Schlanders erzählt... Märchenherbst

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Montag, 29 November 2021 14:21

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Der Super-Green Pass ist in Rom schneller gekommen als erwartet. Auch die Lega musste zustimmen und konnte nur eine zeitliche Beschränkung auf 5. Dezember bis 15. Jänner durchsetzen. Ministerpräsident Draghi regiert weiterhin mit Notverordnungen und der Vertrauensfrage. Nur so gelingt es der Regierung die Termine und Vorgaben des „Recovery Plans“ einzuhalten, um die darin vorgesehenen Gelder der Europäischen Union zu erhalten, für einen Modernisierungsschub der Häfen, Eisenbahnlinien, Energieerzeuger, Landwirtschaft und viele andere Bereiche umfasst. Gerade in dieser Optik ist auch die rasche Entscheidung zum Super-Green Pass zu bewerten. Nachbessern muss man aber jetzt vor allem bei den Kontrollen. Aus der Ministerratssitzung wird berichtet, dass sich Ministerpräsident Draghi direkt an die Innenministerin Lamorgese gewandt haben soll: „mi auguro che questa volta i controlli verranno fatti“. Die Kontrollen seien grundlegend, sonst halte das Dekret nicht… Diese waren auch in Südtirol seit dem 15. Oktober das Problem, welches nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte und somit eine Verschärfung der Green Pass Regelung notwendig gemacht hat. Auch sonst gibt es viel Chaos. Das im Ministerrat beschlossene Notdekret zum Wettbewerb (DL concorrenza) ist zwar immer noch nicht im Gesetzesanzeiger veröffentlicht, aber die Taxifahrer haben schon die ersten Tage gestreikt und die ganze Stadt „lahmgelegt“. Es wird sicher ein „heißer“ Advent und wir werden uns gewiss nicht nur mit dem Super-Green Pass herumschlagen. Auch beim Haushaltsgesetz kommt man nicht zügig weiter. Es wird heuer sogar erstmals 3 Berichterstatter geben, welche sich gegenseitig behindern werden und somit den Handlungsspielraum des Parlaments gegenüber der Regierung nochmals einschränken. So wird Ministerpräsident Draghi leichtes Spiel haben sein Konzept durchzusetzen und unnötigen Zeitverlust bei der Verabschiedung von Maßnahmen zu vermeiden. Vielleicht ist das auch gut so..

Montag, 29 November 2021 09:15

VIB – Very Important Booster

Gleich vier Südtiroler Promis haben sich heute (26.11.2021) Nachmittag im Impfzentrum in der neuen Klinik des Landeskrankenhauses Bozen ihre Booster-Impfung geholt.

Zur Erstimpfung erschien Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi noch in „Seilschaft“ mit Bergsteigerlegende Reinhold Messner. Letzterer hat seine Auffrischungsimpfung bereits hinter sich.

Zur Booster-Impfung begleiteten Caramaschi deshalb nun Promis aus Verwaltung, Show und Society: Barbara Prieth, ehemalige Miss Südtirol und heute Geschäftsführerin eines bekannten Bekleidungsgeschäfts in Bozen, Lukas Lobis, bekannter Kabarettist und Schauspieler, sowie Thomas Mathà, Richter am „Consiglio di Stato“ in Rom, holten sich gleichzeitig mit Bozens erstem Bürger ihre Booster-Impfung. 

Mit heute haben rund 43.000 Südtirolerinnen und Südtiroler ihren „Very Important Booster“ erhalten und sind damit - so wie die vier Südtiroler VIPs - wieder besser gegen Corona geschützt und können der kalten Jahreszeit nun etwas gelassener entgegensehen.

Gruppenfoto: (v.l.) Thomas Mathà, Barbara Prieth, Astrid Santoni (Koordinatorin Impfzentrum Bozen) Renzo Caramaschi, Luca Armanaschi (Verwaltungskoordinator Gesundheitsbezirk Bozen), Lukas Lobis

(PAS)

Zum ersten Mal enthält eine in Innsbruck herausgegebene Fachzeitschrift für Unfallanalyse und Sicherheit am Berg auch die alpinen Unfallzahlen aus Südtirol aus der Südtiroler Alpinen Unfalldatenbank.

"In dieser analyse:berg-Ausgabe dürfen wir zum ersten Mal auch die alpinen Unfallzahlen von Südtirol präsentieren", schreibt Chefredakteur Peter Plattner. Die neueste Nummer enthält auf 152 Seiten alpine Unfallzahlen im Zeitraum zwischen dem 1. November 2019 und dem 31. Oktober 2020 zu den Sommerdisziplinen in Österreich und Südtirol, Unfallberichte, Analysen und Expertenbeiträge.

Alpine Unfalldatenbank Südtirol seit 29. März 2021 online

Projektleiterin Martina Inderst und Florian Kammerlander vom Landeswarnzentrum in der Agentur für Bevölkerungsschutz sind mit der technischen Ausarbeitung der Alpinen Unfalldatenbank befasst. Die Alpine Unfalldatenbank Südtirol mit einem Überblick über Anzahl und Art der Unfälle im Gebirge wurde im Frühjahr online gestellt. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Agentur für Bevölkerungsschutz, des Bergrettungsdienstes BRD im Alpenverein Südtirol AVS und der Südtiroler Berg- und Höhlenrettung CNSAS(Corpo nazionale soccorso alpino e speleologico) und enthält 44 verschiedene Disziplinen bzw. ausgeübte Tätigkeiten und 20 verschiedene Unfallursachen; die Unfallfolgen sind in fünf Klassen kategorisiert.

Vier Beiträge aus Südtirol sind nun in der Fachzeitschrift analyse:bergerschienen: ein Überblick über die Alpinunfälle in Südtirol, ein Überblick zur Disziplin Klettern in Südtirol, eine Analyse des Seilrisses, bei dem am 12. September 2020 eine Bergsteigerin ums Leben kam, und ein Interview mit Projektleiterin Martina Inderst und dem früheren Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Rudolf Pollinger über die Erstellung der alpinen Unfalldatenbank. Im erhobenen Zeitraum von zwölf Monaten scheinen 1864 verunfallte Personen auf, davon blieben 377 unverletzt, 1431 zogen sich Verletzungen zu, 56 verstarben.

Grundstein für Unfallprävention im alpinen Gelände

Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler bedankt sich bei den 1700 freiwilligen Bergrettern und Bergretterinnen, die im Bergrettungsdienst des Alpenvereins und der Südtiroler Berg- und Höhlenrettung CNSAS tätig und das ganze Jahr rund um die Uhr einsatzbereit sind: "Die Einsätze beider Organisationen sind  in der Alpinen Unfalldatenbank abrufbar, wodurch ein wesentlicher Grundstein für die Unfallprävention im alpinen Gelände gelegt werden konnte. Die künftigen Auswertungen sollen als Basis für Lehrbehelfe für risikoreiche Disziplinen und zur Verbesserung der Ausbildung verwendet werden."

Die Aktualisierung der Alpinen Unfalldatenbank erfolgt in regelmäßigen Abständen. Beide Bergrettungsdienste sind bemüht, die Daten zeitnahe zum abgewickelten Einsatz einzutragen. Inklusive Datenbereinigung sind daher die Daten spätestens einen Monat nach dem abgewickelten Einsatz in der Datenbank ersichtlich.

Das Fachmagazin analyse:berg für Unfallanalyse und Sicherheit am Berg wird herausgegeben vom Österreichischen Kuratorium für alpine Sicherheit und erscheint zweimal jährlich in Innsbruck, jeweils einmal im Winter und einmal im Sommer, und will „aktiv und gemeinsam die alpine Sicherheit verbessern“. Analog ist die Fachzeitschrift jetzt erhältlich, ein digitales Abo ist in Ausarbeitung, Informationen finden sich auf www.analyseberg.at.

mac

Ob es das Beispiel angrenzender Länder wie Österreich ist oder die als rot eingestuften Gemeinden – Fakt ist, dass die Impfzahlen nun sprunghaft ansteigen. 

Die Situation ändert sich sehr schnell: So ist ganz Österreich im kompletten Lockdown, die Auffrischimpfungen in Italien können nun bereits 5 Monate nach abgeschlossenem Impfzyklus gemacht werden (bisher 6) und der Staat führt mit Anfang Dezember den „Super-Greenpass“ ein, der nur mehr für Geimpfte oder Genesene gilt. Für immer mehr Berufskategorien wird die Impfung zur Pflicht (z.B. für das Lehrpersonal), und im In- und Ausland wird über neue Maßnahmen nachgedacht, um die seit Wochen in die Höhe schnellenden Zahlen in den Griff zu bekommen. 

Für Landesrat Thomas Widmann sind all diese Maßnahmen mehr als notwendig: „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Das Virus ist höchst aggressiv, und mit den Infektionszahlen steigt auch die Krankenhausbelastung. Den einzig wirksamen Schutz vor schweren Verläufen bietet die Impfung. Daher ist es jetzt so wichtig, den Impfschutz so schnell wie möglich aufzufrischen oder die Erstimpfung nicht länger hinauszuzögern!“ 

Auch Generaldirektor Florian Zerzer kann dies nur bestätigen: „Wir sind im Stande, der steigenden Impfnachfrage nachzukommen, wir bieten auch sehr viele verschiedene Möglichkeiten in allen Teilen des Landes an: Vom Impfcontainer bis hin zum Impftermin mit Vormerkung in den Impfzentren, aber auch Tagen mit offenem Zugang. Die kalte Jahreszeit beginnt erst und wie man an den Beispielen in Deutschland oder Österreich sieht, steigen bei vermehrten Innenaufenthalten die Zahlen noch schneller. Bitte schützen Sie sich und Ihre unmittelbare Umgebung!“

Mit Donnerstag, 25. November haben 79,5% der impfbaren Bevölkerung über 12 Jahren ihre Grundimmunisierung gegen eine Infektion mit dem Coronavirus abgeschlossen. Das sind exakt 69,8% der Gesamtbevölkerung des Landes. In Südtirol sind mit Stand gestern insgesamt 757.108 Coronaschutzimpfungen injiziert worden. Die Anzahl der innerhalb der letzten Woche verabreichten Impfungen beträgt 19.594, was eine deutliche Steigerung zur Woche davor bedeutet: Vor genau einer Woche wurden 13.046 Impfungen verabreicht. Im Laufe dieser Woche wurden 2.639 Erstimpfungen durchgeführt, ein wahrlich enormer Zuwachs ist bei den Auffrischungsimpfungen zu sehen – so wurden allein im Laufe dieser Woche 13.683 Drittdosen verimpft.  Dies auch deshalb, weil die Anmeldung zur Auffrischimpfung nun für alle geöffnet wurde, deren Impfzyklus mindestens seit 5 Monaten abgeschlossen wurde. Allein gestern (25.11.) bis 17:00 Uhr sind 6.515 Vormerkungen für Coronaschutzimpfungen eingegangen, davon 6.073 für Drittdosen. Im Laufe der Woche wurden um 51% mehr Erstimpfungen vorgemerkt, das heißt, die Nachfrage stieg von 877 (Wert letzte Woche) auf 1.704.

Es ist auch möglich, sich schon zu einem Impftermin anzumelden, wenn die 5 Monate noch nicht erreicht sind und einen Impftermin nach der vorgesehenen Frist auszuwählen.  Für Auffrischungsimpfungen können auch Impftermine ohne Vormerkung wahrgenommen werden.   

Die Bürgerinnen und Bürger können derzeit aus einer Vielzahl an Impfangeboten wählen.

Seit 11. November beteiligen sich auch 41 Apotheken an der Impfkampagne, bisher haben 503 Menschen dieses Angebot genützt. Den Ablauf der Coronaschutzimpfungen legt jede Apotheke selbst fest. Die Bürgerinnen und Bürger können direkt in der Apotheke erfahren, ob sie die Impfung durchführt. Auf der der Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebs ist die Liste der beteiligten Apotheken unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.coronaschutzimpfung.it/de/
impftermine/impfung-in-den-apotheken 

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet weiterhin zahlreiche Impftermine mit oder ohne Vormerkung an. So wird z.B. morgen, Samstag, 27. November in Bruneck, St. Martin in Thurn, Lana, Jenesien, Bozen, Brixen, Sterzing, Waidbruck und am Meraner Weihnachtsmarkt (Sandplatz) geimpft.

Am Sonntag, den 28. November finden Impfungen in Bozen, Brixen, Meran statt. Am Montag 29. November in Bozen, Bruneck, Ulten, Meran und Schlanders.

Am Dienstag, den 30. November wird in Ulten, Bozen, Bruneck, Auer und Meran geimpft; am Mittwoch den 1. Dezember in Ulten, Bozen, Bruneck, Sand in Taufers und in Brixen.

Am Donnerstag, den 2. Dezember kann man sich in Bozen/Universität, Bozen Impfzentrum, Bruneck, Meran, Brixen und Sand in Taufers immunisieren lassen.

Am Freitag, den 3. Dezember wird in Meran, Schlanders, Bozen, Bruneck, Brixen, Sterzing und Sand in Taufers geimpft.

Bitte überprüfen Sie auf der Seite https://www.coronaschutzimpfung.it /de/impftermine/alle-impftermine, ob die Impfangebote mit oder ohne Vormerkung zugänglich sind. Als Auffrischimpfung können sowohl Pfizer/Biontech als auch Moderna verwendet werden, einige Studien empfehlen, bei der Boosterimpfung den Impfstoff zu wechseln.

Vormerkungen der Impftermine in einem der Impfzentren können auch online vorgenommen werden, und zwar unter https://sanibook.sabes.it/ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkungsstelle: Tel. 0471 100999.

Der aktuelle Impfreport - die wichtigsten Daten in Kürze
Nachfolgend werden die wichtigsten Zahlen (Stand: 25.11.2021) zu den bereits durchgeführten Impfungen in Südtirol dargestellt.

Impfungen insgesamt (im Vergleich zu letzter Woche)
Verabreichte Impfdosen: 757.108 (+19.594)

Erstdosis: 382.117 (+2.639)
Zweitdosis: 333.293 (+3.272)
Drittdosis: 41.698 (+13.683)
vollständig geimpfte Personen: 372.374 (+2.284)

Impfungen nach Gruppen

Personen über 80 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 33.732 Personen
Erstdosis: 29.412
Zweitdosis: 27.833
Drittdosis: 15.608

Personen über 70 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 46.417 Personen
Erstdosis: 41.096
Zweitdosis: 37.515
Drittdosis: 6.775

Personen über 60 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 58.927 Personen
Erstdosis: 50.705
Zweitdosis: 44.958
Drittdosis: 6.571

Personen über 50 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 84.804 Personen
Erstdosis: 70.460
Zweitdosis: 62.267
Drittdosis: 5.689

Personen über 40 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 74.448 Personen
Erstdosis: 60.679
Zweitdosis: 52.412
Drittdosis: 3.888

Personen über 30 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 63.481 Personen
Erstdosis: 50.209
Zweitdosis: 42.029
Drittdosis: 1.973

Personen über 20 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 61.285 Personen
Erstdosis: 49.097
Zweitdosis: 41.508
Drittdosis: 1.123

Personen von 16-19 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 23.242 Personen
Erstdosis: 18.035
Zweitdosis: 15.051
Drittdosis: 69

Personen von 12-15 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 23.121 Personen
Erstdosis: 12.424
Zweitdosis: 9.720
Drittdosis: 2

Personen, die vor einer Infektion geschützt sind, weil sie bereits geimpft bzw. in den letzten 3 Monaten positiv getestet wurden:
Altersgruppe 80+: 87,0%; 70+: 88,9%; 60+: 86,8%; 50+: 84,2%; 40+: 83,2%; 12-39: 78,1%.

Impfungen nach Impfstoff
Pfizer BioNTech
Erstdosis: 274.965
Zweitdosis: 255.426
Drittdosis: 41.698

Moderna
Erstdosis: 33.782
Zweitdosis: 32.270

Vaxzevria (ex AstraZeneca)
Erstdosis: 60.447
Zweitdosis: 45.597

Johnson & Johnson
Erstdosis: 12.923

Informationen zur Impfkampagne und 

Vormerkung: www.coronaschutzimpfung.it

Informationen für die Medien: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Coronaschutzimpfung - Mitteilung des Sanitätsbetriebes -Italien zieht den Termin vor: Auffrischimpfungen sind nun bereits nach 5 Monaten möglich. Der Sanitätsbetrieb passt die online-Vormerkung bis morgen, 24. November 2021, an. In den Impfzentren ohne Vormerkung kann man die Impfung bereits jetzt erhalten. 

Es lag in der Luft: Die Zahlen sind europaweit schlecht und anerkannte wissenschaftliche Gremien im In- und Ausland haben bereits seit einigen Wochen und Tagen dafür plädiert, sog. Auffrischimpfungen nicht erst nach 6 Monaten zuzulassen. Grund dafür: Der Immunschutz nimmt im Laufe der Zeit ab und dies führt, kombiniert mit einer hohen Virusverbreitung, dazu, dass viele Menschen sich infizieren. Besonders für ältere oder immungeschwächte Menschen kann dies ernste Folgen haben.

Die Auffrischimpfung wurde allen Personen angeraten, deren Impfzyklus mindestens 6 Monate zurücklag – mit Erfolg, wie man am großen Zuspruch dieser Impfungen in den letzten Tagen gesehen hat. So hat sich rund ein Drittel aller bis zuletzt Berechtigten für die Auffrischimpfung bereits impfen lassen. Ab morgen (24. November 2021) ist dies noch früher möglich: Nun reichen 5 Monate seit der letzten Impfung, um den Impfschutz zu erneuern. 

Eine Auffrischimpfung ist auch bei sehr vielen anderen Impfungen, wie z.B. der Zecken- oder der HPV-Impfung üblich. Studien zeigen, dass die Immunantwort bereits wenige Tage nach der Auffrischung (auch „Booster“ genannt) signifikant steigt und die Person somit wieder gut geschützt ist. Länder wie Israel haben es damit geschafft, die vierte Welle in den Griff zu bekommen.

Alle Impftermine mit und ohne Vormerkung sind auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link ersichtlich:
https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine

Vormerkungen der Impftermine in einem der Impfzentren können auch online vorgenommen werden, und zwar unter https://sanibook.sabes.it/  oder telefonisch (Mo-Fr) von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkungsstelle: Tel. 0471 100999.

Auch bereits gebuchte Termine können abgesagt und vorverlegt werden.

Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

Für Gemeinden mit vielen Positiven, wenig Geimpften und hoher Wocheninzidenz gelten ab 24. November strenge Anti-Corona-Regeln. Die neue Verordnung des LH gibt Regeln fürs ganze Land ab sofort vor.

Mit einer neuen Dringlichkeitsmaßnahme werden in Südtirol ab sofort die Anti-Corona-Regeln verschärft. Für 20 besonders betroffene Gemeinden werden darüber hinaus noch strengere Maßnahmen erlassen, welche vom Mittwoch, 24. November (ab 0:00 Uhr) bis einschließlich 7. Dezember gelten.

Die am Montag (22. November) von Landeshauptmann Arno Kompatscherunterzeichnete Verordnung wurde auf Vorschlag des Gesundheitslandesrates Thomas Widmann erlassen. Die Maßnahmen wurden von den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in Rom ausgearbeitet, um angesichts der dynamischen Pandemie-Entwicklungdie weitere Verschlechterung der Situation möglichst zu verhindern.

Strengere Anti-Corona-Regeln für das gesamte Landesgebiet

Ab sofort gilt für das gesamte Landesgebiet wieder die verstärkte Maskenpflicht, auch im Freien. Das bedeutet, dass in allen geschlossenen Räumen, ausgenommen die eigene Wohnung, der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Auch im Freien muss der Schutz der Atemwege immer dann getragen werden, wenn es nicht möglich ist, einen Abstand von einem Meter zu anderen Personen ständig einzuhalten. Die Maskenpflicht gilt bei allen Menschenansammlungen, also beispielsweise in Stadt- und Dorfzentren, auf Plätzen, Märkten und in den Warteschlangen.

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Fahrgäste eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske tragen. Tanzaktivitäten, die in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen stattfinden, sind wieder ausgesetzt.

Das Arbeitsinspektorat des Landes verstärkt mit den Ordnungskräften die Kontrollen, ob die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeitstätigkeiten eingehalten werden.

Zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Gemeinden

Auf Anraten des Sanitätsbetriebes sieht die neue Verordnung zusätzlich strengere Maßnahmen für Gemeinden mit besonders vielen Infizierten, wenigen Geimpften und hoher Wochen-Inzidenz vor. Dafür gibt es drei Kriterien, die der Sanitätsbetrieb festgelegt und mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt hat:

  1. eine Wocheninzidenzrate von mehr als 800 Fällen je 100.000 Einwohner
  2. eine Durchimpfungsrate von unter 70 Prozent der ansässigen Bevölkerung
  3. mehr als fünf Corona-Positive in der betroffenen Gemeinde.

Aktuell sind folgende Gemeinden betroffen: Rodeneck, St. Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz-Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St. Ulrich, Moos in Passeier, Villnöß, St. Christina in Gröden, Rasen-Antholz, Mühlbach. Die strengeren Regeln für diese Gemeinden gelten ab 24. November, vorerst für 14 Tage, also bis 7. Dezember.

Die Kindergärten, Schulen und Betreuungsdienste werden nicht eingeschränkt. Es wird dazu aufgerufen, verstärkt die Angebote zu nutzen.

Nächtliche Ausgangssperre, keine öffentlichen Veranstaltungen und FFP2-Masken

Für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen 20 Gemeinden sind zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr des darauffolgenden Tages nur jene Bewegungenerlaubt, die durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, gesundheitliche Gründe oder Situationen der Dringlichkeit begründet sind. Für diese Bewegungen braucht es eine Eigenerklärung, die zuvor oder auch direkt bei der Kontrolle auszufüllen ist.

Im Freien sind Sport-Aktivitäten oder Bewegung erlaubt, auch auf dafür ausgestatteten Flächen und in öffentlichen Parks. Allerdings muss bei sportlichen Aktivitäten ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden, bei jeder anderen Aktivität ein Abstand von mindestens einem Meter. Bei der motorischen Aktivität muss man zudem einen Schutz der Atemwege tragen. Zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr sind sportliche und Bewegungstätigkeiten nicht erlaubt.

Alle öffentlichen Veranstaltungen (auch im Kultur-, Freizeit-, Sport- oder Messebereich) in geschlossenen privaten oder öffentlichen Räumen sind ausgesetzt. Auch Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen sowie Theateraufführungen, Kinovorführungen, Konferenzen und ähnliche Treffen in Präsenz sind ausgesetzt.

Organisierte öffentlich zugängliche Veranstaltungen dürfen im Freien auf abgegrenzten Flächen unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anlage A nach Vorweisen des Grünen Passes (Genesen, Geimpft, Getestet) stattfinden. In den Sicherheitsprotokollen werden Zugangsbeschränkungen festgelegt, um Menschenansammlungen zu vermeiden und die Mindestabstände einzuhalten.

Sportveranstaltungen und -wettkämpfe von nationalem und internationalem und vergleichbare von den Sportdachverbänden organisierte Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands stattfinden. Die Trainingseinheiten der Athleten, die an den zugelassenen Veranstaltungen und Wettkämpfen teilnehmen, sind unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle des zuständigen Sportfachverbands erlaubt. Die übrigen sportlichen Wettkämpfe im Freien sind nur für Individualsportarten und nicht für Kontaktsportarten zulässig und die Anwesenheit von Publikum ist untersagt.

In allen geschlossenen Räumen müssen FFP2- oder gleichwertige Masken getragen werden (ausgenommen in der eigenen Wohnung). Im Freien müssen chirurgische oder höherwertige Maske getragen werden, wenn der zwischenmenschliche Abstand von einem Meter nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Auf jeden Fall gilt dies bei allen Menschenansammlungen, und somit z.B. in den Stadt- und Dorfzentren, auf Plätzen, auf Märkten, und in den Warteschlangen.

Innerhalb der Handelsbetriebe müssen sowohl die Kunden als auch das Personal eine FFP2- oder gleichwertige Maske tragen. In den Räumen sind jeweils eine Kundin bzw. ein Kunde je 10 Quadratmeter Fläche zulässig, während in Geschäften mit einer Fläche von weniger als 20 Quadratmetern zeitgleich maximal zwei Kundinnen oder Kunden zulässig sind. Der zwischenmenschliche Abstand von mindestens einem Meter muss gewährleistet sein. Zutritte sind zu staffeln, damit sich die Personen in den Räumen nicht länger als fürs Einkaufen notwendig aufhalten.

In der Gastronomie sind Konsumierungen am Tisch sitzend, mit maximal 4 Personen am Tisch, bis um 18.00 Uhr gestattet, vorausgesetzt, die Sicherheitsmaßnahmen der Anlage A (Landesgesetz, 8. Mai 2020, Nr. 4) werden eingehalten. Beherbergungsbetriebe dürfen die eigenen Hausgäste auch nach 18:00 Uhr bewirten.

Die Verordnung Nr. 34 wird in Kürze veröffentlicht. Alle bisherigen Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind ebenso auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

san

Bei der heutigen Fachtagung für Gemeindevertreter, die von Green Mobility in der Südtiroler Transportstrukturen AG STA organisiert wurde, spielten die Rad- und Elektromobilität eine zentrale Rolle. 

Das Thema der nachhaltigen Mobilität auf Gemeindeebene stand am heutigen Freitag (19. November) im Mittelpunkt einer Fachtagung, die sich an alle richtete, die direkt oder indirekt an Entscheidungen einer Gemeindeverwaltung im Bereich der Mobilität beteiligt sind.

"Die Mobilität vor Ort ist der entscheidende Baustein, wenn es um eine nachhaltige, grüne und smarte Mobilität geht. Gerade wenn man bedenkt, dass 54 Prozent der alltäglichen Wege weniger als 5 Kilometer ausmachen", sagte Joachim Dejaco, Generaldirektor der Südtiroler Transportstrukturen AG STA, bei der Tagung.

Elektro- und Radmobilität haben Schlüsselrolle

Eine wesentliche Rolle spielen – wenn es um die nachhaltige Mobilität geht – die Rad- und Elektromobilität. Was die Radmobilität betrifft, so wird derzeit an einem Fahrradmobilitätsplan gearbeitet, der ein Planungsdokument zur Verbesserung der Radmobilität für die nächsten zehn Jahre sein wird. "Der Plan umfasst viele verschiedene Maßnahmen, die alle zur Steigerung der Radmobilität beitragen können", sagt Olivia Kieser vom Bereich Green Mobility in der STA. Benjamin Profanter von der Brixner Natur-Backstube erzählte aus seinem Arbeitsalltag wie er seine Ware dank des Einsatzes von E-Fahrzeugen zu den Kundinnen und Kunden bringt. Was die Gemeindevertreter über das Fahren mit Strom wissen müssen, erklärte Massimo Minighini von Neogy (Alperia).

Praxisbeispiele aus den Gemeinden

Anschauliche Beispiele aus den Gemeinden lieferten Roland Griessmair, Bürgermeister von Bruneck, und Manfred Mayr, Bürgermeister von Kurtinig."„Wir wollen in Bruneck den innerstädtischen Verkehr drastisch reduzieren", sagt Bürgermeister Griessmair. Das bedeute, gemeinsam mit allen Interessensvertretern Verkehrsflüsse neu zu organisieren, das öffentliche Mobilitätsangebot auszubauen und stark auf die Fahrradmobilität zu setzen. Auch Wolfram Sparber (Eurac) zeigte Beispiele für Entwicklungsmöglichkeiten für Gemeinden durch europäische Projekte – etwa das Projekt "Sinfonia" einer sogenannten Smart City – auf.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Ein wichtiger Diskussionspunkt waren nicht zuletzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die das Land Südtirol im Bereich der nachhaltigen Mobilität vorsieht. So zielt das Landesraumordnungsgesetz laut Gianluca Squeo vom Amt für Landesplanung und Kartografie etwa darauf ab, Verkehr möglichst zu vermeiden bzw. den motorisierten Individualverkehr zu verlagern. Stephanie Kerschbaumer, geschäftsführende Amtsdirektorin des Amtes für Eisenbahnen und Flugverkehr gab einen Überblick über die Zuschüsse des Landes Südtirol für die nachhaltige Mobilität (z.B. Ankauf von E-Fahrzeugen, Förderung von Ladesystemen).

Die Fachtagung wurde von Green Mobility in der STA organisiert.

red/san

Südtirols Landeshauptmann Kompatscher ruft nach seiner Teilnahme an der österreichischen Landeshauptleutekonferenz erneut zu erhöhter Vorsicht und Disziplin in Südtirol auf.

Es gilt mittlerweile als Tradition, dass der Südtiroler Landeshauptmann an der österreichischen Landeshauptleutekonferenz teilnimmt, um über die Situation in Südtirol zu berichten. Dies gilt umso mehr, wenn Tirol den Vorsitz innehat. So nahm Arno Kompatscher dieses Mal auf Einladung seines Tiroler Amtskollegen Günther Platter gestern und heute (18. und 19. November) an der Konferenz am Achensee teil. Diese fand coronabedingt unter besonderen Vorzeichen statt.

Landeshauptmann Arno Kompatscher informierte über das bevorstehende Jubiläumsjahr zu "50 Jahre Zweites Autonomiestatut" sowie die abgeschlossenen Finanzverhandlungen mit Rom. Im Mittelpunkt der Gespräche standen allerdings die schwierige Corona-Infektionslage in Österreich und nun zu treffende Maßnahmen. "Die Entwicklung in Österreich ist ein Weckruf für Südtirol. Es ist kurz vor knapp und wir alle müssen sofort noch vorsichtiger sein und das Verhalten im Sinne der Vorsorgeregeln anpassen", betont Kompatscher. Die Überzeugungsarbeit in Rom trage Früchte und die geforderte Entscheidung für eine verstärkte Green-Pass-Regelung stehe unmittelbar bevor. "Die besten Regeln nützen aber nur, wenn man sich auch daranhält. Da sind nun alle gefordert, denn sonst drohen auch in Südtirol einschneidende Maßnahmen", zeigt sich der Südtiroler Landeshauptmann besorgt.

Die österreichischen Amtskollegen haben angesichts der rasant ansteigenden Infektionszahlen gemeinsam mit Bundeskanzler Alexander Schallenberg und Bundesgesundheitsminister Wolfgang Mückstein am (heutigen) Freitag im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz am Achensee eine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 sowie als dringende Sofortmaßnahme einen allgemeinen Lockdown für alle von zehn plus zehn Tagen beschlossen.

red

Freitag, 19 November 2021 13:10

Zweisprachigkeitsnachweis C1 über neue Wege

Ab sofort kann der Zweisprachigkeitsnachweis C1 über zwei zusätzliche Wege erworben werden. Darauf weist die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung des Landes hin.

Mit dem heutigen 19. November wird eine neue Möglichkeit für den Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises C1 eingeführt: Zu den bereits bestehenden Möglichkeiten kommen zwei weitere hinzu. Und zwar können Personen mit universitärerem Studientitel in einer Sprache und dem Sprachzertifikat C1 in der anderen Sprache sowie Personen mit universitärer Studientitel in einer Sprache und einer einsprachigen Prüfung in der anderen Sprache den Zweisprachigkeitsnachweises C1 erhalten. Das teilt die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung des Landes mit.

Aus den Ansuchen um Anerkennung, die anhand der digitalen Identität zu stellen sind, muss neben dem universitären Studientitel auch der Studienplan hochgeladen werden, aus welchem hervorgeht, dass mindestens 80 Prozent der Prüfungen in der angefragten Sprache abgelegt wurden.

Bei den Sprachzertifikaten muss es sich um standardisierte und international anerkannte Zertifikate handeln.

Die Ansuchen um Anerkennung sind online über das Portal der digitalen Identität SPID zu stellen. Dabei ist der Bereich "Anerkennung von Studientiteln" anzuklicken und dann die erforderlichen Unterlagen in Pdf-Format hochzuladen. Wer um Anerkennung eines einzelnen universitären Studientitels ansucht, wird über seinen persönlichen Bereich in myCivis zur einsprachigen Prüfung eingeladen.

Die bereits bestehenden Möglichkeiten, den Zweisprachigkeitsnachweis auf C1 Niveau zu erwerben sind die Zweisprachigkeitsprüfung C1, das Sprachzertifikat C1 in einer Sprache und eine einsprachige Prüfung in der anderen Sprache, ein Sprachzertifikat C1 in einer Sprache und ein 1 Sprachzertifikat C1 in der anderen Sprache, das Maturadiplom in einer Sprache und der universitärer Studientitel in der anderen Sprache sowie zwei universitäre Studientitel unterschiedlicher Stufe in den beiden Sprachen.

red/jw

 

Mittwoch, 17 November 2021 13:13

Regionalität und Authentizität werden gelebt

Südtiroler Gasthaus hielt Jahrestreffen mit Neuwahlen ab — am Nachmittag stand eine Lehrfahrt am Programm  

 

St. Michael/Eppan – Die derzeit 33 Mitglieder zählende Gruppe Südtiroler Gasthaus traf sich vor Kurzem im Lanserhaus, St.Michael/Eppan, zu ihrem Jahrestreffen. Dabei wurde auch der Ausschuss neu gewählt. Florian Patauner wurde einstimmig als Vorsitzender wiedergewählt. Unterstützt wird Patauner bei seiner Arbeit von den beiden langjährigen Ausschussmitgliedern Petra Oberkofler, Landgasthof zum Hirschen, Jenesien, und Andreas Falkensteiner, Hotel Gassenwirt, Kiens. Neu in den Ausschuss gewählt wurden Barbara Noflatscher, Bauernhof und Gasthof Kircherhof, Albeins/Brixen, Gabriel Tauber, Hotel Restaurant Saalerwirt, Saalen/St. Lorenzen, und Thomas Fontana, Gasthaus Lamm Mitterwirt, St. Martin in Passeier. Letzterer folgt auf seinen Vater, Arnold Fontana, welcher sich nicht mehr der Wahl stellte.

Der wiedergewählte Vorsitzende Florian Patauner freute sich über den „jungen, frischen Wind“, der mit den Neugewählten kommen wird und betonte: „Die neuen Ausschussmitglieder sind eine echte Bereicherung für unsere Gruppe und ich freue mich auf deren Inputs und Ideen.“ Gleichzeitig bedankte sich Patauner bei Arnold Fontana für seine wertvolle Arbeit seit Gründung der Gruppe im Jahr 2012.

Patauner gab anschließend einen Überblick über die im Jahr 2022 geplanten kulinarischen Aktionen. Gestartet wird im Januar mit dem „Sonntagsbraten“, gefolgt von der kulinarischen „Sommerfrische“ im Juni und dem „Erntedank im Südtiroler Gasthaus“ im Herbst. Das Motto der letzten beiden Aktion steht noch nicht fest und wird Anfang des Jahres kommuniziert werden. Ausgeschenkt werden wird auch im Jahr 2022 wieder das eigene Gasthaus-Bier „insriGs“, ein Märzen der Wirtshausbrauerei Batzen Bräu in Bozen, sowie der neue Gasthaus-Wein „insriGer“, ein Vernatsch „Südtirol Kalterersee Auslese Klassisch“ vom Weingut „Castel Sallegg“ in Kaltern.

In puncto Weiterbildung soll ein Brotbackkurs in der Meraner Mühle sowie ein Kochkurs mit dem Thema „Vegan Kochen“ organisiert werden.

Angesprochen wurde bei dem Treffen auch die neue Kooperation mit Regiokorn, die vor kurzem von der Gruppe Südtiroler Gasthaus, der Meraner Mühle und IDM Südtirol beschlossene wurde. Patauner rief die Gastwirtinnen und Gastwirte zu einer regen Teilnahme auf, um das Projekt zu Erfolg zu führen. „Diese Zusammenarbeit fördert Synergien zwischen Gastronomie und Landwirtschaft, sowie die Bedeutung von Regionalität und Nachhaltigkeit“, wusste Patauner zu berichten.

 

HGV-Präsident Manfred Pinzger betonte die Wichtigkeit der Gruppe bei der Förderung von regionalen Kreisläufen und dem Einsatz nachhaltiger Produkte. „Das Südtiroler Gasthaus erfährt immer mehr nationale und internationale Wahrnehmung. Ein Zeichen für die Wertschätzung der Arbeit, die die Mitgliedsbetriebe für Südtirol leisten. Wir als HGV sind stolz darauf und werden die Gruppe auch weiterhin unterstützen“, so Pinzger.

Manuela Pattis von der HGV-Unternehmensberatung hielt anschließend einen Impulsvortrag zum Thema Social Media und gab wertvolle Tipps, wie Gäste gewonnen und auf das eigene Gasthaus neugierig gemacht werden. Um damit erfolgreich zu sein, müssen laut der Expertin drei Voraussetzungen geschaffen werden: ein nutzerfreundlicher Auftritt, die Übermittlung von neuen Aktionen und möglichen Erlebnissen sowie das Vermitteln von positiven Stimmungen.

Seinen Ausklang fand das Treffen bei einem Mittagessen im Restaurant Platzegg in Eppan. Anschließend stand eine Lehrfahrt am Programm, bei welcher das Weingut „Castel Sallegg“ in Kaltern besichtigt wurde, welches dieses Jahr den neuen Gasthaus-Wein gekeltert hat.

 

Mehr Informationen zum Südtiroler Gasthaus und den kulinarischen Aktionen gibt es unter www.gasthaus.it und den Social-Media-Kanälen der Gruppe.


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