Aus dem Gerichtssaal - Dieses Gebot aus George Orwells „Farm der Tiere“ kam mir im Zusammenhang mit den Turbulenzen in den Sinn, zu denen es in der Gemeinde Naturns im Umgang mit dem umstrittenen Ausbau des Hotels „Lindenhof“ und der leidigen „Causa Saumairhof“ gekommen ist. Zum Verständnis: Der englische Schriftsteller Orwell schrieb in der Form einer Tierfabel eine knallharte Satire gegen die Russische Revolution und den Stalinismus. Die unzufriedenen Tiere auf einer Farm in England führen erfolgreich eine Revolution durch, vertreiben ihren Herrn und übernehmen den Hof. Eines der sieben Gebote, die sie gemeinsam formulieren, lautet: Alle Tiere sind gleich. Nach und nach übernehmen die Schweine die Macht. Am Schluss herrschen auf der Farm wieder die gleichen Zustände wie vor dem Aufstand. Der hehre Satz von der Gleichheit aller Tiere wird durch den Zusatz verdreht:, „aber manche sind gleicher“. Zum weiteren Verständnis: Vor zwei Jahren wurde das Hotel „Lindenhof“ in Naturns umgebaut und erweitert. Beim Trakt in Richtung Gemeindestraße und Kriegerdenkmal hatten der Bauherr und der Projektant den Bauleitplan wohl etwas gar zu „schöpferisch“ ausgelegt. Denn bei genauem Hinsehen stellte der Gemeindetechniker fest, dass beim bereits fertiggestellten Rohbau unter anderem die Abstände zur Straße nicht eingehalten worden waren. Daraufhin musste der Bürgermeister wohl oder übel nicht nur den Bau einstellen, sondern auch den Abbruch verfügen. Aber wo ein Wille, da ein Weg! Flugs wurde der Durchführungsplan so abgeändert und zurechtgeschneidert, dass er zum umgebauten Lindenhof passte. Nun ist jeder ein Schelm, der sich dabei etwas denkt. Zwar gibt es im Strafgesetzbuch den Tatbestand der Wahrnehmung von Privatinteressen in Amtshandlungen, aber der Staatsanwalt sah anscheinend keinen Grund zum Einschreiten und stellte das eingeleitete Verfahren ein.
Nicht so glimpflich wie dem „Lindenwirt“ erging es dem Besitzer des Saumairhofes. Der hatte vor Jahren die Hofstelle verlegt und war der in der Baugenehmigung enthaltenen Auflage zum Abbruch des alten Wohnhauses nicht nachgekommen. Die Erteilung der Benützungsgenehmigung für das neue Wohnhaus war aber an diese Bedingung geknüpft. Weil er darin ohne Genehmigung wohnte, wurde er von der Gemeinde mit einem Bußgeld belegt. Mittlerweile macht die Verwaltungsstrafe stolze 185.000 Euro aus! Nun sind die beiden Fälle nicht gleich gelagert, aber wenn die Gemeinde Naturns bei der Behandlung des Falles „Saumairhof“ ähnlich „phantasievoll“ vorgegangen wäre wie beim Lindenhof, dann wäre das dem dörflichen Zusammenleben förderlicher und nicht „manche Tiere gleicher“!
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt
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