integration in Südtirol bildet das Landesgesetz Nr. 12/2011 sowie die Integrationsvereinbarungaus dem Jahr 2014. Die im Gesetz vorgesehen Aufgaben der Information und Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung übernimmt in erster Linie die Koordinierungsstelle für Integration des Landes.

Weitere Informationen zur Integration und zu den Kursen gibt es auf dem Portal der Koordinierungsstelle auf der Landeswebseite. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter folgenden Telefonnummern: 0471 413386, 0471 413388, 0471 413397 oder via E-Mail koordinierung-integration@provinz.bz.it.

eb

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