Partschins - Die Landesregierung ist dem Gemeinderat von Partschins teilweise ordentlich in die Parade gefahren und hat einige Dinge von Amts wegen zurechtgezurrt. Der Gemeinderat hatte im Herbst vorigen Jahres mehrheitlich einer im Dorf höchst umstrittenen Bauleitplanänderung am Salten im Zieltal zugestimmt und zwar für die Umwidmung von „Wald“ in „öffentlichem Parkplatz“ und der Eintragung einer „Freizeitanlage“ teilweise im „Wald“ und im „Landwirtschaftsgebiet“. Dazu wollte der Gemeindeausschuss darin ursprünglich 6003 für „eine gemeinschaftliche Struktur“ verbauen können. Von Schrebergärten war damals im Gemeinderat die Rede. Im Gemeinderat wurde dann der Vorschlag auf 300 Kubikmetern reduziert und mehrheitlich (bei 6 Enthaltungen und einer Gegenstimme) genehmigt - trotz Hinweis der Landeskommission für Raum und Landschaft auf ein komplettes Bauverbot.
Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss vom 18. Jänner 2022 den Partschinsern einige Schlupflöcher zugemacht und einer geplanten Kubatur eine Absage erteilt. Nämlich dass die „Freizeitanlage“ ausdrücklich „Waldkindergarten“ sein müsse (dazu wurde ein Absatz in den Durchführungsbestimmungen von Amts wegen ergänzt - also sicher keine Schrebergärten) und dass, so wie es die Landeskommission für Raum und Landschaft bereits ursprünglich angemahnt hatte, ein Verbauung von höchstens 18 Kubikmeter (für die Unterbringung der Geräte) möglich sei. (eb)