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Ab sofort können Frauen einen kostenlosen Rechtsinformationsdienst des Landes in Anspruch nehmen. Eine Vormerkung ist telefonisch oder per Mail erforderlich.

Sich vertraulich und kostenlos zu familien- und frauenspezifischen Rechtsfragen beraten lassen: Diese Möglichkeit bietet der Rechtsinformationsdienst des Landes, den der Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen und das Frauenbüro des Landes organisieren.

Die Sprechstunden müssen vorgemerkt werden. Sie finden jeden Dienstagnachmittag im Frauenbüro in Bozen, sowie alle zwei Monate am Dienstagnachmittag in Meran, Brixen, Bruneck und Neumarkt statt. Derzeit ist sowohl ein persönliches Gespräch mit einer der beauftragten Anwältinnen oder auch eine telefonische Beratung möglich.

Anmeldungen und Fragen nimmt das Frauenbüro des Landes (Dantestraße 11, Bozen) telefonisch unter 0471 416971 oder per Mail (frauenbuero@provinz.bz.it) entgegen.

red

Die Landesregierung hat am Dienstag (29. März) eine Ausweitung der kostenlosen Impfung gegen HPV und Herpes-Zoster beschlossen. 

Das Humane Papilloma Virus kann bei Frauen und bei Männern verschiedene Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs, Scheiden- und Schamlippenkrebs, Tumore am Anus, Penis und Mundrachen auslösen. Derzeit können sich Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren kostenlos gegen HPV impfen lassen. Mit dem Beschluss der Landesregierung wird die Möglichkeit der kostenlosen Impfung um folgende Personenkategorien erweitert: Männer und Frauen bis 23 Jahre, Frauen im Rahmen des ersten PAP-Tests, immunsupprimierte Patienten bis 26, sowie Frauen, die aufgrund von HPV-Läsionen behandelt werden.

Wie Herbert Heidegger, Primar der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe im Krankenhaus Meran erklärt, "werden HP-Viren durch sexuelle Kontakteübertragen und können bei Frauen unter anderem Auslöser für Gebärmutterhalskrebs sein". Gebärmutterhalskrebs ist nach dem Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen zwischen 15 und 44 Jahren. "Die Impfungist die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen diese Krebsarten und wird vor Beginn der sexuellen Aktivität, für Frauen als auch für Männer, empfohlen", sagt Heidegger.

Neuer Impfstoff gegen Gürtelrose

Seit kurzem ist ein neuer Totimpfstoff gegen das Herpes Zoster Virus verfügbar, der den bestehenden ergänzt. Der neue Impfstoff wird rekombinant hergestellt und kann daher an weitere Personengruppen verabreicht werden. Das Herpes Zoster Virus (gemeinhin als Gürtelrose bekannt) kann bei Risikopatienten schwere Erkrankungen mit Krankenhausaufenthalten und auch Todesfälle verursachen. Bisher können sich allgemein Personen über 64 Jahren und Risikopatienten ab 50 mit bestimmten Erkrankungen (wie Diabetes mellitus, Herzkreislauferkrankungen, chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, immunsuppressiver Therapie) kostenlos impfen lassen.

Mit dem Beschluss der Landesregierung können sich nun weitere Risikogruppen mit dem neuen Impfstoff gegen das Herpes Zoster Virus impfen lassen. Dazu gehören Personen ab 18 Jahren mit Immundefizit oder jene, die eine immunsuppressive Therapie machen; Personen mit chronischer Niereninsuffizienzin Dialyse sowie Personen mit Rückfällen oder besonders schweren Formen an Herpes Zoster.

so

Freitag, 01 April 2022 13:43

PNRR: Lokale Handwerksbetriebe bevorzugen

Der Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza (PNRR) ist das strategische Dokument, das die italienische Regierung erstellt hat, um Mittel aus dem EU-Programm der nächsten Generation (NGEU) zu erhalten. Auch Südtirols Gemeinden können bei verschiedenen Ausschreibungen mitmachen. Im Rahmen eines Treffens haben sich die Spitzen des Südtiroler Gemeindenverbandes und des Wirtschaftsverbandes Handwerk und Dienstleister (lvh) dazu im Detail ausgetauscht. Die Vertreter waren sich einig: Bei der Auftragsvergabe gilt es alle Spielräume zu nutzen, damit lokale Handwerksbetriebe zum Zug kommen.

Den Gemeinden kommt im Rahmen des PNRR eine wichtige Rolle zu, denn auch sie nehmen an verschiedenen Projektausschreibungen teil und können die eingereichten Projektideen bei positiver Bewertung vor Ort umsetzen. „Unser Ziel ist es alle Spielräume zu nutzen, dass über die Auftragsvergabe lokale Handwerksbetriebe zum Zug kommen. Eine Möglichkeit bietet dabei die Vergabe über Gewerke“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller, der gleichzeitig auch die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Handwerk und der Gemeindeverwaltung betont.  

Andreas Schatzer, Präsident vom Südtiroler Gemeindenverband ist überzeugt, dass die lokale Vergabe zweierlei Vorteile bringt. Neben der Stärkung des lokalen Wirtschaftskreislaufs ist es auch der Qualitätsgedanke, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. „Der Handwerker vor Ort ist nicht nur beim Bau selbst, sondern auch danach, wenn es um die Instandhaltung geht, ein verlässlicher Ansprechpartner für jede Gemeindeverwaltung“, so Schatzer. 

Um die Möglichkeiten des PNRR bestmöglich zu nutzen ist auch der Südtiroler Gemeindenverband Teil der Task Force auf Landesebene, die aktuelle und relevante Ausschreibungen in Hinblick auf den PNRR im Auge behält und eine wichtige Schnittstelle darstellt. Der lvh hat für interessierte lvh-Mitglieder eine Anlaufstelle eingerichtet. Diese können sich für weitere Informationen im Verband an die Abteilung Innovation und Neue Märkte telefonisch unter 0471 323225 wenden.

Am 31. März endete in Italien der Corona-Notstand. Doch immer noch werden ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert und ausgeschlossen. Landeshauptmann Kompatscher hat einmal mehr die italienischen Regelungen für Süd-Tirol übernommen. Nachdem nun auch die Schweiz neben vielen anderen Ländern sämtliche Corona-Maßnahmen aufhebt, fordert die Süd-Tiroler Freiheit: „Auch in Süd-Tirol müssen endlich alle Corona-Diskriminierungen aufgehoben werden. Es gibt keine Rechtfertigung mehr für diskriminierende Maßnahmen.“

 

Die Lage in den Krankenhäusern ist seit längerer Zeit stabil, die Immunisierungsrate ist sehr hoch und auch die Infektionen verlaufen meist mild. Die Süd-Tiroler Freiheit hat daher bereits im Februar einen Antrag im Landtag zur Abstimmung gebracht, welcher die Aufhebung sinnloser Corona-Maßnahmen, die Abschaffung des Grünen Passes und die Rücknahme sämtlicher Suspendierungen vorsah. Dieser Antrag, welcher von einer erfolgreichen Online-Petition mit knapp 7.000 Unterschriften begleitet wurde, wurde von der SVP abgelehnt.

 

Die Süd-Tiroler Freiheit hat sich seit Anbeginn der Corona-Krise gegen eine Politik ausgesprochen, die Menschen diskriminiert und vom öffentlichen Leben ausschließt. Mit zahlreichen Anträgen und Anfragen im Landtag haben die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz-Tammerle und Sven Knoll, versucht, der Landesregierung einen alternativen Weg ohne Beschneidung der Grund- und Freiheitsrechte aufzuzeigen. „Die Landesregierung war jedoch so gut wie nie kompromissbereit und zog ihren harten Kurs, der viele Menschen in den Ruin trieb und noch immer treibt, knallhart durch“, kritisieren Myriam Atz-Tammerle und Sven Knoll.

 

Dennoch ist es der Süd-Tiroler Freiheit gelungen, in dieser schweren Zeit vielen Menschen zu helfen. So konnte man beispielsweise vielen Bürgern bei rechtlichen Rekursen gegen Corona-Strafen beistehen, durch Intervention bei den Behörden Familientreffen trotz geschlossener Grenzen ermöglichen, Angehörigen von Senioren den Besuch in den Heimen ermöglichen (insbesondere bei Sterbenden) und vieles mehr.

 

Die Süd-Tiroler Freiheit wird sich weiterhin für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger einsetzen. „Es gilt nun, sämtliche Corona-Schikanen aufzuheben und dafür zu sorgen, dass es nie wieder zu derartigen undemokratischen und unmenschlichen Maßnahmen kommt“, schreiben Atz-Tammerle und Knoll.

 

L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle, L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit

Die italienische Energieaufsicht ARERA hat die Preise für Strom trotz der Ukraine-Krise um zehn Prozent gesenkt. Das ist der erste Preisrückgang für den „Rohstoff elektrische Energie“ seit 18 Monaten. „Das ist sicherlich zu begrüßen. Mit einer lokalen Energieaufsicht könnte man sogar noch stärker auf die Preise einwirken“, sagt dazu der Generaldirektor des Südtiroler Energieverbands SEV Rudi Rienzner.

In Zusammenarbeit mit der Handelskammer Bozen hat der SEV ein Rechtsgutachten zur Stromautonomie in Auftrag gegeben und am 24. März im 2. Gesetzgebungsausschuss des Landtags vorgestellt. Demnach übernimmt der Staat bei der Regulierung des Energiesektors derzeit Zuständigkeiten, die eigentlich dem Land Südtirol zustehen. Daher ist das Land verpflichtet, eine eigene Regulierungsbehörde in Südtirol aufbauen und eine autonome Marktregelung schließt Handlungsspielräume in der Preis- und Vertragsgestaltung mit ein.

 

Dabei könnte man sich bei der Festlegung der lokalen Preise auf den in Südtirol produzierten Strommix stützen. Denn in Italien nimmt Südtirol eine Sonderstellung ein und ist nicht auf teures fossiles Importgas angewiesen. Die Zahlen: 2020 wurden in Südtirol 7.960 GWh (Gigawattstunden) Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt – und 92 Prozent davon lieferte die Wasserkraft. Südtirol selbst verbrauchte 2020 aber nur 2.992 GWh (38 Prozent). Der lokale Stromüberschuss betrug daher 4.968 GWh oder 62 Prozent der Gesamtproduktion.

 

Das Rechtsgutachten wurde inzwischen an die Landesregierung und an die Wirtschaftsverbände weitergeleitet. Rudi Rienzner:„Eine Antwort der Landespolitik haben wir bisher nicht erhalten“.

Donnerstag, 31 März 2022 08:03

Der Ton

Ich wurde gefragt: Was ist der Kern des Skandals? Meine Antwort besteht aus 6 Buchstaben und einer Leerstelle: Der Ton.

Ich füge hinzu, dass es sich vielleicht gar nicht um einen Skandal handelt, oder aber um eine Art „skandalösen Formenkreis“, ähnlich wie die rheumatischen Beschwerden. Also es ist eine ganze Reihe von Teilskandalen, die ineinandergreifen und die sich aufeinander aufbauen. So ist das Skandalmanagement in der SVP und in der Landesregierung mindestens die gleiche Katastrophe wie die Abhörungen, die Interventionsversuche, die Spenden etc. Und die diversen Parallelschlachten (Politik: Pro LH oder contra LH; Medien: Pro Athesia oder contra Athesia; Wirtschaft: Pro Hager oder contra Hager, bzw. pro Gatterer oder contra Gatterer) verwirren die Situation zusätzlich.

Aber der Kern ist weder die SAD, noch sind es die Parteispenden. Der Kern liegt im Ton, der in Südtirols Machtzirkeln die Musik macht – und der nun als O-Ton nachgehört werden kann. Tausendfach wurde dies auch getan. Und die Südtiroler:innen packte das nackte Grauen. 

Nicht, dass man nicht gewusst hätte, dass der Ton in den Chefetagen manchmal rau ist. Aber es nachzuhören, in allen Tonlagen, das ist von un-erhörter Bedeutsamkeit. Nicht umsonst wurden in den letzten Tagen weniger die Buchausgaben herumgereicht, sondern vielmehr die Smartphones mit den QR-Codes der Telefonate. 

Es ist eine brutale Enttäuschung, die man nun in den Gesprächen im Zug, in der Bar, auf der Parkbank mithören kann. Ich denke, der Kern des Skandals liegt genau darin. Denn einen Landesrat, den Senator, den Mehrheitspolitiker, den stellt man sich anders vor. Man hatte ihn vormals zum Maturaball, zur Ausstellungseröffnung, zum Jubiläum als Ehrengast eingeladen. Er kam in Anzug und Krawatte. Dahinter, so stellte man sich vor, sei er sicher noch ein besserer Mensch als im Fernsehen. Diese Erwartung kommt nicht von ungefähr. Die Politik sollte die Besten auswählen für die Verwaltung des Allgemeinwohls. Ich selbst hatte als junge Frau immer die Vorstellung, dass ich, wenn ich „berühmte“ Menschen kennenlernte, noch interessantere, spannendere, wertvollere Menschen kennenlernen würde, als das Image bereitstellte. 

Der Südtiroler Abhörskandal hat mit dieser Erwartung gründlich aufgeräumt. Der Mensch, der da hinter dem Mehrheitspolitiker zutage tritt, ist erbärmlich. Das geht weit über den normalen Streit, die politische Debatte, die normalen Zwistigkeiten hinaus. Solange dies mit den politischen Gegnern oder Konkurrentinnen ausgetragen wird, ist es noch der „gioco delle parti“ – wenn aber daraus der blutige Machtkampf innerhalb der eigenen Reihen wird, dann ist das nicht mit anzusehen. Es ist schlicht nicht auszuhalten. 

Das ist auch der Eindruck vieler Südtiroler:innen, die „reingehört“ haben.

Wie sollen diese Menschen, die sich nun bekriegen, gemeinsam das Land verwalten? Wie soll das funktionieren? Sie sägen sich gegenseitig ab, sie versenken das gemeinsame Schiff, sie versuchen es zu verlassen, indem sie gleichzeitig nicht von ihrem Platz weichen wollen. Es ist ein unglaubliches, nie geahntes Paradoxon, das Südtirol gerade erlebt. In meinen Augen auch eine Degeneration von gestörten Persönlichkeiten (allem voran: männlichem Narzissmus) und kaputten Beziehungen. 

Armes Südtirol.

 

Brigitte Foppa

Fraktionssprecherin der Grünen Fraktion 
Capogruppo del Gruppo Verde in Cons. Provinciale

Mit ihrem gestrigen (29. März) Beschluss hat die Landesregierung die Voraussetzungen für die Gründung von Nahrungsmittelbezirken geschaffen.

Landwirtschaftliche Akteure können sich zu Nahrungsmittelbezirken zusammenschließen und erhalten somit Zugang zu den staatlichen Förderungenfür die Vermarktung von regionalen Produkten. Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (29. März) auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler die Voraussetzungen für die Unterzeichnung von solchen Bezirksvereinbarungen festgelegt.

Ziel der Nahrungsmittelbezirke ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe auf lokaler Ebene voranzubringen und die Vermarktung der regionalen Produkte zu fördern.

Dieses wirtschaftspolitische Instrument der Bezirksvereinbarung ermöglicht es, die Kreisläufe besser zu organisieren und Initiativen zu bündeln. Landesrat Schuler befürwortet solche Zusammenschlüsse, mit der "die territoriale Entwicklung und der soziale Zusammenhalt gefördert wird. Dies soll die Lebensmittelsicherheit gewährleisten sowie die Umweltbelastung und Lebensmittelverschwendung verringern".

Unterstützt werden vom Staat Investitionen von Nahrungsmittelbezirken im Bereich der Primärproduktion sowie der Verarbeitung und der Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. "Die Projekte der anderen Jahre haben einen relativ großen Umfang aufgewiesen und können somit eine Chance für die Direktvermarktung bieten", merkte der Landesrat an.

Nachdem sich die Nahrungsmittelbezirke auf Landesebene bei der zuständigen Abteilung identifiziert haben, können sie sich folglich für die vom Ministerium für Landwirtschaft auf staatlicher Ebene jährlich vorgesehenen Unterstützungen bewerben.

np

Die Landesregierung hat heute (29. März) die Geldmittel für den geförderten Wohnbau den Förderarten zugewiesen. Im Jahr 2022 werden insgesamt 341 Wobi-Wohnungen neu zugewiesen.

Das Land Südtirol unterstützt alljährlich Südtirols Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung ihres Eigenheimes. "Die Wohnbauförderung ist seit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatutes vor 50 Jahren ein Kernbereich unserer Autonomie. Über die Jahre haben dadurch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Unterstützung bekommen, um ihr Eigenheim zu verwirklichen. Daran wollen wir auch im Jahr 2022 festhalten, gleichzeitig gilt es auch die Bereiche des öffentlichen und sozialen Wohnens neu zu gestalten, um damit, gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, Wohnen in Südtirol leistbarer zu machen", betont Landesrätin Waltraud Deeg. Am morgigen Mittwoch (30. März) werde sich der zuständige Gesetzgebungsausschuss im Landtag mit dem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigen, der für Landesrätin Deeg ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist: "Fest steht, dass wir künftig mehr öffentlichen Wohnraum brauchen, um den gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen und gutes, leistbares Wohnen zu ermöglichen." Um möglichst schnell in die Umsetzungsphase übergehen zu können, hoffe sie nun auf einen raschen Abschluss des gesetzgeberischen Weges. Parallel dazu werde an Maßnahmen im Bereich des geförderten Wohnbaus weitergearbeitet.

Im Februar 2022 hatte die Landesregierung dafür die Geldmittel für 2022 im mehrjährigen https://news.provinz.bz.it/de/news/wohnbau-landesregierung-genehmigt-mehrjahriges-einsatzprogramm]" style="box-sizing: border-box; color: rgb(52, 93, 142); text-decoration: underline; background-color: transparent;" data-email-address="https://news.provinz.bz.it/de/news/wohnbau-landesregierung-genehmigt-mehrjahriges-einsatzprogramm">Einsatzprogramm für den geförderten Wohnbau gutgeheißen, nun folgt die Aufteilung auf die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Sprachgruppen. Von den zugewiesenen 40 Millionen wurden nun 34 Millionen für die Einsatzarten Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen vorgemerkt. Davon kommen rund 95 Prozent EU-Bürgerinnen und Bürgern zugute, fünf Prozent sind für Nicht-EU-Bürger reserviert. Über 22,5 Millionen Euro sind für den Kauf und den Neubau von Erstwohnungen reserviert, über 16 Millionen sind als Beiträge für Sanierungen und für die konventionierte Wiedergewinnung vorgesehen. Die restlichen Geldmittel kommen u.a. der Unterstützung von sozialen Härtefällen zugute oder als Beitrag für die Baulandbeschaffung. 

In einem zweiten Beschluss wurden die im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Wohnungen des Institutes für den sozialen Wohnbau (Wobi)zugewiesen. Insgesamt werden 342 Wohnungen neu vergeben, 87 Prozent (oder 297 Wohnungen) werden Mieterinnen und Mietern aus EU-Staaten zugewiesen, 12 Prozent (45 Wohnungen) erhalten Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten.

ck

Die Landesregierung hat beschlossen, sich auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen, um die am Landesgesetz Raum und Landschaft vorgenommenen Änderungen zu verteidigen. 

Mit dem Landesgesetz Nr. 1 von 2022, das Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 beinhaltet, wurde unter anderen das Landesgesetz "Raum und Landschaft" (Nr. 9/2018) in einigen Punkten geändert. Eine dieser Änderungen betrifft die Sanktionierung bei Bauvergehen. Vorgesehen wurde ein differenzierter Strafkanon, während auf gesamtstaatlicher Ebene die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als Maßstab gilt. Bezüglich dieser Neuformulierung des Artikels 94 hat das Ministerratspräsidiumdie Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. 

Die Landesregierung hat heute (29. März) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen und die eigene Gesetzesbestimmung zu verteidigen. Zur Verteidigung wird die Landesanwaltschaft vor allem zwei Argumente ins Feld führen: Zum einen sieht die europäische Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit in der Sanktionierung vor, und auch in Deutschland, Österreich und Frankreich gilt im Unterschied zu Italien eine Kann-Bestimmung. Daher möchte auch Südtirol eine differenziere Vorgehensweise vorsehen. Zum anderen will das Land darauf verweisen, dass es in diesem Bereich in Südtirol auf der Grundlage des Autonomiestatuts seit 20 Jahren Bestimmungen gebe, die sich von jenen des Staates unterscheiden. Dass eine Unterscheidung gerechtfertigt sei, zeigten auch die Zahlen: So betrug beispielsweise die Anzahl der Bauvergehen 2018 in der Region Trentino-Südtirol rund vier Prozent gegenüber einem italienischen Mittelwert von 20 Prozent und einem Höchstwert von 68 Prozent in Kampanien. 

In diesem Zusammenhang verwies Landeshauptmann Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung erneut auf die zentralistischen Bestrebungen des Staates und auf die Aushöhlung der Autonomie durch Urteile des Verfassungsgerichts.

jw

Die Chancen der Digitalisierung für Südtirol bestmöglich nutzen: Dieses Ziel vor Augen, hat die Landesregierung heute (29. März) die Strategie "Südtirol Digital 2022-2026" genehmigt.

Für die digitale Entwicklung in Südtirol und das verantwortungsbewusste Nutzen der Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) hat die Landesabteilung Informatik ein umfassendes Strategiepapier vorgelegt. Die Landesregierung hat das Dokument "Südtirol Digital 2022-2026" heute (29. März) genehmigt.

Einfachere und sichere digitale Dienste für Bürger und Betriebe

"Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Arbeitenden über die Digitalisierung Vorteile bieten, eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft fördern und die Entwicklung hin zu einer offenen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft vorantreiben", fasst Landeshauptmann Arno Kompatscher die wichtigsten Ziele zusammen. Erreichen wolle das Land diese Ziele durch mehr Bildungsangebote zum Entwickeln digitaler Kompetenzen in Schulen, in Unternehmen und in der Verwaltung sowie durch einfach zugängliche und sicherere Dienste. Nicht zuletzt werden nach Angaben des Landeshauptmanns die Vernetzung und der Austausch der Daten eine wichtige Rolle spielen. Die Strategie orientiere sich zudem an den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen, sagte Kompatscher.

Im heute genehmigten Strategiepapier "Südtirol Digital 2022-2026" sind sechs strategische Ziele enthalten, die die Landesregierung umsetzen will. Auf einem eigens dafür eingerichteten und für alle zugänglichen Webportal sollen die Ziele genauer erläutert und Arbeitsfortschritte in den einzelnen Bereichen von "Südtirol Digital 2022-2026" sichtbar gemacht werden.

Das erste strategische Ziel betrifft die IKT-Infrastruktur: Im ganzen Land soll die Netzinfrastruktur vervollständigt werden und ein einheitliches "Data Center Südtirol" soll entstehen. Zudem sollen die Cybersicherheitsdienste ausgebaut und die Portale öffentlicher Behörden überwacht werden. Um das Wissensökosystem, also das Erheben, die Qualifizierung, die Kartierung und den Austausch von Daten als Unterstützung für Entscheidungen geht es im zweiten strategischen Ziel.

Nutzerfreundlichkeit, einheitliche Zugänge und digitale Kompetenzen im Visier

Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist im dritten strategischen Ziel enthalten. "Dabei sollen digitale Dienste verschiedener Bereiche wie Schule, Tourismus, Mobilität oder Gesundheit vereinheitlicht werden und damit für die Nutzer vereinfacht, auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und leichter und sicherer zugänglich werden", erklärt Kompatscher. Außerdem sollen die Arbeitsplätze für intelligentes, digitales Arbeiten besser mit IT ausgerüstet werden.

Die Dienstleistungen für Bürger und Unternehmer sind Thema des vierten strategischen Ziels. Ein Punkt ist dabei der Ausbau des Portals MyCivis, auch als App für mobile Geräte, als einziger Zugangspunkt zu allen Dienstleistungen der Verwaltungen. "Zudem sollen neue digitale Dienstleistungen für Bürger und Betriebe eingeführt werden", sagte Kompatscher.

Um die Verbesserung der digitalen Kompetenzen geht es im fünften strategischen Ziel. Für Schule, Unternehmen und öffentliche Verwaltung, aber auch für sozial schwache Gruppen sollen digitale Kompetenzen verstärkt vermittelt werden.

Neue Technologien nutzen und Innovation schaffen

Die Zukunft im Blick hat das strategische Ziel Nr. 6, und zwar das Schaffen eines Ökosystems der Innovation. Dabei geht es darum, moderne Technologien zu erproben und einzusetzen, wie etwa intelligente Sensorik (IoT), Robotik, künstliche Intelligenz (AI) und andere in Bezug auf Sprachverarbeitung oder etwa maschinelles Lernen in Industrie, Landwirtschaft, Tourismus, Verkehr, Mobilität, Bauwesen oder Gesundheit. Erleichtert werden soll auch der Technologie- und Know-how-Transfer aus der Forschung in die Welt der privaten und öffentlichen Unternehmen. Weitere Zusammenarbeit mit Verwaltungen, Universitäten und Forschungszentren werden ebenfalls ins Auge gefasst.

"Zur Ausarbeitung der digitalen Agenda Südtirol 2022-2026 wurden zahlreiche Dokumente des Landes der vergangenen Jahre zur Telekommunikation und Digitalisierung der Dienstleistungen, Nachhaltigkeit, Forschung, Innovation analysiert", berichtet der Direktor der Landesabteilung Informationstechnik und Verantwortlicher für den "digitalen Wandel" Josef Hofer. In mehr als 40 Interviews mit Führungskräften von 14 Behörden wurden Ideen gesammelt, der aktuelle Kontext der Digitalisierung in Südtirol erkundet und die Erwartungen für die kommenden Jahre beschrieben. Dafür werden eine ganze Reihe von Projekten im Bereich digitale Transformation umgesetzt, die vorwiegend über EU-Fonds wie Next Generation UE (NGUE), Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder den Wiederaufbauplan PNRR finanziert werden, sagt Hofer.

san


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