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Um herausragende wissenschaftliche Leistungen sichtbar zu machen, vergibt das Land Südtirol auch 2022 zwei Wissenschaftspreise.

Bis zum 31. Juli können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um die mit jeweils 10.000 Euro dotierten Preise "Research Award Südtirol/Alto Adige" und "Women in Science Award Südtirol/Alto Adige" bewerben, die im Zweijahresrhythmus, und zwar in den geraden Jahren, vom Land Südtirol ausgeschrieben werden. 

Mindestens 15 Jahre Forschung als Voraussetzung

Die Anwärterinnen und Anwärter müssen eine mindestens 15-jährige Tätigkeit in der Grundlagen- oder angewandten Forschung nachweisen und mindestens zwei von drei weiteren Voraussetzung erfüllen: Sie müssen seit mindestens fünf Jahren an einer Südtiroler Forschungseinrichtung tätig sein oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre an einer Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet haben, eine Oberschule in Südtirol abgeschlossen haben und in einem Themenbereich forschen, der für Südtirol besonders bedeutsam ist.

Zum zweiten Mal "Women in Science Award"

Wissenschaftlerinnen, die sich um den "Research Award" bewerben, gelten automatisch als Anwärterinnen für den "Women in Science Award". Dieser Preis wurde 2020 im Rahmen der Neuausrichtung der Wissenschafts- und Forschungspreise neu geschaffen, um weibliche Exzellenz in der Wissenschaft besonders hervorzuheben. Erste Preisträgerin des "Women in Science Award" war 2020 die Physikerin Claudia Notarnicola, die am Institut für Erdbeobachtung der Eurac tätig ist. Weitere Preistragende des in "Research Award Südtirol" umbenannten ehemaligen "Südtiroler Wissenschaftspreises" sind Diego Calvanese (2013), Markus Ralser (2014), Klaus Seppi (2016), Paul Videsott(2018) und Ulrike Tappeiner (2020).

Bewerbungen bis 31. Juli möglich

Die Bewerbungen sind als Eigenantrag oder durch Drittpersonen an das Landesamt für Wissenschaft und Forschung in Bozen zu richten. Der Antrag muss bis spätestens 31. Juli 2022 (15 Uhr) eingereicht werden. Die Anträge werden von einer siebenköpfigen Jury begutachtet, in der mit Rosa Margesin (Universität Innsbruck, Vorsitzende), Roberta Bottarin (Eurac), Katrin Janik (Laimburg), Mario Diani (Universität Trient), Michael Riedl (Fraunhofer Italia), Riccardo Velasco (CREA - Consiglio per la ricerca in agricoltura e l’analisi dell’economia agraria) und Paul Videsott (Freie Universität Bozen) die Forschungseirichtungen der Euregio und viele Fachgebiete vertreten sind.

Informationen und Vordrucke zu den Wissenschaftspreisen sind auf den Landeswebseiten zu finden.

red/jw

Den Fokus auf die Gemeindeentwicklung richtet Landesrätin Hochgruber Kuenzer bei ihren Besuchen in Südtirols Gemeindestuben. Nach über 60 Treffen zieht sie eine positive Bilanz.

Von Schluderns bis Sexten, von Sterzing bis Salurn: In 63 Gemeindestuben in allen Landesteilen hat die Landesrätin für Natur, Landschaft und Raumentwicklung Maria Hochgruber Kuenzer in den letzten Monaten das Thema "Gemeinde weiterdenken – Zukunft mitgestalten" präsentiert. Der Startschuss für die Tour war Anfang Oktober in Villnöss (siehe Pressemitteilung) gefallen. Am Montag Abend (14. März) war die Landesrätin, die das konstruktive Klima und den positiven Austausch bei den Treffen mit den Gemeinderäten lobt, in der Gemeinde Eppan zu Gast.

Ziel der Treffen mit den Gemeinderäten ist es, das Gemeindeentwicklungsprogramm und die sieben Schritte dorthin vorzustellen und die Gemeinden bei der Ausarbeitung dieses neuen Planungsinstruments zu motivieren und zu unterstützen. Weitere Gemeinden-Besuche (derzeit 16) sind in den nächsten Wochen geplant.

Nachhaltige Entwicklung der Gemeinde im Fokus

"Das Gemeindeentwicklungsprogramm beinhaltet alle Vorgaben und Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde. Es ist derzeit das konkreteste Instrument des Landes für die Nachhaltigkeit", unterstreicht Hochgruber Kuenzer. "Das Programm umfasst eine Analyse der aktuellen Situation und eine 360-Grad-Planung der Gemeindeentwicklung – über die Festlegung der Siedlungsgrenzen, die Erhebung der Leerstände und mögliche neue Nutzungen, die Planung von Mobilität und Tourismusentwicklung usw. – und dies für die nächsten zehn Jahre." Dieses Programm sei verbindlich für die Gemeinden und richte den Blick auch auf die Nachbargemeinden, mit denen in funktionalen Gebieten zusammengearbeitet wird.

"Um die Lebensqualität und Identität in den Gemeinden langfristig zu bewahren, ist es notwendig, den Boden- und Ressourcenkonsum zu überdenken", erklärt die Landesrätin. Es gehe um die Wiederherstellung der Balance zwischen Verbrauch und Bedürfnissen, langfristig und gesellschaftlich gesehen, und nicht kurzfristig und aufs Einzelinteresse bezogen, so Hochgruber Kuenzer: "Damit ist das Gemeindeentwicklungsprogramm nicht nur ein weiteres Planungsinstrument, sondern eine einzigartige Gelegenheit, die Zukunft zu gestalten."

Mehr Autonomie für die Gemeinden

Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes für Raum und Landschaft hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden, erinnert Landesrätin Hochgruber Kuenzer: "Dieses Gesetz gibt den Gemeinden die alleinige Zuständigkeit für die Flächenwidmung im Siedlungsgebiet. Es stärkt die autonomen Zuständigkeiten der Gemeinden", betont Hochgruber Kuenzer. Dem Gemeinderat steht in diesem Prozess eine bedeutende Rolle zu. Über einen partizipativen Prozess werden zudem die Bürgerinnen und Bürger ermutigt, die Zukunft ihrer Gemeinde aktiv mitzugestalten.

mpi

Um auf eine mögliche Ankunftswelle von Menschen aus der Ukraine vorbereitet zu sein, werden auf verschiedenen Ebenen die nötigen Vorbereitungen getroffen. Die Hilfsbereitschaft in Südtirol ist groß.

Im Rahmen eines Lokalaugenscheins haben sich Landeshauptmann Arno Kompatscher, Soziallandesrätin Waltraud Deeg sowie Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler von den Vorbereitungsarbeiten im Erstaufnahmezentrum in Bozen Süd (wir haben berichtet) überzeugt und sich stellvertretend bei den anwesenden Helferinnen und Helfern für die in ganz Südtirol so zahlreichen helfenden Hände bedankt. Man erlebe in diesen Tagen große Hilfsbereitschaft und jetzt bestehe die große Herausforderung darin, koordiniert vorzugehen sowie die Menschen richtig und ausreichend zu informieren, lautete die einhellige Meinung. 

Dem Lokalaugenschein ging eine umfassenden Koordinierungssitzung der so genannten Task Force mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes Südtirol, des Regierungskommissariats sowie des Südtiroler Gemeindenverbandes voraus. Auch bei diesem Treffen standen die Themen der Koordination und Information im Mittelpunkt, mit dem Ziel, diese weiter zu verbessern. Als zentrales Informationselement wird eine Webseite aufgebaut. Die Informationsseite ist unter www.provinz.bz.it/ukraine-hilfe, unter www.provincia.bz.it/aiuti-ucraina sowie www.provinz.bz.it/help-ukraine abrufbar und wird laufend ausgebaut sowie aktualisiert. 

Auch die Grüne Nummer 800 751 751 steht ab sofort für Auskünfte zur Verfügung.

Das Südtiroler Netz für die Ukraine-Hilfe ist wird zunehmend ausgebaut und verstärkt. Die Suche nach geeigneten Immobilien für die Unterbringung der Menschen aus der Ukraine läuft auf Hochtouren, Angebote werden geprüft bzw. die entsprechenden Verträge abgeschlossen. 

Angebote zur Bereitstellung von Immobilien zur Aufnahme von Flüchtlingen können jedenfalls weiterhin an die Abteilung Soziales (per Mail an fluechtlinge.profughi@provinz.bz.it) oder an die jeweilige Gemeinde übermittelt werden. Auf der Webseite findet sich dafür ein Formular, in dem Details dazu mitgeteilt werden können.  

Auch das Thema der Gesundheitsversorgung für die ankommenden Menschen wurde besprochen. Es wurde erklärt, dass die Menschen im Erstaufnahmezentrum bei der Messe Bozen einem Covid-Test unterzogen werden und auch die Eintragung in das Landesgesundheitssystem erfolgt. Auch in den Gesundheitsbezirken werden entsprechende Dienstleistungen angeboten. Die Möglichkeit der Coronaschutzimpfung besteht ebenso wie ein grundlegendes Impfangebot im Sinne der in Südtirol üblichen Gesundheitsvorsorge. 

Ein weiteres wichtiges Thema des Koordinierungstreffens war auch jenes der sprachlichen und kulturellen Vermittlungsarbeit. Es soll eine zentrale Informationsstelle aufgebaut werden, die beim Landesamt für Weiterbildung der deutschen Kulturabteilung betreut wird. Im Zusammenhang mit der Frage der schulischen und außerschulischen Betreuung von Kindern gehen die Überlegungen aktuell dahin, eigene Aufnahmeklassen einzurichten, die den Kindern einen möglichst gut begleiteten Übergang ermöglichen sollen, um nötigenfalls einen Einstieg in das nächste Schuljahr vorzubereiten.  

Insgesamt sei man gut aufgestellt, doch werde es so wie bisher auch weiterhin viel private Initiative, Solidarität und Hilfsbereitschaft brauchen, um die Herausforderungen zu meistern, die die mögliche Flüchtlingswelle mit sich bringt, so die einhellige Überzeugung nach dem Treffen.

Geklärt wurde auch die Frage der Befreiung von der Gemeindeaufenthaltsabgabe für die aus der Ukraine ankommenden Bürgerinnen und Bürger, die in Beherbergungsbetrieben jeglicher Art iin Südtirol untergebracht sind. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat eine entsprechende Verordnung (im Anhang) unterzeichnet, die diese Befreiung vorsieht.

red

Der Landtag hat gestern einen von mehreren SVP- Abgeordneten eingereichten Begehrensantrag zur Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten einstimmig genehmigt. Dieser Antrag wird nun nach Rom übermittelt und dort demnächst in den verschiedenen Ausschüssen behandelt. „Mit diesem Antrag fordern wir unsere Kollegen in Rom auf, den von der Kammerabgeordneten Renate Gebhard eingebrachten Gesetzesentwurf zur Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung und den Rentenvoraussetzungen in der anstehenden Rentenreform 2023 zu berücksichtigen“, fasst der Landtagsabgeordnete und SVP-Arbeitnehmer Helmuth Renzler zusammen.

Die römischen Abgeordneten Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian hatten im März 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung und den Rentenvoraussetzungen in der anstehenden Rentenreform 2023 berücksichtigen soll.

„Der gestern im Landtag genehmigte Südtiroler Begehrensantrag soll das Vorhaben unserer Abgeordneten in Rom unterstützen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der Südtiroler Landtag diesen Antrag nun angenommen hat“, unterstreicht Renzler.

Doch wie sollen die Mehrausgaben finanziert werden?

Interessant und überraschend dabei ist neben dem Umstand, dass Frauen früher in Rente gehen können, aber auch die vorgeschlagene notwendige Finanzierung dieser neuen Maßnahmen. Die Gelder für Mehrausgaben müssen bekanntlich irgendwo eingenommen werden. Der Gesetzentwurf der Kammerabgeordneten sieht vor, dass die Einnahme dieser Gelder durch eine Erhöhung der Steuern auf Alkoholprodukte erfolgt.

„Somit werden sowohl die Produzenten als auch die Konsumenten von alkoholischen Produkten wie Bier die für diese Maßnahmen in der anstehenden Rentenreform notwendigen Mehrausgaben mitfinanzieren. Dies kann als ein Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, denn so führt man die Einnahmen aus dem Verkauf von alkoholischen Produkten einer sozial, der gesamten Gesellschaft Vorteile erbringenden, gerechten Maßnahme zu“, führt der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler aus.

Die Landesregierung hat am Dienstag Verlustbeiträge für Imkerinnen und Imker genehmigt: Vorgesehen sind 20 Euro für jedes zum 31. Dezember 2021 in der nationalen Datenbank gemeldete Bienenvolk.

Das Land Südtirol unterstützt Imkerinnen und Imker, die durch widrige Witterungsverhältnisse im Jahr 2021 Verluste erfahren haben. Zum Ausgleich hat die Landesregierung hat am Dienstag, 8. März 2022, auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler entsprechende Beihilfen genehmigt, um die bis 30. April angesucht werden kann.

Wie Schuler erklärt, "war die Honigsaison 2021 für die Imkerei italienweit und auch in Südtirol keine gute. Die schlechten Witterungsbedingungen haben zu einer erheblichen Verringerung und teilweise auch zu einem Totalausfall der Erträge bei den wichtigsten Blüten- und Mischhonigsorten geführt."

Um den Kauf von Bienenfutter zu unterstützen und somit die Überwinterung der Bienen sicherzustellen, hat die Landesregierung in der Sitzung am vergangenen Dienstag Beihilfen in der Höhe von 20,00 Euro für jedes zum 31. Dezember 2021 in der nationalen Datenbank gemeldete Bienenvolk genehmigt. Die Beihilfen werden nicht gewährt, wenn die Kosten weniger als 100,00 Euro betragen, teilt das zuständige Landesamt für Viehzucht mit.

Anträge bis 30. April möglich

Die Anträge sind seit gestrigem Mittwoch (9. März) bis zum 30. April 2022 auf dem dafür vorgesehenen Vordruck verfasst, beim Amt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft eingereicht werden. Anspruch haben landwirtschaftliche Kleinstunternehmen, die in der Bienenhaltung tätig sind und ihre Niederlassung im Land Südtirol haben. Die Antragstellenden müssen im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sein.

Landesrat Arnold Schuler unterstreicht: "Die Unterstützungen für die Imkerinnen und Imker sind von großer Bedeutung, um unsere Bienenvölker zu erhalten und deren wichtige Aufgabe in der Natur und für die Landwirtschaft sicherzustellen." 

np

Auch 2022 können kleine und kleinste Unternehmen um Zuschüsse für betriebliche Investitionen ansuchen. Die Landesregierung hat die Richtlinien dazu gestern genehmigt.

Das Land Südtirol stellt im laufenden Jahr über die Landesabteilung Wirtschaftwieder Finanzmittel zur Verfügung, um kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung gestern (8. März) die Richtlinien für die Vergabe der Beihilfen im Jahr 2022 genehmigt und Finanzmittel im Wert von drei Millionen Euro dafür bereitgestellt.

Drei Millionen Euro stehen bereit

Die Förderung der Klein- und Kleinstunternehmen stelle eine wichtige Maßnahme dar, um vor dem Hintergrund der Corona-Krise Wirtschaftsstruktur und Arbeitsplätze zu sichern. Er verweist darauf, dass das Land die bisherige Förderstrategie nach Schwerpunkten fortsetze, mit den neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2022 allerdings neue Prioritäten vorgebe: "Wir wollen jene Betriebe besonders anerkennen, die jungen Menschen ausbilden", unterstreicht Landesrat Achammer, "daher gibt es für Lehrbetriebe im Rahmen der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung künftig 30 anstelle der bisher zehn Punkte."

Nachhaltigkeit wird anerkannt

Auch ein nachhaltiges Wirtschaften der Betriebe wird erstmals belohnt. "Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes sollen Unternehmen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung zehn Punkte erhalten", informiert Landesrat Achammer. "Nachhaltigkeit ist auch in der Wirtschaft ein zunehmend wichtiges und grundlegendes Thema, dem wir in den kommenden Jahren noch mehr Gewicht beimessen werden." Geplant sei, ein System zu entwickeln, das die Bemühungen der Unternehmen in diese Richtung belohne.

Augenmerk auf Nahversorgung, Kooperation, Internationalisierung

Weiterhin gilt ein besonderes Augenmerk den Nahversorgungsbetrieben. Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätig ist, Kooperationen eingeht oder Internationalisierungsmaßnahmen umsetzt oder ein neues Unternehmen gründet, erhält zusätzliche Punkte. Besonders berücksichtigt wird auch das weibliche und das junge Unternehmertum. Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestimmt. Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten. Bezuschusst werden ausschließlich Investitionen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Soft- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

Online-Gesuchstellung ab sofort

Um die Förderung für betriebliche Investitionen kann ab 10. März und in der Folge bis 30. April angesucht werden. Die Rangordnungen werden bis 30. Juni 2022 erstellt. Die Anträge sind online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identität SPID zu stellen.

jw

Südtirol wird in den nächsten Tagen das Projekt zur Aufwertung von Stilfs für eine Förderung aus dem Aufbaufonds PNRR im Rahmen der Ausschreibung für attraktive historische Orte einreichen.

Mit 580 Punkten führt das Projekt der Gemeinde Stilfs zu Aufwertung und Wiederbelebung des Dorfes die Liste der insgesamt acht Projekte an, die Südtiroler Gemeinden für eine mögliche Finanzierung aus dem gesamtstaatlichen staatlichen Fonds für Aufbau und Resilienz (Piano nazionale di ripresa e resilienza - PNRR) der Landesverwaltung im Rahmen der Maßnahme für attraktivere Ortschaften (2.1 Attrativitá dei borghi M1C3) vorgelegt hatten. Die Landesregierung hat sich heute (8. März) den Vorschlag der Bewertungskommission zu eigen gemacht, nach welchem das von der Gemeinde Stilfs vorgelegte Projekt den Vorgaben und Absichten der Ausschreibung am besten entspricht. Somit wird das Land dieses Pilotprojekt bis zum 15. März dem Kulturministerium übermitteln. Bei positiver Bewertung durch die staatlichen Gremien und Einhaltung der Vorgaben bei der Umsetzung kann das Stilfser Projekt mit bis zu 20 Millionen Euro an PNRR-Fördermitteln bedacht werden.

Stilfser Projekt verbindet Innovation und Tradition

"Die Bewertungskommission unter dem Vorsitz von Abteilungsdirektor Volker Klotz hat dem ausgewählten Projekt bescheinigt, dass die kulturellen Aspekte gut durchdacht sind, und die auf mehrere Bereiche aufgeteilten Investitionen geeignet erscheinen, die abwanderungsgefährdete Ortschaft Stilfs aufzuwerten", informiert Landesrat Philipp Achammer, der den Beschluss heute gemeinsam mit seinem italienischen Amtskollegen Giuliano Vettorato und dem ladinischen Kulturlandesrat Daniel Alfreider vorgelegt hatte. Stilfs erfülle das Kriterium der Abwanderung. Das abgelegene romanische Haufendorf Stilfs allein zähle gerade noch 421 Einwohner. Im Projektvorschlag überzeuge die Verbindung zwischen Tradition und Innovation ebenso wie die Einbeziehung vieler Partner aus unterschiedlichen Bereichen, sagte der Landesrat. "Auch der Südtiroler Gemeindenverband hat seine Zustimmung erteilt", so Landesrat Achammer. Vorgesehen sind unter anderem Coworking-Räume, die Umwandlung des Dorfladens in ein Dienstleistungszentrum, ein Streumuseum (museo diffuso), Investitionen in die Landwirtschaft, Künstlerresidenzen und das Kulturfestival "Stelvio Festival". Hinzu kommt ein Streuhotel (albergo diffuso), das Entwicklungspotenzial für einen sanften Tourismus schaffe, heißt es im Gutachten.

Mit 550 Punkten folgt auf Platz 2 der Projektvorschlag der Gemeinde Salurn, auf Platz 3 jener der Gemeinde Klausen (520 Punkte), gefolgt von Sterzing (500), Graun im Vinschgau (460) und dem Projektvorschlag der Gemeinde Franzensfeste zur Aufwertung der Fraktion Mittewald (155 Punkte).  Nicht zugelassen werden konnten die Projektanträge der Gemeinden Truden, Altrei und Aldein sowie der Gemeinde Kastelruth für die Fraktion Telfen, da beide nicht den Vorgaben entsprachen.

Zwei Förderschienen der Aufbaufonds-Ausschreibung für attraktive Orte

Bekanntlich sollen aus dem staatlichen Fonds für Aufbau und Resilienz (PNRR) insgesamt 21 Projekte (je eines für jede Region und autonome Provinz) zur Aufwertung von abwanderungsgefährdeten Ortschaften oder Ortsteilen (borghi) finanziert werden. Für jedes dieser Projekte will der Staat über das Kulturministerium bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen, insgesamt also 420 Millionen Euro. Die PNRR-Investitionsschiene "Attrattività dei borghi" umfasst noch eine zweite Maßnahme:  Im Rahmen der Aktion B können Gemeinden ebenfalls bis zum 15. März 2022 direkt im Kulturministerium um Finanzierung kleinerer Projekte von bis zu 1,6 Millionen Euro ansuchen. Über diese Aktion könnten mehrere Südtiroler Projekte finanziert werden.

jw

500 Euro beträgt der einmalige Zusatzbeitrag, der Beziehenden des Beitrages für Wohnungsnebenkosten zur Tilgung der gestiegenen Energiekosten zur Verfügung gestellt wird. 

Die Landesregierung hat heute (8. März) auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg der Einführung eines außerordentlichen Zusatzbeitrages für die Wohnungsnebenkosten zugestimmt. Damit sollen die Bezieherinnen und Bezieher der Leistung "Beitrag für Wohnungsnebenkosten" im Frühjahr einen einmaligen Bonus von 500 Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt bekommen. "Wir wollen damit die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise und für jene Familien und Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, abschwächen", betonte die Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung.

Ansuchen und Auszahlung

Wer bereits den Beitrag für Wohnungsnebenkosten bezieht, muss keinen eigenen Antrag stellen, sondern erhält den außerordentlichen Zusatzbetrag innerhalb der nächsten Monate automatisch ausbezahlt. Wer hingegen den Beitrag für Wohnungsnebenkosten noch nicht bezieht, aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann jederzeit über den Sozialsprengel ihres bzw. seines Einzugsgebietes darum ansuchen. Auch die neuen Bezieherinnen und Bezieher werden dann im Laufe des Jahres den außerordentlichen Zusatzbeitragerhalten. Informationen dazu gibt es online oder direkt in den Sozialsprengeln. Insgesamt habe die Landesregierung dafür rund sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt, informierte Deeg. Derzeit erhalten über 11.000 Bezieherinnen und Bezieher den Wohnungskostenbeitrag.

ck

Mittwoch, 09 März 2022 08:58

Skigebiete: Förderungen wieder möglich

Nach neuen "nachhaltigen" Richtlinien will das Land Südtirol ab sofort und vorerst bis 2023 in erster Linie Kleinstskigebiete unterstützen.  

Die Landesregierung hat heute (8. März) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer neue Richtlinien beschlossen, nach denen die Entwicklung von Skigebieten vorerst bis zum Jahr 2023 gefördert werden soll. Die Gültigkeit der ehemaligen Förderrichtlinien war mit Jahresende 2020 ausgelaufen.  

"Mit dem heutigen Beschluss und der Genehmigung der neuen Richtlinien geben wir vor allem den Betreibenden von kleinen Skigebieten und Dorfliften die Möglichkeit, sich um Landesförderung für eine Reihe von Investitionen zu bewerben", betont Landesrat Achammer. Gerade Kleinstskigebiete könnten Investitionen häufig nicht stemmen, seien aber für einheimische Familien und auch für Urlaubsgäste wichtig. "Aus diesem Grund haben wir für die Dorflifte den Zuschuss zur Deckung von Betriebskosten vorgesehen", informiert der Landesrat. "Zudem haben wir eine Schutzklausel eingebaut, die bei Mittelknappheit Förderanträge für Dorflifte Vorrang einräumt." 

Förderung für Speicherbecken und überdachte Parkplätze eingeschränkt

So wird in den Richtlinien weiterhin zwischen lokalen Skigebieten, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, und Skigebieten im internationalen Wettbewerb unterschieden. Demnach ist in lokalen Skigebieten im internationalen Wettbewerb eine Finanzierung für Speicherbecken nicht mehr möglich. Überdachte Parkplätze im Bereich der Talstation können auch nicht mehr aus dem Rotationsfonds gefördert werden.  

Generell sind Förderungen für Beschneiungsanlagen, Pistenpräpariergeräte, Beleuchtung, Sicherheitsnetze, Förderbänder und Speicherbecken in unterschiedlicher Höhe – abhängig von Volumen und Art der Investition – vorgesehen. Nicht gefördert werden Investitionen in großen Skigebieten mit mehr als 50.000 Personen pro Stunde Gesamtförderleistung. Von einer Förderung ausgeschlossen sind zudem die ordentliche Instandhaltung, Investitionen, die nicht im Register der abschreibungsfähigen Güter eingetragen sind, und Lease-Back-Geschäfte. Die förderfähige Mindestausgabe liegt bei 15.000 Euro. 

Bis 30. Juni um Landesförderung ansuchen

Um Landesförderung für die Entwicklung von Skigebieten können Unternehmen ansuchen, die in der Handelskammer eingetragen und Konzessionsinhabende sind. Jeder Konzessionsinhabende kann im Jahr pro Skigebiet einen Förderantrag stellen, und zwar digital über den E-Governement-Dienst des Landes anhand der digitalen Identität (SPID). Um Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten für Dorflifte kann auf eigenem Gesuchsformular über zertifizierte Mail (PEC) im Amt für Industrie und Gruben der Landesabteilung Wirtschaft angesucht werden. Die Ansuchen sind jeweils bis zum 30. Juni einzureichen. Eine Ausnahme bilden die Beihilfeanträge für Wasserspeicher, für welche der 30. April als Einreichtermin gilt. 

Informationen

jw

Der SVP- Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler hat sich vor kurzem mit dem Südtiroler Postdirektor Luca Passero sowie dem Personaldirektor der Post in Südtirol Wolfgang Stein getroffen, um über die aktuelle Situation bei der Post zu sprechen. „Ein regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen verschiedener Körperschaften wie der Post ist sehr wichtig, denn so können politische und verwaltungstechnische Abläufe und Entscheidungen angepasst und verbessert werden“, zeigt sich Renzler im Anschluss an das Treffen erfreut.

Damit der Zustellungsdienst pünktlich und täglich erfolgt, müssen die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Postbediensteten laufend angepasst und verbessert werden, indem ihnen unter anderem auch die Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt wird und die Stunden- und Zustellpläne sowie die Zustellzonen laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

„Coronabedingt gab es in den vergangenen zwei Jahren immer wieder massive Personalausfälle. Die damit einhergehenden verspäteten Zustellungen führten in der Bevölkerung immer wieder zu Kritik. Nun zeichnet sich ein deutlich positiver Trend ab und die Verantwortlichen sind motiviert, alles zu unternehmen, damit die Postzustellung fortan wieder ohne Verzug klappt“, sagt Renzler.

Zentrale Themen sind Proporz und Neueinstellungen

Alle Beteiligten, egal ob Verantwortliche, Sozialpartner oder Politiker, stehen in der Pflicht, dazu beizutragen, damit der Postzustelldienst reibungslos funktioniert. Die Gewerkschaften müssen bei der Suche nach geeignetem Fachpersonal unterstützend zur Seite stehen und durch Zusatzabkommen dafür sorgen, dass die Arbeitszeiten und Zustellzonen bestmöglich organisiert werden. Wenn sich alle Verantwortungsträger für eine gut funktionierende Post einsetzen, so wird dieser für Südtirol so wichtige Dienst zukünftig dauerhaft effizient funktionieren.

Was den Proporz betrifft, so kann man der Post große Anstrengungen bescheinigen, diesen zu erreichen. Laut neuesten Zahlen gehörten am 31. Jänner 2022 40,9% der Bediensteten der italienischen Sprachgruppe, 54,7% der deutschen Sprachgruppe und 4,4% der ladinischen Sprachgruppe an. So weit auf dem Papier. Allerdings gibt es letzthin in der gesamten öffentlichen staatlichen und halbstaatlichen Verwaltung, welche den Proporzbestimmungen unterliegt, ein reales und nicht vorhersehbares Problem. Bewerber aus anderen Provinzen Italiens können sich ganz einfach ad hoc einer Sprachgruppe zugehörig erklären und einen entsprechenden Nachweis der Kenntnis beider Sprachen vorlegen, um dann eingestellt zu werden, während volljährige einheimische Bewerber dies nicht machen können und erst 18 Monate nach Abgabe der Erklärung an einem Wettbewerb teilnehmen können. Dies gilt für Südtiroler beider Landessprachen und schafft so ungewollt einen großen Nachteil für diese Bewerber.

„Da die Kenntnis der beiden Landessprachen nun auch über zertifizierte Sprachinstitute und Sprachschulen erworben werden kann, entsteht in der Südtiroler Bevölkerung immer öfter der Eindruck, dass der Proporz in den besagten Verwaltungen nicht eingehalten wird, was aber so nicht stimmt. Man kann der Post auch hier Anstrengungen bescheinigen, aber auch sie kann hier nur beschränkt Einfluss nehmen. Hier muss der Gesetzgeber andere Lösungen finden um das Recht auf Gebrauch der deutschen, italienischen und ladinischen Sprache der Südtiroler Bevölkerung zu garantieren. Einige neue Maßnahmen sind schon ausgearbeitet worden und warten nur mehr auf die Genehmigung des Ministerrates in Rom. Allerdings reichen diese allein noch nicht aus, um eine echte Vertretung aller drei Sprachgruppen in den staatlichen und halbstaatlichen Verwaltungen zu garantieren“, führt Helmuth Renzler aus.

Ein wichtiges Ziel muss sein, dass eine Arbeitskarriere bei der Post für möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber aller drei Landessprachen interessant wird. Neben einem leistungsgerechten Lohn müssen auch die Rahmenbedingungen wie Nähe zum Dienstsitz, Außendienstvergütungen, Familienfreundlichkeit und Arbeitszeiten passen.

„Dementsprechend sind alle Beteiligten aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die besten Lösungen zu finden“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen und dankt bei dieser Gelegenheit allen Postangestellten für ihren Einsatz, denn ohne deren Einsatz wäre eine halbwegs pünktliche Postzustellung während der Pandemiezeit sicherlich nicht möglich gewesen.

 

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