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Aufgrund der hohen Anzahl an täglichen Neuinfektionen führt der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine neue Prozedur für die Isolation der positiv getesteten Personen ein.

Wie bereits bekannt, ist es aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit unmöglich, alle positiv getesteten Personen persönlich zu kontaktieren und sie hinsichtlich eventueller Krankheitssymptome zu befragen. Auch die Erhebung der engen Kontakte ist nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund führt der Südtiroler Sanitätsbetreib mit kommendem Montag, 10.01.2022, eine vereinfachte Handhabung der Isolationsverfügungen ein. Grundsätzlich wird allen positiv Getesteten der maximale Isolationszeitraum, also 21 Tage, verordnet. Diese Zeitspanne verkürzt sich jedoch in sehr vielen Fällen.

Wer nämlich bereits die Auffrischimpfung erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, bleibt, sofern symptomfrei, nur 7 Tage in Isolation (zuzüglich der für die Durchführung und Auswertung des abschließenden Tests benötigten Zeit).

Liegt die Zweitimpfung mehr als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person nicht geimpft, so endet die Isolationszeit nach 10 Tagen, immer vorausgesetzt, es liegen keine Symptome vor und der abschließende PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich zeigt ein negatives Ergebnis. Auch in diesem Fall muss noch die Zeit für den Test hinzugezählt werden.

Fällt der Test positiv aus, bleibt die verfügte Isolation aufrecht; am 14. Tag bzw. 17. Tag wird der Test wiederholt. Sollte auch dieser positiv ausfallen, geht die Isolation bis zum 21. Tag weiter und endet dann, sofern seit mindestens 7 Tagen keine Symptome mehr vorhanden sind.

Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit können bei sehr vielen Ärzten für Allgemeinmedizin, Apotheken und in den Drive-Ins des Sanitätsbetriebes durchgeführt werden.

Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (oder der 21. Tag erreicht worden ist), wird die Person vom Sanitätsbetrieb entweder telefonisch oder per Mail kontaktiert und die Isolation auch formell beendet. In jedem Fall ist ein negativer PCR- oder Nasen-Rachen-Abstrich Voraussetzung für eine Beendigung der Isolation vor Ablauf der 21 Tage.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb dankt der Bevölkerung an dieser Stelle für ihr Verständnis und die Zusammenarbeit!

Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(MHE)

Die Informationskampagne "Zusammenleben" weist darauf hin, dass Nicht-EU-Bürger ab 2023 für den Bezug von Landeskinder- und Landesfamiliengeld Sprach- und Kulturkenntnisse nachzuweisen sind.

Ab 2023 müssen Nicht-EU Bürger, die um das Landeskinder- und Landesfamiliengeld ansuchen, einen Nachweis ihrer Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache erbringen und einen Gesellschaftskurs besuchen. Mit einer Informationskampagne unter dem Motto "Zusammenleben in Südtirol" sollen die Betroffenen nun rechtzeitig darüber informiert und zur Teilnahme an den eigens angebotenen Kursen motiviert werden. Projektträger ist die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) des Landes.

Die neue Regelung betrifft die Gewährung des Landesfamilien- und Landeskindergeldes, eine Zusatzleistung des Landes, um die alle Südtiroler Familien ansuchen können. Ab 2023 müssen sowohl die Antragstellenden als auch ihre Ehe- oder Lebenspartner, die aus nicht EU-Ländern kommen, gewisse Zusatzvoraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie Grundkenntnisse in einer der Landessprachen nachweisen, zum anderen müssen sie einen Kurs zu Gesellschafts- und Kulturthemen Südtirols besuchen. Die Sprach- und Gesellschaftskurse sowie die Sprachprüfung werden schon seit einigen Monaten angeboten.

Die geplante Informationskampagne ab Anfang Jänner soll die Betroffenen über die Neuerungen bestmöglich informieren und gleichzeitig dazu motivieren, sich zu den Kursen und/oder Prüfungen anzumelden. "Die Kampagne soll vermitteln, dass der Erwerb der Sprach- und Gesellschaftskenntnisse eine Chance für jede Einzelne und jeden Einzelnen ist, um sich in den Arbeitsmarkt, gesellschaftlich und kulturell zu integrieren", sagt Landesrat Philipp Achammer. "Auch wenn vieles im Bereich der Integration gut funktioniert, so ist die Bindung von Landesleistungen an Sprach- und Gesellschaftskursen ein weiterer und für mich entscheidender Schritt dahingehen, damit die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger Teil unserer Gesellschaft werden."

Die Informationskampagne setzt vor allem auf Social Media, um die Zielgruppe bestmöglich zu erreichen. Ein kurzer Spot über YouTube soll in den Bussen und Zügen der öffentlichen Mobilität gezeigt werden. Alle wichtigen Informationen sind zudem in einfacher Sprache in einem Flyer zusammengefasst. In der Koordinierungsstelle können sich alle Betroffenen bei einer Sprechstunde persönlich über die Möglichkeiten informieren, diese Voraussetzungen zeitgerecht zu erfüllen.

Alle aktuellen Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" sind auf der Homepage www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben abrufbar.

red/jw

Die neuen Richtlinien für die Beitragsgewährung zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien sieht höhere Beiträge für private und öffentliche Sanierungen vor.

Die Landesregierung hat heute (28. Dezember) auf Vorschlag von Energielandesrat Giuliano Vettorato neue Richtlinien für die Beitragsgewährung für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen verabschiedet. Ansuchen können darum natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht ebenso wie Unternehmen. "Die Beiträge dienen dazu, die Energieeffizienz der Gebäude weiter zu optimieren. Ganz im Sinne der Klimastrategie 'Energie Südtirol 2050' führen wir zudem eine neue Maßnahme ein, die den graduellen Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Quellen unterstützt sowie zur Dekarbonisierung und zum Energiewandel beiträgt", erklärt Landesrat Vettorato.

Die neuen Richtlinien sehen eine Erhöhung des Beitrags von 50 auf 60 Prozent der zulässigen Kosten für Gebäude, die zu einem KlimaHaus B umgebaut werden. Dies gilt auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für Unternehmen hingegen wird eine 50-prozentige Unterstützung beibehalten. Erstmals kann man um Beiträge für den Austausch von Öl- und Gaskesseln in Kondominien ansuchen, wenn dieses aus mindestens fünf beheizten Einheiten und mindestens fünf Eigentümern bestehen. Gefördert werden dabei eine dieser Möglichkeiten: Anschluss ans Fernwärmenetz, Installation von Wärmepumpen, von Hybridanlagen (Wärmepumpe und Gaskessel) oder von beschickten Biomasseheizanlagen. Für diese Verbesserungsmaßnahme ist ein Höchstbeitrag von 30 Prozent der zugelassenen Kosten vorgesehen.

Ein weiterer Punkt beim neuen Maßnahmenpaket betrifft die Anpassung der Beiträge für Projekte im Bereich Energie, Umweltschutz und Klima. Wie bereits in der Klimastrategie Südtirols vorgesehen, müssen innerhalb 2025 alle Gemeinden einen Klimaschutzplan erarbeiten. Das Land fördert die Erstellung dieses Plans mit 80 Prozent, anstelle der bisherigen 60 Prozent der zugelassenen Kosten.

tl/ck

Über ein Online-Paket mit Intensivkurs und Testsimulation können sich Jugendliche auf das Aufnahmeverfahren für das Medizinstudium in Österreich vorbereiten. Anmelden kann man sich ab 3. Jänner 2022.

Um Südtirols Oberschulabsolventen auch 2022 gut auf den Aufnahmetest für das Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin an den Medizinischen Universitäten Innsbruck, Graz und Wien vorzubereiten, bietet die Landesabteilung Bildungsförderung in Zusammenarbeit mit der Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus im Laufe des Schuljahres wieder eine Reihe von unterstützenden Maßnahmen an. Coronabedingt finden diese Vorbereitungsmaßnahmen wie im Vorjahr online statt.

Das Online-Paket umfasst eine Vorbereitungsphase, in der digitale und gedruckte Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, einen zweieinhalbtägigen Intensivkurs, in dem Methoden und Inhalte zur Bewältigung des Tests vermittelt werden, die Testsimulation, bei der das Erlernte überprüft wird, sowie eine Nachbereitungsphase.

Die Online-Kurse finden in der Zeit vom 28. Februar bis 5. März 2022 statt. Bei einer maximalen Anzahl von 160 Teilnehmenden sind das acht Kurse mit je rund 20 Personen. Die Test-Simulation findet an einem Samstag im Mai 2022 statt. Die Kosten für das Online-Gesamtpaket einschließlich Kurs, Vorbereitungsphase, Nachbereitungsphase, Testsimulation und Lernmaterialien betragen 40 Euro und zusätzlich 30 Euro Kaution. Die Kaution wird denjenigen rückerstattet, die nach der Teilnahme am Auswahlverfahren das Rückfrageformular der Südtiroler HochschülerInnenschaft übermitteln.

Die Anmeldung zum Kurs erfolgt ab 3. Jänner bis 7. Februar 2022 über ein Online-Anmeldeformular.

Weitere Informationen erteilen die Südtiroler HochschülerInnenschaft (www.asus.sh/de/study/Medizinstudium, Tel. 0471 974614, medizin@asus.sh) oder die Mitarbeiterinnen der Studieninformation in der Landesabteilung Bildungsförderung (Tel. 0471 413307/413301).

jw

Heute wurden die Videos, die von Schulklassen im Rahmen des Wettbewerbs zum 50. Jahrestag des 2. Autonomiestatuts eingesandt wurden, auf dem Jugendportal www.nova-bz.org veröffentlicht. Jeder kann online für seinen Lieblingskurzfilm abstimmen, die Autoren werden bei der öffentlichen Preisverleihung am 20. Jänner im Landtag ausgezeichnet. Präsidentin Mattei: „Wir wollen die jungen Leute zum Nachdenken über die Autonomie anregen“.

Anlässlich des 50. Jahrestags des zweiten Autonomiestatuts hat der Südtiroler Landtag für Mittel- und Oberschulen einen Wettbewerb für Kurzfilme ausgeschrieben zum Thema „Autonomie in Südtirol bedeutet für UNS...“  Die Schülerinnen und Schüler wurden aufgefordert, ihre Produktionen bis zum 17. Dezember einzureichen. „Auf diese Weise wollten wir auch junge Menschen zum Nachdenken über die Bedeutung der Autonomie anregen, indem wir sie aufforderten, ihre Ideen in einem Format zu präsentieren, das sie täglich nutzen“, erklärt Landtagspräsidentin Rita Mattei.

Bei den 16 eingereichten Videos, die von Klassen aus 9 deutschsprachigen Schulen, 2 italienischsprachigen Schulen und 1 ladinischsprachigen Schule produziert wurden, waren mehr als 200 Schüler und 14 Lehrer beteiligt. Sie werden nun einer doppelten Bewertung unterzogen: jener der Expertenjury, die sich aus Vertretern der drei Schulbehörden, des Eurac-Center for Autonomy Experience und der UniBZ zusammensetzt, und jener des Online-Publikums. Seit heute, 23. Dezember, und bis zum 9. Jänner sind die Kurzfilme auf dem Jugendportal des Landtags www.nova-bz.org zu sehen: „Alle, die möchten, können sich die Filme anschauen und für ihre Lieblingsproduktion stimmen“, so Mattei.

Das Sieger-Video wird zusammen mit dem von der Jury ausgewählten Video im Rahmen der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des 2. Statuts am 20. Januar 2022 im Landtag präsentiert. Bei dieser Gelegenheit werden die beiden Klassen, die die Videos erstellt haben, mit einem Tagesausflug nach Venedig belohnt.

(AM)

Aktuell bewegt sich die Landesregierung, trotz ihrer Ankündigung “Everyday for future” sein zu wollen, noch viel zu nahe an einem “Everyday for greenwashing”. Bei der heutigen Pressekonferenz, die um 10:30 Uhr im Naturmuseum Südtirol stattfand und live auf Facebook (https://fb.watch/aaPgfmE_5I/) übertragen wurde, zog das Bündnis Climate Action Southtyrol Bilanz der vergangenen Monate gezogen.

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol hat am 14. September 2021 den ersten Entwurf zum neuen Klimaplan Energie-Südtirol-2050 veröffentlicht. Mit diesem Entwurf wird klar, dass die selbstgesteckten Ziele aus dem Klimaplan 2011 nicht erreicht wurden. Außerdem werden im neuen Entwurf die Ziele aus dem Klimaplan 2011 teilweise abgemildert und um 10 Jahre nach hinten verschoben. Das steht in starkem Widerspruch zur Intensivierung der Klimakrise und im Kontrast zu den wissenschaftlichen Fakten, berichtet durch den Weltklimarat. Wenn sich die Herangehensweise an das Thema in Südtirol nicht ändert, riskieren wir durch verfehlte Ziele unwiderrufliche Veränderungen in unserer Umwelt und Gesellschaft.

In den letzten drei Monaten hat sich das breite Bündnis Climate Action Südtirol gebildet, das mittlerweile durch 65 Organisationen unterstützt wird (www.climateaction.bz). Das Ziel ist es die Bevölkerung zum Thema Klimaplan und Klimakrise zu informieren, eine Debatte in der Gesellschaft anzustoßen, Druck auf die Politik auszuüben um die nötige Kursänderung einzuleiten und gemeinsam Lösungsvorschläge auszuarbeiten, damit bewusst wird, was mit diesem Klimaplan auf dem Spiel steht.

Als Bündnis haben wir:

  • eine Social Media Kampagne zu Fakten über den Südtiroler Klimaplan gestartet; 
  • Flyer in etlichen Gemeinden Südtirols verteilt, um Bürger*innen zu sensibilisieren; 
  • 12 Forderungen an die Südtiroler Landesregierung zum Klimaplan entwickelt, die von mittlerweile knapp 2000 Privatpersonen unterzeichnet wurden, sowie von mehreren Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen; 
  • einen Klimastreik auf den Talferwiesen in Bozen organisiert;
  • in sechs Thementischen  gemeinsam mit Expert*innen und Bürger*innen Maßnahmen und Vorschläge ausgearbeitet, um den Südtiroler Klimaplan zu verbessern. Im Anhang, sowie auf unserer Webseite (https://climateaction.bz/klimaplan-verbessern-diskutier-mit/), finden Sie das Dokument, das eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus den Thementischen darstellt;

Wir fordern, dass der Klimaplan dem Versprechen gerecht wird, Südtirol zu einem Klimaland zu machen und mit den Vorgaben aus dem Pariser Klimaabkommen, der Klimagerechtigkeit und dem europäischen Green Deal übereinstimmt. Vom angekündigten “Everyday for future” ist es ein kleiner Schritt hin zum “Everyday for greenwashing”, daher werden wir als Bündnis genau hinschauen, was im neuen Klimaplan enthalten sein wird.

Wir haben keine Zeit mehr für kleine Schritte, Zahlenspiele und Sonntagsreden! Die Zeit für klimagerechte Politik ist jetzt und  jegliches Zögern führt zu einer größeren Bürde für die Zukunft der Menschen auf diesem Planeten. Dieser Klimaplan muss die Wende bringen!

Das Organisationsteam vom Bündnis Climate Action

Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit regelt der Bereichsvertrag für die Bediensteten der Landesverwaltung neu, der nach der Unterzeichnung im Amtsblatt veröffentlicht ist. 

Die öffentliche Delegation und die Landesgewerkschaften haben gestern (21. Dezember 2021) den Bereichsvertrag für das Personal der Landesverwaltung unterzeichnet, der Mensadienst, Arbeitszeit, Weiterbildung und Referententätigkeit betrifft. Der Unterzeichnung waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Landesregierung hatte am gestrigen Vormittag dem Vertrag zugestimmt und grünes Licht für die Unterzeichnung gegeben. Der neue Bereichsvertrag wurde heute (22. Dezember) in der Sondernummer Nr. 6 zum Amtsblatt der Region Nr. 50 veröffentlicht.

Mit dem neuen Bereichsvertrag werden der Wert des Essensgutescheins angehoben und das Anrechts auf den Gutschein auf alle Bediensteten in Bozen ausgedehnt. Demnach steht den Bediensteten der Landesverwaltung ab dem 1. Januar 2022 ein Essensgutschein in Höhe von sieben Euro zu, der in den vertragsgebundenen Betrieben eingelöst werden kann. Bisher betrug der Essensgutschein für das Personal mit Dienstsitz in der Landeshauptstadt 4,45 Euro und außerhalb der Landeshauptstadt fünf Euro. Erstmals haben nun alle Bediensteten in Bozen Anrecht auf den Essensgutschein.

Für das Personal in Teilzeit wurde mit dem Bereichsvertrag zudem die Möglichkeit geschaffen, eine geringfügige Anzahl an Mehrstunden zu leisten, die als Überstunden bezahlt werden können. Ausgebaut wurde die Möglichkeit für die Landesbediensteten, sich im Interesse der Verwaltung fortzubilden. Demnach können für diesen Zweck nun jährlich bis zu 20 Arbeitstage an bezahltem Sonderurlaub beansprucht werden.

jw

Donnerstag, 23 Dezember 2021 06:49

Grippeimpfung jetzt für alle möglich

In der ersten Phase wurde die jährliche Grippeimpfung an Risikopersonen aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes verimpft. Nun steht der Impfstoff allen zur Verfügung.

„Es war uns wichtig, dass zuerst alle besonders Gefährdeten, wie z.B. Menschen über 60, Personen mit Vorerkrankungen oder mit einem besonderen Berufsrisiko, geimpft werden können“, so Landesrat Thomas Widmann. Nun gibt es diese Möglichkeit auch für alle anderen Interessierten: Es reicht, die eigene Ärztin/den eigenen Arzt für Allgemeinmedizin zu kontaktieren.

„Geimpft wird direkt in der Praxis des eigenen Arztes und ich kann nur dazu raten, dieses Angebot anzunehmen. Abgesehen davon, dass eine Influenza-Infektion nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, gelingt es uns durch die Impfung, im Falle von Covid-Symptomen schneller eine Erkrankung mit dem Grippevirus auszuschließen. Das erleichtert die Diagnostik und Behandlung sehr“, erklärt Generaldirektor Florian Zerzer.

Da die Grippewelle im Normalfall in den nächsten Wochen, erfahrungsgemäß im Januar/Februar, anrollt, ist bis zum 10. Januar noch Zeit, sich impfen zu lassen – der Impfschutz baut sich sehr rasch auf. Der jährlich neu entwickelte Grippeimpfstoff wird an die vorhandenen Virenvorkommen angepasst. Damit garantiert er einen guten Schutz für alle Geimpften.

Auch Kinder ab 4 Jahren können die Grippeimpfung in Anspruch nehmen; diese kann bei den Kinderärztinnen und -ärzten oder – nach Vormerkung – in den Impfzentren durchgeführt werden.  

Presse-Informationen:
Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Donnerstag, 23 Dezember 2021 06:47

Rai-Konvention wird erneuert

Die Vereinbarung über die deutschen und ladinischen Rundfunksendungen zwischen Land, Ministerrat und Rai wird bis 2024 erneuert. Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben.

Das Land Südtirol kommt auch in den nächsten drei Jahren für die Radio- und Fernsehsendungen der Rai in deutscher und ladinischer Sprache mit 20 Millionen Euro jährlich auf. So sieht es der Entwurf der Vereinbarung mit dem Ministerratspräsidium und Rai Com vor, den die Landesregierung heute (21. Dezember) genehmigt und zu deren Unterzeichnung sie Landeshauptmann Arno Kompatscher ermächtigt hat. "Es handelt sich um eine Finanzierung staatlicher Aufgaben durch das Land", sagte heute der Landeshauptmann, "wir bekommen dieses Geld vom Staat wieder zurück. Aber diese Finanzierung auf der Grundlage des Mailänder Abkommens garantiert uns ein gewisses Mitspracherecht über die paritätische Kommission." Mit dieser Vereinbarung werden weiterhin die Sendezeit festgelegt, aber auch technische und Qualitätsstandards, darunter die Umstellung auf hochauflösendes Fernsehen HD. Neu eingesetzt wird die paritätisch besetzte Kommission zwischen Land und Rai, die über die Umsetzung der Konvention wacht.

Eine Erneuerung der Vereinbarung war notwendig geworden, zumal die geltende Vereinbarung zum Jahresende 2021 ausläuft. Die neue Vereinbarung, die in Kürze unterzeichnet werden soll, baut auf die Durchführungsbestimmung Nr. 691 zum Autonomiestaut auf, die Bestimmungen zum Bozner Rai-Sitz beinhaltet. Die erste Vereinbarung über die deutschen und ladinischen Sendungen hatten Land, Ministerratspräsidium und Rai 2012 nach Inkrafttreten des Mailänder Abkommen unterzeichnet. Die Finanzierung der ladinischen und deutschen Rai-Sendungen war demnach ein Beitrag des Landes zur Entlastung des Staatshaushalts.

jw

Nutzung des Beregnungswassers über 1.000 Meter Meereshöhe soll künftig von den Gebühren gänzlich befreit werden Antrag der L.-Abg. Josef Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza zur Überprüfung dieser Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsverabschiedung vom Südtiroler Landtag angenommen

Die Berglandwirtschaft ist Lebensgrundlage für viele Bauernfamilien in unserem Land. Letztere bewirtschaften übers Jahr trotz der nicht immer leichten Bedingungen mit viel Einsatz und Freude die Landwirtschaftsflächen und stellen auf ihren Höfen Lebensmittel her. Sie tragen gleichzeitig auch dazu bei, dass der ländliche Raum gepflegt und das Ökosystem erhalten wird. 

Südtirols Bergbauernfamilien haben auf ihren Höfen aber nur dann eine reelle Überlebenschance, wenn nachteilige Rahmenbedingungen ausgeglichen und damit die erforderlichen Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Auskommen geschaffen werden. 

Ein zwischendurch steiles und unwegsames Gelände ermöglicht oft nicht die Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen, bzw. erfordert den Einsatz sehr kostspieliger Spezialmaschinen. Aber auch die Höhenlage erschwert die Arbeit der Bauern zusehends. Diese verkürzt beispielsweise die Vegetationszeit. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse ist vor allem die Berglandwirtschaft in Südtirol vielerorts ohne künstliche Bewässerung und ohne die Nutzung des Wassers aus den Waalen kaum möglich. Speziell in trockenen Berggebieten über 1.000 Meter Meereshöhe ist deshalb die künstliche Beregnung für das Überleben der Berglandwirtschaft unverzichtbar.

„Mit Landesgesetz 10/2019 und dem BLR 857/2020 wurden neue Wasser- und Konzessionsgebühren nach dem Verursacherprinzip eingeführt. Diese Abgaben stellen für die Berglandwirtschaft im Allgemeinen und für jene Bauern, welche Landwirtschaft in trockenen Berggebieten über 1.000 Meter Meereshöhe betreiben, eine beträchtliche finanzielle Mehrbelastung dar. Sie mindern die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und bedrohen somit auch den Fortbestand der heimischen Bergbauernbetriebe“, schreiben die drei bäuerlichen L.-Abgeordneten Josef Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza in einer Presseaussendung.

„Wir hoffen deshalb, dass es mit unserem gemeinsam eingereichten und nunmehr vom Südtiroler Landtag genehmigten Antrag zur Befreiuung von den Gebühren zur Nutzung des Beregnungswassers über 1.000 Meter Meereshöhe künftig gelingen wird, diese finanzielle Mehrbelastung für die heimische Berglandwirtschaft abzuwenden und die auf unseren Bergbauernhöfen vorherrschenden nicht immer leichten Bedingungen ein wenig auszugleichen und zu verbessern“, zeigen sich die Einbringer dieses genehmigten Antrages überzeugt.

(SVP)


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