Nutzung des Beregnungswassers über 1.000 Meter Meereshöhe soll künftig von den Gebühren gänzlich befreit werden Antrag der L.-Abg. Josef Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza zur Überprüfung dieser Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsverabschiedung vom Südtiroler Landtag angenommen
Die Berglandwirtschaft ist Lebensgrundlage für viele Bauernfamilien in unserem Land. Letztere bewirtschaften übers Jahr trotz der nicht immer leichten Bedingungen mit viel Einsatz und Freude die Landwirtschaftsflächen und stellen auf ihren Höfen Lebensmittel her. Sie tragen gleichzeitig auch dazu bei, dass der ländliche Raum gepflegt und das Ökosystem erhalten wird.
Südtirols Bergbauernfamilien haben auf ihren Höfen aber nur dann eine reelle Überlebenschance, wenn nachteilige Rahmenbedingungen ausgeglichen und damit die erforderlichen Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Auskommen geschaffen werden.
Ein zwischendurch steiles und unwegsames Gelände ermöglicht oft nicht die Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen, bzw. erfordert den Einsatz sehr kostspieliger Spezialmaschinen. Aber auch die Höhenlage erschwert die Arbeit der Bauern zusehends. Diese verkürzt beispielsweise die Vegetationszeit. Aufgrund der klimatischen Verhältnisse ist vor allem die Berglandwirtschaft in Südtirol vielerorts ohne künstliche Bewässerung und ohne die Nutzung des Wassers aus den Waalen kaum möglich. Speziell in trockenen Berggebieten über 1.000 Meter Meereshöhe ist deshalb die künstliche Beregnung für das Überleben der Berglandwirtschaft unverzichtbar.
„Mit Landesgesetz 10/2019 und dem BLR 857/2020 wurden neue Wasser- und Konzessionsgebühren nach dem Verursacherprinzip eingeführt. Diese Abgaben stellen für die Berglandwirtschaft im Allgemeinen und für jene Bauern, welche Landwirtschaft in trockenen Berggebieten über 1.000 Meter Meereshöhe betreiben, eine beträchtliche finanzielle Mehrbelastung dar. Sie mindern die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und bedrohen somit auch den Fortbestand der heimischen Bergbauernbetriebe“, schreiben die drei bäuerlichen L.-Abgeordneten Josef Noggler, Franz Locher und Manfred Vallazza in einer Presseaussendung.
„Wir hoffen deshalb, dass es mit unserem gemeinsam eingereichten und nunmehr vom Südtiroler Landtag genehmigten Antrag zur Befreiuung von den Gebühren zur Nutzung des Beregnungswassers über 1.000 Meter Meereshöhe künftig gelingen wird, diese finanzielle Mehrbelastung für die heimische Berglandwirtschaft abzuwenden und die auf unseren Bergbauernhöfen vorherrschenden nicht immer leichten Bedingungen ein wenig auszugleichen und zu verbessern“, zeigen sich die Einbringer dieses genehmigten Antrages überzeugt.
(SVP)