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Die Landesregierung hat heute (29. März) Änderungen in den Gesundheitsleistungen beschlossen, die mit Ende des Notstandes rückgängig gemacht oder abgeändert beibehalten werden.

Während der Coronapandemie wurden Ärzte dazu ermächtigt, Promemoria und Verschreibungen an ihre Patienten auch in digitaler Form zukommen zu lassen. Dies wird auch nach Ende des Notstandes weitergeführt. Patientinnen und Patienten können somit ihrem Arzt die Erlaubnis geben, die Rezepte über SMS, digitale Messengerdienste (beispielsweise Whatsapp), via E-Mail oder über eine PEC-Adresse zu erhalten. Die Patienten können sich dann die Medikamente durch Vorweisen der elektronischen Rezeptnummer und ihrer Gesundheitskarte aushändigen lassen.

Verwaltungsstrafen wieder eingeführt

Eine weitere Änderung betrifft die Verwaltungsstrafen bei Nicht-Absage oder verspäteter Absage von Terminen. Diese wurden während der Coronapandemie ausgesetzt, um die Patienten in dieser schwierigen Zeit zu entlasten. Ab 1. April 2022 werden die Strafen wieder angewendet: Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Termine mindestens zwei Werktage (Samstag und Sonntag ausgenommen) vor der Visite absagen, ansonsten wird eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro fällig. Ein Termin an einem Montag muss daher bis spätestens am Mittwoch der Vorwoche abgesagt werden.

Selbstbescheinigung für Ticketbefreiungen

Des Weiteren wurden während des Notstandes die Selbstbescheinigungen für Ticketbefreiungen automatisch verlängert. Dies betraf unter anderem die kurzfristigen und langfristigen Befreiungen, wie Ticketbefreiungen für einkommensschwache Familien, Senioren mit begrenztem Einkommen, Arbeitslose oder Personen, die eine Sozialunterstützung erhalten. Mit 31. März 2022 endet die automatische Verlängerung der Ticketbefreiungen. Dies bedeutet, dass bestimmte Kategorien nun wieder jährlich darum ansuchen müssen. Mehr Informationen zu den Ticketbefreiungen sind auf der Webseite des Sanitätsbetriebs zu finden.

Prothetische Behelfe: Verschreibungen weiterhin vom Arzt für Allgemeinmedizin

Eine Änderung, die während des Notstandes eingeführt wurde und für die Zukunft übernommen wird, betrifft hingegen die Verschreibungen von prothetischen Behelfen (wie Rollstühle, Hörprothesen, orthopädische Mieder oder Schuhe). Für die Dauer des Notstandes konnten diese auch vom Arzt für Allgemeinmedizin verschrieben werden und dies wird auch nach Ende des Notstandes weitergeführt. Vor der Pandemie konnte dies nur ein Facharzt vornehmen. Durch die neue Regelung werden die Wartezeiten verkürzt und Betroffene kommen schneller zu einer Verschreibung. Gleiches gilt auch für die Überprüfung der prothetischen Behelfe (ausgenommen Sehbehelfe), die nun auch über die Zeit des Notstands hinaus telefonisch oder über E-Mail vom Arzt für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann. Die Patienten müssen dadurch nicht mehr persönlich zum Arzt und können somit die Überprüfung unkomplizierter und schneller abwickeln.

so

Landeshauptmann Kompatscher ist zeitweilig für die Sachbereiche des Ressorts für "Gesundheit, Breitband und Genossenschaften" zuständig. Das Dekret wurde heute im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Seit dem heutigen Dienstag (29. März) ist Landeshauptmann Arno Kompatscher neben seinen bisherigen Sachbereichen auch für jene des Ressorts für "Gesundheit, Breitband und Genossenschaften" verantwortlich, für die bisher Landesrat Thomas Widmann zuständig war. Das entsprechende Dekret mit der neuen Aufteilung der Aufgabenbereiche unter den Mitgliedern der Landesregierung wurde heute im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.

Dem Ressort für "Gesundheit, Breitband und Genossenschaften" sind die Abteilung Gesundheit, das Amt für Infrastrukturen der Telekommunikation, das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens, die Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana und die Rundfunk- und Fernseh-Anstalt Südtirol zugeordnet.

Dekret des Landeshauptmanns im Anhang.

gst

Dienstag, 29 März 2022 09:53

War das alles?

Die ständigen SVP Skandale schaden dem Ansehen des Landtags und dem Land Südtirol enorm. Statt ein paar plakative Maßnahmen gegen einzelne zu setzen, im Zeichen eines "weiter so" und im Bestreben, das eigenen Machtsystem zu bewahren - koste es was es wolle - wäre jetzt vom Landeshauptmann Führungsstärke gefragt. Sich in die Opferrolle zu begeben, bedeutet am Ende, dass auch das Amt des Landeshauptmanns als Führungsfigur des Landes für die Zukunft beschädigt wird.
Es geht uns nur um eines: Südtirol braucht eine handlungsfähige Regierung, angesichts der brennenden Probleme der Menschen, von den extremen Preiserhöhungen bei Strom und Benzin, zu Flüchtlingen und Pandemie.
Es ist keine Zeit für Spielchen, für Landesräte ohne Zuständigkeiten oder gar für eine Aufstockung der Landesregierung auf der Suche nach neuen Gleichgewichten in der SVP oder ähnliches. Es braucht eine lückenlose Aufklärung aller Vorkommnisse, die für Landesregierung und Politik relevant sind: von den Vorgängen rund um die abgeblasene Ausschreibung des ÖPNV und die SAD, bis zu den Parteispenden. Diese Vorgänge sind mit der Definition "handlungsfähige Regierung" ganz offensichtlich nicht kompatibel, denn die beiden Regierungsparteien SVP und LEGA und ihre Landtagsfraktionen sind in ihrem Inneren so zerstritten, dass sie es nicht mehr schaffen, an einem Strang zu ziehen.
Die Lösung kann also nur eine einzige sein: Neuwahlen, sofort.

 

Gezeichnet: die Fraktionen des Südtiroler Landtags: 

Team K

Grüne

Südtiroler Freiheit

Die Freiheitlichen 
Movimento 5 stelle

Enzian

Perspektiven für Südtirol

Fratelli d'Italia

Partito Democratico

Montag, 28 März 2022 09:34

Coronavirus: Lockerungen ab 1. April

Nach Ende des Covid-19-Notstands gelten vom 1. bis 30. April weniger einschränkende Corona-Maßnahmen. Mit Verordnung Nr. 10 hat Landeshauptmann die staatliche Regelung heute (28. März) übernommen.

Maskenpflicht sowie 3G- und 2G-Bescheinung: Trotz Ende des staatlichen Covid-19-Notstands am 31. März gelten ab 1. April weiterhin einige Corona-Regeln. Welche das sind, hat die italienische Regierung im Gesetzesdekret vom 24. März 2022 festgehalten und Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie am heutigen Montag (28. März)  mit Verordnung Nr. 10 übernommen. Das Ziel: So weit wie möglich in den Normalitätsmodus zurückkehren, die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie aber weiterhin in Schranken halten.

Vom 1. bis 30. April gelten somit folgende gelockerte Corona-Regeln.

Allgemeine Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen gilt bei weiterhin Maskenpflicht. Eine Ausnahme bildet die eigene Wohnung und wenn man sich nicht mit Personen anderer Haushalte dauerhaft in den Räumen aufhält. Die Die Maskenpflicht gilt auch nicht für Kinder unter sechs Jahren, bei Krankheiten, die mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind, bei sportlicher Tätigkeit und während des Tanzens in Tanzlokalen.

FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maske ist weiterhin in folgenden Situationen zu tragen: in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, in Seilbahnen, Gondeln und Sesselliften mit geschlossener Windkuppel. Diese Pflicht gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bei Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und Unterhaltungslokalen sowie bei sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen.

Was gilt in der Schule?

Im Bildungs-, Schul- und Ausbildungssystem gelten die staatlichen Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 24. März 2022. In der Schule gilt für alle ab sechs Jahren weiterhin die allgemeine Maskenpflicht. Schul- und Lehrausflüge sowie die Teilnahme an Veranstaltungen sind wieder möglich. Fernunterricht ist nur mehr für positiv getestete Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Bei mehr als vier positiven Fällen in einer Klasse müssen die Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler zehn Tage lang eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt für alle Schulstufen.

3G am Arbeitsplatz

Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Arbeitsbereich gilt weiterhin die 3G-Pflicht, sprich der Nachweis, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Erwerbstätige über 50 Jahren können mit einer 3G- Bescheinigung an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, unbeschadet der vorgesehenen Impfpflicht und der entsprechenden Strafen.

3G-Bescheinigung

Die 3G-Bescheinigung ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer vorzuweisen, bei öffentlichen Wettbewerben, bei Ausbildungskursen, bei persönlichen Gesprächen mit Inhaftierten in Strafvollzugsanstalten sowie beim Besuch von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien. Die 3G-Bestimmung gilt auch in Kantinen (Mensen) und bei Cateringdiensten sowie in den Innenräumen der Gastronomie (Tisch und Theke), mit Ausnahme der Innenräume in Hotels, in denen sich nur dort übernachtende Gästen aufhalten.

2G-Bescheinigung

Eine 2G-Bescheinigung (geimpft oder genesen) ist hingegen in folgenden Situationen vorzuweisen: in Schwimmbädern, Schwimmzentren und Turnhallen, bei Mannschafts- und Kontaktsport, in Wellnessanlagen (auch innerhalb von Beherbergungsbetrieben), in Umkleideräumen und Duschen (ausgenommen Begleitpersonen von Kindern und Menschen mit Behinderung), bei Tagungen und Kongressen, in Innenräumen von Kultur-, Sozial- und Freizeitzentren (mit Ausnahme von Kinderbildungszentren, einschließlich der Sommerzentren), bei Festen im Anschluss an zivile und religiöse Feiern, wenn diese in Innenräumen stattfinden, in Spiel-, Bingo- und Wettsälen, bei Tanzveranstaltungen, beim Besuch von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen in geschlossenen Räumen.

Isolation und Quarantäne

Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, darf sich nicht von der eigenen Wohnung beziehungsweise vom eigenen Aufenthaltsort entfernen, bis die Genesung festgestellt wurde. Je nach Impfstatus endet die Isolationszeit nach sieben oder zehn Tagen, sofern ein negatives Testergebnis vorhanden ist. Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, unterliegen der Vorschrift zur Selbstüberwachung.

Die Verordnung Nr. 10/2022 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht. 

gst

Donnerstag, 24 März 2022 16:04

„Wir können mehr Stromautonomie wagen“

Die Handlungsspielräume für eine umfangreichere Eigenständigkeit in der Preisgestaltung bei Strom sind vorhanden: Der Südtiroler Energieverband SEV und die Handelskammer Bozen haben ein Gutachten über die Zuständigkeiten des Landes im Bereich Energie in Auftrag gegeben, das heute im Landtag vorgestellt wurde.

 

Das Land Südtirol kann eine autonome Regulierungsbehörde für den Energiesektor einrichten. Zudem gibt es Handlungsspielräume, die eine Reglementierung des lokalen Strommarkts mit Eingriffen in die Preisgestaltung erlauben würden. Das sind die wichtigsten Ergebnisse eines Gutachtens, das der Südtiroler Energieverband SEV und die Handelskammer Bozen bei den Rechtsexperten Prof. Peter Hilpold (Universität Innsbruck) und Prof. Paolo Riva (Universität Padua) in Auftrag gegeben haben. Die Expertise wurde heute im Landtag bei einer Anhörung zum Thema „Südtirols Stromversorgung“ vorgestellt.

Gegenstand des Gutachtens waren zwei Fragestellungen von großer Bedeutung. Erlauben die autonomierechtlichen Zuständigkeiten des Landes im Energiesektor die Einrichtung einer eigenen Regulierungsbehörde? Und ist eine eigenständige Regelung des Strommarktes in Südtirol grundsätzlich möglich? Beide Fragen beantworteten die Juristen nach einer Prüfung der Gesetzgebung sowie der Rechtsprechung in Südtirol, in Italien und auf EU-Ebene mit einem eindeutigen „Ja“. „Wir haben das in unseren Positionspapieren immer festgestellt und wurden jetzt bestätigt. Wir können mehr Autonomie wagen“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner.

 

„Das Rechtsgutachten der beiden Universitätsprofessoren spricht eine klare Sprache: Die Schaffung einer autonomen Regulierungsbehörde im Energiesektor in der Autonomen Provinz Bozen ist rechtlich möglich. Südtirol darf sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen“, ist Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen, überzeugt.

 

Bei der Regulierung des Energiesektors übernimmt der Staat derzeit Zuständigkeiten, die eigentlich dem Land zustehen würden. Daher – so die Position der Juristen – müsse das Land eine eigene Regulierungsbehörde aufbauen. Diese autonome Marktregelung schließe zudem wichtige Handlungsspielräume in der Preis- und Vertragsgestaltung mit ein. So unterscheidet sich der in Südtirol erzeugte Energiemix aufgrund des hohen Anteils der Wasserkraft wesentlich vom italienischen Angebot. „Wir produzieren ohne den Einsatz von teurem fossilen Importgas und könnten unseren Strom daher deutlich billiger anbieten“, erklärt SEV-Präsident Hanspeter Fuchs. Und: Es sei jetzt die Aufgabe des Landes, „die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“.

 

 

SEV - Südtiroler Energieverband

Giuseppe di Vittoriostr. 16

I-39100 Bozen / Bolzano

Tel. 0471 060800

www.sev.bz.it

Donnerstag, 24 März 2022 16:02

Anhörung zur Stromversorgung in Südtirol

II. Gesetzgebungsausschuss hört Vertreter von Alperia, Energieverband und EUM

Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute mehrere Vertreter von Südtiroler Energieunternehmen zur Stromversorgung angehört. Ausschussvorsitzender Franz Locher begrüßte neben den Ausschussmitgliedern auch Energielandesrat Giuliano Vettorato im Plenarsaal des Landes und erinnerte daran, dass die Anhörung auf einen Antrag von Andreas Leiter Reber zurückgeht. Für die Bürgerinnen und Bürger stelle sich die Frage, warum auch in Südtirol die Strompreise trotz der hohen Eigenproduktion so hoch seien.

Flora Kröss, Vorstandsvorsitzende der Alperia AG, und Johann Wohlfarter, Generaldirektor und Vorstandsmitglied, erläuterten Eckdaten und Ziele des Unternehmens und gingen auch auf politisch aktuelle Fragen ein. Die derzeitige Preissteigerung sei vor allem dem erhöhten Bedarf Chinas geschuldet, während die lokale Stromproduktion unter der langen Trockenheit leide, erklärte Wohlfarter. Durch verschiedene Angebote konnten Firmen und Privatkunden zig Millionen sparen, während die 60.000 Abnehmer des sog. geschützten Markts den Marktpreisen ausgesetzt seien, berichtete Kröss. Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten (Dello Sbarba, Faistnauer, Staffler, Tauber, Leiter Reber) erklärten Kröss und Wohlfarter, dass nur die kleinen historischen Genossenschaften einen Preisvorteil an die Kunden weitergeben könnten, eine landesweite Genossenschaft könne sich nicht vom Netz abkoppeln, eine eigenständige Regulierung des Südtiroler Strommarkts sei nicht umsetzbar. Eine Ausbaumöglichkeit, um mehr Energie zu erzeugen, sehe man in der Solarkraft und im Wasserstoff, während die Südtiroler Bäche bereits genug genutzt seien.

Ganz andere Ansichten zu einer Stromautonomie hatten Hanspeter Fuchs, Präsident, und Rudi Rienzner, CEO des Südtiroler Energieverbandes (SEV). Der Verband umschließt 68 Genossenschaften, 207 Unternehmen, 29 Gemeinden und örtliche Körperschaften und 7 Konsortien. Rienzner wies auf mehrere Positionspapiere zur Strompolitik in Südtirol, die aber nicht Beachtung gefunden hätten, vor allem aber auf ein Rechtsgutachten der Professoren Hilpold (Innsbruck) und Piva (Padua), laut dem eine autonome Südtiroler Regulierungsbehörde nicht nur rechtens, sondern auch eine Pflicht wäre, denn die EU-Richtlinie 944/19 lasse das zu und die staatliche Regulierungsbehörde ARERA könne laut Staatsratsurteil vom 1. März 2018 ihre Funktion in Südtirol nicht in vollem Umfang ausüben. Südtirol überlasse dem Staat Zuständigkeiten, die es seit 2009 selbst ausüben müsste. Eine lokale Regulierungsbehörde bedeute nicht nur weniger Bürokratie, sondern ermögliche auch einen geringeren Strompreis, da man den lokalen Mix der Energiequellen (in Südtirol zu 97 % Wasserkraft) berücksichtigen könne - aus demselben Grund sei der Strom in Tirol günstiger als in Wien.

Theodor Lanthaler, Geschäftsführer Energie- und Umweltbetriebe Moos (EUM), gab einen Überblick über Geschichte und Bestand der Genossenschaft, die nicht nur Strom und Internet bietet, sondern auch eine Tankstelle und örtliche Lebensmittelgeschäfte führt, letztere mit Landesunterstützung. Die EUM setze auf kostengünstige Preise und Versorgungssicherheit, die Leitungen seien unterirdisch verlegt. Die EUM wartet und betreut 14 E-Werke, am größten sind auch Alperia und die Gemeinde beteiligt. Der Stromverbrauch durch die Mitglieder betrug 2021 12,5 Mio. KWh. Im heurigen Winter habe man zum ersten Mal Strom zukaufen müssen, berichtete Lanthaler. Ein Heizwerk versorgt 70 Mitglieder mit Wärme aus erneuerbaren Quellen. Die EUM bietet 23 Arbeitsplätze vor Ort und unterstützt örtliche Vereine mit insgesamt 40-50 Mio. Euro. Der Erfolg sei nur möglich durch den Zusammenhalt der Bevölkerung und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde, erklärte Lanthaler. Ein Wermutstropfen sei die Bürokratie. Die Genossenschaft zahle jährlich rund 700.000 Euro an Abgaben. EUM könne den Strom so günstig abgeben, weil es eine historische Genossenschaft sei und weil man viel Überschuss produziere, den man verkaufen könne. Eine eigene Südtiroler Regulierungsbehörde hätte sehr wohl einen Sinn, derzeit müsse man sich täglich mit der ARERA in Mailand abmühen. Aber auch mit dem Land könne es Probleme geben, z.B. wegen einer wieder zurückgezogenen Konformitätserklärung für ein neues Werk. Ein Mittel gegen die Abhängigkeit von außen sah Lanthaler in den Energiegemeinschaften, die auch gefördert würden, und in der Photovoltaik. Windparks oder weitere Kraftwerke seien für die Landschaft nicht verträglich.

Ausschussvorsitzender Franz Locher bedankte sich bei den Gastrednern und kündigte neue Anhörungen für die nächste Sitzung an, bei der es auch um rechtliche Fragen gehen werde.

(AM)

Die Aussagen von Landeshauptmann Kompatscher, wonach in Süd-Tirol die Lichter ausgehen würden, wenn man sich vom italienischen Stromsystem abkoppeln würde, hat bei Experten und den Abgeordneten des Landtages für Kopfschütteln gesorgt. Nun bestätigt auch ein Gutachten der Handelskammer und des Südtiroler Energieverbandes, dass eine eigene Energie-Regulierungsbehörde in Süd-Tirol rechtlich möglich wäre und es auch Handlungsspielräume für die Reduzierung der Strompreise gäbe. Kein Mensch kann verstehen, warum die autonomen Kompetenzen des Landes nicht ausgenutzt werden und man stattdessen den von Süd-Tirol selbst produzierte Strom an Italien abgibt, um ihn dann teuer zurückzukaufen.

Landeshauptmann Kompatscher hat deutlich gemacht, dass er nicht aus dem italienischen Stromverbund aussteigen will und dafür rechtliche Ausreden vorgeschoben. Auch der Landesrat für Energie hat auf eine Anfrage der Süd-Tiroler Freiheit hin diese Position vertreten. Eine völlige Fehleinschätzung, wie sich nun zeigt.

Das Gutachten kommt unmissverständlich zum Schluss, dass die autonomierechtlichen Zuständigkeiten des Landes Süd-Tirol die Schaffung einer eigenen Energie-Regulierungsbehörde möglich machen würden.

Die rasant gestiegenen Strompreise in Italien sind unter anderem dem Umstand geschuldet, dass Italien einen großen Teil seines Stroms in Erdgaskraftwerken produziert. In Süd-Tirol ist die Situation aber völlig anders, da der Großteil des Stroms aus Wasserkraft kommt.

Für viele Familien in Süd-Tirol sind die hohen Stromkosten nicht mehr leistbar und sie bringen auch Unternehmen in Bedrängnis, da ihre Produktionskosten steigen. Süd-Tirol muss daher jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um sich vom italienischen Energiesystem abzukoppeln und einen autonomen Weg gehen.

Der in Süd-Tirol produzierte Strom muss vom Land selbst verwaltet werden und in Süd-Tirol zu leistbaren Preisen an die Konsumenten abgegeben werden.

Man darf nun gespannt sein, wie Landeshauptmann Kompatscher auf das Rechtsgutachten reagiert, denn einen Süd-Tiroler Landeshauptmann, der keinen Ausbau der Autonomie für Süd-Tirol will, das hat es wohl auch noch nie gegeben...

L.-Abg. Sven Knoll,

L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle,

Süd-Tiroler Freiheit.

Zusammen mit den Bezügen für den Monat März zahlt das Land den "IT-Bonus" aus. 8899 pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen erhalten die Rückerstattung im Umfang von rund 4,3 Millionen Euro.

Stichtag ist der 25. März: An diesem Tag erhalten Südtirols pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen den sogenannten "IT-Bonus" auf ihr Konto. Beim "IT-Bonus", der eigentlich kein Bonus ist, handelt es sich um eine einmalige Rückerstattung in der Höhe von bis zu 520 Euro für Ausgaben für IT-Ausstattung, welche das Bildungspersonal im Zeitraum vom 5. März 2020 bis zum 15. November 2021 für den Unterricht angekauft und "aus der eigenen Tasche bezahlt" hat. 

Die Bildungslandesräte Philipp Achammer, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider sind erfreut, dass der "IT-Bonus" in Kürze ausbezahlt werde, und dass man einen Weg gefunden habe, damit diese Rückerstattung für die Bediensteten steuerfrei sei. Die Zielrichtung der Einmalzahlung für das Bildungspersonal liege zum einen darin, Südtirols pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen rückwirkend zu unterstützen. Diese haben in der Pandemie auf private Geräte zurückgreifen müssen, welche sie aus der eigenen Tasche bezahlt haben, um eine bestmögliche Bildungsqualität samt didaktischem Unterstützungs- und Begleitmaterial auch im Fernunterricht zu gewährleisten. Zum anderen sollen mit dieser Unterstützung Südtirols pädagogische Fachkräfte und Lehrpersonen durch die Anschaffung von IT-Ausstattung in die Lage versetzt werden, den Erfordernissen der Digitalisierung der Kindergärten und Schulen gerecht zu werden.

Rückerstattung von bis zu 520 Euro für 8899 Personen 

Anfang November vergangenen Jahres hat die Landesregierung die Kriterien und Modalitäten für die einmalige Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung beschlossen und sechs Millionen Euro bereitgestellt. Zuvor hatte der Landtag den sogenannte "IT-Bonus" im Landesgesetz zum Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Innerhalb 16. November 2021 konnten das pädagogische Personal in den Kindergärten, das Lehrpersonal an den Grund-, Mittel- und Oberschulen, an den Berufs-, Fach- und Musikschulen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration und die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen um eine Rückerstattung von Ausgaben für IT-Ausstattung ansuchen. Nicht ansuchen für den "IT-Bonus" konnte das Personal von privaten Kindergärten und Schulen, weil dieses von privaten Trägern und nicht vom Land beschäftigt ist. 

Mitarbeitende der Bildungsdirektionen haben in den vergangenen Monaten 9653 Anträge geprüft. Davon wurden 8899 Anträge genehmigt, sprich über 92 Prozent. Jetzt ist das Land dabei, die Auszahlung der einmaligen Rückerstattung für die genehmigten Anträge vorzubereiten. Die einmalige Rückzahlung von bis zu 520 Euro wird 1094 pädagogischen Fachkräften im Kindergarten und 7805 Lehrpersonen mit den Bezügen für den Monat März ausbezahlt. Sie alle haben die Antragsvoraussetzungen erfüllt. Kostenpunkt für das Land: 4.309.271 Millionen Euro. Die steuerfreie Einmalzahlung gilt für verschiedene IT-Geräte wie beispielsweise Computer, Notebooks, Laptops oder Tablets, für Drucker, Scanner oder Webcams und Mikrofone, aber auch für Smartphones sowie für jede Art von Standardsoftware. 

eb

"Die ergreifende Rede von Präsident Zelensky vor dem italienischen Parlament wurde von zahlreichem, langanhaltendem Applaus begleitet. Die Worte Draghis und die Begrüßung durch das Parlament zeigen unmissverständlich, dass Italien weiterhin auf der richtigen Seite, nämlich der der Ukraine, stehen wird." 
Dies erklärt die Vorsitzende der Autonomiegruppe Julia Unterberger in einer Mitteilung. 
"Präsident Draghi hat zu Recht bekräftigt, dass Italien weiterhin jede erdenkliche Hilfe anbieten und sich vor allem für einen raschen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union einsetzen wird.   
Wir müssen uns vor Augen halten, dass dieser Angriff Russlands auf die Ukraine auch eine Bedrohung der Grundprinzipien der europäischen Lebensform darstellt. Wir müssen die Ukraine weiterhin mit allen erdenklichen Mitteln unterstützen und die Aufnahme der Millionen von Flüchtlingen, die ihr Land verlassen mussten, gewährleisten. Gleichzeitig müssen wir unsere Bemühungen um eine Beendigung des Konfliktes verstärken. Heute sind sich die Ukraine und Italien näher als je zuvor". 

Dienstag, 22 März 2022 16:31

„Da hab ich mich selbst ertappt.“

Der Latscher BM Mauro Dalla Barba ändert seine Meinung in Bezug auf den Polizeidienst, räumt Fehler und Lerneffekte beim Hallerhof ein und fordert, dass im Zuge der Elektrifizierung auch die Wartezeiten bei den Schranken geändert werden sollen. Ein Interview mit einem von Tatendrang beseelten BM.

 

Vinschgerwind: Herr Bürgermeister, sind Sie ein Wendehals?
Mauro Dalla Barba: Was heißt Wendehals? Diesen Ausdruck kenne ich nicht.

Vinschgerwind: Sie haben Ihre Meinung in Bezug auf den übergemeindlichen Polizeidienst komplett geändert. Sie sagten im Gemeinderat, dass Sie eher auf Knien zur Latscher Brückenkapelle gehen, als nach Schlanders zum Polizeikommando. Was hat Ihre Meinung geändert?
Mauro Dalla Barba: Als ich damals diese von Ihnen zitierte Aussage getätigt habe, hat es kein Konzept gegeben. Mittlerweile gibt es das Konzept und das enthält vier Phasen. Wir reden zunächst von Phase 1 und 2. Da ist die Eigenständigkeit der Gemeinden enthalten und dass die Entscheidungskompetenz beim Bürgermeister liegt. Aus diesem Grund glaube ich, dass es gut ist, sich für neue Sachen zu öffnen. Der Phase 1 und der Phase 2 stimme ich inhaltlich schon zu. Die Richtung ist, dass man sich in der Organisation verbessern kann. Auch die Polizeistelle in Latsch sieht darin Positives, etwa wenn man einheitliche Formulare verwendet, dass man Dokumente vereinheitlicht, auch dass man zusätzlichen Support erhält. Tatsächlich werden die Themen für die Ortspolizei zunehmend komplexer und deshalb finde ich es für sinnvoll, dass man neben dem derzeitigen Abfindungsbüro in der Bezirksgemeinschaft einen zusätzlichen Ansprechpartner hat.

Vinschgerwind: Sie streben auch andere übergemeindliche Zusammenarbeiten an. Bei der Erstellung des Gemeindentwicklungskonzptes wird mit Schlanders, mit Martell und mit Kastelbell-Tschars die Zusammenarbeit gesucht. Latsch ist nun vorgeprescht. Ihr habt einem Ingenieurbüro mit der Datensammlung beauftragt und das Leitbild für Latsch ist beim Abschluss. Was ist Ihre Motivation?
Mauro Dalla Barba: Ich habe schon im Wahlkampf gesagt, dass ich ein Leitbild in Auftrag geben werde. Um abzutasten, wo die Politik steht und auch was den Leuten unter den Nägeln brennt.

Vinschgerwind: Was brennt den Latschern unter den Nägeln?
Mauro Dalla Barba: Wir haben am 4. April eine große Bürgerversammlung und dort werden die Themen und die Auswertung vom Leitbild vorgestellt.

Vinschgerwind: Wo brennt’s denn in Latsch?
Mauro Dalla Barba: Es sind, wie wohl in jeder Gemeinde, viele Themen. Es gibt drei große Themen: die Mobilität, alles was mit Nachhaltigkeit zu tun hat und was das Wohlbefinden der Bürger:innen betrifft. Mit dem Büro rcm haben wir Maßnahmen herausgeschält und die werden von drei Arbeitsgruppen behandelt werden, bevor wir in die Umsetzungsphase gehen. Lassen Sie mich auf Ihre Frage der Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinde zurückkommen. Für die Gemeinden ist in der laufenden Periode die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes von zentraler Bedeutung. Auch weil Neuausweisungen von diversen Zonen solange blockiert werden, bis man das Konzept stehen hat. Das Land hat die Gemeinden Latsch, Schlanders, Martell und Kastelbell-Tschars als funktionelles Gebiet vorgegeben. Wir Bürgermeister haben uns oft getroffen und beraten. Es ist zwar eine Vorgabe vom Land, aber ich finde es extrem spannend und positiv, dass wir uns austauschen. Wir haben auch andere Dinge besprochen. Vielleicht wäre das Gespräch weniger gepflegt worden, wenn diese funktionale Zuteilung nicht erfolgt wäre. Um 80% der Finanzierung für das Entwicklungskonzept rückerstattet zu bekommen, muss in verschiedenen Bereichen übergemeindlich zusammengearbeitet werden. Eine vertiefende landschaftliche Analyse soll in Auftrag gegeben werden. Wir sind beim Suchen von Technikern.

Vinschgerwind: Im Zuge der Leitbilderstellung wurde auch das heiße Eisen Leerstand erhoben. Hat Latsch viel Leerstand?
Mauro Dalla Barba: Gefühlt hat man gemeint, dass Latsch viel Leerstand hat. Leider fehlt bis heute die Definition, was denn überhaupt als Leerstand angesehen werden kann. Ein verfallenes Haus? Eine leerstehende Wohnung? Da fehlen leider noch die Durchführungsbestimmungen vom Land. Wir haben Gebäude und Wohnungen erhoben, von denen wir zu wissen glauben, dass sie seit längerem leerstehen. Aber, auch dank der regen Bautätigkeit, die in den letzten zwei Jahren in Latsch begonnen hat, ist viel Leerstand verschwunden. Beim Hallerhof etwa, der seit mehr als 50 Jahren leer steht, wird die Kubatur nun verwertet werden.

Vinschgerwind: Bleiben wir beim Hallerhof. Welche Lernphase haben Sie da durchgemacht? Als traditionsverbundener Vereinsmensch wollten Sie den Hallerhof niederreißen und neu aufbauen lassen.
Mauro Dalla Barba: Das stimmt. Da hab ich mich selbst ertappt. Ich habe als Referent den Ensembleschutzplan miterstellt. Da will ich mich gar nicht herausreden. Meine Anweisung bei der Wiedergewinnung des Hallerhofes war, dass die Fassade stehen bleiben muss. Die Architekten haben Vor- und Nachteile aufgezeigt und man hat sich auf einen Abriss mit einer Nachbildung der Fassade geeinigt. Vielleicht habe ich mich da in der Euphorie etwas verleiten lassen, endlich etwas bewegen zu können. Ich wohne ja in unmittelbarer Nähe des Hallerhofes, gehe öfters da vorbei und es ist ein markantes Gebäude und auch ein kleiner Schandfleck für das Dorf. Nun hat man sich in einem Kompromiss mit dem Denkmalamt auf den Erhalt der Fassade geeinigt.

Vinschgerwind: Werden Sie künftig mehr Sensibilität walten lassen?
Mauro Dalla Barba: Auf jeden Fall. Wir werden nichts anders machen, als es der Ensembleschutzkatalog vorgibt.

Vinschgerwind: In Latsch steht mit dem Umbau des Ex-Ortler-Areals ein riesiges Bauvorhaben an. Hat Latsch ein Wohnungsproblem?
Mauro Dalla Barba: Latsch hat aufgrund der vielen Anfragen nach Wohnungen gefühlt ein Wohnungsproblem. Es vergeht kaum eine Woche, dass nicht Leute um Wohnungen anfragen. Das Ex-Ortler-Areal ist heute als Gewerbegebiet ausgewiesen und im Besitz der Mivor. Man ist dabei eine Mischzone daraus zu machen, mit einem innovativen Wohnkonzept, weg vom klassischen Reihenhaus. In verschiedenen Wohntürmen soll attraktives Wohnen gestaltet werden. 40 % soll für den freien und 60% für den geförderten Wohnbau vorgesehen werden. Die Verhandlungen laufen. Wenn es soweit sein wird, wird dieses Gebäude das Ortsbild von Latsch wesentlich verändern.

Vinschgerwind: Themenwechsel. Wie weit ist man bei der für die Gemeinden Schlanders und Latsch wichtigen Primärkabine in Goldrain?
Mauro Dalla Barba: Die Primärkabine ist wichtig für den ganzen Vinschgau. Natürlich besonders für die Gemeinde Latsch. Das hat man spätestens dann gesehen, als im vergangenen Herbst der Transformator in Kastelbell kaputt ging. Wir hatten große Probleme mit der Stromversorgung, gerade in der Zeit der Apfeleinlagerung. Der von den ehemaligen SGW-Mitarbeitern prophezeite Supergau ist da eingetreten. Dank der Edyna konnte mit teuren Aggregaten und mit Kosten von mehreren 100.000 Euro die Stromlücke überwunden werden. Da ist dann aber Schwung in die Primärkabine gekommen. Gemeinsam mit Albrecht Plangger ist es gelungen, das Problem zu lösen, einen neuen Standort für den notwendigen neuen Masten mit sehr kooperativen Grundeigentümern zu finden. Damit konnte man auch das Gerichtsverfahren abschließen. In den nächsten Wochen kommt der neue Masten und bis im Sommer soll Terna die Primärkabine anschließen.

Vinschgerwind: Die Primärkabine ist, wie Sie gesagt haben, für den ganzen Vinschgau von Bedeutung, nämlich für die Stromversorgung der Vinschgerbahn. Warum machen die Bürgermeister bei der Elektrifizierung nicht mehr Druck?
Mauro Dalla Barba: Bei den Bürgermeisterrunden, die mit LR Alfreider und auch mit LH Arno Kompatscher vor einem halben Jahr abgehalten worden sind, haben wir auf die Elektrifizierung gedrängt, damit die nicht hinten angestellt wird. Wir hoffen, dass unser Intervenieren so stark war, dass bei der Elektrifizierung weitergemacht wird. Was ich aber betonen möchte, ist, dass im Zuge der Elektrifizierung das alte Signalsystem an den Schranken ersetzt wird. Denn es kann nicht sein, dass wir dann den Zug im Halbstundentakt durch den Vinschgau schicken und die Schranken für lange Zeit geschlossen sein werden. Das ist nicht nur ein Problem in Latsch, sondern auch in anderen Gemeinden. Unterführungen, so hat es uns der Landesrat gesagt, werden keine gemacht. Die würden das Schranken-Problem auch nur punktuell lösen. Dafür, das ist meine Forderung, die von den Kollegen Bürgermeistern geteilt wird, könnte man das Geld eben für ein neues Schrankensystem verwenden, so dass das Problem für alle gelöst wird. Da dürfen wir nicht müde werden, das anzusprechen.

Vinschgerwind: Kommen wir zurück nach Latsch. Sie haben kürzlich Ihre Bürger gerügt. Durch die privaten Feuerungen gibt es größere Rauchgasentwicklungen. Hat Latsch trotz Fernheizwerk ein Smogproblem?
Mauro Dalla Barba: Smogprobelm würde ich nicht sagen. Das Problem hat sich in den letzten Jahre ja eh verbessert. Die Anschlüsse an das Fernheizwerk war schon ein enormer Schritt in die richtige Richtung. Es gibt Leute, wie in jeder Gemeinde, die alte Heizanlagen in Funktion haben. Ich mache immer wieder darauf aufmerksam, dass die Leute ihre Heizanlagen prüfen lassen sollen. Wir machen auch Kontrollen. Es kann nicht sein, dass jemand bewusst Müll verbrennt oder seine Heizung nicht richtig wartet. Das stößt bei mir auf völliges Unverständnis. Da machen wir die Leute darauf aufmerksam. Die Leute sollen sich vom Kaminkehrer beraten lassen. Uneinsichtige werden bestraft. Ich habe schon eine Heizanlage schließen lassen.

Interview: Erwin Bernhart


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