Mals - Im Gemeinderat von Mals ist die Demokratie eingestampft und die politische Debatte, Fragen und Überlegungen in inoffizielle Vorfeldsitzungen verlegt worden. Nur so ist es zu erklären, warum die Gemeinderäte alle Punkte fraglos genehmigt haben.
von Erwin Bernhart
Fragen, Gegenreden und Gegenvorschläge sind im Gemeinderat Mals lästig, zeitraubend und deshalb unerwünscht. Das ist zumindest der Eindruck, den man bei der Ratssitzung am 15. Juni 2021 gewinnen hat müssen. Denn die 9 Tagesordnungspunkte wurden kurz, knapp, kommentarlos und einstimmig abgearbeitet: „Message Control“ - also die absolute Deutungshoheit ohne Widerspruch.
Zu den wichtigsten Beschlüssen: Der Gemeinderat hat eine gesetzliche Anpassung vorgenommen und zwar, was die Gemeindeimmobiliensteuer betrifft. Wohnungen von im Ausland arbeitenden und wohnenden Bürger:innen werden ab sofort wie eine Zweitwohnung besteuert. Das betrifft im AIRE-Register eingetragene Malser Bürger, die in Mals wahlberechtigt, aber ihren Wohnsitz im Ausland haben. „Die Anzahl der betroffenen Wohnungen sei nicht bekannt, sagten BM Josef Thurner und Generalsekretärin Monika Platzgummer auf Nachfrage von Bruno Pileggi.
Die neue Bauordnung wurde genehmigt. Die restriktive Mustervorlage vom Gemeindenverband wurde in Absprache mit den Gemeinden Graun, Taufers, Glurns und Schluderns bzw. den dortigen Bauamtsleitern abgespochen, weil diese Gemeinden künftig bauamtsmäßig eine Einheit bilden und diesselbe Gemeindekommission für Raum und Landschaft (die die bisherige Baukommission ersetzen wird) haben werden.
Diese Gemeindekommission ist ernannt und genehmigt worden. Die „große Kommission“, zuständig für Bauleitplan- und Durchführungsplanänderungen, besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Architekten Christoph Gapp als Sachverständigen für Baukultur, Antonella Vidoni als Sachverständige für Landwirtschafts- und Forstwissenschaften, Irmgard Gamper als Sachverständige für Soziales und Wirtschaft, Ulrich Weger als Sachverständiger für Raumplanung, Johann Vonmetz als Sachveständiger für Landschaft und dem gebürtigen Burgeiser Michael Spechtenhauser als Sachverständiger für Naturgefahren. Die „kleine“ Kommission für Landschaft besteht aus Gapp, Vidoni und Vonmetz und bei der „Unterkommision Bauwesen“ kommt zu den drei Genannten BM Josef Thurner hinzu.
Eine erste Änderung gab es bei der Verordnung „Raum und Landschaft“ für die Einhebung der Eingriffsgebühr: Für die Zweckbestimmung Wohnen wird die Eingriffsgebühr für unterirdische Kubatur (Garagen) halbiert. Ebenso bei der Umwidmung leerstehender Kubaturen.