Prämien für Mitarbeiter in Sanität und Sozialwesen beschlossen

Heute (2. September) hat die Landesregierung die Kriterien festgelegt, nach denen die Covid-19-Prämien u.a. für die Mitarbeitenden im Sozialbereich ausbezahlt werden. (Foto: pixabay) Heute (2. September) hat die Landesregierung die Kriterien festgelegt, nach denen die Covid-19-Prämien u.a. für die Mitarbeitenden im Sozialbereich ausbezahlt werden. (Foto: pixabay)

Insgesamt 10 Millionen Euro werden demnächst auf über 6000 Mitarbeiter aus dem Sozial- und Gesundheitswesen verteilt, um damit ihren Einsatz in der Akutphase der Covid-19-Pandemie wertzuschätzen.

Bereits im Landesgesetz Nr. 3 im April 2020 wurde die Möglichkeit vorgesehen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch die COVID-19-Pandemie besondere Arbeitsumstände im Sozial- und Gesundheitsbereich vorfanden, eine Prämie ausbezahlen zu können. Nachdem im Nachtragshaushalt im Juli die entsprechenden Geldmittel im Gesamtausmaß von 10 Millionen Euro bereitgestellt wurden, hat die Landesregierung heute (2. September) den finalen Schritt gesetzt, um eine Auszahlung an die Mitarbeitenden baldmöglichst zu ermöglichen.

In den heutigen Beschlüssen wurden die Details und Voraussetzungen festgelegt. Für den Gesundheitslandesrat steht fest: "Es ist ein Zeichen der Wertschätzung, eine kleine Anerkennung, die das Geleistete nicht aufwiegen kann. Die involvierten Mitarbeitenden haben unter enormem Druck Unglaubliches geleistet, und ihr Einsatz geht nach wie vor weiter". Dem stimmt auch die Soziallandesrätin zu: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Großartiges geleistet. Es geht jetzt darum, diesen Dank in eine konkrete Leistung umzusetzen in Form einer Prämienzahlung, die europaweit über dem Durchschnitt liegt."

Im Vorfeld hatten bereits die zuständigen Trägerkörperschaften (Sanitätsbetrieb, Seniorenwohnheime, delegierte Sozialdienste), aber auch die Gewerkschaften ihre Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt. Führungskräfte sind von den Prämienzahlungen ausgenommen, im Sanitätsbereich können jedoch auch sie den Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

Soziales: Fünf Millionen für Mitarbeiter, die indirekt oder direkt in der Betreuung tätig waren

Im Bereich Soziales wurde bereits vorab festgelegt, dass zwei Drittel des Betrages (also 3,3 Millionen Euro) für die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime reserviert werden, ein Drittel (1,6 Millionen Euro) sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste erhalten. Von den 6300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen und Sozialdiensten erfüllen schätzungsweise über die Hälfte (3500) die vorgesehenen Voraussetzungen. Die Prämien reichen bis zu brutto 1800 Euro für jene Mitarbeitenden, die im direkten Kontakt standen oder die Betreuung von Covid-19-Erkrankten übernommen haben. Jene Mitarbeiter, die einen indirekten Kontakt mit positiv Getesteten oder Erkrankten hatten oder in Diensten mit einer erhöhten Infektionsgefahr tätig waren, sollen einen Bruttobetrag von bis zu 1200 Euro erhalten. "Die Zuweisung der Beträge erfolgt durch die jeweiligen Führungskräfte der Einrichtung und sind an kein Berufsbild, sondern an die Art der in der Krisenzeit ausgeübten Tätigkeit gebunden", betont die Soziallandesrätin. Alternativ dazu können die Angestellten einen außerordentlichen Sonderurlaub von maximal fünf Tagen innerhalb des Jahres 2021 beanspruchen.

Gesundheitswesen: Fünf Millionen für alle Berufsgruppen, Staffelung nach Arbeitsaufwand und Infektionsrisiko 

Im Gesundheitsbereich wird die Sonderprämie allen Mitarbeitenden gewährt, die im Rahmen des COVID-19 Notstandes einen außerordentlichen Arbeitseinsatz geleistet haben und direkt oder indirekt mit der Betreuung von COVID-Patienten betraut waren. In Abstimmung mit den Vertretern der Gewerkschaftsorganisationen wurde eine Staffelung des Betrags nach Arbeitseinsatz, Arbeitsaufwand und Infektionsrisiko des Personals vereinbart. 1750 Euro gehen an die Mitarbeitenden des klinischen Bereichs, die in den Covid-19 Intensivbereichen wie Intensivstationen oder der Notaufnahme tätig waren. Das in den übrigen Covid-19-Bereichen tätige Personal erhält 1250 Euro; dazu gehören unter anderem die Prä-Triage, Covid-19 Normalstationen, Mikrobiologie, Hygienedienste, das Virologie-Labor, sowie das Personal, das Krankenpflege am Domizil oder Abstriche auf dem Territorium durchgeführt hat. Eine Prämie von 750 Euro geht schließlich an das Personal aller anderen Bereiche, in denen ein Mehraufwand an Arbeit angefallen ist, zum Beispiel das für Eingangskontrollen, Versorgungsdienste, Sterilisation zuständige Personal, Apotheker, Medizintechniker, Mitarbeitende im Ökonomat. 1750 Euro gehen an 465 Personen, 1250 Euro an 1730 Personen sowie 750 Euro an 969 Personen.

Die Zuteilung der Prämie auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch den Sanitätsbetrieb. Alternativ zur Sonderprämie können die Bediensteten und auch die betroffenen Führungskräfte einen außerordentlichen Sonderurlaub im Ausmaß von zehn Tagen bis Ende des Jahres 2021 beanspruchen. Insgesamt betrifft diese Maßnahme rund 3200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon circa 40 Führungskräfte) des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

ck-kl

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