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Bis 31. Mai 2024 können sich Forschende noch um die mit je 10.000 Euro dotierten Wissenschaftspreise "Research Award Südtirol/Alto Adige" und "Women in Science Award Südtirol/Alto Adige" bewerben.

Das Land Südtirol zeichnet mit den Wissenschaftspreisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, die herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Der "Women in Science Award" soll die Rolle der Frauen in den Wissenschaften sichtbarer zu machen.

Mindestens 15 Jahre Forschungserfahrung als Voraussetzung

Bewerberinnen und Bewerber müssen auf eine mindestens 15-jährige wissenschaftliche Tätigkeit nach ihrem Forschungsdoktorat (PhD oder vergleichbares) zurückblicken können. Zudem müssen sie zwei von weiteren drei Voraussetzung erfüllen: sie müssen entweder seit mindestens fünf Jahren an einer Südtiroler Forschungseinrichtung tätig sein oder in den vergangenen zehn Jahren mindestens fünf Jahre an einer Südtiroler Forschungseinrichtung gearbeitet haben oder eine Oberschule in Südtirol abgeschlossen haben und/oder als dritte Variante in einem Themenbereich forschen, der für Südtirol besonders bedeutsam ist.

Bewerbungen bis 31. Mai möglich

Die Bewerbungen sind als Eigenantrag oder durch Drittpersonen an das Landesamt für Wissenschaft und Forschung in Bozen zu richten. Der Antrag muss bis spätestens Freitag, den 31. Mai 2024, 15 Uhr eingereicht werden.

Zu den Preisträgerinnen und Preisträgern des "Research Award" zählen Diego Calvanese (2013), Markus Ralser (2014), Klaus Seppi (2016), Paul Videsott (2018), Ulrike Tappeiner (2020) und Alfredo De Massis (2022). Der "Woman in Science-Award" ging bisher an Claudia Notarnicola (2020) und Christina Antenhofer (2022).

Informationen und Vordrucke sind auf den Landeswebseiten zu finden.

red

Bei Konflikten zwischen Bevölkerung und öffentlicher Verwaltung vermittelt die Volksanwaltschaft. Die neue Volksanwältin hat dem Landeshauptmann einen Antrittsbesuch abgestattet.

Der Südtiroler Landtag hat im vergangenen April Veronika Meyer zur Volksanwältin gewählt. Die Boznerin folgt auf Gabriele Morandell, die wegen ihrer Kandidatur für den Südtiroler Landtag zurückgetreten war.

Im Antrittsgespräch mit der neuen Volksanwältin betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Bedeutung einer transparenten und vertrauensvollen Beziehung zwischen der Regierung und den Bürgerinnen und Bürgern. Im Fokus standen dabei die aktuellen Herausforderungen und Anliegen der Bevölkerung sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung.

Volksanwältin Veronika Meyer äußerte ihre Entschlossenheit, die Rechte und Interessen der Bevölkerung zu vertreten und sich für eine gerechte und effiziente Verwaltung einzusetzen. Sie hob hervor, dass die Volksanwaltschaft eine wichtige Rolle bei der Lösung von Problemen und Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung spiele.

Landeshauptmann Kompatscher und Volksanwältin Meyer zeigten sich zuversichtlich, dass durch eine enge Zusammenarbeit und einen offenen Dialog die Bedürfnisse der Südtirolerinnen und Südtiroler besser erfüllt werden können.

Zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft gehören die Beschwerdeprüfung, Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen den Bürgern und Bürgerinnen und der öffentlichen Verwaltung. Die Volksanwaltschaft ist unter Tel. 0471 946 020 oder per Mail post@volksanwaltschaft.bz.it">post@volksanwaltschaft.bz.it zu erreichen.

pio/mdg

Landesrätin Rosmarie Pamer weist auf die vielfältigen Angebote hin, die das Land in der Säule „Familien stärken“ unterstützt. Familien stärken sei nicht nur am Tag der Familie wichtig, sagt Pamer. 

Der morgige 15. Mai stellt die Familie in den Mittelpunkt. Der internationale Tag der Familie, vor 30 Jahren ausgerufen von den Vereinten Nationen, soll dazu dienen, um die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft zu verdeutlichen. Die Herausforderungen für Familien sind heute aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Veränderungen wie veränderte Rollenbilder, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder neue Familienformen zahlreicher geworden: "Geht es den Familien nicht gut, krankt auch die Gesellschaft", ist Familienlandesrätin Rosmarie Pamer überzeugt. Darum sei die frühzeitige Stärkung der Familien eine zentrale Säule innerhalb der Familienpolitik Südtirols. Das Land unterstütze darum Dienste und Angebote, um Familien bestmöglich informieren, unterstützen und begleiten zu können.

4,8 Millionen für die frühzeitige Stärkung von Familien

Im Jahr 2023 wurden Maßnahmen der Familienbildung mit 4,85 Millionen Euro, verwaltet über die Familienagentur des Landes, bereitgestellt. Unterstützt wurden damit Einrichtungen wie die Eltern-Kind-Zentren, Familientreffs oder Spielgruppen. Doch auch Leistungen wie FamilySupport oder die Frühen Hilfen wurden damit ermöglicht: Bei FamilySupport erhalten Familien mit kleinen Kindern Unterstützung durch Freiwillige, die für einige Stunden wöchentlich dort anpacken, wo es nötig ist – egal ob im Haushalt, bei der Betreuung oder in der Erledigung der Einkäufe. 

Die Frühen Hilfen stehen Familien in belastenden Situationen in Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren eines Kindes mit einem breiten Netzwerk an Unterstützungsdiensten und Angeboten zur Seite. Es handelt sich dabei um ein kostenloses Paket an Maßnahmen, Diensten, unterstützenden Systemen, die Kindern und ihren Eltern auf freiwilliger Basis angeboten werden und langfristig die Entwicklung des Kindes fördern sollen. 

"Wir müssen die Belastungen und die daraus folgenden Bedürfnisse der Familien ernst nehmen, ihnen als verlässlicher Partner zur Seite stehen und sie damit in der Verwirklichung ihres Familienalltages unterstützen", fasst Landesrätin Pamer zusammen. Denn Familien sind nicht nur am morgigen Tag der Familie, sondern an jedem Tag im Jahr wichtig, ist Rosmarie Pamer überzeugt.

Familienwebportal im neuen Look

Information, Beratung, Begleitung, praktische Hilfestellung und Bildung könnten unerwünschten Entwicklungen in den Familien vorbeugen, ist Landesrätin Pamer überzeugt. Dafür habe die Familienagentur in den vergangenen Jahren mehrere Infomaterialien ausgearbeitet (z.B. das Willkommenspaket für Neugeborene, die Elternbriefe oder Bookstart), wichtig sei aber auch die Online-Kommunikation. Ab dem morgigen 15. Mai präsentiert sich das Familienportal des Landes im neuen Look: Unter https://familie.provinz.bz.it finden sich Informationen zur finanziellen Unterstützung, zur Kinderbetreuung oder zum EuregioFamilyPass auf den ersten Blick. Angebote zur Familienbildung, Fachinformationen und thematisch abgegrenzte Informationsblöcke vervollständigen die Webseite.

ck

Die durchschnittlichen Schneemengen im Hochgebirge liegen 20 bis 40 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre: Dies haben die Messungen des Landesamtes für Hydrologie ergeben.

Jährlich im Mai erfasst das Landesamt für Hydrologie und Stauanlagen in der Agentur für Bevölkerungsschutz bei Gletscherbegehungen die Winterakkumulation auf Südtirols Gletschern. Der Langenferner im Martelltal, der Übeltalferner im Ridnauntal und der Rieserferner im Reintal bilden in Südtirol das glaziologische Langzeitüberwachungsnetz und sind repräsentativ für die Klimatologie der verschiedenen Bereiche.

"Jahr für Jahr nimmt die Agentur für Bevölkerungsschutz mit Unterstützung der Landesabteilung Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem ItalienischenGlaziologischen Komitee diese wichtigen Erhebungen vor", erläutert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger. Landeshauptmann und Bevölkerungsschutzlandesrat Arno Kompatscher unterstreicht die Bedeutung der Massenbilanz der Gletscher: "Gletscher sind gleichsam ein Spiegel des Klimasystems. In den kommenden Jahrzehnten wird die Mehrheit der Gletscher weltweit stark abschmelzen. Damit geht ein wichtiges Element im Wasserkreislauf verloren, da die Eismassen im Hochgebirge als Wasserspeicher von grundlegender Bedeutung sind."

"In den vergangenen zwei Wochen haben wir auf Südtiroler Gletschern die Messungen vorgenommen", berichtet der Direktor des Landesamtes für Hydrologie und Stauanlagen Roberto Dinale, "die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass die durchschnittlichen Schneemengen sowohl auf Gletschern am Alpenhauptkamm als auch im Ortlergebiet 20 bis 40 Prozent über der Norm liegen". Der größte Überschuss im Vergleich zu den langjährigen Durchschnittswerten ist im Süd-Westen Südtirols zu verzeichnen. Der Schnee war im Allgemeinen sehr kompakt und aufgrund der starken Windaktivitätwährend des Winters ungleichmäßig auf der Gletscheroberfläche verteilt. Die gemessenen mittleren Höhen zwischen 3,5 und 4 Metern und die Dichten in der Größenordnung von 400 Kilogramm pro Kubikmeter und darüber entsprechen einer Neuschneesumme von etwa 15 Metern.

Keine Negativrekorde wie in den vergangenen zwei Jahren

"Sehr wahrscheinlich wird auch dieses Jahr die Schutzdecke nicht reichen, um zu Sommerende ein Plus in den Massenbilanzen zu verzeichnen, da die Sommertemperaturen in diesen Jahren einfach zu hoch sind und es zu selten Sommerschneefälle im Gebirge gibt", unterstreicht Amtsdirektor Dinale: "Dennoch wird es heuer auch nicht Negativrekorde wie in den beiden Vorjahren 2023 und noch mehr 2022 geben."

Im langjährigen Vergleich wird die diesjährige Akkumulation etwa an dritter bis vierter Stelle der vergangenen 20 Jahre stehen, beim Langenferner wahrscheinlich an zweiter Stelle hinter dem Winter 2013/14. Die erhobenen Daten werden auch durch die Modellierung der Schneeakkumulation und der Schmelzvorgänge bestätigt, die Bestandteil des hydrologischen Simulationsmodells des Landesamtes für Hydrologie und Stauanlagen sind: Daraus resultiert ein starkes Gefälle der im Gebirge vorhandenen Restschneemenge, diese liegt unterhalb von 1800 Höhenmetern bei Null und ist oberhalb von 2500 Metern noch beachtlich. Damit liegt der gemittelte Wert im grünen Bereich und gewährleistet in den kommenden zwei Monaten eine reichliche Durchflussmenge in Südtirols Wasserläufen.

Die winterliche Schneedecke schützt und bewahrt das Eis vor dem Schmelzen während der Sommersaison. Je geringer die Schneedecke, desto schneller wird zuerst der Winterschnee und in weiterer Folge das darunter liegende Eis erodiert, was zu einem erheblichen Massenverlust des Gletschers führt.

Einen Blick durch Webcams auf die Gletscher ermöglichen die folgenden Links:

www.foto-webcam.eu/

www.foto-webcam.eu/webcam/weissbrunnferner/

www.foto-webcam.eu/webcam/langenferner/

www.foto-webcam.eu/webcam/trafoi/

www.foto-webcam.eu/webcam/becherhaus/

www.foto-webcam.eu/webcam/rieserferner/

mac

Auf Antrag der drei Bildungslandesräte wurde von der Landesregierung die Neuregelung der Krankenhausschule gutgeheißen. Eine Steuerungsgruppe koordiniert den Unterricht. 

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist dies für sein gesamtes Umfeld ein Einschnitt im gewohnten Alltag. Vor allem wenn der Krankenhausaufenthalt länger dauert oder in regelmäßigen Abständen nötig ist, werden Schülerinnen und Schülern aller Schulstufen in der Krankenhausschule unterrichtet. 

Diesen Unterricht gibt es in allen sieben Krankenhäusern in Südtirol und garantiert, dass einerseits der Bildungsauftrag erfüllt wird, andererseits aber auch der Heilungsprozess unterstützt wird. Zudem schenkt der Unterricht Zeit, in denen die Krankheit nicht die komplette Aufmerksamkeit erhält. 

Die Landesregierung hat sich heute (14. Mai) mit diesem Thema befasst. Anlass dazu war der Vorschlag der drei Landesräte für Bildung, Philipp Achammer, Daniel Alfreider und Marco Galateo, die Krankenhausschule organisatorisch neu zu regeln. 

Mit dem heutigen Beschluss wird ermöglicht, dass künftig die Krankenhausschule zentral organisiert wird, bisher lag die Zuständigkeit bei unterschiedlichen, in der Nähe der Krankenhausstandorte befindlichen Schulsprengeln. "Die Vereinheitlichung entlastet die Schulsprengel, gleichzeitig kann durch die zentrale Organisation eine bessere Abstimmung zwischen den drei Bildungsdirektionen erfolgen und die Lehrpersonen der Krankenhausschulen können gemeinsam als Gruppe besser begleitet und unterstützt werden", betont Landesrat Philipp Achammer in Übereinstimmung mit seinen Kollegen Galateo und Alfreider.

Koordiniert wird der Unterricht an der Krankenhausschule durch eine Steuerungsgruppe. Dieser gehören jeweils eine Vertretung aus den drei Bildungsdirektionen sowie einer Krankenhauslehrperson an. Die Steuerungsgruppe ist zuständig für die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Ausarbeitung der Konventionen mit den Gesundheitsbezirken, der Auswahl der Lehrpersonen und der Planung der Weiterbildungsmaßnahmen. Die Krankenhauslehrkräfte werden von einem Schulinspektor oder einer Schulinspektorin koordiniert. Diese Funktion rotiert zwischen den drei Bildungsdirektionen.

In der Krankenhausschule werden Kinder und Jugendliche, die längerfristig oder für Therapien im Krankenhaus sind, von Lehrkräften unterrichtet, begleitet und gefördert. Der Unterricht erfolgt dabei in Absprache mit der Stammschule des Patienten oder der Patientin. 

Neben dem Bildungsaspekt zählt bei der Krankenhausschule auch der Aspekt, dass in der Unterrichtsphase die Krankheit nicht mehr im Vordergrund steht, der Heilungsprozess unterstützt wird und somit auch Gefahren für die psychophysische Entwicklung abgewendet werden können. Der Unterricht findet in eigenen Klassenräumen oder in den Patientenzimmern statt, die Entscheidung über den Umfang des Unterrichts erfolgt einvernehmlich mit den behandelnden Ärzten. Bildungszeiten, die im Krankenhaus absolviert werden, werden von der Stammschule gänzlich anerkannt.

ck

Künftig braucht es weniger Unterlagen für das Wohnbaufördergesuch bei Kauf und Bau der Erstwohnung. Diese und weitere Änderungen hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Mair gutgeheißen.

Über die Wohnbauförderung unterstützt das Land Südtirol über Schenkungsbeiträge und andere Unterstützungsleistungen die Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung des Eigenheims. Die Landesregierung hat sich heute (14. Mai) auf Vorschlag von Landesrätin Ulli Mair mit einer Änderung der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz befasst. Darin enthalten sind neben technischen Anpassungen auch mehrere Änderungen, die sich zum Vorteil der Antragstellenden auswirken. "Die Änderungen sind ganz klar zum Vorteil der Gesuchsstellenden und bewirken auch für die zuständigen Ämter Vereinfachungen und eine Beschleunigung des Verfahrens", betonte Wohnlandesrätin Ulli Mair bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. 

Konkret wird mit den heute genehmigten Anpassungen die Obergrenze der Zusatzflächen zum Zweck der Zulassung zur Wohnbauförderung bei Kauf und Bau gestrichen. Dies hat zur Folge, dass die Bürgerinnen und Bürger für das Gesuch um Wohnbauförderung weniger Unterlagen einreichen müssen und damit auch eine schnellere Bearbeitung des Ansuchens möglich ist. Die neue Regelung wird bei allen Gesuchen angewendet, die seit August 2023 eingereicht wurden. 

"Neben organisatorischen Maßnahmen und der dringend notwendigen Digitalisierung der Verfahren sind diese Änderungen für die Beschleunigung äußerst wichtig", führte Mair aus. Dass es noch keine relevante Reduzierung der Wartezeiten gegeben habe, hänge einerseits mit der progressiven Wirksamkeit der Maßnahmen zusammen, andererseits habe sich die Personalsituation weiter zugespitzt. "Wir arbeiten derzeit an umfassenden Änderungen und Anpassungen, diese werden dann im Herbst als Sammelgesetz vorliegen", kündigte Landesrätin Mair in diesem Zusammenhang an.

Zudem ist die Reduzierung der Bankbürgschaft von 130 auf 115 Prozent des Beitrages vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich die Kosten für die Bankbürgschaft für die Beitragsstellenden reduzieren, da die Kosten im Verhältnis zum Betrag der Bürgschaft berechnet werden. Die Bankbürgschaft wird benötigt, wenn der Beitrag des Landes vorzeitig ausbezahlt werden soll. Vereinfachungen gibt es zudem für invalide Personen, die zu Lasten leben, bei der Zuweisung von gefördertem Bauland oder der Zulassung zu den Wohnbauförderungen.

Auch bei den Notstandshilfen gibt es Änderungen: So können künftig im Falle von Naturkatastrophen auch Kondominien um eine Notstandshilfe ansuchen. Bisher gab es Beiträge für geotechnische Sicherungsmaßnahmen nur für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von Wohngebäude sowie Gemeinden.

ck

Die Landesregierung hat punktuellen Änderungen am Regelwerk für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit zugestimmt. Neu ist unter anderem die Frist innerhalb derer Ansuchen abgegeben werden müssen.

Seit fast fünf Jahren unterstützt das Land Südtirol jene Gemeinden, die verstärkt zusammenarbeiten und Arbeiten gemeinsam bewältigen. Dies reicht von der gemeinsamen Führung der Ämter, hin zur Einhebung von Steuern und Gebühren oder der Erteilung von Ermächtigungen. Seit der Einführung der zusätzlichen Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit wurden circa 22 Millionen Euro an die Gemeinden überwiesen.

Die Landesregierung hat heute (14. Mai) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher einige punktuelle Änderungen am Regelwerk für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit zugestimmt. "Die Neuerungen wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, basierend auf deren Erfahrungswerten, erstellt. Somit handelt es sich hier um Verbesserungen im Sinne der Gemeinden", führte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung aus.  

Die Änderungen beziehen sich auf die Frist innerhalb derer das Ansuchen um Finanzierung gestellt werden muss. Bisher konnten die Ansuchen laufend eingereicht werden, nun müssen die Ansuchen für das Jahr 2024 innerhalb 30. Juni eingereicht werden. Wenn die Zusammenarbeit den Gemeindesekretärsdienst betrifft, ist zudem vorgesehen, dass die Finanzierung nur dann gewährt wird, wenn ein oder mehrere Gemeindesekretärsstellen der zusammenarbeitenden Gemeinden unbesetzt sind. 

Die Landesregierung hat den Landeshauptmann dazu ermächtigt diesbezüglich eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung für 2024 zu unterzeichnen. Der Rat der Gemeinden hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Derzeit wird an einer weitreichenden Überarbeitung des Regelwerkes gearbeitet. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden weiter gestärkt und intensiviert werden.

ck

Das Hickhack rund um den Transport für SchülerInnen mit Beeinträchtigung treibt in diesen Tagen immer skurrilere Blüten. Schuldzuweisungen werden hin- und hergeschoben, ja sogar die europäische Reglementierungswut wird inzwischen bemüht und als Grund für das angestellte Chaos vorgeschoben. “Stimmt in diesem Fall überhaupt nicht. Das Land Südtirol ist in Sachen Vergabegesetz säumig.”, erklärt der Team-K-Abgeordnete Alex Ploner.

“Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren hat der Südtiroler Landtag einstimmig meinen Beschlussantrag zur Ausarbeitung eines Leitfadens für die öffentliche Verwaltung zur Vergabe von Diensten im Sozialbereich in Form von Co-Projektierungen und Co-Programmierungen genehmigt.  Dieser Leitfaden hätte anschließend der öffentlichen Verwaltung auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene übermittelt und in Zusammenarbeit mit den Südtiroler Sozialverbänden eine Liste von Diensten und Aufträgen erarbeitet werden sollen, die standardmäßig über diese Instrumente hätten vergeben werden können. Damit wäre die europaweite Ausschreibung für den Schülertransport von Menschen mit Behinderung vom Tisch gewesen.”,betont Alex Ploner. 

Co-Projektierungen und Co-Projektierungen sind neue Formen der Mitplanung und Mitgestaltung zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Organisationen des Dritten Sektors. Die öffentliche Verwaltung und die Organisationen des Dritten Sektors arbeiten dabei gemeinsam auf Augenhöhe an der Entwicklung und Organisation von Diensten für die Gemeinschaft. Das Vergabegesetz wurde mit dem Gesetz 140 im Juni 2023 zudem mit breiter Zustimmung aller Fraktionen im Landtag an die neuen Möglichkeiten angepasst. 

“Aber zwei Jahre lang hat die Landesregierung in dieser Angelegenheit geschlafen. Ich frage mich wo der vereinbarte Leitfaden und die Schulungsmöglichkeiten in dieser Materie für die öffentliche Verwaltung sind. Jetzt haben wir das Schlamassel. Die Umsetzung dieses meines Beschlussantrages, der vom Landtag gutgeheißen wurde, ist jetzt schnellstens anzugehen. Es geht nicht an, dass die Landesregierung Beschlüsse einfach schubladisiert und dann den Schwarzen Peter, zum Leidwesen der 250 SchülerInnen mit Behinderung und deren Familien, den rigiden Vergabekriterien der EU zuschiebt. Es ist einmal mehr eine Missachtung des Landtages von Seiten der Landesregierung, wenn mehrheitlich gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt werden. Die Möglichkeit der Co-Programmierung und Co-Projektierung wird zudem schon seit Jahren von den Sozialverbänden eingefordert.” so Alex Ploner abschließend.

Dienstag, 14 Mai 2024 13:17

Zeit für ein Klimaticket!

Die Aktion „Seilbahnsommer 2024“ ist eine gute Aktion gegen die Teuerung, finden die Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa und Zeno Oberkofler. Damit der öffentliche Verkehr in Südtirol allerdings richtig in Schwung kommt, braucht es ein Klimaticket: 100 Euro pro Jahr für alle Busse, Bahnen – und für alle Seilbahnen, die mit öffentlichen Geldern gebaut wurden. 

Die Grünen begrüßen, dass Südtirol Pass-Inhaber*innen in diesem Sommer erstmals eine Ermäßigung für 60 der 100 Aufstiegsanlagen erhalten. Denn viele Familien können sich die Aufstiegsanlagen für Ausflüge kaum mehr leisten. So kostet beispielsweise die Berg- und Talfahrt auf die Seiser Alm für zwei Erwachsene mit Kind 57 Euro, mit der Kabinenbahn in Welschnofen 48 Euro. Der „Seilbahnsommer 2024“ ist daher für die Grünen ein richtiger Schritt, um Familien zu unterstützen. Damit öffentliche Mobilität für alle eine Alternative ist, braucht es aber mehr als Ermäßigungen für Bergbahnen.

Brigitte Foppa erinnert an den mehrfach im Landtag eingebrachten Antrag der Grünen: „Alle Aufstiegsanlagen, die mit öffentlichen Geldern subventioniert wurden, müssen in das System des Südtirol Passes integriert werden“. Seit 2020 hat die Landesregierung über 80 Millionen Euro an Förderungen für den Bau von Aufstiegsanlagen beschlossen. Ein Beispiel ist die neue Seilbahn von Lana auf das autofreie Vigiljoch, die zu 55 Prozent vom Land finanziert wurde. Trotzdem gebe es in diesem Sommer keine Ermäßigung für die Fahrt in das beliebte Naherholungsgebiet im Burggrafenamt, kritisieren die Grünen Landtagsabgeordneten.

Nächster Schritt: Klimaticket

„Der nächste Schritt zu einer attraktiven und sozial gerechten öffentlichen Mobilität ist klar: Wir schlagen ein Klimaticket um einen Preis von 100 Euro vor, mit dem man alle öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol nutzen kann“, so Madeleine Rohrer. „Damit schaffen wir ein Mobilitätsangebot, das für alle Südtirolerinnen und Südtiroler erschwinglich ist.“

Derzeit kommen zwei Drittel der Südtirol Pass-Inhaber*innen nicht über die unterste Tarifstufe hinaus. Für die ersten 1.000 Kilometer beträgt der Fahrpreis 12 Cent pro Kilometer. Die erwähnten zwei Drittel der Südtirol Pass-Nutzer*innen zahlen also weniger als 120 Euro jährlich. „Hier liegt ein enormes Potenzial, mehr Menschen für Bus und Bahn zu begeistern. Das bringt mehr Lebensqualität und entlastet Straßen, Umwelt und Anrainer.“

Bozen, 14.05.2024

 

Landtagsabgeordnete

Madeleine Rohrer

Brigitte Foppa

Zeno Oberkofler

 

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È ora di un biglietto climatico!

L'iniziativa "Estate in funivia 2024" è un'ottima iniziativa contro l'aumento dei prezzi, secondo i consiglieri provinciali Verdi Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa e Zeno Oberkofler. Tuttavia, affinché il trasporto pubblico in Alto Adige riceva seriamente una spinta, è necessario un biglietto climatico: 100 euro all'anno per tutti gli autobus, i treni e per tutte le funivie costruite con fondi pubblici.

I Verdi accolgono con favore l’iniziativa di quest’estate per chi utilizza l’AltoAdige Pass, che permetterà per la prima volta di avere uno sconto su 60 di 100 impianti di risalita. Infatti, molte famiglie non possono più permettersi di prendere gli impianti di risalita per le escursioni. Ad esempio, il costo di un viaggio di andata e ritorno sull’Alpe di Siusi per due adulti e un bambino è di 57 euro, mentre con la funivia a Nova Levante è di 48 euro. Secondo i Verdi, l’"Estate in funivia 2024" è, quindi, un passo nella giusta direzione per sostenere le famiglie. Tuttavia, affinché la mobilità pubblica sia un'alternativa valida per tutti, è necessario qualcosa in più di semplici sconti per le funivie.

Brigitte Foppa ricorda la proposta dei Verdi presentata più volte in Consiglio provinciale: "Tutti gli impianti di risalita sovvenzionati con fondi pubblici devono essere integrati nel sistema AltoAdige Pass". Dal 2020, la Giunta provinciale ha destinato oltre 80 milioni di euro di finanziamenti alla costruzione di impianti di risalita. Un esempio è la nuova funivia da Lana al Monte San Vigilio, libero da auto, finanziata al 55% dalla Provincia. Tuttavia, quest'estate non ci sono sconti per il viaggio verso la popolare area ricreativa nel Burgraviato, criticano i consiglieri provinciali Verdi.

Il prossimo passo: un biglietto climatico

"Il prossimo passo verso una mobilità pubblica attraente e socialmente equa è chiaro: proponiamo un biglietto climatico al prezzo di 100 euro, con il quale sia possibile utilizzare tutti i mezzi di trasporto pubblico in Alto Adige", afferma Madeleine Rohrer. "In questo modo creiamo un'offerta di mobilità alla portata di tutte le altoatesine e gli altoatesini”.

Attualmente, due terzi dei possessori dell’AltoAdige Pass non superano la fascia tariffaria più bassa. Per i primi 1.000 chilometri, la tariffa per i viaggi con l’AltoAdige Pass è di 12 centesimi per chilometro. Di conseguenza, due terzi di chi utilizza l’AltoAdige Pass paga meno di 120 euro all'anno, poco più del biglietto climatico proposto. "Con un biglietto climatico si andrebbe incontro a molte persone per convincerle a utilizzare autobus e treni. Ciò porterebbe a una maggiore qualità di vita e allevierebbe il traffico stradale, l'ambiente, gli e le abitanti."

Bolzano, 14/05/2024

 

Cons. prov.

Madeleine Rohrer

Brigitte Foppa

Zeno Oberkofler


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