Südtirol im Jahr 1938 und die Ereignisse in Kortsch am Ostersonntag 1938
Vortrag: Leopold Steurer und Martha Verdorfer
Freitag, 04.04 2025
19.30 Uhr
Haus der Dorfgemeinschaft Kortsch
Bildungsausschuss Kortsch
Brotbackkurs für Erwachsene
Samstag, 5. April
17 Uhr, Bäckerei Folie
“Abfallbewirtschaftung in Südtirol - Was passiert mit meinen Abfällen?“
Dienstag - 9. April 2025
19.00 Uhr, Bürgersaal der Gemeinde Prad
Vortragende: Poznanski Elisa, Pircher Georg
Was darf auf meine Haut?
Donnerstag, 10. April 2025
18.30 Uhr, in der Bibliothek Prad
Workshop mit Paulina Wallnöfer
Käse selbstgemacht
Freitag, 11. April 2025
17:30 Uhr, Pfarrsaal Prad
Referentin: Katharina Sulo
Mit richtigem Aufräumen
zum Wohlbefinden
Samstag, 12. April 2025, 19:30 Uhr
im Haus der Dorfgemeinschaft Lichtenberg
Referentin: Berta Pircher
„Ein naturnaher Hausgarten“
Montag, 14. April 2025
19.30 Uhr, Bürgersaal der Gemeinde Prad
Referent: Josef Gruber
RUNDUM GESUND
Mittwoch, 16. April 2025
19:30 Uhr, Bürgersaal der Gemeinde Prad
Referent: Dr. Martin Fronthaler
Bildungsausschuss Prad
von Angelika Ploner
Seit dem 14. Dezember 2024 ist die neue italienische Straßenverkehrsordnung in Kraft. „Wir versuchen die Menschen zu sensibilisieren und die neuen Regelungen mit Hausverstand anzuwenden“, sagt Oberstleutnant Christian Carli von der Bezirkspolizei Vinschgau. Von 39.484.491 InhaberInnen von Führerscheinen haben übrigens 824.380 weniger als 20 Punkte. Das nur am Rande erwähnt. Die Neuerungen im Überblick.
Handy am Steuer:
Fahrer, die am Steuer ein Handy oder digitales Medium nutzen – sei es zum Telefonieren, Chatten oder für andere Tätigkeiten – müssen künftig mit drastischen Strafen rechnen. Die Bußgelder betragen bis zu 1.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 1.400 Euro. Zudem droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten und der Verlust von Punkten. „Beim ersten Verstoß droht eine Verwaltungsstrafe von 250 bis 1.000 Euro, die Aussetzung der Gültigkeit des Führerscheins von 15 Tagen bis zu 2 Monaten und der Abzug von 5 Führerscheinpunkten“, sagt Carli. Bei einer neuerlichen Übertretung innerhalb von 2 Jahren sieht die neue Straßenverkehrsordnung eine Verwaltungsstrafe von 350 bis zu 1.400 Euro, die Aussetzung der Gültigkeit des Führerscheins von 1 bis 3 Monaten und den Abzug von 10 Punkten vor.
Liegt der Führerscheinpunktestand zwischen 10 und 19 Punkten, so droht ein kurzfristiger Führerscheinentzug von 7 Tagen, bei einem Verkehrsunfall von 14 Tagen. Wenn der Führerscheinpunktestand unter 10 Punkten liegt: kurzfristiger Führerscheinentzug von 15 Tagen, bei Verkehrsunfall von 30 Tagen, aber immer nur, wenn der Lenker sofort identifiziert wird.
Drogen und Alkohol am Steuer:
Bei Fahrern, die unter Drogeneinfluss fahren, gilt künftig eine Null-Toleranz-Politik. Wer erwischt wird, dem droht Führerscheinentzug bis zu drei Jahren. „Der Nachweis der Drogen“, sagt Carli, „kann von den Polizeikräften mittels Schnelltest (Speichel) vorgenommen werden.“ Wenn der Test nicht möglich ist, kann der Regierungskommissar eine ärztliche Visite innerhalb von 60 Tagen anordnen. In der Zwischenzeit ist die Gültigkeit des Führerscheins ausgesetzt.
Regelungen bei Alkohol am Steuer
Blutalkoholwert 0,5 bis 0,8 Promille: Bußgeld zwischen 544 und 2.174 Euro, Führerscheinentzug für 3 bis 6 Monate.
Blutalkoholwert 0,8 bis 1,5 Promille: Strafen von 800 bis 3.200 Euro, Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten möglich. Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
Blutalkoholwert über 1,5 Promille:
Geldstrafe zwischen 1.500 und 6.000 Euro,
Führerscheinentzug für 1 bis 2 Jahre, Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 1 Jahr, Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre im Fahrzeug
„Bei rechtskräftiger Verurteilung bis zu 1,5 g/l“, sagt Carli, „darf laut Kodex 68 für 2 Jahre nur mit 0,0 g/l ein Fahrzeug gelenkt werden. Und laut Kodex 69 muss das Fahrzeug mit einem sogenannten Alcolock ausgestattet sein.“ Bei rechtskräftiger Verurteilung mit über 1,5 g/l , „darf laut Kodex 68 für 3 Jahre nur mit 0,0 g/l ein Fahrzeug gelenkt werden. Und laut Kodex 69 muss das Fahrzeug ebenso mit einem sogenannten Alcolock ausgestattet sein.“ Die Kodexe werden nach rechtskräftiger Verurteilung vom Regierungskommissar verfügt. Die Ärztekommission kann auch einen längeren Zeitraum vorschreiben. Carli: „Die Strafen erhöhen sich um ein Drittel wenn jemand trotz der Vorschrift von 0,0 g/l betrunken mit dem Fahrzeug fährt und die Strafen verdoppeln sich, wenn jemand den Alcolock oder dessen Siegel entfernt oder umbaut. Dazu fehlen uns aber noch die genauen Bestimmungen.“
Kurzfristiger Entzug des Führerscheins:
Ein kurzfristiger Entzug des Führerscheins droht bei gegenhändigem Fahren, bei Missachtung der Vorfahrt, bei Missachtung der Ampel oder der Handzeichen des Polizeibeamten, bei Rechtsüberholen, wo dies nicht zulässig ist, bei Missachtung des Sicherheitsabstandes, wenn dadurch ein Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden verursacht wurde. Des weiteren bei Führerscheinneulingen oder Berufsfahrern, wenn der Alkoholpegel unter 0,5 g/l liegt, bei Missachtung der Vorfahrt gegenüber Fußgängern bei Zebrastreifen, bei Verletzung der Pflichten beim Überqueren von Bahnübergängen oder auch bei Nichtgebrauch der Sicherheitsgurte oder der Kindersicherung bzw. der Schutzvorrichtung für Kleinkinder.
Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Für geschlossene Ortschaften gilt: Bereits zehn km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit kosten zwischen 173 und 694 Euro. Innerhalb eines Jahres zwei Verstöße in Ortschaften bedeuten von 220 bis zu 880 Euro Strafe und einen Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen.
10 – 40 km/h zu schnell: 173 bis 694 Euro
40 – 60 km/h zu schnell: 543 bis 2.170 Euro, Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten.
Über 60 km/h zu schnell: 845 bis 3.382 Euro, Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten.
Regelungen für E-Roller
Für E-Roller gilt ab sofort eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht. Diese Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. „Für die Versicherungspflicht und Kennzeichenpflicht fehlen aber noch die Dekrete des Ministers. Sie sind deshalb noch nicht umsetzbar“, sagt Carli zum Vinschgerwind.
Führerscheinneulinge:
Bisher galt: Für das 1. Jahr darf ein Führerscheinneuling der Führerschein Kategorie B nur Fahrzeuge mit einer spezifische Leistung, bezogen auf das Leergewicht des Fahrzeuges von maximal 55 KW pro Tonne lenken. Für Fahrzeuge der Kategorie M1 (Pkw) darf die Motorleistung von 70 KW/Tonnen nicht überschritten werden.
Seit dem 14. Dezember 2024 gilt: Für die ersten 3 Jahre darf ein Führerscheinneuling der Führerschein Kategorie B nur Fahrzeuge mit einer spezifischen Leistung, bezogen auf das Leergewicht des Fahrzeuges, von maximal 75 KW pro Tonne lenken. Für Fahrzeuge der Kategorie M1 (PKWs zum Personentransport mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrer) darf die Motorleistung von 105 KW/Tonnen nicht überschritten werden.
„Angehende Führerscheinneulinge dürfen erst Fahrübungen durchführen, wenn sie vorher mit einer Fahrschule Fahrübungen bei Nacht und auf Autobahnen oder Schnellstraßen absolviert haben“, erklärt Carli. Hierzu fehlen aber noch die Dekrete des zuständigen Ministeriums. Nach wie vor dürfen Führerscheinneulinge für 3 Jahre nur mit 0,0 g/l ein Fahrzeug lenken.
Tierwohl:
Wer mit dem Auto Tiere auf der Straße aussetzt, verliert seinen Führerschein für sechs Monate bis ein Jahr. Die vorgesehenen Strafen : von 1.000 Euro bis 10.000 Euro. Verursacht das Tier durch seine Anwesenheit einen Unfall mit Schwerverletzten oder Toten, so fällt das unter den sogenannten „Straßenmord“.
Schlanders - Wenn der Frühling in den Startlöchern steht, dann lädt die Gärtnerei Schöpf jedes Jahr zum offenen Sonntag. Am vergangenen 30. März 2025 blühte es in der Gärtnerei in Vetzan in allen Farben. Die ersten Blumen – Narzissen, Stiefmütterchen, Tulpen, Hyazinthen oder Primeln - zeigten sich in voller Pracht, schmückten die Gärtnerei Schöpf mit ihren bunten Farben und strahlten den Besucherinnen in sattem Rot, leuchtendem Gelb, kräftigem Violett oder zartem Rosa entgegen. Kräuter entfalteten ihren Duft, Gestecke, Sträuße und Dekorationen sorgten für ein einladendes florales und buntes Schauspiel. Frühlingserwachen in der Gärtnerei Schöpf ist immer etwas ganz Besonderes und lockt viele Besucherinnen und Besucher aus dem ganzen Vinschgau an. Diese ist übrigens das ganze Jahr über lohnende Adresse, Ratgeber und einen Besuch wert. (ap)
OG Morter - Einige Fragen an den Hauptübungswart des Vereines für Deutsche Schäferhunde Ortsgruppe Morter-Latsch Kurt Zischg
Seit wann übst du Hundesport aus?
Kurt Zischg: Seit über 35 Jahren betreibe ich Hundesport und kann somit viel Erfahrung aufweisen.
Was bedeutet dir Hundesport?
Kurt Zischg: Hundesport bedeutet mir sehr viel und ist ein Ausgleich zum Alltag.
Deine Aufgaben im Verein?
Kurt Zischg: Vor allem bei Neuzugängen gebe ich mein Wissen weiter und zeigen ihnen, wie viel Freude und Spaß Hundesport machen kann und bei jeder Einheit wird das Wissen erweitert.
Du warst schon bei vielen Turnieren dabei, sei es national als auch international. Was war deine weiteste Fahrt und welche Eindrücke nahmst du mit?
Kurt Zischg: Nach Berlin, zu den Eindrücken vor allem die Kameradschaft zu den Vereinen und der sportliche Austausch mit Trainingseinheiten.
Seit Kurzem bist du auch bei den Such- und Rettungshunden Vinschgau dabei. Was ist dabei deine Aufgabe?
Kurt Zischg: Durch meine Erfahrung im Fährtenbereich und Unterordnung kann ich den Verein eine Stütze sein.
Was sollen sich Hundehalter zu Herzen nehmen?
Kurt Zischg: Ehrlichkeit und Konsequenz steht für mich ganz oben.
Kann jeder Hund was lernen?
Kurt Zischg: Jeder Hund kann etwas lernen, imn jedem Alter und jede Rasse.
Was sollte man bedenken, wenn man einen Hund anschaffen möchte?
Kurt Zischg: Man sollte sich im Klaren sein, dass ein Hund viel Beschäftigung braucht und kein Gegenstand ist, den man in die Ecke stellen kann. Auch der Kostenfaktor ist ins Auge zu fassen, Futter, Tierarzt und mehr.
Wer ist beim Haushundekurs mehr gefordert, der Hundeführer oder der Hund?
Kurt Zischg: Der Hundeführer, der die Anweisungen des Ausbilders bestmöglichst umsetzen sollte und den Hund stets im Auge behalten sollte.
Interview: Joachim Schwarz
Schluderns - Mit dem traditionellen Josefikonzert am Samstag, 15. März 2025 im Raiffeisensaal des Kulturhauses von Schluderns verabschiedete sich Thomas Pirhofer aus Latsch als Kapellmeister von der Musikkapelle Schluderns. Im Jahre 2022 hatte er die Kapelle übernommen. Diese zählt heute über 50 Frauen und Männer. Für das traditionelle Konzert hatte er mit den Musikerinnen und Musikern mehrere gefällige Musikstücke mit teils hohem Schwierigkeitsgrad einstudiert. In unzähligen Probestunden wurde geübt, an den musikalischen Feinheiten des Klangkörpers gefeilt und auf den großen Auftritt hingearbeiet.
Die Sprecherin Daniela Stecher führte in die jeweiligen Musikstücke ein. Das Repertoire spannten einen weiten musikalischen Bogen. Zur Aufführung kamen die Kompositionen „Salve Imperator“ von Julius Fucik, „Festiva Jubiloso“ von Naoya Wada, „Iron Mountain“, von Gerald Oswald, „Lebensfreude pur“ von Kurt Gäble, „MT. Everest“ von Rossano Galante, „Jesus Christ Superstar“ von Andrew LIoyd Webber und „Siracusa“ von Juan: A. Perez. Mit beschwingten Zugaben verabschiedeten sie die Gäste im vollbesetzten Raiffeisensaal. Diese dankten mit einem herzlichen Applaus. Und Obmann Tragust dankte allen Mitwirkenden und ganz besonders dem scheidenden Kapellmeister Pirhofer. „Solltest du es dir nochmals anders überlegen, stehen dir alle Türen offen“, meinte er. Beim Josefikonzert übergab der Obmann der Raiffeisenkasse Prad-Taufers Günther Platter der Kapelle offiziell ein neues Saxophon. (mds)
Schlanders/Basis/Film - Die Gletscher sind nicht in der Lage, das heutige Klima zu überleben. In spätestens 20 bis 30 Jahren wird nichts mehr von den Südtiroler Gletschern übrig bleiben. Das meint der Südtiroler Gletscherforscher Georg Kaser im Film „Requiem in Weiss - das würdelose Sterben unserer Gletscher“. Es ist ein Dokumentarfilm des österreichischen Filmemachers Harry Putz. Gedreht wurde an 14 Gletschern in Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz, darunter in Karthaus, am Hochferner, an der Pasterze am Großglockner und an der Zugspitze. Gezeigt werden majestätische Bilder der alpinen Bergwelt, die uns zeigen, wie klein wir Menschen gegenüber der gewaltigen Natur sind. Präsentiert werden verschiedene Gletscher, Schutzhütten, Schianlagen, Felsstürze, Gletscherabdeckungen, neue Liftprojekte und Bauarbeiten inmitten der Gletscherwelt. Gefilmt wurde auch ein symbolisches Begräbnis am Großglockner. In Interviews mit Gletscherforschern wie Georg Kaser, mit Wissenschaftlern der Umweltforschungsstation auf der Zugspitze über den Klimawandel und Permafrost, mit Vertretern der Alpenvereine, von Seilbahnanlagen und Hüttenwirten wird die Thematik der Gletscherschmelze aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Am Ende des Films wurde auch die Frage gestellt: Wie wollen wir unsere Gletscher verabschieden? Am 19. März wurde der Film erstmals in Wien gezeigt, am 21. März in Innsbruck und am 23. März erstmals in Italien, in der Basis in Schlanders. Im Anschluss an der Filmpremiere gab es ein Gespräch mit dem Filmemacher und eine Podiumsdiskussion mit Rainer Prinz, dem Klimaexperten der Uni Innsbruck, mit Klaus Bliem vom Alpenverein Südtirol und Elmar Pichler-Rolle, dem ehemaliger Geschäftsführer von Alpin Arena Schnals. Moderiert wurde die Diskussion von Brigitta Villaronga von der Basis Vinschgau. Bliem sprach sich gegen neue Erschließungen und Erweiterungen aus, Prinz machte auf die neuen Gefahren: Felsstürze, Hitze und Trockenheit und Hochwasser aufmerksam und Pichler-Rolle meinte, dass die Seilbahnbetreiber den Dialog suchen werden. (hzg)
Meran/Vinschgau/Südtirol - 67. SVP-Landesversammlung im Zeichen der Wahlen in 111 Südtiroler Gemeinden - Über 2000 SVP-Kandidaten:
Die 67. SVP-Landesversammlung heute im Meraner Kursaal hatte gleich mehrere Höhepunkte: die Reden von Obmann Dieter Steger, Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landessekretär Harald Stauder, die Grußworte und Impulse der Landeshauptleute Anton Mattle (Tirol) und Maurizio Fugatti (Trentino), die Verabschiedung von nicht mehr kandidierenden Bürgermeistern, eine moderierte Gesprächsrunde zum Wahlkampf bei Gemeindewahlen - und nicht zuletzt eine Änderung des SVP-Statuts.
SVP-Obmann Dieter Steger betonte, dass es klare Positionen brauche: „Ja zur Arbeitsmigration - aber mit Regeln. Ja zum Schutz von Asylsuchenden - aber gegen illegale Migration. Ja zu leistbarem Wohnen für unsere Bevölkerung. Ja zu einer starken Wirtschaft, die Wachstum und sozialen Zusammenhalt ermöglicht. Ja zur Bildung, die unsere Identität sichert und Zukunftschancen schafft.“ Er ermutigte dazu, auch weiterhin zu arbeiten, anstatt nur zu kritisieren. Lösungen zu suchen, anstatt Probleme zu schüren. Verantwortung zu übernehmen, „anstatt wie andere Parteien nur zu schreien.“
Landeshauptmann Arno Kompatscher meinte, dass man in Südtirol immer noch sehr zuversichtlich in die Zukunft blicken könne - dies trotz vieler negativer Meldungen aus der ganzen Welt: „Wir haben eine gute Basis - fleißige Menschen haben ausgezeichnete Aufbauarbeit geleistet: Darauf können wir stolz sein.“ Er forderte dazu auf, sich auch künftig nicht in ideologische Grabenkämpfe zu verirren, sondern weiterhin für die Menschen zu arbeiten: „Wir müssen Verantwortung übernehmen - mit einer Politik, die auf Recht und Ordnung basiert. Und dürfen nicht Hass und Hetze verbreiten.“
Wahlkampftipps kamen bei einer von Landessekretär Harald Stauder moderierten Gesprächsrunde von Landesrätin Rosmarie Pamer, Kammerabgeordneter Renate Gebhard und Bürgermeister Lorenz Ebner. Dank ging an die scheidenden Bürgermeister Roland Griessmair (Bruneck), Walter Huber (Vintl), Monika Delvai (Montan), Thomas Egger (Vöran), Roland Danay (Andrian), Dieter Pinggera (Schlanders), Armin Gorfer (Gargazon), Oswald Schiefer (Kurtatsch) und Gertrud Benin (Kaltern). Im Zuge einer genehmigten Statutenänderung wurde aus den SVP-ArbeitnehmerInnen offiziell die „Soziale Mitte“.