Richard Schupfer: Früher war unser Alltag und die Ausübung unserer Tätigkeit sicher einfacher, heute ist alles viel schwieriger geworden. Früher hat man die Kunden eigentlich alle gekannt und einen persönlichen Kontakt gepflegt. Heute – gerade in den Kondominien – wird uns oft gar nicht mehr die Tür geöffnet. Wir wissen teilweise nicht, ob da eine Feuerstelle betrieben wird und schon gar nicht wie.
Johannes Tappeiner: Es ist so, dass wir keine Terminabsagen bekommen, auch keine Rückmeldungen für eine neue Terminvereinbarung. Heute sind alle berufstätig, der Stresslevel ist hoch und das bekommen wir zu spüren.
Richard Schupfer: Dabei wollen wir eigentlich nur unserer Tätigkeit nachkommen. Dazu kommen technische Herausforderungen, Bürokratie, technische Bestimmungen, Brandschutz usw.
Vinschgerwind: Das heißt der Alltag eines Kaminkehrers ist organisatorisch eine Herausforderung?
Johannes Tappeiner: Ja, speziell in neuen Zonen, die dicht besiedelt sind und wo junge Menschen wohnen, die mit einem Kaminkehrer oder einer Kehrtätigkeit nie etwas zu tun hatten. Es ist schwierig einen Tag zu planen, damit die Arbeit Hand in Hand geht. Man muss sich zum Teil auch anschnauzen lassen. Das kann es einfach nicht sein. Der Betreiber hat seiner Pflicht nachzukommen und wir möchten eigentlich nur unsere Arbeit machen.
Hanspeter Schwemm: Das Hauptproblem ist, dass die Kunden ihre Pflichten nicht wissen, zum Teil respektlos sind und Kosten verursachen, die weder wir als Betrieb noch der Kunde tragen will. Die Leute sollen wissen: Man kann nicht einfach einen Termin, der ausgegeben ist, ignorieren.
Vinschgerwind: Zum Alltag gehört auch das Thema „Sicherheit am Dach“. Seit wenigen Wochen läuft eine Kampagne. Was hat es damit auf sich?
Richard Schupfer: Die Kampagne „Sicherheit am Dach“ ist vor wenigen Wochen landesweit gestartet. Es geht hier um Aufklärung. Bauherren und Hausbesitzer sollen für das Thema Sicherheit am Dach sensibilisiert werden. Da sind aber nicht nur Kaminkehrer involviert, sondern mehrere Handwerker: Spengler zum Beispiel oder Dachdecker.
Vinschgerwind: Wie sorgt man für „Sicherheit am Dach“?
Richard Schupfer: Dafür kann man auf unterschiedliche Weise sorgen, mit Sicherungsschlaufen, Sicherungshaken oder Lebenslinien zum Beispiel. Wichtig ist, dass sich die Sicherung auf dem Dach an die Dachgegebenheiten anpasst. Unsere Kehrordnung und auch eine EU-Richtlinie sagen ganz klar, dass der Betreiber für einen sicheren Zugang zum Kamin Sorge zu tragen hat. Im Zuge der Kampagne wird es auch Veranstaltungen zu diesem Thema geben. Es geht einfach darum, dass wir sicher an unserem Arbeitsplatz - dem Dach - arbeiten können.
Hanspeter Schwemm: Mir ist es auch wichtig, dass meine Mitarbeiter jeden Tag gesund nach Hause kommen. Jeder hat eine Familie Zuhause und es kann nicht sein, dass wir unsere Mitarbeiter der Gefahr aussetzen müssen, weil der Hausbesitzer nicht seiner Pflicht nachkommt und nicht die Gefahren erkennt. Das geht einfach nicht, das muss aufhören. Es ist in jedem Betrieb so, dass für die Arbeitssicherheit gesorgt sein muss und bei uns ist der Arbeitsplatz beim Kunden und folglich muss der Kunde für die Sicherheit Sorge tragen und auch wissen, dass er haftbar ist. Der Kunde trägt zur Gänze eine Mitschuld. Das ist ein wichtiger Punkt, den Hausbesitzer wissen müssen.
Johannes Tappeiner: Es gibt Dinge, die in der Planungsphase eigentlich ganz einfach einzuplanen und zu realisieren wären. Das Ausstiegsfenster zum Beispiel sollte nahe am Kamin positioniert werden, denn sicheres Hinaufkommen auf das Dach ist genauso wichtig. Laut Bauleitplan muss jedes Haus ein Ausstiegsfenster haben.
Christian Eberhart: Das müssen auch die Planer mitberücksichtigen. Ein Ausstiegsfenster ist kein Lüftungsfenster. Ein Ausstiegsfenster muss an einem sicheren Platz positioniert sein, wo der Kaminkehrer eine Leiter aufstellen kann.
Vinschgerwind: Themenwechsel: Was sind sogenannte illegale Anschlüsse?
Christian Eberhart: Hausbesitzer sollen und müssen wissen, dass pro Kamin nur eine Feuerstelle angeschlossen sein darf.
Johannes Tappeiner: Bei der Planung muss überlegen werden, wieviele Feuerstellen man einmal haben will und genau soviele Kamine einplanen.
Vinschgerwind: Das heißt, wenn zwei Feuerstellen an einem Kamin angeschlossen sind, dann ist ein Anschluss davon illegal?
Christian Eberhart: Ja, genau.
Vinschgerwind: Sollte dann nicht in jedem Neubau von Haus aus sozusagen mindestens ein Kamin vorgesehen werden?
Johannes Tappeiner: Ja, das wäre wünschenswert, weil die Planer vermehrt der Meinung sind, dass es keinen Kamin braucht. Auch einen oder zwei Reservekamine vorsehen, wäre empfehlenswert.
Richard Schupfer: Damit der Bauherr morgen sagen kann, ich möchte einen Kaminofen oder Pelletofen oder was auch immer. Wenn ich keinen Kamin habe, nehme ich mir alle Möglichkeiten in Zukunft eine Feuerstelle zu installieren, um unabhängig zu sein. Gerade in der Übergangszeit hören wir von vielen, ich hätte gerne einen Ofen, um am Abend die Wärme genießen zu können.
Helmuth Holzer: Und ein Reservekamin ist wichtig, damit wir morgen eben nicht das Problem der Mehrfachbelegung haben.
Vinschgerwind: Wie oft kommen Sie zu solchen sogenannten illegalen Anschlüssen und Mehrfachbelegungen?
Johannes Tappeiner: Immer öfter. Es ist einfach so, dass manche im Geschäft einen Ofen kaufen und nicht wissen, dass ich pro Kamin nur eine Feuerstelle anschließen darf, eine Zuluft brauche usw. oder nicht wissen, dass am Kamin bereits eine andere Anlage angeschlossen ist. Gerade bei den Klimahäusern ist der Bedarf in den Übergangszeiten autonome Ofenwärme zu haben, da. Mit den Pelletsöfen haben wir dieses Problem vermehrt.
Vinschgerwind: Was passiert, wenn Sie zu einem illegalen Anschluss kommen?
Johannes Tappeiner: Wir müssen eine Meldung machen.
Christian Eberhart: Bei den Pelletöfen ist noch zu sagen, dass im Altbestand, wenn Pelletöfen gegen einen Holzofen ausgetauscht werden, man den Kaminkehrer kontaktieren sollte. Der Kaminkehrer muss überprüfen, ob der Kamin noch tauglich ist. Das ist ein großes Problem, nicht nur beim Pelletofen, sondern allgemein.
Helmuth Holzner: Der Heizofen muss an den Kamin angepasst werden und nicht umgekehrt.
Johannes Tappeiner: Es macht ja auch Sinn den Kaminkehrer vor dem Kauf zu kontaktieren, denn der Bauherr spart damit auch Kosten, denn sonst hat er einen Ofen da stehen und kann ihn nicht betreiben.
Helmuth Holzer: Das ist mir auch schon untergekommen.
Hanspeter Schwemm: Also, zusammenfassend: Wenn jemand eine neue Feuerstelle ins Auge fasst, ist zuerst abzuklären, ob der Kamin noch tauglich oder benützungsfähig ist.
Vinschgerwind: Welche Rechte und Pflichten haben Bauherren noch?
Hanspeter Schwemm: Pflicht des Bauherren sind natürlich die Wartung und die Reinigung der Anlage. Es gibt gesetzliche Überprüfungs- und Reinigungsintervalle für alle Heizanlagen. Laut Landesgesetz gilt für Festbrennstoffanlagen die Reinigungspflicht drei Mal im Jahr, für ölbefeuerte Anlagen zwei Mal im Jahr und für Gasanlagen einmal jährlich. Weitere Reinigungen hängen dann vom jeweiligen Bedarf ab. Dazu zu sagen ist, dass alles gereinigt und überprüft werden muss. Nicht nur der Kamin und der Holzherd oder die Heizung werden hingegen nicht gereinigt. Dies bringt gegebenenfalls bei Unfällen auch Probleme mit sich, dies wird vom Betreiber unterschätzt.
Johannes Tappeiner: Viele Leute wissen gar nicht, dass es eine Kehrordnung gibt und dass ein Landesgesetz die Kehr- und Überprüfungsintervalle regelt.
Hanspeter Schwemm: Der Kaminkehrer umgekehrt übernimmt mit der Reinigung ja auch eine Haftung über die Anlage. Deshalb ist es auch wichtig, dass dies nicht der Betreiber selbst, sondern eine Fachfirma erledigt.
Vinschgerwind: Welche Rechte und Pflichten haben Kaminkehrer noch?
Richard Schupfer: Der Kaminkehrer ist verpflichtet in der Ausübung seines Berufes im Sinne des Brandschutzes mindestens einmal im Jahr jeden Kamin und jede Feuerstelle zu reinigen und zu überprüfen.
Vinschgerwind: Die Heizsaison hat begonnen. Thema sind immer wieder Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Wie beugt man vor?
Helmuth Holzner: Ganz wichtig sind Zu- und Abluft, damit es nicht zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen kommt.
Vinschgerwind: Das heißt konkret?
Helmuth Holzer: Zuluft heißt, dass der Verbrennungsstelle genügend Verbrennungsluft zugeführt wird. Die Zuluft muss von außen kommen, damit der Herd oder Ofen für die Verbrennung nicht den Sauerstoff vom Raum nimmt. Ansonsten kann es eben passieren, dass der Wohnraum selbst nicht mehr genügend Sauerstoff hat. Früher waren die Häuser nicht so dicht wie heute, da ist über Fensterritzen Sauerstoff hereingekommen. Wie groß das Zuluft-Rohr und der Kamin sein müssen, berechnet der Hafner.
Vinschgerwind: Wie erkennt man einen hohen Kohlenmonoxid-Gehalt im Raum?
Richard Schupfer: Kopfschmerzen können zum Beispiel ein Anzeichen sein.
Johannes Tappeiner: Ja, ich hatte eine Kundschaft, die hatte im Herbst und im Winter immer leichte Kopfschmerzen. Und in der Tat da war der Ofen die Ursache.
Vinschgerwind: Empfehlen Sie einen Kohlenmonoxid-Melder im Haus zu installieren?
Richard Schupfer: Wir empfehlen beides - einen Kohlenmonoxid- und einen Rauchmelder - zu installieren. Das ist kein Luxus und eine gute Investition in die Sicherheit. Eigenhändig Feuerungsanlagen einbauen, davon sollte man – gerade vor dem Hintergrund einer Kohlenmonoxid-Gefahr – die Hände lassen.
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